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   OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00   

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https://dejure.org/2001,4540
OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00 (https://dejure.org/2001,4540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.2001 - 6 U 120/00 (https://dejure.org/2001,4540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 6 U 120/00 (https://dejure.org/2001,4540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Regulierung der Schäden eines Verkehrsunfalls zwischen einem Fahrzeug und einem fünfjährigen Kind in einer verkehrsberuhigten 30-Zone; Anforderungen an das Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses i.S.v. § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG); ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; StVO § 3 Abs. 2a
    Deliktsrechtliche Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers angesichts von Kindern im Straßenverkehr - Grenzen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensgrundsatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 807
  • NZV 2001, 302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00
    Insbesondere in seiner Entscheidung vom 19.02.1991 (VersR 91, 559) hat jedoch der BGH auch die engen Grenzen aufgezeigt, die hierfür gelten.

    Zwar kommt deliktischer Schadensersatz schon dann nicht in Betracht, wenn die Besuchszeit von der Hausfrau vor- oder nachgearbeitet werden kann (vgl. BGH VersR 91, 559).

  • BGH, 05.05.1992 - VI ZR 262/91

    Beobachtungspflicht bei Annäherung eines Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00
    Der BGH hat aber wiederholt (zuletzt im Urteil vom 10.10.2000 VI ZR 268/99 BGH-Report 01, 16) darauf hingewiesen, daß auch gegenüber Kindern die an die Sorgfaltspflicht zu stellenden Anforderungen nicht überspannt werden dürfen, wenn nach der gewöhnlichen Lebenserfahrung eine Gefährdung nicht zu erwarten ist (so auch BGH NJW 97, 2756 = MDR 97, 827; VersR 1992, 890 = MDR 93, 27).
  • BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99

    Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00
    Der BGH hat aber wiederholt (zuletzt im Urteil vom 10.10.2000 VI ZR 268/99 BGH-Report 01, 16) darauf hingewiesen, daß auch gegenüber Kindern die an die Sorgfaltspflicht zu stellenden Anforderungen nicht überspannt werden dürfen, wenn nach der gewöhnlichen Lebenserfahrung eine Gefährdung nicht zu erwarten ist (so auch BGH NJW 97, 2756 = MDR 97, 827; VersR 1992, 890 = MDR 93, 27).
  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96

    Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00
    Der BGH hat aber wiederholt (zuletzt im Urteil vom 10.10.2000 VI ZR 268/99 BGH-Report 01, 16) darauf hingewiesen, daß auch gegenüber Kindern die an die Sorgfaltspflicht zu stellenden Anforderungen nicht überspannt werden dürfen, wenn nach der gewöhnlichen Lebenserfahrung eine Gefährdung nicht zu erwarten ist (so auch BGH NJW 97, 2756 = MDR 97, 827; VersR 1992, 890 = MDR 93, 27).
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 75/86

    Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00
    Auch der an den sog. "Idealfahrer" anzulegende Maßstab muß menschlichem Vermögen und den Erfordernissen des Straßenverkehrs noch angepaßt sein (vgl. BGH VersR 85, 864 = NJW 86, 183; NJW 87, 2375).
  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00
    Auf die abstrakte Gefahrenlage, die daraus resultiert, daß in einem Wohngebiet mit Kindern zu rechnen ist, die auf Garagenhöfen spielen und von dort häufig unvorsichtig sich in den Straßenverkehr begeben, kann sich der Kläger nicht berufen (vgl. BGH NJW 91, 292; 90, 1483 = VersR 90, 535).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00
    Aufgrund wertender Betrachtungsweise werden aber in der Rechtsprechung wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilungskosten des Verletzten ausnahmsweise die Kosten für Besuche nächster Angehörige am Krankenbett des Verletzten als dessen Gesundheitsschaden für erstattungsfähig angesehen (vgl. BGHZ 106, 28 = VersR 89, 188; NJW 90, 1037 = VersR 89, 1308).
  • BGH, 24.10.1989 - VI ZR 263/88

    Schadensersatz - Heilbehandlungskosten - Babysitter - Krankenbesuch

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00
    Aufgrund wertender Betrachtungsweise werden aber in der Rechtsprechung wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilungskosten des Verletzten ausnahmsweise die Kosten für Besuche nächster Angehörige am Krankenbett des Verletzten als dessen Gesundheitsschaden für erstattungsfähig angesehen (vgl. BGHZ 106, 28 = VersR 89, 188; NJW 90, 1037 = VersR 89, 1308).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00
    Auch der an den sog. "Idealfahrer" anzulegende Maßstab muß menschlichem Vermögen und den Erfordernissen des Straßenverkehrs noch angepaßt sein (vgl. BGH VersR 85, 864 = NJW 86, 183; NJW 87, 2375).
  • BGH, 25.09.1990 - VI ZR 19/90

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers geschützten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00
    Auf die abstrakte Gefahrenlage, die daraus resultiert, daß in einem Wohngebiet mit Kindern zu rechnen ist, die auf Garagenhöfen spielen und von dort häufig unvorsichtig sich in den Straßenverkehr begeben, kann sich der Kläger nicht berufen (vgl. BGH NJW 91, 292; 90, 1483 = VersR 90, 535).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15

    Kein Vorrang für Radfahrer auf Fußgängerüberweg

    Den Kläger kann dabei nicht entlasten, dass er den Fußgängerüberweg nach den Feststellungen des Sachverständige nur mit 5 - 7 km/h, also Schrittgeschwindigkeit (vgl. OLG Köln VRS 68, 382: 4-7 km/h; OLG Hamm NZV 2001, 302: 7 km/h) überquert hat.
  • LG Köln, 15.04.2008 - 8 O 270/06

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall mit abruptem Abbremsen des

    In einem solchen Fall erscheint es gerechtfertigt, die volle Haftung auf das vorausfahrende und abbremsende Fahrzeug zu verteilen (so auch OLG Hamburg, Urt. vom 14.07.1999 - 14 U 61/99 - DAR 2001, 307; LG Köln, Urt. vom 08.03.1966 - 17 O 379/65 - MDR 1966, 843).
  • LG Schweinfurt, 11.10.2021 - 23 O 1051/20

    Versicherungsnehmer, Unabwendbares Ereignis, Strafrechtliches

    Allerdings gilt dieser Vertrauensgrundsatz nur in eingeschränktem Maße, namentlich im Hinblick auf Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen, wie sich auch aus § 3 Abs. 2a StVO zeigt, der in solch einem Zusammenhang erhöhte Anforderungen an die Sorgfalt von Fahrzeugführern stellt (vgl. OLG Celle, NZV 2005, 261 [262]; OLG Hamm, NZV 2001, 302).

    Insoweit mag es einem Fahrzeugführer zwar nicht als (im StVG auch gar nicht erforderliches) Verschulden vorzuwerfen sein, wenn er bei solchen Verkehrssituationen gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen sein Fahrtempo nicht reduziert oder anhält oder abwartet, jedoch würde solch ein Verhalten dann nicht genügen, um dem Fahrzeugführer eine derart angemessene Rücksicht zu attestieren, dass sich das Verkehrsverhalten der genannten schutzbedürftigen Personen als "höhere Gewalt" darstellen würde (OLG Hamm, NZV 2001, 302 [303]) und die verschuldensunabhängige Haftung des Fahrzeugführers darum ausgeschlossen wäre.

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   OLG Köln, 21.02.2001 - 6 U 120/00   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1992 - I ZR 215/90

    Hyanit - HWG - Äußerungen Dritter; Schutz der Gesundheit

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2001 - 6 U 120/00
    Das gilt zwar vornehmlich für Fälle, in denen der Richter für sich selbst eine Irreführung bejaht, ist aber nicht von vornherein ausgeschlossen in den Fällen, in denen - wie hier - das Verständnis einer beanstandeten Aussage nach den Grundsätzen der Lebenserfahrung die Gefahr einer Irreführung als nicht naheliegend erscheinen lässt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch des Senats; vgl. statt vieler: BGH GRUR 1992, 874, 875 "Hyanit" und Senat, Urteil vom 16.02.2001 in dem Rechtsstreit 6 U 121/00, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00

    Postwurfwerbung eines Telefondienstanbieters für eigenen Tarif - "AktivPlus"

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2001 - 6 U 120/00
    Das gilt zwar vornehmlich für Fälle, in denen der Richter für sich selbst eine Irreführung bejaht, ist aber nicht von vornherein ausgeschlossen in den Fällen, in denen - wie hier - das Verständnis einer beanstandeten Aussage nach den Grundsätzen der Lebenserfahrung die Gefahr einer Irreführung als nicht naheliegend erscheinen lässt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch des Senats; vgl. statt vieler: BGH GRUR 1992, 874, 875 "Hyanit" und Senat, Urteil vom 16.02.2001 in dem Rechtsstreit 6 U 121/00, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2001 - 6 U 120/00
    Der aufmerksame und durchschnittlich informierte Verbraucher, auf den maßgeblich abzustellen ist (EuGH WRP 2000, 289 "Lifting-Creme"), stellt sich bei der Lektüre des werblichen Angebots der Beklagten nicht vor, das beworbene, fast 2 Meter hohe und über 2 Meter breite Möbel in Form einer Anbauwand sei bereits montiert oder jedenfalls in seinen wesentlichen Teilen vormontiert.
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