Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 09.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03   

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https://dejure.org/2004,6326
OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03 (https://dejure.org/2004,6326)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.07.2004 - 6 U 126/03 (https://dejure.org/2004,6326)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 6 U 126/03 (https://dejure.org/2004,6326)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 2 Nr 3 MarkenG, § 1 UWG, § 1aF UWG, § 2 Abs 2 Nr 6 UWG
    Schutz bekannter Zeichen: Vorrang der markenrechtlichen Ansprüche vor den wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Schutz bekannter Zeichen: Vorrang der markenrechtlichen Ansprüche vor den wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 14 Abs. 2 S. 3; UWG § 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6
    Rechtsschutz bei Nachahmung von Markendüften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 359
  • GRUR-RR 2008, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
    Der Schutz der bekannten Marke im Markengesetz stellt sich als eine umfassende spezialgesetzliche Regelung dar, die in ihrem Anwendungsbereich für eine gleichzeitige Anwendung des § 1 UWG grundsätzlich keinen Raum läßt (BGH, WRP 1998, 1181, 1182 - MAC Dog; GRUR 2002, 167, 171 - Bit/Bud; GRUR 2002, 340, 342 - Fabergé; GRUR 2003, 332, 335 f. - Abschlußstück; WRP 2004, 360, 364 - Davidoff II; Ingerl, WRP 2004, 809 ff.).

    Die Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG erstreckt sich auch auf eine Verwendung der angegriffenen Bezeichnung im Warenähnlichkeits- bzw. Identitätsbereich (EuGH, GRUR 2003, 240, 242 - Davidoff/Gofkid; BGH, WRP 2004, 360, 363 - Davidoff II), wie sie im vorliegenden Fall gegeben ist.

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
    Des weiteren greift § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG zwar nur bei Zeichenähnlichkeit (bzw. Zeichenidentität) ein, wobei die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG keinen anderen Maßstäben unterliegt als bei der Prüfung dieses Tatbestandsmerkmals im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (BGH, WRP 2004, 909, 913 - Ferrari-Pferd; WRP 2004, 907, 909 - Kleiner Feigling).

    Eine den Schutz gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG rechtfertigende (geringe) Zeichenähnlichkeit kann aber auch dann schon zu bejahen sein, wenn die vorhandenen Übereinstimmungen für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (trotz Warenidentität und überdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft) nicht genügen (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling) und lediglich bewirken, daß die beteiligten Verkehrskreise das angegriffene Zeichen und die Klagemarke gedanklich miteinander verknüpfen (vgl. EuGH, GRUR 2004, 58, 60 - Adidas/Fitneßworld).

  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01

    Genealogie der Düfte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
    Die im Rahmen einer zulässigen vergleichenden Werbung erfolgende Markennennung stellt nach § 23 Nr. 3 MarkenG im Regelfall keine rechtsverletzende Markenbenutzung dar (BGH, WRP 2004, 739, 745 - Genealogie der Düfte; vgl. auch Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 14 Rdnr. 153).

    Unterstellt man danach, von einem sehr weiten Verständnis des Begriffs der vergleichenden Werbung ausgehend (vgl. EuGH, WRP 2001, 1432, 1435, Tz. 28 ff. - Toshiba Europe; BGH, WRP 2004, 739, 744 - Genealogie der Düfte), als deren Adressaten durchaus auch Zwischenhändler in Betracht kommen können (vgl. BGH, a.a.O.; siehe auch EuGH, WRP 2004 728, 730, Tz. 25 - Björnekulla Fruktindustrier), hier das Vorliegen einer vergleichenden Werbung, so sind gleichwohl die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG nicht erfüllt.

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
    Das Urteil des BGH vom 29.04.2004 - I ZR 191/01 - (Zwilling/Zweibrüder) ist in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert worden.

    Ebenso wenig reicht dafür der Umstand aus, daß die Wahl des angegriffenen Zeichens nicht zufällig erscheint (BGH, WRP 2004, 1046, 1051 - Zwilling/Zweibrüder).

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
    Der Schutz der bekannten Marke im Markengesetz stellt sich als eine umfassende spezialgesetzliche Regelung dar, die in ihrem Anwendungsbereich für eine gleichzeitige Anwendung des § 1 UWG grundsätzlich keinen Raum läßt (BGH, WRP 1998, 1181, 1182 - MAC Dog; GRUR 2002, 167, 171 - Bit/Bud; GRUR 2002, 340, 342 - Fabergé; GRUR 2003, 332, 335 f. - Abschlußstück; WRP 2004, 360, 364 - Davidoff II; Ingerl, WRP 2004, 809 ff.).
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
    Der Schutz der bekannten Marke im Markengesetz stellt sich als eine umfassende spezialgesetzliche Regelung dar, die in ihrem Anwendungsbereich für eine gleichzeitige Anwendung des § 1 UWG grundsätzlich keinen Raum läßt (BGH, WRP 1998, 1181, 1182 - MAC Dog; GRUR 2002, 167, 171 - Bit/Bud; GRUR 2002, 340, 342 - Fabergé; GRUR 2003, 332, 335 f. - Abschlußstück; WRP 2004, 360, 364 - Davidoff II; Ingerl, WRP 2004, 809 ff.).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
    Der Schutz der bekannten Marke im Markengesetz stellt sich als eine umfassende spezialgesetzliche Regelung dar, die in ihrem Anwendungsbereich für eine gleichzeitige Anwendung des § 1 UWG grundsätzlich keinen Raum läßt (BGH, WRP 1998, 1181, 1182 - MAC Dog; GRUR 2002, 167, 171 - Bit/Bud; GRUR 2002, 340, 342 - Fabergé; GRUR 2003, 332, 335 f. - Abschlußstück; WRP 2004, 360, 364 - Davidoff II; Ingerl, WRP 2004, 809 ff.).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
    Unterstellt man danach, von einem sehr weiten Verständnis des Begriffs der vergleichenden Werbung ausgehend (vgl. EuGH, WRP 2001, 1432, 1435, Tz. 28 ff. - Toshiba Europe; BGH, WRP 2004, 739, 744 - Genealogie der Düfte), als deren Adressaten durchaus auch Zwischenhändler in Betracht kommen können (vgl. BGH, a.a.O.; siehe auch EuGH, WRP 2004 728, 730, Tz. 25 - Björnekulla Fruktindustrier), hier das Vorliegen einer vergleichenden Werbung, so sind gleichwohl die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG nicht erfüllt.
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
    Des weiteren greift § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG zwar nur bei Zeichenähnlichkeit (bzw. Zeichenidentität) ein, wobei die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG keinen anderen Maßstäben unterliegt als bei der Prüfung dieses Tatbestandsmerkmals im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (BGH, WRP 2004, 909, 913 - Ferrari-Pferd; WRP 2004, 907, 909 - Kleiner Feigling).
  • EuGH, 09.01.2003 - C-292/00

    Davidoff

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
    Die Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG erstreckt sich auch auf eine Verwendung der angegriffenen Bezeichnung im Warenähnlichkeits- bzw. Identitätsbereich (EuGH, GRUR 2003, 240, 242 - Davidoff/Gofkid; BGH, WRP 2004, 360, 363 - Davidoff II), wie sie im vorliegenden Fall gegeben ist.
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 276/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Tupper(ware)party"

  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Die Berufung der Klägerin, mit der sie ausschließlich wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht hat, ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2004, 359).
  • OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05

    Erkennen des jeweiligen Dufts durch den gewerblichen Abnehmer aufgrund einer

    Das "Darstellen" als Markenprodukt setzt in diesem Sinne eine "offene" Imitationsbehauptung voraus, wofür neben der französischen ("presenté") und englischen ("presents") Sprachfassung der erst auf Drängen Frankreichs in den Text der Richtlinie aufgenommenen sogenannten "Parfümklausel" (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm; Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 259; Köhler, Anm. zu BGH, GRUR 2008, 628 [633]) insbesondere die Erwägung der Regierungsbegründung zu § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG a.F.: BT-Drucks. 14/2959 S. 12) spricht, dass mit der Vorschrift nicht ausgeschlossen werden sollte, das eigene Produkt als einem Markenprodukt gleichwertig darzustellen, weil andernfalls die anlehnende vergleichende Werbung, soweit sie Markenprodukte betrifft, entgegen der in Erwägungsgrund 15 der Richtlinie 97/55/EG zum Ausdruck gekommenen Wertung nahezu vollständig verboten wäre.

    § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG verbietet - ergänzend zum Rufausnutzungstatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG insbesondere in Bezug auf nicht sonderrechtsfähige Produktmerkmale wie den Duft von Markenparfüms - nach alledem nur eine aus der Werbung selbst deutlich erkennbare Imitationswerbung, deren Unlauterkeit sich aus der werblichen Ausbeutung des mit der Marke verbundenen Prestigewertes ergibt; dagegen ist das Verbot nicht darauf gerichtet, den an sich zulässigen Vertrieb nachgeahmter Produkte faktisch zu unterbinden (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm; WRP 2007, 1372 [1374] - Imitation des Markenparfums; Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 265 ff., 270, 278; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 6 Rn. 81 f.).

    In Betracht kommen vielmehr außer der Werbung (in Gestalt der Produktbezeichnungen) selbst auch andere Erkenntnisquellen wie die konkrete mündliche Unterrichtung, offene oder verdeckte Hinweise bei der Akquisition, die Verwendung von Duftvergleichslisten oder anderweitige Duftvergleiche (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm).

  • OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05

    Duftvergleich mit Markenparfum durch Ähnlichkeiten in Bezeichnung und Ausstattung

    Ist danach § 6 UWG schon tatbestandlich nicht einschlägig, bedarf es keiner Entscheidung, ob - wie das Oberlandesgericht Frankfurt (GRUR-RR 2004, 359, 360) mit ähnlichen wie den vorstehenden Erwägungen für den Fall angenommen hat, dass die Klägerin aus Bezeichnungen, die die Beklagte zur Benennung ihrer eigenen Produkte verwendet, den Fall einer vergleichenden Werbung herleitet - der Vorrang des Markenrechts einer Anwendung des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG entgegenstünde.
  • OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06

    Unlauterer Wettbewerb: "Offene" Imitationswerbung für Parfumimitationen durch

    Untersagt ist dabei nicht jeglicher Hinweis, der es dem Verkehr in Verbindung mit einem "Übersetzungscode" ermöglicht, den Bezug zu einem Markenparfum herzustellen, sondern nur eine "offene" Imitationswerbung (vgl. hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats GRUR-RR 04, 359, 361 - Markenparfum).
  • LG Köln, 25.02.2005 - 81 O 42/04
    Es kann also letztlich dahinstehen, ob das Markenrecht auch vorliegend die Erwägungen zum Wettbewerbsrecht verdrängt, da beide Anspruchsgrundlagen in ihren Voraussetzungen scheitern; insoweit kann Bezug genommen werden auf die Ausführungen des OLG Frankfurt in der Entscheidung vom 1.7.2004 (GRUR-RR 2004, 359), der ein identischer Fall zu Grunde gelegen hat und in der im Kern dieselben Erwägungen angestellt worden sind wie vorliegend: bloße Assoziationen reichen weder für markenrechtliche Ansprüche noch für wettbewerbliche Ansprüche aus § 6 Nr. 6 UWG und das Begehren der Klägerin scheitert, weil es letztlich auf das Verbot von Duftimitaten gerichtet ist, die sie aber hinnehmen muss.
  • LG Frankfurt/Main, 08.07.2005 - 11 O 166/04
    Eine Einschränkung gilt auch nicht für den Tatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG, da der unlauter Handelnde nicht nur Individualinteressen verletzt, sondern sich zugleich einen Wettbewerbsvorsprung vor anderen Mitbewerbern verschafft und den Wettbewerb verfälscht (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2004, 359 - Markenparfum - zu § 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG a.F.; Harte/Henning-Sack, UWG, § 6 Rn. 179; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 2 Rn. 64).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 126/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7060
OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 126/03 (https://dejure.org/2004,7060)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.01.2004 - 6 U 126/03 (https://dejure.org/2004,7060)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2004 - 6 U 126/03 (https://dejure.org/2004,7060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2004, 136
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.10.1997 - I ZR 123/95

    Auto '94 - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 126/03
    Selbst eine wortgleiche Übernahme von Informationen kann, wenn sie ohne Hinweis auf den Urheber erfolgt, einer zulässigen journalistischen Berichterstattung zugeordnet werden (BGH, a.a.O. "Faltenglätter" und BGH GRUR 1998, 481, 482 "Auto '94").
  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 14/91

    Produktinformation I - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 126/03
    Auf jeden Fall besteht keine generelle Verpflichtung der Medien, Produktinformationen des Herstellers, die Eingang in redaktionelle Beiträge gefunden haben, als solche zu kennzeichnen (Köhler/Piper, a.a.O., Rdn. 53 am Ende unter Hinweis auf BGH GRUR 1993, 561, 562 "Produktinformation I" und BGH GRUR 1994, 819, 821 "Produktinformation II").
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 167/92

    Produktinformation II - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 126/03
    Auf jeden Fall besteht keine generelle Verpflichtung der Medien, Produktinformationen des Herstellers, die Eingang in redaktionelle Beiträge gefunden haben, als solche zu kennzeichnen (Köhler/Piper, a.a.O., Rdn. 53 am Ende unter Hinweis auf BGH GRUR 1993, 561, 562 "Produktinformation I" und BGH GRUR 1994, 819, 821 "Produktinformation II").
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 104/93

    Preisrätselgewinnauslobung I - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 126/03
    Dagegen wird der Bereich der sachlichen Unterrichtung z.B. dann verlassen, wenn Name, Firma, Ware und/oder Marke des Herstellers übermäßig herausgestellt werden (BGH GRUR 1994, 821, 822 "Preisrätselgewinnauslobung I"), obwohl es der Erwähnung dessen zur Erfüllung der Informationsaufgabe nicht bedarf und die gleichzeitige Erwähnung anderer Hersteller mit entsprechenden Produkten angezeigt ist, aber unterbleibt.
  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 196/94

    Die Besten I - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 126/03
    Die wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit der Medien liegt in diesen Fällen in der Täuschung des Publikums darüber, journalistisch einwandfrei recherchiert zu haben, obschon lediglich anpreisende Informationen oder Äußerungen Dritter ungeprüft und ohne genügende kritische Distanz in den redaktionellen Artikel übernommen worden sind (BGH GRUR 1997, 912, 913 "Die Besten I" und BGH GRUR 1997, 914, 916 "Die Besten II").
  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 154/95

    Die Besten II - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 126/03
    Die wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit der Medien liegt in diesen Fällen in der Täuschung des Publikums darüber, journalistisch einwandfrei recherchiert zu haben, obschon lediglich anpreisende Informationen oder Äußerungen Dritter ungeprüft und ohne genügende kritische Distanz in den redaktionellen Artikel übernommen worden sind (BGH GRUR 1997, 912, 913 "Die Besten I" und BGH GRUR 1997, 914, 916 "Die Besten II").
  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 219/91

    Faltenglätter - Bestimmtheit des Klageantrags; Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 126/03
    So hat z.B. der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Faltenglätter" (BGH GRUR 1993, 565, 566) entschieden, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn sich die Medien in solchen Fällen auf die Produktinformation des Herstellers stützen, ohne diese in ihrer Berichterstattung als solche zu kennzeichnen.
  • BGH, 10.03.1994 - I ZR 51/92

    Beipackzettel - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 126/03
    Auch hier gilt der Grundsatz, dass der Verkehr der Information seitens eines am Wettbewerb nicht beteiligten Dritten größere Bedeutung beilegt und mehr Beachtung schenkt als der Werbung des Herstellers selbst (BGH a.a.O. "Faltenglätter" und BGH GRUR 1994, 445, 446 "Beipackzettel").
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 126/03
    Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt etwa BGH NJW 2003, 3406, 3408 = WRP 2003, 1341 ff. = GRUR 2003, 958 ff. "Paperboy" m.w.N.), nach der wegen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefasst sein darf, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bliebe, was dem Beklagten verboten ist, hindert eine antragsgemäße Verurteilung der Antragsgegnerin im Streitfall demgemäß nicht.
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