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   OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04   

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https://dejure.org/2005,8989
OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04 (https://dejure.org/2005,8989)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.01.2005 - 6 U 122/04 (https://dejure.org/2005,8989)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 6 U 122/04 (https://dejure.org/2005,8989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage zur Zahlung von Dienstbezügen im Wege des Urkundenprozesses; Analoge Anwendung einer Regelung über den Ausschluss eines Urkundenprozesses im Arbeitsrecht; Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften bei einem Vorstandsmitglied; Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    KWG § ... 36; ; ZPO § 148; ; ZPO § 302 Abs. 4 S. 3; ; ZPO § 592; ; ZPO § 598; ; ZPO § 600 Abs. 2; ; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3; ; ArbGG § 46 Abs. 1 S. 2; ; ArbGG § 46 Abs. 2; ; ArbGG § 46 Abs. 2 S. 1; ; ArbGG § 46 Abs. 2 S. 2; ; BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 295; ; BGB § 296; ; BGB § 297; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; BGB § 616; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 2; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 S. 4; ; KSchG § 2; ; KSchG § 3; ; KSchG § 4; ; KSchG § 5; ; KSchG § 6; ; KSchG § 7; ; KSchG § 8; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; KSchG § 11; ; KSchG § 12; ; KSchG § 13; ; KSchG § 14; ; SpkG MV § 1; ; SpkG MV § 18 Abs. 1; ; SpkG MV § 24 Abs. 2; ; SpkG MV § 24 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des fristlos gekündigten Vorstandsvorsitzenden einer Sparkasse im Urkundenprozess - Nachweis der Wirksamkeit der Kündigung durch die Sparkasse nach allgemeinen Grundsätzen ist dem Nachverfahren vorbehalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.05.1988 - IX ZR 175/87

    Beweislast für Berechtigung der Kündigung eines Dienstverhältnisses

    Auszug aus OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04
    Vielmehr handelt es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung, für die die Beklagte nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast trägt (KG, a.a.O., BGH, NJW-RR 1988, 1265).
  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04
    Mit den Regelungen der §§ 592 ff. ZPO werden die allgemeinen Grundsätze, nach denen nur streitige Tatsachen zu beweisen sind (§§ 138 Abs. 3, 288, 291 ZPO), nicht außer kraft gesetzt - Voraussetzung ist aber zumindest die Vorlegung einer Urkunde (BGHZ 62, 286 (292); OLG Düsseldorf, 8 U 3/83 (Bl. 263 d.A.)).
  • OLG Hamm, 09.10.1975 - 10 U 140/75
    Auszug aus OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04
    Eine Aussetzung widerspricht aber dem Urkundsprozess, der gerade dazu dienen soll, schnell einen Titel zu erlangen (OLG Hamm, NJW 1976, 246; Zöller/Greger, a.a.O., Vor § 592 Rn. 3 m.w.N.).
  • KG, 17.09.1996 - 5 U 3157/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04
    Zwar ist bei einer Klage auf Dienstbezüge auch die Leistung der Dienste urkundlich zu beweisen (Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 292 Rn. 8); Gleiches gilt dementsprechend für den Annahmeverzug der Beklagten (KG, NJW-RR 1997, 1059 m.w.N.).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Erfordernis eines

    Auszug aus OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04
    Zudem ist nach der Rechtsprechung des BAG im Falle der außerordentlichen Arbeitgeberkündigung ein wörtliches Angebot grundsätzlich nicht mehr erforderlich, um den Annahmeverzug zu begründen; vielmehr gerate der Arbeitgeber nach § 296 BGB mit dem Zugang der fristlosen Kündigung in Verzug, wenn er dem Arbeitnehmer keine Arbeit zugewiesen habe, da die Zuweisung von Arbeit eine kalendermäßig bestimmte Mitwirkungshandlung darstellt (BAG, Urteil vom 30.04.1987, 2 AZR 299/86; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 296 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.04.1996 - 5 U 219/94
    Auszug aus OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04
    Zwar ist dem Kläger aufgrund dessen die Erbringung seiner Leistung i..d. § 297 BGB ebenfalls unmöglich, der Gläubiger kann sich jedoch nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, wenn er selbst die Leistungsunfähigkeit des Schuldners herbeigeführt hat (KG, NJW-RR 1997, 1060 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer

    Auszug aus OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04
    Die innere Rechtfertigung des Urkundenprozesses und seines Vollstreckungsprivilegs liegt nach Auffassung des BGH in der generell erhöhten Erfolgswahrscheinlichkeit des von Urkunden gestützten Rechtsschutzbegehrens und der erfahrungsgemäßen Seltenheit von Nachverfahren (BGH, BKR 2001, 87 (89)).
  • OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05

    Beweislast bei Vergütungsklage des Dienstverpflichteten im Urkundenprozess

    Das OLG Rostock hat in dem vom dem Kläger zur Akte gereichten Urteil vom 05.01.2005 - 6 U 122/04 - betreffend die Geltendmachung der Fortzahlung von Dienstbezügen durch ein gekündigtes Vorstandsmitglied im Urkundsprozess - auch in diesem Fall waren monatliche Zahlungen vereinbart - unter II. 1. c. ausdrücklich hervorgehoben, dass der Kläger bei einer solchen Klage auf Dienstbezüge nicht nur den Dienstvertrag, sondern auch die Leistung der Dienste urkundlich zu beweisen habe (dieser Teil der Urteilsgründe ist in den vom Kläger zur Akte gereichten Kopien von Teilen des Urteils aus dem ZR-Report nicht enthalten, kann aber etwa in juris nachgelesen werden).
  • OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 155/15

    Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines fristlos gekündigten

    Mit den Regelungen der §§ 592 ff. ZPO werden die allgemeinen Grundsätze, nach denen nur streitige Tatsachen zu beweisen sind (§§ 138 Abs. 3, 288, 291 ZPO), nicht außer Kraft gesetzt - Voraussetzung ist aber zumindest die Vorlegung einer Urkunde (BGHZ 62, 286 (292); OLG Rostock, Urteil vom 5. Januar 2005 - 6 U 122/04 -, Rdnr. 40, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für die Klage eines GmbH-Geschäftsführers

    Eine planwidrige Regelungslücke besteht insoweit nicht (vgl. auch OLG Rostock, 6 U 122/04, BeckRS 2005, 30348467. Musielak/ Voit, ZPO, Rdnr. 5 zu § 592. Pesch, NZA 2002, 957 ff.).
  • OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 35/15

    Ansprüche der Mitglieder des Vorstands einer Sparkasse auf Zahlung der

    Mit den Regelungen der §§ 592 ff. ZPO werden die allgemeinen Grundsätze, nach denen nur streitige Tatsachen zu beweisen sind (§§ 138 Abs. 3, 288, 291 ZPO), nicht außer Kraft gesetzt - Voraussetzung ist aber zumindest die Vorlegung einer Urkunde (BGHZ 62, 286 (292); OLG Rostock, Urteil vom 5. Januar 2005 - 6 U 122/04 -, Rdnr. 40, zitiert nach juris).
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