Weitere Entscheidung unten: KG, 13.12.2013

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.08.2013 - 6 U 122/13   

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https://dejure.org/2013,34963
OLG Frankfurt, 15.08.2013 - 6 U 122/13 (https://dejure.org/2013,34963)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.08.2013 - 6 U 122/13 (https://dejure.org/2013,34963)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. August 2013 - 6 U 122/13 (https://dejure.org/2013,34963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verfügungsgrund für wiederholten Eilantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis und Verfügungsgrund für einen erneuten Eilantrag nach Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; ZPO § 940
    Rechtsschutzbedürfnis und Verfügungsgrund für einen erneuten Eilantrag nach Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20
    Soweit Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich insoweit der beschränkten materiellen Rechtskraft fähig sind, als eine Antragswiederholung bei unveränderten Verhältnissen, d.h. bei unverändertem Sachvortrag und unveränderten Mitteln der Glaubhaftmachung, in der Regel unzulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2004, III ZR 200/04, Rn. 10 bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.01.2014, 6 U 228/13 - Schneller kann keiner , Rn. 3 bei juris; Urteil vom 15.08.2013, 6 U 122/13 , Rn. 3 bei juris; Urteil vom 14.07.2005, 16 U 23/05 , Rn. 38 bei juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage 2020, vor § 916 Rn. 13 m.w.N.), liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
  • OLG Frankfurt, 02.01.2014 - 6 U 228/13

    Verfügungsgrund für erneuten Eilantrag; Irreführung durch

    Damit ist es ihr - auch wenn Entscheidungen im Eilverfahren keiner materiellen Rechtskraft zugänglich sind - im Hinblick auf den erforderlichen Verfügungsgrund verwehrt, das vorliegende Verfügungsbegehren erneut auf den genannten Gesichtspunkt, den das Landgericht Hamburg als zur Begründung eines Irreführungsvorwurfs nicht ausreichend angesehen hat, zu stützen (vgl. Senat, Urteil vom 15.8.2013 - 6 U 122/13).
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   KG, 13.12.2013 - 6 U 122/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,62372
KG, 13.12.2013 - 6 U 122/13 (https://dejure.org/2013,62372)
KG, Entscheidung vom 13.12.2013 - 6 U 122/13 (https://dejure.org/2013,62372)
KG, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - 6 U 122/13 (https://dejure.org/2013,62372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 233/05

    Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein

    Auszug aus KG, 13.12.2013 - 6 U 122/13
    Zum Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls (BGH, 20. Dezember 2006, IV ZR 233/05, VersR 2007, 241 f.; 17. Mai 1995, IV ZR 279/94, VersR 1995, 909) gehört, dass Einbruchspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2007, 241 f.; 102 f.; 1995, 909; 956 f.), der der Senat folgt, kommen dem Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Diebstahl Beweiserleichterungen zu Gute.

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus KG, 13.12.2013 - 6 U 122/13
    Zum Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls (BGH, 20. Dezember 2006, IV ZR 233/05, VersR 2007, 241 f.; 17. Mai 1995, IV ZR 279/94, VersR 1995, 909) gehört, dass Einbruchspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt.
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