Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 16.02.2001

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.02.2001 - 6 U 121/2000   

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https://dejure.org/2001,4462
OLG Stuttgart, 19.02.2001 - 6 U 121/2000 (https://dejure.org/2001,4462)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.02.2001 - 6 U 121/2000 (https://dejure.org/2001,4462)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Februar 2001 - 6 U 121/2000 (https://dejure.org/2001,4462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konsumentenkredit; Verjährung; Einwendungsdurchgriff; Darlehensrecht; Kaufrecht

  • Judicialis

    VerbrKrG § 12; ; VerbrKrG § ... 9 Abs. 3; ; VerbrKrG § 13; ; VerbrKrG § 13 Abs. 3; ; VerbrKrG § 13 Abs. 2; ; VerbrKrG § 9; ; BGB § 196; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1 Nr. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherkredit - Kündigung - Einwendungsdurchgriff - Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG §§ 9, 12; BGB § 196
    Kurze kaufrechtliche Verjährung bei wegen Zahlungsverzugs gekündigtem Konsumentenkredit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 856
  • ZIP 2001, 1321
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1973 - III ZR 209/71

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2001 - 6 U 121/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH zum Abzahlungsgesetz (BGHZ 60, 108), auf die sich das Landgericht gestützt hat, verjähren Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens zwar nicht in zwei, sondern erst in 30 Jahren.
  • BGH, 09.02.1972 - VIII ZR 8/71

    Verjährung beim Abzahlungskauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2001 - 6 U 121/00
    Diese Auffassung hat der BGH bereits zu § 2 des Abzahlungsgesetzes sowohl für den Rücktritt des Verkäufers (BGHZ 58, 121) als auch für denjenigen des Kreditgebers (BGHZ 71, 323) vertreten.
  • OLG Celle, 19.12.1986 - 2 U 55/86

    Kaufpreis für den Erwerb von Gaststätteninventar; Berufung des Bürgen auf das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2001 - 6 U 121/00
    Die freiwillige Herausgabe oder die Veräußerung durch den Käufer selbst genügen dafür nicht (von Westphalen, VerbrKrG 2. Aufl. § 13 Rn. 66 und 67; BGH NJW 66, 972; OLG Düsseldorf WM 85, 1431; a. A. OLG Celle NJW-RR 87, 821 für den Fall, daß die Veräußerung der Sache durch den Käufer der Sache nach eine Veräußerung durch den Verkäufer darstellt).
  • BGH, 07.02.1966 - VIII ZR 240/63

    Abzahlungskauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2001 - 6 U 121/00
    Die freiwillige Herausgabe oder die Veräußerung durch den Käufer selbst genügen dafür nicht (von Westphalen, VerbrKrG 2. Aufl. § 13 Rn. 66 und 67; BGH NJW 66, 972; OLG Düsseldorf WM 85, 1431; a. A. OLG Celle NJW-RR 87, 821 für den Fall, daß die Veräußerung der Sache durch den Käufer der Sache nach eine Veräußerung durch den Verkäufer darstellt).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2013 - 15 U 11/12

    Einwendungsdurchgriff bei verbundenen Verträgen

    Zu den Einwendungen im Sinne des § 359 Satz 1 BGB zählt auch die Einrede der Verjährung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25.09.2001 - XI ZR 109/01, BGHZ 149, 43, 47 f.; Urteil vom 14.09.2004 - XI ZR 248/03, NJW-RR 2005, 415, 416; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2001 - 6 U 121/00, NJW-RR 2002, 856; Emmerich, JuS 2002, 297, 298; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 359, Rdnr. 3; Prasse, in: Schulze/Grziwotz/Lauda (Hrsg.), BGB: Kommentiertes Vertrags- und Prozessformularbuch, 2011, § 359, Rdnr. 13).

    Dazu zählt auch die Einrede der Verjährung, da die bei Teilzahlungskrediten typische Auszahlung des Darlehens an den Verkäufer mit ihrer Erfüllungswirkung außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2001 - XI ZR 109/01, BGHZ 149, 43, 46 ff.; Urteil vom 14.09.2004 - XI ZR 248/03, NJW-RR 2005, 415, 416; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2001 - 6 U 121/00, NJW-RR 2002, 856; Coester, Jura 1992, 617, 622; Kessal-Wulf, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 359, Rdnr. 7; Ring, in: Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), BGB, Band 2/1, 2. Aufl. 2012, § 359, Rdnr. 8).

  • BGH, 25.09.2001 - XI ZR 109/01

    Verjährung des Darlehensanspruchs beim finanzierten Kauf

    Nach herrschender Meinung bedeutet dies, daß alle rechtshindernden, rechtsvernichtenden und rechtshemmenden Einwendungen und Einreden, einschließlich der Einrede der Verjährung des Kaufpreisanspruchs, die der Verbraucher bei Ausblendung des Kreditvertrages gegen den Verkäufer hätte, dem Darlehensrückzahlungsanspruch der Teilzahlungsbank entgegengesetzt werden können (LG Gera BB 1999, 2215 f.; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB 13. Bearb. 2001 § 9 VerbrKrG Rdn. 75; MünchKomm/Habersack, BGB 3. Aufl. § 9 VerbrKrG Rdn. 96; Palandt/Putzo, BGB 60. Aufl. § 9 VerbrKrG Rdn. 14; Bülow, VerbrKrG 4. Aufl. § 9 Rdn. 25 und 106; Franz, Der Einwendungsdurchgriff gemäß § 9 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz, S. 124 f., 148 f.; Compensis/Reiserer BB 1991, 2457, 2462; Coester Jura 1992, 517, 622; Martis MDR 1999, 65, 69; a.A. Vortmann, VerbrKrG § 9 Rdn. 28; Drescher, Verbraucherkredit und Bankpraxis Rdn. 267; Mues EWiR 2001, 783, 784).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4258
OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00 (https://dejure.org/2001,4258)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.02.2001 - 6 U 121/00 (https://dejure.org/2001,4258)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - 6 U 121/00 (https://dejure.org/2001,4258)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 14.10.1998 - 6 U 86/98
    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00
    Die Bezeichnung "Spartarif" kann auch nicht als Hinweis auf die allgemeine Preisgünstigkeit verstanden werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.10.1998, Az.: 6 U 86/98, LG Köln, Urteil vom 01.07.1999, Az.: 31 O 305/99).".

    Die von der Beklagten zu Stützung ihrer Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung des Senats vom 14.10.1998 (6 U 86/98) zur Zulässigkeit der Bezeichnung "Spartarif" betreffe einen anderen Lebenssachverhalt und sei im Streitfall nicht einschlägig.

    Anders als in dem Rechtsstreit 6 U 86/98 OLG Köln und dem durch Urteil des Senats vom 24.03.2000 entschiedenen, zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit 6 U 149/99, in denen es um die jeweils in der konkreten Verletzungsform beanstandeten Bezeichnungen "Spartarif" bzw. "Sparvorwahl" ging, vermittelt die von der Beklagten abgemahnte Werbung der Klägerin nicht den unzutreffenden, gegebenenfalls zu einem Unterlassungsanspruch führenden Eindruck, bei der Benutzung des u.a. als "Spartarif" bezeichneten Tarifs "AktivPlus" könne der Umworbene Geld einsparen, das er sonst bei den Wettbewerbern des Werbenden für Ferngespräche bezahlen müsste.

  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00
    Für den aufmerksamen und durchschnittlich informierten Verbraucher, auf den abzustellen ist (EuGH WRP 2000, 289 "Lifting-Creme"), wird hinreichend deutlich, dass er bei den Gesprächsgebühren nur dann durch Zahlung ermäßigter Minutenpreise "sparen" kann, wenn er bereit ist, einen zusätzlichen monatlichen Grundpreis von 9, 90 DM zu zahlen und sich mit der Klägerin auf den Abschluss des Tarifs "AktivPlus" zu einigen.
  • BGH, 20.02.1992 - I ZR 32/90

    Beschädigte Verpackung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00
    Das gilt zwar vornehmlich für Fälle, in denen der Richter für sich selbst eine Irreführung bejaht, ist aber nicht von vornherein ausgeschlossen in den Fällen, in denen das Verständnis einer beanstandeten Aussage nach den Grundsätzen der Lebenserfahrung die Gefahr einer Irreführung als nicht naheliegend erscheinen lässt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zum Beispiel BGH GRUR 1992, 707, 709 "Erdgassteuer"; BGH GRUR 1992, 406, 407 "Beschädigte Verpackung"; BGH GRUR 1992, 874, 875 "Hyanit" m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00
    Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist vergleichende Werbung nunmehr grundsätzlich zulässig, sofern die in Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis h) der Richtlinie 97/95 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1100 ff. "Generika-Werbung"; BGH GRUR Int. 1999, 453 ff. = WRP 1999, 414 ff. "Vergleichen Sie" und BGHZ 138, 55 ff. = ZIP 1998, 1084 ff. "Testpreis-Angebot").
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91

    Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00
    Das gilt zwar vornehmlich für Fälle, in denen der Richter für sich selbst eine Irreführung bejaht, ist aber nicht von vornherein ausgeschlossen in den Fällen, in denen das Verständnis einer beanstandeten Aussage nach den Grundsätzen der Lebenserfahrung die Gefahr einer Irreführung als nicht naheliegend erscheinen lässt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zum Beispiel BGH GRUR 1992, 707, 709 "Erdgassteuer"; BGH GRUR 1992, 406, 407 "Beschädigte Verpackung"; BGH GRUR 1992, 874, 875 "Hyanit" m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00
    Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist vergleichende Werbung nunmehr grundsätzlich zulässig, sofern die in Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis h) der Richtlinie 97/95 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1100 ff. "Generika-Werbung"; BGH GRUR Int. 1999, 453 ff. = WRP 1999, 414 ff. "Vergleichen Sie" und BGHZ 138, 55 ff. = ZIP 1998, 1084 ff. "Testpreis-Angebot").
  • OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 149/99

    UWG -Recht: Sparvorwahl - Bezeichnung der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl eines

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00
    Anders als in dem Rechtsstreit 6 U 86/98 OLG Köln und dem durch Urteil des Senats vom 24.03.2000 entschiedenen, zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit 6 U 149/99, in denen es um die jeweils in der konkreten Verletzungsform beanstandeten Bezeichnungen "Spartarif" bzw. "Sparvorwahl" ging, vermittelt die von der Beklagten abgemahnte Werbung der Klägerin nicht den unzutreffenden, gegebenenfalls zu einem Unterlassungsanspruch führenden Eindruck, bei der Benutzung des u.a. als "Spartarif" bezeichneten Tarifs "AktivPlus" könne der Umworbene Geld einsparen, das er sonst bei den Wettbewerbern des Werbenden für Ferngespräche bezahlen müsste.
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00
    Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist vergleichende Werbung nunmehr grundsätzlich zulässig, sofern die in Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis h) der Richtlinie 97/95 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1100 ff. "Generika-Werbung"; BGH GRUR Int. 1999, 453 ff. = WRP 1999, 414 ff. "Vergleichen Sie" und BGHZ 138, 55 ff. = ZIP 1998, 1084 ff. "Testpreis-Angebot").
  • OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 103/00

    Vergleichende Werbung durch Tarifgegenüberstellung - Mobilfunk - "Citygespräche"

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Generika-Werbung" (BGH, a.a.O.), der der Senat gefolgt ist (zuletzt: Urteil vom 01.12.2000 in dem Verfahren 6 U 103/2000), bereits im Zusammenhang mit den vorgenannten Richtlinien ausgeführt, dass eine vergleichende Werbung begrifflich grundsätzlich dann zu verneinen ist, wenn die beanstandete Werbeaussage so allgemein gehalten ist, dass sich den angesprochenen Verkehrskreisen, auf deren Sicht es ankommt, eine Bezugnahme auf Mitbewerber nicht aufdrängt, sondern diese sich nur reflexartig daraus ergibt, dass mit jeder Hervorhebung eigener Vorzüge in der Regel unausgesprochen zum Ausdruck gebracht wird, dass nicht alle Mitbewerber die gleichen Vorteile zu bieten haben.
  • LG Köln, 05.08.1999 - 31 O 305/99
    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00
    Die Bezeichnung "Spartarif" kann auch nicht als Hinweis auf die allgemeine Preisgünstigkeit verstanden werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.10.1998, Az.: 6 U 86/98, LG Köln, Urteil vom 01.07.1999, Az.: 31 O 305/99).".
  • BGH, 02.07.1992 - I ZR 215/90

    Hyanit - HWG - Äußerungen Dritter; Schutz der Gesundheit

  • OLG Köln, 23.03.2001 - 6 U 214/00

    Werbliche Gegenüberstellung von Online-Tarifen - "Einsteiger" und "Vielnutzer" -

    Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat gefolgt ist (vgl. z.B. seine Urteile vom 01.12.2000 und 16.02.2001 in den Rechtsstreiten 6 U 103/00 und 6 U 121/00), ist vergleichende Werbung der vorliegenden Art nunmehr grundsätzlich zulässig, sofern die in Art. 3 a) Abs. 1 lit. a) bis h) der Richtlinie 97/95 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1100 ff. "Generika-Werbung"; BGH GRUR Int. 1999, 453 ff. = WRP 1999, 414 ff. "Vergleichen Sie" und BGHZ 138, 55 ff. = ZIP 1998, 1084 ff. "Testpreis-Angebot").
  • OLG Köln, 21.02.2001 - 6 U 120/00

    Werbung eines Möbelhauses mit "Abholpreisen"

    Das gilt zwar vornehmlich für Fälle, in denen der Richter für sich selbst eine Irreführung bejaht, ist aber nicht von vornherein ausgeschlossen in den Fällen, in denen - wie hier - das Verständnis einer beanstandeten Aussage nach den Grundsätzen der Lebenserfahrung die Gefahr einer Irreführung als nicht naheliegend erscheinen lässt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch des Senats; vgl. statt vieler: BGH GRUR 1992, 874, 875 "Hyanit" und Senat, Urteil vom 16.02.2001 in dem Rechtsstreit 6 U 121/00, jeweils m.w.N.).
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