Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - L 6 U 131/07   

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https://dejure.org/2011,9051
LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - L 6 U 131/07 (https://dejure.org/2011,9051)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.06.2011 - L 6 U 131/07 (https://dejure.org/2011,9051)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - L 6 U 131/07 (https://dejure.org/2011,9051)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst b SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitunfall - Unfallbegriff - Unfreiwilligkeit und Unvorhersehbarkeit - partielle Bauchwandlähmung eines Organspenders nach Nierenentnahme - körperlicher Eingriff - Flankenschnitt - Einwilligung des Versicherten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Organspende - Unfallbegriff - fehlende Unfreiwilligkeit - Unfallbegriff nur bei zusätzlichem, ungewollt von außen verursachtem Schaden erfüllt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 13b, SGB VII § 8 Abs. 1
    Unfallbegriff bei Organspende; versicherte Tätigkeit, Arbeitsunfall, Unfallbegriff, Organspende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 786 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - L 6 U 131/07
    Denn die Unfreiwilligkeit ist dem Unfallbegriff immanent, wobei ein Unfall auch bei willentlichem Handeln mit ungewollter Einwirkung gegeben sein kann (siehe BSG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 4a RJ 9/86 - SozR 2200 § 1252 Nr. 6; BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - L 6 U 131/07
    Denn die Unfreiwilligkeit ist dem Unfallbegriff immanent, wobei ein Unfall auch bei willentlichem Handeln mit ungewollter Einwirkung gegeben sein kann (siehe BSG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 4a RJ 9/86 - SozR 2200 § 1252 Nr. 6; BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - L 6 U 131/07
    Denn die Unfreiwilligkeit ist dem Unfallbegriff immanent, wobei ein Unfall auch bei willentlichem Handeln mit ungewollter Einwirkung gegeben sein kann (siehe BSG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 4a RJ 9/86 - SozR 2200 § 1252 Nr. 6; BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - L 6 U 131/07
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - L 6 U 131/07
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 22.11.1984 - 2 RU 49/83

    Plasmapherese - Gewerbliches Unternehmen - Plasmagewinnung - Blutspender -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - L 6 U 131/07
    Vielmehr hat sich dann "nur" ein allgemeines Krankheitsrisiko verwirklicht, zumal eine teilweise Bauchwandlähmung nach einer Nephrektomie laut Dr. J. häufig aufzutreten pflegt (vgl. BSG, Urteil vom 22. November 1984 - 2 RU 49/83 - SozR 2200 § 539 Nr. 105; SGB VII-Komm/Kruschinsky, Stand Januar 2011, § 2 Rn. 669; ähnlich Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, Stand März 2011, § 2 Rn. 26.2).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - L 6 U 131/07
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - L 6 U 131/07
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.02.2008 - 6 U 131/07   

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https://dejure.org/2008,30341
OLG Naumburg, 13.02.2008 - 6 U 131/07 (https://dejure.org/2008,30341)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.02.2008 - 6 U 131/07 (https://dejure.org/2008,30341)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 6 U 131/07 (https://dejure.org/2008,30341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Nachbesserung: Pro Mangel zwei Versuche!

  • kfz-expert.de (Auszüge)

    Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem zweiten Reparaturversuch desselben Mangels

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Verfahrensgang

 
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   OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 6 U 131/07   

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https://dejure.org/2008,35747
OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 6 U 131/07 (https://dejure.org/2008,35747)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2008 - 6 U 131/07 (https://dejure.org/2008,35747)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 6 U 131/07 (https://dejure.org/2008,35747)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07

    Abwehr des auschließlichen Gerichtsstands durch Vereinbarung einer

    Wie der Senat schon in seinen Urteilen vom 06. März 2008 - I-6 U 109/07 - und 26. Juni 2008 - I-6 U 131/07 - entschieden hat, wäre sonst entgegen dem Sinn und Zweck von Art. 42 EGBGB nicht mehr gewährleistet, dass der Streit über die unerlaubte Handlung nach dem hier maßgeblichen deutschen Recht - dazu siehe nachstehend zu Ziffer 2 a - entschieden wird.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 6 U 18/08

    Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen spekulativer Geschäften einer

    Wie der Senat schon in seinen Urteilen vom 06. März 2008 - I-6 U 109/07 - und 26. Juni 2008 - I-6 U 131/07 - entschieden hat, wäre sonst entgegen dem Sinn und Zweck von Art. 42 EGBGB nicht mehr gewährleistet, dass der Streit über die unerlaubte Handlung nach dem hier maßgeblichen deutschen Recht - dazu siehe nachstehend zu Ziffer 2 a - entschieden wird.
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 95/08

    Durchbrechung des Grundsatzes der Haftung des jeweils kundennächsten Unternehmens

    Wie der Senat unter anderem schon in seinen Urteilen vom 06. März 2008 - I-6 U 109/07 -, 26. Juni 2008 - I-6 U 131/07 - und 19. März 2009 - I-6 U 46/08 - entschieden hat, wäre sonst entgegen dem Sinn und Zweck von Art. 42 EGBGB nicht mehr gewährleistet, dass der Streit über die unerlaubte Handlung nach dem - siehe unten - hier maßgeblichen deutschen Recht entschieden wird.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 6 U 110/07

    Schadensersatz bei spekulativen Geschäften einer Brokerfirma im Ausland; Klärung

    Wie der Senat schon wiederholt entschieden hat, wäre sonst entgegen dem Sinn und Zweck von Art. 42 EGBGB nicht mehr gewährleistet, dass der Streit über die unerlaubte Handlung nach dem hier maßgeblichen deutschen Recht - dazu siehe nachstehend zu Ziffer 2 a - entschieden wird (vgl. z.B. Urt. vom 06. März 2008 - I-6 U 109/07, Seite 10, und Urt. vom 26. Juni 2008 - I-6 U 131/07, Seite 8).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

    Wie der Senat unter anderem schon in seinen Urteilen vom 6. März 2008 - I-6 U 109/07 -, 26. Juni 2008 - I-6 U 131/07 - und 19. März 2009 - I-6 U 46/08 - entschieden hat, wäre sonst entgegen dem Sinn und Zweck von Art. 42 EGBGB nicht mehr gewährleistet, dass der Streit über die unerlaubte Handlung nach dem hier maßgeblichen deutschen Recht - siehe nachstehend zu Ziffer 1. a) - entschieden wird.
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 6 U 9/09

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

    Wie der Senat schon wiederholt - vgl. z.B. die Urteile vom 06. März 2008 - I-6 U 109/07, 26. Juni 2008 - I-6 U 131/07 -, 19. März 2009 - I-6 U 4/08 - oder 07. Mai 2009 - I-6 U 95/08 - entschieden hat, wäre sonst entgegen dem Sinn und Zweck von Art. 42 EGBGB nicht mehr gewährleistet, dass der Streit über die unerlaubte Handlung nach dem hier maßgeblichen deutschen Recht - dazu siehe nachstehend zu Ziffer 3 a - entschieden wird.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.05.2012 - 6 U 131/07   

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https://dejure.org/2012,51282
OLG Hamburg, 10.05.2012 - 6 U 131/07 (https://dejure.org/2012,51282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2012 - 6 U 131/07 (https://dejure.org/2012,51282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 6 U 131/07 (https://dejure.org/2012,51282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 1 ADS, § 28 ADS, § 74 Abs 8 ADS
    See-Kaskoversicherung: Beschädigung des versicherten Schiffes durch verunreinigte Güter; Schadenseintritt durch fehlerhaftes Coatingmaterial

  • Wolters Kluwer

    Eintrittspflicht des See-Kaskoversicherers für Beschädigungen des Schiffs durch verunreinigte Güter bei fehlerhaftem Coating der Laderäume; Verbindlichkeit eines Schiedsgutachtens

  • rechtsportal.de

    ADS § 1; ADS § 74 Abs. 8
    Eintrittspflicht des See-Kaskoversicherers für Beschädigungen des Schiffs durch verunreinigte Güter bei fehlerhaftem Coating der Laderäume; Verbindlichkeit eines Schiedsgutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 03.11.2011 - 6 U 181/08

    Charter-Ausfallversicherung: Auslegung einer Deckungsnote hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2012 - 6 U 131/07
    Die See-Kaskoversicherung ist aber keine Baugewährleistungsversicherung (vgl. Urteil des Senats vom 3.11.2011, 6 U 181/08, zitiert nach juris, dort Tz. 92).

    Die Frage, ob Mängel der Coating von der Versicherung gedeckt sind oder nicht, kann aber nicht vom Zufall abhängen, wann die Mängel festgestellt werden (vgl. Urteil des Senats vom 3.11.2011, a.a.O.).

  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 191/89

    Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens zu einer Abschichtungsbilanz

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2012 - 6 U 131/07
    Das ist dann der Fall, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (vgl. BGH NJW-RR 1988, 506, zitiert nach juris, Tz.6; BGH NJW-RR 1991, 228, zitiert nach juris, Tz. 7; BGH NJW 2001, 3775, zitiert nach juris, dort Tz. 15).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 111/87

    Anforderungen an die offensichtliche Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens -

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2012 - 6 U 131/07
    Das ist dann der Fall, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (vgl. BGH NJW-RR 1988, 506, zitiert nach juris, Tz.6; BGH NJW-RR 1991, 228, zitiert nach juris, Tz. 7; BGH NJW 2001, 3775, zitiert nach juris, dort Tz. 15).
  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel;

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2012 - 6 U 131/07
    Das ist dann der Fall, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (vgl. BGH NJW-RR 1988, 506, zitiert nach juris, Tz.6; BGH NJW-RR 1991, 228, zitiert nach juris, Tz. 7; BGH NJW 2001, 3775, zitiert nach juris, dort Tz. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.07.2008 - 6 U 131/07   

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https://dejure.org/2008,45736
OLG Brandenburg, 16.07.2008 - 6 U 131/07 (https://dejure.org/2008,45736)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2008 - 6 U 131/07 (https://dejure.org/2008,45736)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 6 U 131/07 (https://dejure.org/2008,45736)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.02.2009 - III ZB 67/08

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in Brandenburg vom 16. Juli 2008 - 6 U 131/07 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
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