Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 129/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3214
OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 129/05 (https://dejure.org/2005,3214)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.2005 - 6 U 129/05 (https://dejure.org/2005,3214)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 2005 - 6 U 129/05 (https://dejure.org/2005,3214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 8 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung von Werbeaussagen über Waren und Dienstleistungen auf dem Telefonmarkt; Werbeaussagen über Gerät mit der Aufgabe der Auswahl des günstigsten Telefonanbieters; Anhaltspunkte für Tätereigenschaft oder Teilnehmereigenschaft einer begangenen Verletzungshandlung; ...

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 2
    Haftung für unrichtige Angaben in Fernseh-Shop-Verkaufssendung - keine Herstellerhaftung bei fehlender Vertragsbeziehung zu Verkaufspersonen und Eigenvertrieb durch Veranstalter - "Bluerate Tarif-Wunder"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Mitstörerhaftung für Äußerungen bei TV-Verkaufssendung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Herstellerhaftung bei wettbewerbswidriger Werbung in Shopping-Kanal

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung für unrichtige Angaben in einer Fernsehshop-Sendung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Mitstörerhaftung für Äußerungen bei TV-Verkaufssendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 205
  • MMR 2006, 167
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88

    Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 129/05
    aa) Der Begriff des Beauftragten ist allerdings mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, zu verhindern, dass der Betriebsinhaber sich bei Wettbewerbsverstößen hinter mehr oder weniger von ihm abhängigen Dritten verstecken kann, weit auszulegen (BGH GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag; BGH GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer).

    Was Werbung angeht, gehört nach BGH GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag zur normalen Tätigkeit eines mit dem Vertrieb von Waren befassten Unternehmens die Auftragsvergabe für Werbemaßnahmen, nicht dagegen die Ausführung der einzelnen für die Durchführung der Werbung erforderlichen Maßnahmen, so dass ein Dritter, der die Auftragsvergabe für das Unternehmen übernimmt, etwa eine Werbeagentur, als Beauftragter im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG in Betracht kommt, nicht dagegen ein Unternehmen, das nur ausführende Verrichtungen vornimmt.

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 129/05
    Ausreichend als Mitwirkung ist dabei die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten, wenn der Inanspruchgenommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH GRUR 2003, 807, 808 - Buchpreisbindung).
  • BPatG, 20.01.2004 - 17 W (pat) 9/03
    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 129/05
    Auf die Frage, ob die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch in Fällen des Verhaltensunrechts allein deliktsrechtlich qua Täterschaft und Teilnahme begründet werden kann (vgl. dazu BGH GRUR 2005, 171, 172 - "Ausschreibung von Ingenieurleistungen"; BGH GRUR 2004, 850, 864 - "Internet-Versteigerung") kommt es daher im Streitfall nicht an.
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 156/02

    "Ausschreibung von Ingenieurleistungen"; Wettbewerbswidrigkeit der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 129/05
    Auf die Frage, ob die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch in Fällen des Verhaltensunrechts allein deliktsrechtlich qua Täterschaft und Teilnahme begründet werden kann (vgl. dazu BGH GRUR 2005, 171, 172 - "Ausschreibung von Ingenieurleistungen"; BGH GRUR 2004, 850, 864 - "Internet-Versteigerung") kommt es daher im Streitfall nicht an.
  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 129/05
    aa) Der Begriff des Beauftragten ist allerdings mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, zu verhindern, dass der Betriebsinhaber sich bei Wettbewerbsverstößen hinter mehr oder weniger von ihm abhängigen Dritten verstecken kann, weit auszulegen (BGH GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag; BGH GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92/14

    Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einer Leder-Nylontasche

    Der Senat sieht jedoch keinen Grund, weshalb ein in erster Instanz eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gemäß § 296a ZPO zu Recht unberücksichtigt gebliebenes Vorbringen vom Berufungsgericht trotz § 531 Abs. 1 ZPO zwingend berücksichtigt werden müsste (vgl. auch OLG Köln BeckRS 2006, 00849).
  • OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 36/13

    Haftung des Unternehmensinhabers für Rechtsverstöße Dritter

    a) Die Tatbestandsmerkmale "in einem Unternehmen von ... einem Beauftragten" (§ 8 Abs. 2 UWG, entsprechend § 14 Nr. 7 MarkenG) sind gemäß dem Zweck der Vorschrift weit auszulegen, denn der Unternehmensinhaber soll sich bei Wettbewerbsverstößen nicht hinter mehr oder weniger von ihm abhängigen Dritten verstecken können (vgl. BGH, GRUR 2008, 186 = WRP 2008, 220 [Rn. 22] - Telefonaktion; GRUR 2009, 1167 = WRP 2009, 1520 [Rn. 21] - Partnerprogramm; Senat, GRUR-RR 2006, 205 [206] - Bluerate Tarif-Wunder).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2014 - 2 U 175/13

    Wettbewerbsverstoß: Verantwortlichkeit eines Versicherungsmaklerpools für

    Ausreichend für eine Stellung als Beauftragter ist es aber, wenn sich der Unternehmensinhaber einen bestimmenden und durchsetzbaren Einfluss hätte sichern können und müssen (BGH, GRUR 2009, 1167, Rn. 21 - Partnerprogramm; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 205, 206; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 913, 916).
  • LG Bonn, 08.09.2009 - 11 O 56/09

    Unzumutbare Belästigung durch E-Mail-Versand an einen Geschäftskunden

    Vielmehr ist an dem auch § 8 Abs. 2 UWG zugrundeliegenden Rechtsgedanken, dass die arbeitsteilige Organisation eines Unternehmens dessen Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen soll (vgl. BGH GRUR 2007, 994, 995 Rd.19 - "Gefälligkeit"; OLG Köln GRUR-RR 2006, 205, 206), festzuhalten.
  • LG Berlin, 24.02.2015 - 91 O 135/14

    Mauerentfeuchtungsgeräte - Wettbewerbsverstoß: Zuwiderhandlungen des Beauftragten

    - Die ratio legis   gebietet eine weite Auslegung der Tatbestandsmerkmale "in einem Unternehmen" und "Mitarbeiter" und "Beauftragte" (vgl BGH GRUR 1995, Seite 605 - Franchise-Nehmer; BGH GRUR 2009, Seite 1167 - Partnerprogramm; OLG Köln GRUR-RR 2006, Seite 205; OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, Seite 343).
  • LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08

    Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch Einziehung von Abschlagszahlungen;

    Vielmehr ist an dem auch § 8 Abs. 2 UWG zugrundeliegenden Rechtsgedanken, dass die arbeitsteilige Organisation eines Unternehmens dessen Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen soll (vgl. BGH GRUR 2007, 994, 995 Rd.19 - "Gefälligkeit"; OLG Köln GRUR-RR 2006, 205, 206), festzuhalten.
  • OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10

    Wettbewerbsverstoß: Angebot der unentgeltlichen Erschließung eines

    Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Einfluss der Inhaber des Unternehmens sich tatsächlich gesichert hat, sondern welchen Einfluss er sich hätte sichern können und müssen (vgl. BGH GRUR 1995, 605/607 zu § 13 Abs. 4 UWG a.F.; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 205 Rn. 17, online abrufbar unter JURIS.de).
  • LG Duisburg, 05.10.2021 - 22 O 75/20
    Ausreichend ist es daher, dass sich der Unternehmensinhaber einen solchen Einfluss sichern konnte und musste (BGH, GRUR, 2009, 1167, Randnummer 21; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 205, 206; Selbständige Unternehmen können als beauftragt in Betracht kommen, so z. B. ein Lieferant und Zwischenhändler, ein zugleich für einen Großhändler werbender Einzelhändler, ein selbständiger Handelsvertreter und eine Werbeagentur (BGH, GRUR, 1995, 605, 607; OLG München, Beck-RS, 2010, 24656).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 129/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,72581
LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 129/05 (https://dejure.org/2008,72581)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.12.2008 - L 6 U 129/05 (https://dejure.org/2008,72581)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - L 6 U 129/05 (https://dejure.org/2008,72581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 12/94

    Rückforderung von Verletztengeld - Zulässigkeit einer Vorbehaltsbestimmung im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 129/05
    Dieser begründet im Falle einer endgültigen negativen Entscheidung das unmittelbare Recht des Versicherungsträgers, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zurückzufordern (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 -, zitiert nach juris).

    Die Befugnis zum Erlass eines einstweiligen Verwaltungsakts vom Typ der Vorwegzahlung schafft somit unabhängig von den Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 SGB I eine Ermächtigungsgrundlage für eine Bewilligung von beantragten Geldleistungen, wenn eine abschließende Entscheidung nach dem Stand der Ermittlungen im Entscheidungszeitpunkt dem Grunde nach noch nicht möglich war (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994, a.a.O.).

    Weitere Voraussetzung ist, dass der gesetzliche Zweck der Leistung nur ermöglicht werden kann, wenn sie möglichst zeitnah zur Entscheidung des Bedarfs, dem sie abhelfen soll, erbracht wird, jedoch zwingende verfahrenstechnische Gründe die endgültige Gewährung oder Vorschussbewilligung noch unmöglich machen (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994, a.a.O.).

    Um eine wirksame Ermächtigung für eine Rückforderung zu schaffen, muss dem Adressaten einer solchen Vorwegzahlung vom Empfängerhorizont ausgehend hinreichend verdeutlicht werden, dass noch nicht feststeht, ob ihm überhaupt ein Recht auf eine Geldleistung zusteht und dass er nicht vertrauen könne, er dürfe nur auch nur einen Teil des Wertes des jetzt Gezahlten behalten (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 a.a.O.; BSG, Urteil vom 29. April 1997 - 4 RA 46/96 - zitiert nach juris).

  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 5/06 R

    Soziales Leistungsrecht - zu Unrecht gewährter Vorschuss - Rückabwicklung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 129/05
    Soweit ein Leistungsträger von einem tatsächlich bestehenden Anspruch ausgeht, richtet sich die Rückabwicklung einer solchen Leistung nach § 42 Abs. 2 SGB I (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 2 U 5/06 R - zitiert nach juris).

    Es kommt nicht auf deren objektives Vorliegen an, sondern es reicht als Grundlage für die Vorschusszahlung aus, dass der Anspruch auf Geldleistungen zur Überzeugung des Sozialleistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gegeben ist (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007, a.a.O.).

    Soweit sich im Nachhinein herausstellt, dass die zustehende Leistung bei Null liegt, der geleistete Vorschuss diese dann in vollem Umfang übersteigt, ist dieser vollständig zu erstatten (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007, a.a.O.).

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 46/96

    Rente - Ehemalige DDR - Rückzahlung - Vorschuß - Angabe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 129/05
    Um eine wirksame Ermächtigung für eine Rückforderung zu schaffen, muss dem Adressaten einer solchen Vorwegzahlung vom Empfängerhorizont ausgehend hinreichend verdeutlicht werden, dass noch nicht feststeht, ob ihm überhaupt ein Recht auf eine Geldleistung zusteht und dass er nicht vertrauen könne, er dürfe nur auch nur einen Teil des Wertes des jetzt Gezahlten behalten (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 a.a.O.; BSG, Urteil vom 29. April 1997 - 4 RA 46/96 - zitiert nach juris).

    Damit soll der Bürger in die Lage versetzt werden, in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob er die ihm bewilligte Begünstigung überhaupt annehmen oder als aufgedrängte Zuwendung ablehnen will und ob er bis zum Erlass des endgültigen Verwaltungsakts von ihr wirtschaftlich Gebrauch macht oder im Hinblick auf mögliche Rückzahlungspflichten davon absieht (BSG, Urteil vom 29. April 1997, a.a.O.).

  • SG Trier, 19.01.2015 - S 4 U 83/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rückforderung eines Vorschusses gem § 42

    Denn das Berufungsverfahren in dem Rechtsstreit S 4 U 98/11 ist noch rechtshängig (vgl. zur Voraussetzung der bestandskräftigen Feststellung LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2008, L 6 U 129/05 nach juris, Rn. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2018 - L 14 U 329/17
    Nach der Rechtsprechung (Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 8. Dezember 1994 - Az.: 2 RU 12/94, Urteil vom 29. April 1997 - Az.: 4 RA 46/96 und Urteil vom 26. Juni 2007 - Az.: B 2 U 5/06 R; Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 16. Februar 2005 - Az.: L 2 U 185/03 und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. Dezember 2008 - Az.: L 6 U 129/05 - zitiert jeweils nach juris) richtet sich die Rückforderung in solch einem Fall nämlich ausschließlich nach § 42 SGB I (analog), wies dies die Beklagte zutreffend mit Bescheid vom 6. November 2014 geltend gemacht hat.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.02.2007 - 6 U 129/05   

Zitiervorschläge
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OLG Karlsruhe, 28.02.2007 - 6 U 129/05 (https://dejure.org/2007,96682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.2007 - 6 U 129/05 (https://dejure.org/2007,96682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 6 U 129/05 (https://dejure.org/2007,96682)
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Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 23.04.2007)

    Verbraucherzentralen wollen Media-Saturn-Holding wegen Lockvogelwerbung zur Verantwortung ziehen [Update]

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 6 U 129/05   

Zitiervorschläge
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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 6 U 129/05 (https://dejure.org/2006,105631)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.04.2006 - L 6 U 129/05 (https://dejure.org/2006,105631)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. April 2006 - L 6 U 129/05 (https://dejure.org/2006,105631)
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Volltextveröffentlichung

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