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   KG, 10.04.2018 - 6 U 128/17   

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https://dejure.org/2018,38629
KG, 10.04.2018 - 6 U 128/17 (https://dejure.org/2018,38629)
KG, Entscheidung vom 10.04.2018 - 6 U 128/17 (https://dejure.org/2018,38629)
KG, Entscheidung vom 10. April 2018 - 6 U 128/17 (https://dejure.org/2018,38629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 242 BGB
    Kapitallebensversicherung: Treuwidrige Ausübung des Widerspruchsrechtes nach vorheriger Vertragsübernahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VVG a.F. § 5a ; BGB § 242
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Ausübung des Widerspruchsrechts gegen das Zustandekommen eines Kapitallebensversicherungsvertrages bei entgeltlicher Vertragsübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 24 O 276/17
  • KG, 10.04.2018 - 6 U 128/17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus KG, 10.04.2018 - 6 U 128/17
    Um dies zu gewährleisten, müssen ihm mindestens die Modalitäten der Ausübung des Widerrufs- und Rücktrittsrechts mitgeteilt werden (EuGH, Urteil vom 19.12.2013, C-209/12, VersR 2014, 225, Rn. 24 f.).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus KG, 10.04.2018 - 6 U 128/17
    Die Klägerin führt zwar zutreffend an, dass nach der Rspr. des Bundesgerichtshofs der Versicherungsnehmer mit der Ausübung des Widerspruchsrechtes bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung nicht schon dadurch gegen Treu und Glauben verstößt, dass er auf den Vertrag über lange Zeiträume hinweg Prämien gezahlt und ihn durchgeführt hat (BGH, Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 Rn. 39 f.).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus KG, 10.04.2018 - 6 U 128/17
    Eine Rechtsausübung kann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH a.a.O. Rn. 40; BGH vom 16.7.2014 - IV ZR 73/13, Rn 33).
  • BGH, 13.01.2016 - IV ZR 117/15

    Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges

    Auszug aus KG, 10.04.2018 - 6 U 128/17
    Die Ausübung des Widerspruchsrechtes kann indes auch bei unzureichender Belehrung wegen widersprüchlichen Verhaltens gemäß § 242 BGB im Einzelfall ausgeschlossen sein, wenn besonders gravierende Umstände vorliegen, die dem Versicherungsnehmer die Geltendmachung seines Anspruchs verwehren (BGH, Beschlüsse vom 11.11.215 und 13.1.2016 zu IV ZR 117/15; vom 17.1.2016 und 22.3.2016 zu IV ZR 130/15).
  • BGH, 22.03.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Treuwidrige

    Auszug aus KG, 10.04.2018 - 6 U 128/17
    Die Ausübung des Widerspruchsrechtes kann indes auch bei unzureichender Belehrung wegen widersprüchlichen Verhaltens gemäß § 242 BGB im Einzelfall ausgeschlossen sein, wenn besonders gravierende Umstände vorliegen, die dem Versicherungsnehmer die Geltendmachung seines Anspruchs verwehren (BGH, Beschlüsse vom 11.11.215 und 13.1.2016 zu IV ZR 117/15; vom 17.1.2016 und 22.3.2016 zu IV ZR 130/15).
  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 482/14

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Rückabwicklung eines nach

    Auszug aus KG, 10.04.2018 - 6 U 128/17
    Dabei lässt der Einsatz der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag als Sicherungsmittel für ein Darlehen noch keinen zwingenden Schluss darauf zu, dass der Versicherungsnehmer in Kenntnis seines Lösungsrechtes vom Vertrag an diesem festgehalten und von seinem Recht keinen Gebrauch gemacht hätte (BGH, Urteil vom 1.6.2016 - IV ZR 482/14 Rn. 24).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 9 U 81/19

    Widerspruchsbedingte Rückabwicklung einer Lebensversicherung im Policenmodell im

    Ob und inwieweit Gesichtspunkte von Treu und Glauben anders zu beurteilen sind, wenn ein gewerblicher Aufkäufer von Lebensversicherungsverträgen gegen Entgelt den Vertrag einer Versicherungsnehmerin übernimmt (vergleiche dazu KG Berlin, Beschluss vom 10.04.2018 - 6 U 128/17 -, zitiert nach JURIS) kann dahinstehen.
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