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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09   

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https://dejure.org/2010,808
OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09 (https://dejure.org/2010,808)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.01.2010 - 6 U 131/09 (https://dejure.org/2010,808)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - 6 U 131/09 (https://dejure.org/2010,808)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • markenmagazin:recht

    §§ 3, 4 Nr. 9, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG
    Wettbewerbsrechtlicher Schutz eines bekannten Verpackungsdesigns (Eisbär auf blau-weißer Bonbontüte)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3, 4 Nr. 9, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG
    Zur vermeidbaren Herkunftstäuschung - Wenn "Atemgold”-Bonbons wie "WICK Blau”-Bonbons aussehen

  • openjur.de

    §§ 8 Abs. 1, 4 Nr. 9, 3 UWG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • webshoprecht.de

    Nachahmung durch Produktgestaltung - Wick Blau und Atemgold von Storck

  • aufrecht.de

    "Wick Blau" wehrt sich erfolgreich gegen übernahme des "Eisbären"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines bekannten Verpackungsdesigns; WICK Blau

  • info-it-recht.de

    Keine Übernahme des Eisbären (Wick Blau)

  • kanzlei.biz

    Fremde Federn stehen auch Eisbären nicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 9 lit. b
    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines bekannten Verpackungsdesigns; WICK Blau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bonbon-Hersteller "Atemgold" darf Produktgestaltung von "WICK-Blau" nicht nachahmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "WICK-Blau" Packungsgestaltung darf nicht von "Atemgold" kopiert werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eisbär auf blau-weißer Bonbontüte ist wettbewerbsrechtlich geschützt

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Eisbär unlauter nachgeahmt?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz einer Bonbonverpackung, die einen Eisbären abbildet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverletzung mittels Bonbonverpackung

Besprechungen u.ä.

  • gewrs.de PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    WICK-Blau ./. Atmegold

    Unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung gem. § 4 Nr. 9 lit. b UWG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Für den auf Wiederholungsgefahr gestützten und in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch der Klägerin war das UWG sowohl in seiner am 30.12.2008 in Kraft getretenen Fassung als auch in seiner zur Zeit des Vertriebs in der angegriffenen Aufmachung - vor Erlass der einstweiligen Verfügung vom 25.09.2008 - geltenden Fassung anzuwenden; eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsänderung ist insoweit nicht eingetreten, insbesondere gilt die von der Richtlinie 2005/29/EG nicht betroffene Vorschrift des § 4 Nr. 9 UWG über den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz unverändert fort (BGH, GRUR 2010, 80 [Rn. 15-17] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE m.w.N.).

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.: BGH, GRUR 2009, 79 [Rn. 27] = WRP 2009, 76 - Gebäckpresse; GRUR 2009, 1069 [Rn. 12] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste; GRUR 2010, 80 [Rn. 21] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE).

    Wettbewerbliche Eigenart hat ein Produkt, das durch seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet ist, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 984 [Rn. 16] = WRP 2007, 1455 - Gartenliege; GRUR 2010, 80 [Rn. 23] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE), wobei der Grad der wettbewerblichen Eigenart sich nach dem Gesamteindruck bestimmt und durch tatsächliche Bekanntheit des Erzeugnisses im Verkehr verstärkt sein kann (BGH, GRUR 2007, 984 [Rn. 28] = WRP 2007, 1455 - Gartenliege; GRUR 2010, 80 [Rn. 32, 37] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE).

    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit kommt es auf die Gesamtwirkung der einander gegenüberstehenden Produkte an, denn der Verkehr nimmt ein Erzeugnis in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 795 [Rn. 32] = WRP 2007, 1076 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 [Rn. 39] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE m.w.N.).

    Weil der Verbraucher - wie die Klägerin zutreffend geltend macht - mit stilistischen Veränderungen erfolgreicher Werbemotive rechnet und darüber hinaus von dem Erfahrungssatz auszugehen ist, dass der Verkehr die in Rede stehenden Produkte regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung auf Grund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die unterscheidenden (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 795 [Rn. 34] = WRP 2007, 1076 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 [Rn. 41] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE m.w.N.), muss insgesamt bereits von einer erheblichen Ähnlichkeit der einander gegenüber stehenden Produktausstattungen der Parteien ausgegangen werden.

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit kommt es auf die Gesamtwirkung der einander gegenüberstehenden Produkte an, denn der Verkehr nimmt ein Erzeugnis in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 795 [Rn. 32] = WRP 2007, 1076 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 [Rn. 39] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE m.w.N.).

    Weil der Verbraucher - wie die Klägerin zutreffend geltend macht - mit stilistischen Veränderungen erfolgreicher Werbemotive rechnet und darüber hinaus von dem Erfahrungssatz auszugehen ist, dass der Verkehr die in Rede stehenden Produkte regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung auf Grund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die unterscheidenden (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 795 [Rn. 34] = WRP 2007, 1076 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 [Rn. 41] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE m.w.N.), muss insgesamt bereits von einer erheblichen Ähnlichkeit der einander gegenüber stehenden Produktausstattungen der Parteien ausgegangen werden.

    b) Eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung kommt in Betracht, wenn mit dem Originalprodukt verbundene Qualitätserwartungen und Gütevorstellungen auf die Nachahmung übertragen werden, etwa wenn eine Täuschung über die betriebliche Herkunft nicht bei den unmittelbaren Abnehmern der nachgeahmten Produkte, aber bei Dritten eintritt, es sei denn dass lediglich durch die Herbeiführung von bloßen Assoziationen an ein fremdes Produkt Aufmerksamkeit geweckt wird (BGH, GRUR 2007, 795 [Rn. 44] = WRP 2007, 1076 - Handtaschen m.w.N.).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.: BGH, GRUR 2009, 79 [Rn. 27] = WRP 2009, 76 - Gebäckpresse; GRUR 2009, 1069 [Rn. 12] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste; GRUR 2010, 80 [Rn. 21] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE).

    Das in natürlichen Proportionen gehaltene und in eine angedeutete Polarlandschaft integrierte Motiv des Eisbären, der sich auf vier Beinen dem Betrachter zuwendet, wirkt dabei trotz des unmittelbar evozierten Eindrucks von "Kälte" und "Stärke" keineswegs banal und erschöpft sich nicht etwa in der beliebigen Umsetzung einer gestalterischen Grundidee, die als solche keinem Sonderrechtsschutz zugänglich ist und dann auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden kann (BGH, GRUR 2002, 629 [632] = WRP 2002, 1058 - Blendsegel; GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen), was unter Umständen der Fall sein mag, wenn bestimmte Tiere und eine bestimmte Landschaft auf der Verpackung eines Produkts dargestellt werden, um auf wesentliche Zutaten und die regionale Herkunft des Produkts hinzuweisen (BGH, GRUR 2009, 1069 [Rn. 21 f.] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob Fallgestaltungen denkbar sind, in denen es trotz der auf beiden Produkten deutlich aufgebrachten Produkt- und Unternehmenskennzeichnungen ("WICK Blau" und "WICK" einerseits, "Atemgold" und "Storck" andererseits) zu Fehlvorstellungen von Verbrauchern über die betriebliche Herkunft der von ihnen nachgefragten, so beschriebenen Hustenbonbons kommen kann, wenn in der Erinnerung des Kunden die Gesamtausstattung den jeweiligen Marken- oder Herstellernamen verdrängt haben sollte oder wenn er das angebrachte Kennzeichen als Zweit- oder Handelsmarken desselben Unternehmens ansieht oder von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht (vgl. zu der dann in Betracht kommenden Herkunftstäuschung im weiteren Sinne BGH, GRUR 2001, 443 [445] = WRP 2001, 534 - Viennetta; GRUR 2009, 1069 [Rn. 15] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste).

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Es kann dahingestellt bleiben, ob Fallgestaltungen denkbar sind, in denen es trotz der auf beiden Produkten deutlich aufgebrachten Produkt- und Unternehmenskennzeichnungen ("WICK Blau" und "WICK" einerseits, "Atemgold" und "Storck" andererseits) zu Fehlvorstellungen von Verbrauchern über die betriebliche Herkunft der von ihnen nachgefragten, so beschriebenen Hustenbonbons kommen kann, wenn in der Erinnerung des Kunden die Gesamtausstattung den jeweiligen Marken- oder Herstellernamen verdrängt haben sollte oder wenn er das angebrachte Kennzeichen als Zweit- oder Handelsmarken desselben Unternehmens ansieht oder von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht (vgl. zu der dann in Betracht kommenden Herkunftstäuschung im weiteren Sinne BGH, GRUR 2001, 443 [445] = WRP 2001, 534 - Viennetta; GRUR 2009, 1069 [Rn. 15] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Umstände kann eine unlautere Rufausbeutung auch anzunehmen sein, wenn ein Wettbewerber - außerhalb einer unmittelbaren oder mittelbaren Herkunftsverwechslung - etwa das populäre Design eines Konkurrenzprodukts ohne sachlich gerechtfertigten Grund nachahmt, um sich mit seinem Erzeugnis an das "Image" des Orginals "anzuhängen" (BGHZ 138, 143 = GRUR 1998, 830 [833] = WRP 1998, 732 - Les-Paul-Gitarren; BGHZ 161, 204 = GRUR 2005, 349 [353] = WRP 2005, 476 - Klemmbausteine III; Senat, GRUR-RR 2006, 278 [279 f.] - Arbeitselement für Rektoskopie; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rn. 9.55; Harte / Henning / Sambuc , UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 9 Rn. 124, 135 ff.; Götting / Nordemann, UWG, § 4 Nr. 9 Rn. 9.67, 9.71).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Umstände kann eine unlautere Rufausbeutung auch anzunehmen sein, wenn ein Wettbewerber - außerhalb einer unmittelbaren oder mittelbaren Herkunftsverwechslung - etwa das populäre Design eines Konkurrenzprodukts ohne sachlich gerechtfertigten Grund nachahmt, um sich mit seinem Erzeugnis an das "Image" des Orginals "anzuhängen" (BGHZ 138, 143 = GRUR 1998, 830 [833] = WRP 1998, 732 - Les-Paul-Gitarren; BGHZ 161, 204 = GRUR 2005, 349 [353] = WRP 2005, 476 - Klemmbausteine III; Senat, GRUR-RR 2006, 278 [279 f.] - Arbeitselement für Rektoskopie; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rn. 9.55; Harte / Henning / Sambuc , UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 9 Rn. 124, 135 ff.; Götting / Nordemann, UWG, § 4 Nr. 9 Rn. 9.67, 9.71).
  • OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 158/05

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz - hier: Arbeitselement für die

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Umstände kann eine unlautere Rufausbeutung auch anzunehmen sein, wenn ein Wettbewerber - außerhalb einer unmittelbaren oder mittelbaren Herkunftsverwechslung - etwa das populäre Design eines Konkurrenzprodukts ohne sachlich gerechtfertigten Grund nachahmt, um sich mit seinem Erzeugnis an das "Image" des Orginals "anzuhängen" (BGHZ 138, 143 = GRUR 1998, 830 [833] = WRP 1998, 732 - Les-Paul-Gitarren; BGHZ 161, 204 = GRUR 2005, 349 [353] = WRP 2005, 476 - Klemmbausteine III; Senat, GRUR-RR 2006, 278 [279 f.] - Arbeitselement für Rektoskopie; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rn. 9.55; Harte / Henning / Sambuc , UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 9 Rn. 124, 135 ff.; Götting / Nordemann, UWG, § 4 Nr. 9 Rn. 9.67, 9.71).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Das in natürlichen Proportionen gehaltene und in eine angedeutete Polarlandschaft integrierte Motiv des Eisbären, der sich auf vier Beinen dem Betrachter zuwendet, wirkt dabei trotz des unmittelbar evozierten Eindrucks von "Kälte" und "Stärke" keineswegs banal und erschöpft sich nicht etwa in der beliebigen Umsetzung einer gestalterischen Grundidee, die als solche keinem Sonderrechtsschutz zugänglich ist und dann auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden kann (BGH, GRUR 2002, 629 [632] = WRP 2002, 1058 - Blendsegel; GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen), was unter Umständen der Fall sein mag, wenn bestimmte Tiere und eine bestimmte Landschaft auf der Verpackung eines Produkts dargestellt werden, um auf wesentliche Zutaten und die regionale Herkunft des Produkts hinzuweisen (BGH, GRUR 2009, 1069 [Rn. 21 f.] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Das in natürlichen Proportionen gehaltene und in eine angedeutete Polarlandschaft integrierte Motiv des Eisbären, der sich auf vier Beinen dem Betrachter zuwendet, wirkt dabei trotz des unmittelbar evozierten Eindrucks von "Kälte" und "Stärke" keineswegs banal und erschöpft sich nicht etwa in der beliebigen Umsetzung einer gestalterischen Grundidee, die als solche keinem Sonderrechtsschutz zugänglich ist und dann auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden kann (BGH, GRUR 2002, 629 [632] = WRP 2002, 1058 - Blendsegel; GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen), was unter Umständen der Fall sein mag, wenn bestimmte Tiere und eine bestimmte Landschaft auf der Verpackung eines Produkts dargestellt werden, um auf wesentliche Zutaten und die regionale Herkunft des Produkts hinzuweisen (BGH, GRUR 2009, 1069 [Rn. 21 f.] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Wettbewerbliche Eigenart hat ein Produkt, das durch seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet ist, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 984 [Rn. 16] = WRP 2007, 1455 - Gartenliege; GRUR 2010, 80 [Rn. 23] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE), wobei der Grad der wettbewerblichen Eigenart sich nach dem Gesamteindruck bestimmt und durch tatsächliche Bekanntheit des Erzeugnisses im Verkehr verstärkt sein kann (BGH, GRUR 2007, 984 [Rn. 28] = WRP 2007, 1455 - Gartenliege; GRUR 2010, 80 [Rn. 32, 37] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE).
  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12

    Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht

    Aus den gleichen Gründen liegt auch keine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung im Sinne des § 4 Nr. 9 b) UWG vor, die voraussetzten würde, dass sich die Beklagten in so starkem Maße an das Originalprodukt anlehnen, dass die mit letzterem verbundenen Qualitätserwartungen und Gütevorstellungen auf die Nachahmung übertragen werden (vgl. Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] = MD 2010, 994 - Der Eisbär hustet nicht).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 85/13

    Mars unterliegt im Streit um Bounty

    Eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung kann auch ohne Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise über die betriebliche Herkunft eines Produkts vorliegen, wenn sich ein Mitbewerber in so starkem Maße an das Originalprodukt anlehnt, dass die mit letzterem verbundenen Qualitätserwartungen und Gütevorstellungen auf die Nachahmung übertragen werden (vgl. OLG Köln NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht; Köhler a.a.O. § 4 Rn. 9.53 f.).

    Hierfür muss das nachgeahmte Originalprodukt bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine gewisse Wertschätzung dergestalt genießen, dass es in der Wahrnehmung der potentiellen Käufer mit positiven, sich etwa auf die Qualität beziehenden Vorstellungen besetzt ist (vgl. Köhler a.a.O. Rn. 9.52); ein derartiger Imagetransfer kann auch bei populären Produkten aus dem Lebensmittel- und Genussmittelbereich in Betracht kommen (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).

    Ein solcher Transfer liegt vor, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; Götting/ Nordemann , UWG, 2. Auflage, § 4 Nr. 9 Rn. 9.69).

  • OLG Köln, 12.12.2014 - 6 U 28/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Diätdrinks in einer dem Original

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

  • OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13

    Aufmachung von Waffelschnitten - "Knoppers"

    a) Wettbewerbliche Eigenart haben ein Produkt oder eine Produktaufmachung, die durch ihre konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Produkts hinzuweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 23] - LIKEaBIKE), wobei auch eine als neu empfundene Kombination bekannter, für sich genommen allgemein üblicher Gestaltungselemente eine wettbewerbliche Eigenart begründen kann (vgl. BGH, GRUR 2008, 1115 = WRP 2008, 1510 [Rn. 22] - ICON) und der Grad der wettbewerblichen Eigenart, für dessen Bestimmung es auf den Gesamteindruck ankommt, durch tatsächliche Bekanntheit des Erzeugnisses oder der Produktaufmachung im Verkehr verstärkt sein kann (BGH, GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 32, 37] - LIKEaBIKE; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1131] - Der Eisbär hustet nicht).

    Aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers, der die in Rede stehenden Produktaufmachungen keiner analysierenden Betrachtung unterzieht und unmittelbar miteinander vergleicht, sondern auf Grund seines Erinnerungseindrucks in Beziehung setzt (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 34] - Handtaschen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 20] - Knoblauchwürste; GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 39, 41] - LIKEaBIKE; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht), lehnt sich die angegriffene Aufmachung der Antragsgegnerin an die Gesamtanmutung der "Knoppers"-Produktverpackung in einer Weise an, die über eine bloße Übernahme der gestalterischen Grundidee hinausgeht, die für sich genommen keinem Sonderschutz zugänglich wäre und deshalb auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden darf (BGH, GRUR 2005, GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 21] - Knoblauchwürste; Senat, WRP 2012, 1128 - "Die Blaue Couch"; Urteil vom 26.07.2013 - 6 U 28/13 - Pandas).

    Hinzutreten muss vielmehr ein Element der Unangemessenheit, das sich aus irrigen Vorstellungen Dritter über die Echtheit der Nachahmung (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 48] - Handtaschen; MD 2007, 964 [969] = BeckRS 2007, 12883 - iPod; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 [210] - Tablet-PC), im Einzelfall allerdings - nicht nur bei Luxusprodukten - auch daraus ergeben kann, dass der Nachahmer durch Anlehnung an die bekannte Aufmachung eine Produkts an dessen durch intensive und langjährige (Werbe-) Anstrengungen am Markt erworbener Wertschätzung ohne angemessene eigene Investitionen in anstößiger Weise zu partizipieren versucht (vgl. BGHZ 126, 208 = GRUR 1994, 732 [734] - McLaren; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).

  • OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14

    Unzulässige Nachahmung eines Produktes

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Die Antragstellerin hat auch nichts zu Werbeaufwendungen vorgetragen, so dass es an der Darlegung einer eigenen, durch intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung (vgl. Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas) fehlt.

  • OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Produkts

    Ein solcher Imagetransfer kommt in Betracht, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht).

    Das nachgeahmte Originalprodukt muss bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine gewisse Wertschätzung dergestalt genießen, dass es in der Wahrnehmung der potentiellen Käufer mit positiven, sich etwa auf die Qualität beziehenden Vorstellungen besetzt ist (vgl. Köhler a.a.O. Rn. 9.52) und die auch bei populären Produkten aus dem Lebensmittel- und Genussmittelbereich in Betracht kommen (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).

  • OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 136/16

    Voraussetzungen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; Senat, GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; BGH GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil, Juris-Tz. 42; BGH GRUR 2013, 1052- Einkaufswagen III, Juris-Tz. 38; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; Senat GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

  • LG Köln, 13.03.2019 - 84 O 238/18

    Unterlassungsanspruch des Vertriebs von alkoholfreien Getränken in Standbeuteln

    Ein solcher Imagetransfer kommt in Betracht, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (vgl. OLG Köln, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht).

    Die "D-Sonne" genießt bei den angesprochenen Verkehrskreisen aufgrund seiner langjährigen Marktpräsenz und Marktstellung eine gewisse Wertschätzung (vgl. zu diesen Kriterien: OLG Köln, Urteil vom 26.07.2013 - 6 U 28/13; OLG Köln, NJOZ 2010, 1130, 1132 - Der Eisbär hustet nicht).

  • OLG Köln, 14.11.2014 - 6 U 65/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung der Produktausstattung für ein Shampoo gegen

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

  • OLG Köln, 02.10.2020 - 6 U 19/20

    Wettbewerbsrecht/Markenrecht: Gummibärchen

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).
  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 214/12

    Gefahr der wettbewerbswidrigen Herkunftstäuschung bei Anbringung einer

  • LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 62/17
  • LG Köln, 28.09.2021 - 33 O 62/20
  • LG Köln, 01.02.2022 - 31 O 325/19
  • LG Köln, 12.10.2021 - 33 O 24/20
  • LG Köln, 01.02.2022 - 31 O 54/20
  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 315 O 471/16
  • LG Köln, 22.09.2020 - 31 O 64/20
  • LG Köln, 18.11.2020 - 84 O 93/16
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.05.2011 - 6 U 131/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,72621
OLG Dresden, 04.05.2011 - 6 U 131/09 (https://dejure.org/2011,72621)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.05.2011 - 6 U 131/09 (https://dejure.org/2011,72621)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 6 U 131/09 (https://dejure.org/2011,72621)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05

    Ersatzpflichtigkeit des Verdienstausfalls eines Vaters, der seine

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2011 - 6 U 131/09
    Insofern liegt der vorliegende Sachverhalt auch grundlegend anders als der von der Klägerin ebenfalls herangezogene Fall des LG Stralsund (Urt. v. 12.04.2005 - 3 O 73/03, IBR 2005, 464; nachgehend: OLG Rostock, Urt. v. 28.06.2005 - 5 U 23/05, zitiert jeweils nach Juris), wo es um eine Asbestkontamination in Zusammenhang mit dem Abriss eines Altenheims ging.
  • LG Görlitz, 16.01.2009 - 1 O 110/07
    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2011 - 6 U 131/09
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Görlitz vom 16.01.2009 - Az.: 1 O 110/07 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt abgeändert.
  • LG Stralsund, 12.04.2005 - 3 O 73/03

    Mehrvergütungsanspruch wegen uneindeutiger Leistungsbeschreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2011 - 6 U 131/09
    Insofern liegt der vorliegende Sachverhalt auch grundlegend anders als der von der Klägerin ebenfalls herangezogene Fall des LG Stralsund (Urt. v. 12.04.2005 - 3 O 73/03, IBR 2005, 464; nachgehend: OLG Rostock, Urt. v. 28.06.2005 - 5 U 23/05, zitiert jeweils nach Juris), wo es um eine Asbestkontamination in Zusammenhang mit dem Abriss eines Altenheims ging.
  • OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00

    VOB-Vertrag über Erdaushubarbeiten: Risikoverteilung bzgl des sog.

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2011 - 6 U 131/09
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch deutlich von dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urt. v. 30.01.2003 - 2 U 49/00, BauR 2004, 678).
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