Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 09.07.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.02.2014 - I-6 U 120/13   

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https://dejure.org/2014,31584
OLG Köln, 14.02.2014 - I-6 U 120/13 (https://dejure.org/2014,31584)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.2014 - I-6 U 120/13 (https://dejure.org/2014,31584)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - I-6 U 120/13 (https://dejure.org/2014,31584)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Unterlassungsansprüchen bei hilfweiser Anbringung eines weiter gefassten Antrags; Anforderungen an die Fassung des Unterlassungsantrags gegen nur eine konkrete Verletzungsform

  • kanzlei.biz

    Zum Erfordernis, Verbraucherinformationen

  • online-und-recht.de

    50 De-Mails inklusive: Verbraucherinformationen "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" dargestellt?

  • ra.de
  • aufrecht.de

    Blickfangwerbung für DE-Mail Angebot muss eindeutig zuordbar sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    50 De-Mails inklusive

  • rechtsportal.de

    Verjährung von Unterlassungsansprüchen bei hilfweiser Anbringung eines weiter gefassten Antrags

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    50 DE-Mails inklusive

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Definition von "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" bei der Darstellung von Verbraucherpflichtinformationen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit Sternchenhinweis bei "50 DE-Mails inklusive"

  • Jurion (Kurzinformation)

    Darstellung von Verbraucherpflichtinformationen durch einen Sternchenhinweis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung der Telekom zu De-Mail irreführend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 75
  • MMR 2015, 393
  • K&R 2014, 819
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13
    Voraussetzung ist, dass der Hinweis am Blickfang teilhat und dadurch eine klare und unmissverständliche Zuordnung der weiteren Angaben zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH, GRUR 2010, 744 Tz. 35 - Sondernewsletter; Senat, WRP 2012, 1285 Tz. 10 - Sternchenhinweis; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 5 Rn. 2.98).

    Damit fehlt es an der erforderlichen "eindeutigen Zuordnung" (BGH, GRUR 2010, 744 Tz. 35 - Sondernewsletter; Senat, Urteil vom 30.11.2012 - 6 U 240/11 - BeckRS 2013, 04386, unter II. 3; MD 2014, 155, 157 - Endlos surfen) der Erläuterungen zu der herausgestellten Angabe.

    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (BGH, GRUR 2010, 744 Tz. 20 - Sondernewsletter m. w. N.).

    Einem Verband ist die geschuldete Kostenpauschale auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt ist (BGH, GRUR 2010, 744 Tz. 51 - Sondernewsletter m. w. N.).

  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 55/06

    XtraPac

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13
    Die Beklagte verteidigt sich unter Hinweis auf die Entscheidung BGH "XtraPac" (GRUR 2009, 690) damit, bei dem Vertrag zur Einrichtung eines De-Mail-Kontos handele es sich nicht um einen entgeltlichen Vertrag, da der Kunde keine entgeltlichen Leistungen abnehmen müsse und das Konto als solches kostenlos sei.

    Hinsichtlich des Gesamtpreises (Nr. 7) trifft allerdings der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des BGH "XtraPac" (GRUR 2009, 690) zu.

    Bei dem Erwerb eines Mobiltelefons mit einer Prepaid-Karte, die kostenlos den passiven Netzzugang (die Entgegennahme von Anrufen) ermöglicht, gehören daher die Kosten für das Aufladen der Karte, um auch aktiv telefonieren zu können, nicht zum angabepflichtigen Endpreis (BGH, GRUR 2009, 690 Tz. 11f. - XtraPac).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13
    Eine solche Antragsfassung ist aber dann unschädlich, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst eindeutig und konkret gefasst oder sein Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (BGH, GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2012, 842 Tz. 12 - Neue Personenkraftwagen; vgl. auch BGH, GRUR 2005, 692, 694 - "statt"-Preis).

    Der von Köhler a. a. O. zitierten Entscheidung "Erinnerungswerbung im Internet" (GRUR 2010, 749 Tz. 21) lässt sich die von ihm genannte Einschränkung, dass die betreffende tatsächliche Gestaltung zwischen den Parteien nicht in Frage gestellt sein dürfe, allerdings nicht in dieser Allgemeinheit entnehmen.

    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2011, 152 Tz. 22 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04

    Anforderungen an die Information des Verbrauchers über Liefer- und Versandkosten

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13
    Der Begriff des "Gesamtpreises" in Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB deckt sich mit dem des "Endpreises" in § 1 PAngV (BGH, NJW 2006, 211 Tz. 15 zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 7 BGB-InfoV; Bamberger/Roth, Beck-OK BGB, Stand 1.11.2011, EGBGB Art. 246 § 1 Rn. 16; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl. 2014, EGBGB Art. 246 § 1 Rn. 8).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13
    Eine solche Antragsfassung ist aber dann unschädlich, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst eindeutig und konkret gefasst oder sein Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (BGH, GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2012, 842 Tz. 12 - Neue Personenkraftwagen; vgl. auch BGH, GRUR 2005, 692, 694 - "statt"-Preis).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13
    Zusätzliche abstrakte Beschreibungen im Antrag sind daher eine unschädliche Überbestimmung, durch die der Antrag nicht über die konkrete Verletzungsform hinaus erweitert wird, sondern durch die der Kläger lediglich verdeutlicht, in welchem Umfang er über die Umstände des konkret beanstandeten Verhaltens hinaus andere Verletzungshandlungen als im Kern gleichartig ansieht (BGH, GRUR 2006, 164 Tz. 14 - Aktivierungskosten II; GRUR 2011, 340 Tz. 21 - Irische Butter; GRUR 2011, 1151 Tz. 13f. - Original Kanchipur).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13
    Auch die weiteren, von Köhler a. a. O. herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen keine Sachverhalte, in denen der Antrag auf die konkrete Verletzungshandlung beschränkt war (BGH, GRUR 2007, 607 Tz. 17 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; GRUR 2011, 433 Tz. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; GRUR 2011, 936 Tz. 19 - Double-opt-in-Verfahren).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08

    Costa del Sol

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13
    Verstöße gegen Informationspflichten können auch Ansprüche gemäß § 4 Nr. 11 UWG auslösen, soweit die betreffenden Informationspflichten ihre Grundlage im Unionsrecht haben (BGH, GRUR 2010, 652 Tz. 11 - Costa del Sol).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13
    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2011, 152 Tz. 22 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13
    Auch die weiteren, von Köhler a. a. O. herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen keine Sachverhalte, in denen der Antrag auf die konkrete Verletzungshandlung beschränkt war (BGH, GRUR 2007, 607 Tz. 17 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; GRUR 2011, 433 Tz. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; GRUR 2011, 936 Tz. 19 - Double-opt-in-Verfahren).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07

    Hier spiegelt sich Erfahrung

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 238/11

    Teilhabe am Blickfang

  • OLG Köln, 30.11.2012 - 6 U 84/12

    Zusatzkosten, die nicht von jedem Kunden zu tragen sind, müssen nicht in den

  • OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 174/12

    "GMX DE-Mail - die amtliche email"

  • OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von presseähnlichen Inhalten in der

    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, WRP 2010, 739 = GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; WRP 2011, 223 = GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Senat, GRUR 2015, 75, 78 - 50 De-Mails inklusive; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl. 2016, § 12 Rn. 2.35).
  • OLG Köln, 03.02.2016 - 6 U 39/15

    Anforderungen an die Gestaltung einer Schaltfläche zur Bestellung eines

    Mit der Frage, ob die Vertragsinformationen in nicht hervorgehobener Weise in einem "Fließtext" untergebracht werden dürfen, hat sich der Senat bereits im Verfahren "50 DE-Mails inklusive" auseinandergesetzt und mit Urteil vom 14.02.2014 (6 U 120/13, GRUR 2015, 75, juris-Tz. 74 ff.) zu den Anforderungen an die Informationspflicht des § 312g Abs. 2 BGB a.F. - der § 312j Abs. 2 BGB n.F. entspricht - ausgeführt:.

    Die Beklagte weist selbst zutreffend darauf hin, dass die VerbrRRL die Gesamtpreisangabe jeweils auf den abzuschließenden Vertrag bezieht, dass auch der deutsche Gesetzgeber in § 1 PAngV den Begriff "Gesamtpreis" im Sinne eines Endpreises pro Vertrag versteht (der Begriff des "Gesamtpreises" in Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 EGBGB deckt sich mit dem des Gesamtpreises [bis 12.06.2014 "Endpreis"] in § 1 PAngV , s. Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., EGBGB Art. 246 Rn. 7; Senat GRUR 2015, 75, juris-Tz. 72, zu Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB a.F.), und dass es stets um die Preisklarheit in Bezug auf einen Vertrag geht.

  • OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Wettbewerbswidrigkeit des

    Der Senat hat zwar einmal in anderem Zusammenhang eine ähnliche Sichtweise anklingen lassen (Senat, GRUR 2015, 75, 80 - 50 De-Mails inklusive, zu § 312g Abs. 2 a. F.), ohne dass diese Frage seinerzeit entscheidungserheblich gewesen wäre.
  • OLG Köln, 07.10.2016 - 6 U 48/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Gestaltung einer Schaltfläche zur Bestellung einer

    Mit der Frage, ob die Vertragsinformationen in nicht hervorgehobener Weise in einem "Fließtext" untergebracht werden dürfen, hat sich der Senat bereits im Verfahren "50 DE-Mails inklusive" auseinandergesetzt und mit Urteil vom 14.02.2014 (6 U 120/13, GRUR 2015, 75, juris-Tz. 74 ff.) zu den Anforderungen an die Informationspflicht des § 312g Abs. 2 BGB a.F. - der § 312j Abs. 2 BGB n.F. entspricht - ausgeführt:.

    Hinsichtlich der Problematik, dass im Fließtext andere Informationen, als die gesetzlich erforderlichen, enthalten sind, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 14.02.2014 - 6 U 120/13 - ausgeführt:.

  • OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Arzneimittel oder Medizinprodukte mit einer

    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2011, 152 Tz. 22 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Senat, GRUR 2015, 75, 78 - 50 De-Mails inklusive).
  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht

    Demnach hätte der Antrag bereits dann Erfolg , wenn nur eine der beiden Voraussetzungen vorliegt (vgl. dazu BGH, GRUR 2013, 401 Tz. 24 - Biomineralwasser; Senat, GRUR-RR 2013, 439, 440 - Die amtliche E-Mail; Senat, Urteil v. 14.02.2014 - 6 U 120/13 - De-Mail).
  • BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 23/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "DEGOBASF (Wortmarke) /BASF (Wort-Bild-Marke)" -

    Bei fehlender Zeichenähnlichkeit kommt ein Anspruch nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG nicht in Betracht (vgl. BGH , GRUR 2009, Nr. 49- OSTSEE-POST; GRUR 2015, 75 Nr. 32 - Goldbären; GRUR 2020, 401 Nr. 28 - ÖKO-TEST I).
  • BPatG, 14.09.2023 - 28 W (pat) 8/22
    Bei fehlender Zeichenähnlichkeit kommt ein Anspruch nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG nicht in Betracht (vgl. BGH GRUR 2009 Nr. 49 - OSTSEE-POST; GRUR 2015, 75 Nr. 32 - Goldbären; GRUR 2020, 401 Nr. 28 - ÖKO-TEST I).
  • BPatG, 20.01.2022 - 30 W (pat) 15/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "British Hairways/BRITISH AIRWAYS

    Bei fehlender Zeichenähnlichkeit kommt ein Anspruch nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG nicht in Betracht (vgl. BGH, GRUR 2009, Nr. 49- OSTSEE-POST; GRUR 2015, 75 Nr. 32 - Goldbären; GRUR 2020, 401 Nr. 28 - ÖKO-TEST I).
  • BPatG, 13.01.2022 - 30 W (pat) 23/20
    Bei fehlender Zeichenähnlichkeit kommt ein Anspruch nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG nicht in Betracht (vgl. BGH, GRUR 2009, Nr. 49 - OSTSEE-POST; GRUR 2015, 75 Nr. 32 - Goldbären; GRUR 2020, 401 Nr. 28 - ÖKO-TEST I).
  • BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 33/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "DeGoBasf (Wort-Bild-Marke) /BASF (Wort-Bild-Marke)"

  • LG Wuppertal, 30.11.2017 - 12 O 78/17

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 U 120/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32789
OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 U 120/13 (https://dejure.org/2013,32789)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.2013 - 6 U 120/13 (https://dejure.org/2013,32789)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 6 U 120/13 (https://dejure.org/2013,32789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 929 Abs 2 ZPO
    Vollziehung der im Ausland zuzustellenden Unterlassungsverfügung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung bei Zustellung im Ausland

  • rechtsportal.de

    ZPO § 929 Abs. 2
    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung bei Zustellung im Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 12.09.1994 - 6 U 118/94

    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 U 120/13
    2 Die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung setzt die formalisierte, urkundlich belegte Bekundung des Willens zur zwangsweisen Durchsetzung des Titels durch den Gläubiger gegenüber dem Schuldner voraus (vgl. allgemein hierzu Senat WRP 1995, 45, 46; BGH GRUR 1993, 418).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 6 U 48/10

    Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist bei Zustellung im Ausland;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 U 120/13
    Kann der Titelgläubiger allerdings die Parteizustellung selbst nicht (vollständig) bewirken, weil der Schuldner im Ausland ansässig ist, reicht es zur Wahrung der Vollziehungsfrist des § 929 II ZPO aus, wenn der Gläubiger innerhalb dieser Frist den Antrag auf Auslandszustellung bei Gericht einreicht und die tatsächliche Zustellung "demnächst" i.S.v. § 167 ZPO erfolgt (vgl. Senat GRUR-RR 2010, 400; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Rdz. 41a zu Kap. 55 m.w.N.); letzteres ist grundsätzlich der Fall, wenn die Zustellung innerhalb eines nach den Umständen angemessenen Zeitraums und ohne jede von der Partei zu vertretende Verzögerung bewirkt wird (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, 71. Aufl., Rdz. 13, 16 zu § 167 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19

    Twitter: Klausel "wir sind berechtigt, diese Bedingungen ggf. von Zeit zu Zeit zu

    Die Auffassung des OLG Frankfurt (im Beschluss vom 09.07.2013 - 6 U 120/13), das eine entsprechende Pflicht bejaht, lässt die Rechtsprechung des BGH außer Acht, nach der es ausreicht, wenn die Vollstreckung bei der zuständigen Stelle innerhalb der in § 929 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Frist beantragt worden ist (BGH, Beschluss vom 15.12.2005 - I ZB 63/05).
  • LG Dresden, 12.11.2019 - 1a O 1056/19

    Twitter darf nicht wegen scherzhaftem "Tweet" sperren

    Bei einer Auslandszustellung, bei der der Beschluss - wie hier - von Amts wegen zuzustellen ist (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2019, 319), ist die Vollziehungsfrist gewahrt, wenn innerhalb der Frist der Antrag auf Auslandszustellung bei Gericht eingereicht wird und die tatsächliche Zustellung "dem nächst" im Sinne von § 167 ZPO erfolgt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 9.7.20136 U 120/13, BeckRS 2013, 20071; Beschluss vom 1.7.2014, 6 U 104/14, GRUR-RR 2015, 183; Zöller/Vollkommer, aaO., § 929 Rn. 10).

    Soweit die Verfügungsbeklagte im Schriftsatz vom 6. November 2019 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 9.7.2013,6 U 120/13, BeckRS 2013, 20071) meint, die Verfügungsklägerin habe an die Rechtsanwälte ... wegen § 172 ZPO zustellen müssen, so führt das nicht zu einem anderen Ergebnis:.

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19

    Einstweilige Verfügung wegen Sperre eines Twitter-Accounts

    Insbesondere musste der Verfügungskläger - entgegen den Ausführungen der Verfügungsbeklagten unter Bezugnahme auf den Hinweisbeschluss des OLG Frankfurt vom 09.07.2013, Az.: 6 U 120/13 - nicht zusätzlich eine Zustellung im Parteibetrieb veranlassen.

    Dem Hinweis des OLG Frankfurt vom 09.07.2013, Az.: 6 U 120/13, kann insoweit nicht gefolgt werden.

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