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   OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 U 126/06   

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OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 U 126/06 (https://dejure.org/2007,4207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.2007 - 6 U 126/06 (https://dejure.org/2007,4207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 6 U 126/06 (https://dejure.org/2007,4207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 73 AMG, § 11a ApoG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsrecht: Internet-Versandhandel aus den Niederlanden nach Deutschland mit in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln

  • IWW
  • Judicialis

    AMG § 73; ; ApoG § 11a; ; UWG § 3; ; UWG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 73; ApoG § 11a; UWG § 3; UWG § 4
    Kein wettbewerbswidriges Verhalten eines niederländischen Unternehmens durch Versand von in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln nach Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Internetauftritt einer niederländischen Versandapotheke mit Präsenzapotheke ist rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß eines Internet-Versandhandels mit in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln aus den Niederlanden nach Deutschland gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Anforderungen an einen Versandhandel mit zugelassenen Arzneimitteln aus einem ...

  • beck.de (Leitsatz)

    Internetversandhandel mit Arzneimitteln

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsrecht - Niederländischer Internet-Versand von Arzneimitteln nach Deutschland ist zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 402 (Ls.)
  • MMR 2008, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01

    Wettbewerbsverstoß: Verbringen von nicht zugelassenen Arzneimitteln an private

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 U 126/06
    Auch allein die Tatsache, dass das Kammergericht in einer Entscheidung vom 9.2.2004 (5 U 300/01; Anlage BB 1, Bl. 1899) eine Vergleichbarkeit i.S.v. § 73 I, Nr. 1 a. AMG als nicht gegeben angesehen hat, rechtfertigt nicht den Schluss, dass die gegenteilige Beurteilung durch das BMGS in der Bekanntmachung vom 16.6.2006 offensichtlich unzutreffend ist.
  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 10/03

    Betonstahl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 U 126/06
    Bloße Stellungnahmen einer Behörde oder eine darauf beruhende allgemeine Verwaltungspraxis entheben das Wettbewerbsgericht im Rahmen der Prüfung von § 4 Nr. 11 UWG nicht davon, selbst zu beurteilen und zu entscheiden, ob ein Rechtsverstoß (gleichwohl) vorliegt (vgl. BGH WRP 05, 1161, 1162 - Atemtest; WRP 06, 79, 82 - Betonstahl).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 U 126/06
    Bloße Stellungnahmen einer Behörde oder eine darauf beruhende allgemeine Verwaltungspraxis entheben das Wettbewerbsgericht im Rahmen der Prüfung von § 4 Nr. 11 UWG nicht davon, selbst zu beurteilen und zu entscheiden, ob ein Rechtsverstoß (gleichwohl) vorliegt (vgl. BGH WRP 05, 1161, 1162 - Atemtest; WRP 06, 79, 82 - Betonstahl).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2008 - L 5 KR 3869/05

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Verfassungsmäßigkeit des Herstellerrabatts -

    Die Einschätzung des Ministeriums ist deswegen keineswegs als offensichtlich unzutreffend zu verwerfen, zumal es sich bei ihr um eine auf europaweite Erhebungen gestützte Reaktion auf die genannte Gerichtsentscheidung handelt, mit der sich das Ministerium danach auch auseinandergesetzt hat (in diesem Sinne etwa OLG Frankfurt, Urt. v. 28.6.2007, - 6 U 126/06 -).

    Damit legt das Ministerium die Anforderungen des nationalen Rechts - auch im Hinblick auf die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der in Art. 28, 30 EG garantierten Warenverkehrsfreiheit - nicht unbesehen und in vollem Umfang seiner europaweit ansetzenden Vergleichbarkeitsbetrachtung zu Grunde (so der Sache nach auch OLG Frankfurt, Urt. v. 28.6.2007, - 6 U 126/06 -).

    In einem (im Urteil des OLG Frankfurt vom 28.6.2007, - 6 U 126/06 -) angeführten Schreiben der niederländischen Apothekenaufsicht vom 5.7.2005 ist auch davon die Rede, die Zulassung beziehe sich auf den Betrieb einer Präsenzapotheke ("is an officially registered public pharmacy (Präsenzapotheke)".

  • OLG Stuttgart, 17.02.2011 - 2 U 65/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonberatung beim Versandhandel mit Medikamenten;

    Eine niederländische Versandapotheke bedürfe grundsätzlich keiner deutschen Apothekenbetriebserlaubnis (BGH, GRUR 2008, 275, BVerwG, NVwZ 2008, 1239 ff., OLG Frankfurt, GRUR-RR 2007, 402 ff. - B 17), unabhängig vom Betrieb einer selbstständigen gewerblichen Niederlassung in Deutschland und der dortigen Geschäftsaktivitäten, wie Verhandlungen mit Vertragspartnern.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2022 - 20 U 86/19
    Somit ist das vom Bundesministerium für Gesundheit in seiner Bekanntmachung für den Versandhandel aus den Niederlanden verlangte zusätzliche Erfordernis der "gleichzeitigen Unterhaltung" einer "Präsenzapotheke" nicht gleichzusetzen mit der Regelung in § 11a Satz 1 Nr. 1 ApoG, die die Zulässigkeit des Versandhandels mit Arzneimitteln ausdrücklich davon abhängig macht, dass der Versand "aus einer öffentlichen Apotheke zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb" erfolgt (OLG Frankfurt NJOZ 2007, 5756, wiederum zu der wortgleichen Bekanntmachung vom 16. Juni 2005).

    Das Urteil wurde durch Urteil des Oberlandegerichts Frankfurt vom 28. Juni 2007 bestätigt und ist rechtskräftig (OLG Frankfurt, NJOZ 2007, 5756).

  • LG Detmold, 27.07.2018 - 4 O 35/18

    Anscheinsbeweis, Linksabbieger, Grundstücksabbieger, Überholen bei durchgezogener

    Zwar wird ein solcher Anscheinsbeweis zulasten des Linksabbiegers in der Rechtsprechung teilweise angenommen, wenn er in unmittelbarem Zusammenhang des Linksabbiegens mit einem links überholenden Fahrzeug kollidiert (vgl. [kritisch] OLG Hamm, Urt. v. 23.02.2006, Az. 6 U 126/06, juris Rn. 13f. m.w.N. = NZV 2007, 77; KG Berlin, Urt. v. 06.12.2005, Az. 12 U 21/04, juris Rn. 4 m.w.N. = NZV 2005, 413) .

    Allerdings kann dies nur in solchen Situationen gelten, bei denen die hierfür erforderliche Typizität des Vorgangs des Linksabbiegens bzw. des Abbiegens in ein Grundstück eine solche Annahme gerade rechtfertigt ( vgl. OLG Hamm, Urt. v. 23.02.2006, Az. 6 U 126/06, juris Rn. 13f. m.w.N. = NZV 2007, 77; Zöller/Greger, ZPO, Vorb zu § 284 Rn. 29 m.w.N.).

  • LSG Sachsen, 16.04.2008 - L 1 KR 16/05
    Ob die Gerichte an den Inhalt dieser Bekanntmachung gebunden sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20.12.2007 - I ZR 205/04 - GesR 2008, 215, 217; LG Frankfurt, Urteil vom 21.07.2006 - 3-11 O 64/01 - A&R 2006, 174 sowie das dieses bestätigende Urteil des OLG Frankfurt vom 28.06.2007 - 6 U 126/06 - OLGR Frankfurt 2007, 944, 945) und welchen Rechtscharakter sie hat, kann dahingestellt bleiben.
  • OLG Köln, 06.10.2017 - 6 U 72/17

    Irreführung durch Bewerbung des Vertriebs von Waren als "Hersteller"

    Auch wenn ein Unternehmen an der eigentlichen Fertigung gänzlich unbeteiligt ist, kann - je nach Branche - eine Herstellereigenschaft vorliegen; so etwa entschieden vom Senat bei Kosmetika, wenn das Anrühren, Abfüllen Lohnherstellern überlassen ist, aber die Rezepturen, Bestimmung der Rohstoffe und die Endkontrolle durch das Unternehmen vorgebeben sind (vgl. Urteil vom 13.1.2006 - 6 U 126/06, OLGR Köln 2006, 396 ff. Rn. 19).
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   SG Duisburg, 27.03.2007 - S 6 U 126/06   

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