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   OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 125/11   

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https://dejure.org/2011,73920
OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 125/11 (https://dejure.org/2011,73920)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2011 - 6 U 125/11 (https://dejure.org/2011,73920)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 6 U 125/11 (https://dejure.org/2011,73920)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 125/11
    Danach ist das Verleiten zum Vertragsbruch nur dann unlauter, wenn gezielt und bewusst darauf hingewirkt wird, dass ein anderer eine ihm obliegende Vertragspflicht verletzt (BGH GRUR 2009, 173 Tz. 31 - bundesligakarten.de).

    Denn das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs ist als solches nicht unlauter, sondern nur dann, wenn besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGH GRUR 2009, 173 Tz. 35).

  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 74/92

    Sistierung von Aufträgen - Verleiten zum Vertragsbruch

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 125/11
    Bei der Vertragspflicht muss es sich nach älterer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um eine Hauptpflicht handeln (BGH GRUR 1997, 920, 921 - Automatenaufsteller; GRUR 1994, 447, 448 - Sistierung von Aufträgen).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 125/11
    Eine wettbewerbswidrige Behinderung setzt eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers voraus; dabei kann sie sich auf alle Wettbewerbsparameter des Mitbewerbers wie beispielsweise Absatz, Bezug, Werbung, Produktion, Finanzierung oder Personal beziehen (BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker m.w.N.).
  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 210/94

    Wirksamkeit der fristgerechten Kündigung des Pachtvertrages über ein Lokal;

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 125/11
    Bei der Vertragspflicht muss es sich nach älterer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um eine Hauptpflicht handeln (BGH GRUR 1997, 920, 921 - Automatenaufsteller; GRUR 1994, 447, 448 - Sistierung von Aufträgen).
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