Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.03.2001 - 6 U 124/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Gefährdungshaftung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 02.08.2000 - 12 O 143/00
- OLG Hamm, 01.03.2001 - 6 U 124/00
- OLG Hamm, 01.03.2001 - 6 U 214/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96
Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 6 U 124/00
Das hat zur Folge, dass die Beklagte zu 2) als Geschäftsherrin gemäß § 831 BGB für die Schäden des Klägers zu haften hat, welche der Beklagte zu 1) in Ausführung der ihm übertragenen Verrichtung verursacht hat (vgl. BGHZ 24, 21; ferner Senat, r+s 98, 278; Lemcke, in: Anm. zu BGH VI ZR 205/96, r+s 97, 364; Lepa, NZV 97, 137 ff.). - LG Bad Kreuznach, 14.09.1999 - 1 S 77/99
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 6 U 124/00
Dem tritt der Senat bei, denn die typischen Risiken, die ein Eingreifen der Gefährdungshaftung gebieten, haften einem mit geschwindigkeitsreduzierten Vorrichtungen ausgestatteten Fahrzeug im Unfallzeitpunkt gerade nicht an, jedenfalls solange nicht, bis diese Vorrichtungen tatsächlich beseitigt worden sind (so auch LG Bad Kreuznach r+s 2000, 324 - Gabelstabler -). - BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld, …
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 6 U 124/00
Das hat zur Folge, dass die Beklagte zu 2) als Geschäftsherrin gemäß § 831 BGB für die Schäden des Klägers zu haften hat, welche der Beklagte zu 1) in Ausführung der ihm übertragenen Verrichtung verursacht hat (vgl. BGHZ 24, 21; ferner Senat, r+s 98, 278; Lemcke, in: Anm. zu BGH VI ZR 205/96, r+s 97, 364; Lepa, NZV 97, 137 ff.). - BGH, 17.06.1997 - VI ZR 156/96
Anforderungen an die Beschaffenheit eines Fahrzeugs zur Anwendung der …
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 6 U 124/00
Demgegenüber tritt der Senat der neueren Rechtsprechung des BGH bei, welcher in seinem Urteil vom 17.06.1997 (NZV 97, 390 = r+s, 366 = VersR 97, 1515) für das Eingreifen der Ausnahmevorschrift des § 8 StVG nur noch die konstruktionsbedingte Beschaffenheit des Fahrzeugs maßgeblich sein lässt und nicht mehr die Möglichkeit ihrer Veränderung (vgl. dazu auch Brötel, NZV 97, 381). - BGH, 30.09.1997 - VI ZR 347/96
Befreiung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine von der Versicherungspflicht
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 6 U 124/00
Im Urteil vom 30.09.1997 (r+s 98, 16 = VersR 97, 1525 m.Anm. Lorenz) hat der BGH klargestellt, dass ebenso wie bei der Frage nach der Gefährdungshaftung auch für die Versicherungspflicht bei langsam fahrenden Arbeitsmaschinen die konstruktionsbedingte Beschaffenheit der alleinige Maßstab ist, und dass es auf die Möglichkeit, durch einen relativ einfachen Eingriff eine höhere Geschwindigkeit zu erzielen, nicht ankommt, solange dieser Eingriff nicht vorgenommen worden ist.
Rechtsprechung
SG Duisburg, 16.10.2001 - S 6 U 124/00 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Duisburg, 16.10.2001 - S 6 U 124/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2003 - L 4 (2) U 65/01
- BSG, 22.06.2004 - B 2 U 39/03 R
Rechtsprechung
OLG Rostock, 05.09.2001 - 6 U 124/00 |
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Verfahrensgang
- OLG Rostock, 05.09.2001 - 6 U 124/00
- BGH, 22.11.2001 - III ZB 57/01
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.11.2001 - III ZB 57/01
Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH gegen einen Berichtigungsbeschluß des …
Die außerordentliche Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 5. September 2001 - 6 U 124/00 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Rechtsprechung
SG Braunschweig, 01.04.2003 - S 6 U 124/00 |
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Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 01.04.2003 - S 6 U 124/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 147/03