Rechtsprechung
OLG München, 26.07.2012 - 6 U 1260/12 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- heise.de (Pressemeldung, 26.07.2012)
Apple unterliegt in Münchner Patentstreit mit Samsung
- spiegel.de (Pressemeldung, 26.07.2012)
Sieg für Samsung im Patentstreit gegen Apple
- lto.de (Pressemeldung, 26.07.2012)
Apple unterliegt Samsung
Verfahrensgang
- LG München I, 01.02.2012 - 21 O 26022/11
- LG München I, 02.02.2012 - 21 O 26022/11
- OLG München, 26.07.2012 - 6 U 1260/12
Wird zitiert von ... (5)
- OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19
Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren
War das Verfügungsschutzrecht noch nicht Gegenstand eines zweiseitigen Rechtsbestandsverfahrens kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht (Änderung der Rechtsprechung des Senats seit dem Urt. v. 26.7.2012, 6 U 1260/12, BeckRS 2012, 16104).Das Landgericht sei auch zutreffend zu der Einschätzung gelangt, dass der Rechtsbestand des Verfügungspatents im Sinne des Senatsurteils vom 26.07.2012 - 6 U 1260/12 hinreichend gesichert sei.
bb) Von diesen Grundsätzen abweichend ist der Senat seit dem Urteil vom 26.07.2012 (BeckRS 2012, 16104) davon ausgegangen, dass dem Patentinhaber darüber hinaus die Möglichkeit zu eröffnen ist, die Rechtsbeständigkeit des Verfügungspatents darzulegen und glaubhaft zu machen, d.h. ein bereits eingelegter Einspruch, eine anhängige Nichtigkeitsklage bzw. ein zu erwartender Angriff auf das Verfügungspatent, wenn ein solcher bis zur Entscheidung im Verfügungsverfahren noch nicht erhoben werden konnte, mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben wird.
- LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17
Fehlender Rechtsbestand eines Verfügungszertifikats
Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgericht München ist es grundsätzlich nicht notwendig, dass das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat; für den Erlass einer einstweiligen Verfügung in Patentsachen ausreichend ist bereits vielmehrneben der Glaubhaftmachung einer Patentverletzung sowie der zeitlichen Dringlichkeit - ein mit hoher Wahrscheinlichkeit zu prognostizierender, d.h. hinreichend gesicherter, Rechtsbestand des Verfügungspatents (OLG München, Urteil vom 26.7.2012 - 6 U 1260/12, BeckRS 2012, 16104, Urteilsumdruck S. 20;… Urteil vom 18.05.2017 - 6 U 3039/16, BeckRS 2017, 118983, Rn. 100).Auch wenn Nichtigkeitsangriffe in einem erheblichen Umfang zum Widerruf bzw. zur Nichtigerklärung bzw. Einschränkung von Schutzrechten führen, kann aufgrund dieser Erfolgsprognose in Bezug auf die Gesamtheit der Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren nicht auf eine Beurteilung der Erfolgsaussichten im konkreten Streitfall verzichtet werden (OLG München, Urteil vom 26.7.2012 - 6 U 1260/12, BeckRS 2012, 16104, Urteilsumdruck S. 20 f.).
- LG München I, 14.12.2017 - 7 O 17693/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Patentverletzung ohne Einspruchs- oder …
Anforderungen an die Rechtsbeständigkeit des Verfügungspatents Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München ist es zwar grundsätzlich nicht notwendig, dass das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat; für den Erlass einer einstweiligen Verfügung in Patentsachen ausreichend ist bereits vielmehr - neben der Glaubhaftmachung einer Patentverletzung sowie der zeitlichen Dringlichkeit - ein mit hoher Wahrscheinlichkeit zu prognostizierender, d. h. hinreichend gesicherter, Rechtsbestand des Verfügungspatents (OLG München, Urteil vom 26.7.2012 - 6 U 1260/12, BeckRS 2012, 16104, Urteilsumdruck S. 20;… Urteil vom 18.05.2017 - 6 U 3039/16, BeckRS 2017, 118983, Rn. 100).Auch wenn Nichtigkeitsangriffe in einem erheblichen Umfang zum Widerruf bzw. zur Nichtigerklärung bzw. Einschränkung von Schutzrechten führen, kann aufgrund dieser Erfolgsprognose in Bezug auf die Gesamtheit der Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren nicht auf eine Beurteilung der Erfolgsaussichten im konkreten Streitfall verzichtet werden (OLG München, Urteil vom 26.7.2012 - 6 U 1260/12, BeckRS 2012, 16104, Urteilsumdruck S. 20 f.).
- OLG München, 14.04.2016 - 6 U 4339/15
Indizwirkung qualifizierter Hinweise des BPatG im Verfügungsverfahren
Im Hinblick auf den Umstand, dass für einen Antragsteller der Fortgang und die Dauer eines Rechtsbestands nicht vorhersehbar ist und letztlich von ihm auch nicht beeinflusst werden kann, kommt nach Auffassung des Senats in Betracht, über den vorgenannten Fall, dass das Verfügungspatent bereits ein Rechtsbestandsverfahren erfolgreich überstanden hat, einen Verfügungsgrund auch dann zu bejahen, wenn in Ansehung der konkreten Umstände des Einzelfalles der Rechtsbestand des Verfügungspatents hinreichend gesichert erscheint und infolge dessen dem Interesse des Antragstellers am Erlass einer einstweiligen Verfügung der Vorrang gegenüber dem Interesse des Antragsgegners, nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes mit einem Verbot überzogen zu werden, der Vorrang einzuräumen ist (Senat, Urt. v. 26.7.2012 - 6 U 1260/12, BeckRS 2012, 16104). - LG München I, 23.05.2019 - 7 O 6409/19
Verpflichtung zum Rückruf als Teil des Unterlassungsgebotes
Nach ständiger Rechtsprechung im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts München setzt der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Patentstreitsachen nicht voraus, dass das Verfügungspatent bereits ein kontradiktorisches Verfahren durchlaufen hat, um von einem gesicherten Rechtsbestand ausgehen zu können (vgl. OLG München, Urteil vom 26. Juli 2012 - 6 U 1260/12, BeckRs 2012, 16104).