Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.01.2002

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 6 U 132/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2063
OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 6 U 132/01 (https://dejure.org/2003,2063)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2003 - 6 U 132/01 (https://dejure.org/2003,2063)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 6 U 132/01 (https://dejure.org/2003,2063)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 2 Nr 3 MarkenG
    Löschung von Domain-Namen: Markenrechtliche Prüfungspflicht der Vergabestelle Denic

  • JurPC

    MarkenG §§ 5, 14, 15
    Viagratip.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Löschung von Domain-Namen: Markenrechtliche Prüfungspflicht der Vergabestelle Denic)

  • webhosting-und-recht.de

    Keine Prüfungspflichten der DENIC bei Domain-Registrierung

  • Judicialis

    MarkenG § 14 II Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3
    Eingeschränkte Prüfungspflicht der Domain-Vergabestelle DENIC bei Antrag auf Löschung von Internet-Adressen wegen - angeblicher - Markenrechtsverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichten der DENIC

  • beck.de (Leitsatz)

    Viagratip.de

  • beck.de (Leitsatz)

    Viagratip.de/VIAGRA

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pflichten der DENIC

  • 123recht.net (Kurzinformation, 24.7.2003)

    Viagratip.de

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 143
  • MMR 2003, 333
  • MMR 2003, 752 (Ls.)
  • K&R 2003, 294
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 6 U 132/01
    Es besteht im vorliegenden Fall kein Anlaß, von der Voraussetzung einer identischen Markenverwendung abzurücken, zumal diese im Domainrecht infolge der mit ihr verbundenen Behinderung des Markeninhabers bei der Benutzung der Marke für seinen eigenen Internetauftritt eine gegenüber der nur verwechslungsfähigen Annäherung an die Marke eigenständige Verletzungsqualität besitzt (vgl. auch BGH, WRP 2002, 694, 699 - shell.de).
  • BGH, 12.12.2019 - I ZR 117/17

    Werbung mit dem markenrechtlich geschützten "ÖKO-TEST-Siegel"

    Werden jedoch einer Marke beschreibende Angaben hinzugefügt, die nicht so geringfügig sind, dass sie dem Durchschnittsverbraucher entgehen können, so führt auch eine solche Hinzufügung aus dem Identitätsbereich heraus (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 139/07, GRUR 2009, 502 Rn. 18 = WRP 2009, 441 - pcb; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2003, 108; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2003, 143, 144; OLG München, GRUR-RR 2009, 307; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 14 MarkenG Rn. 170; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 14 Rn. 333; Füller, MarkenR 2007, 365, 368; aA Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14 Rn. 285).
  • LG Frankfurt/Main, 15.01.2009 - 3 O 411/08

    Verletzung von Namens- und Kennzeichenrechten durch eine Domain-Registrierung:

    Ausgehend von der auf den vorliegenden Fall übertragbaren und in Fortführung der von den Parteien diskutierten ambiente.de-Entscheidung des BGH (GRUR 2001, 1038) getroffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Urteil vom 13.02.2006 (Az. 6 U 132/01, GRUR-RR 2003, 143 - viagratip.de), die den Parteien bekannt ist, der sich die Kammer ausdrücklich anschließt und bei der die Marke "viagra" verschiedenen Domains gegenüber stand, die neben "viagra" beschreibende Zusätze enthielten, ergibt sich dies hier wie folgt;.

    Dass das fragliche Identitätskriterium entgegen der Ansicht der Klägerin als notwendige Voraussetzung einer Störerhaftung der Beklagten anzusehen ist, ergibt sich nicht zuletzt auch aus der Begründung für die Nichtzulassung der Revision durch das OLG Frankfurt am Main (insoweit nicht in GRUR-RR 2003, 143 abgedruckt).

  • LG Frankfurt/Main, 15.04.2009 - 6 O 706/08

    Denic muss mögliche Rechtsverstöße durch Tippfehler-Domains nicht durch

    Hierbei handelt es sich - so das Oberlandesgericht Frankfurt/M. in seiner Entscheidung "viagratip.de." [MMR 03, 333 (335)] - nicht etwa nur um einen vom BGH erwähnten Beispielsfall, sondern um die Formulierung eines Kriteriums, bei dessen Vorliegen die für eine Störerhaftung der Beklagten notwendige Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung allenfalls gegeben sein kann.
  • OLG Frankfurt, 28.07.2009 - 6 U 29/09

    Löschung einer beanstandeten Domain durch die DENIC eG: Anspruch des Verletzten

    Diese Grundsätze, denen der Senat weiterhin folgt (vgl. auch OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 143 - viagratip.de; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Auflage, §-14 Rn 208), sind bei Verletzungen des Rechts an geschäftlichen Bezeichnungen und des Namensrechts in gleicher Weise anzuwenden, da die Gründe, die zu der engen Beschränkung der Prüfungspflichten der Beklagten führen, hier in gleicher Weise gelten.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.01.2002 - 6 U 132/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6942
OLG Hamm, 17.01.2002 - 6 U 132/01 (https://dejure.org/2002,6942)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2002 - 6 U 132/01 (https://dejure.org/2002,6942)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 6 U 132/01 (https://dejure.org/2002,6942)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Eingreifens der Haftungsbeschränkung des § 104 Abs. 1 S. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII); Ausgestaltung der Regulierung der erlittenen Schäden eines LKW-Fahrers aufgrund einer bei der Beladung des LKW?s auf einer stammbetriebsfremden Laderampe ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1317
  • MDR 2002, 642
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 155/95

    Zuordnung des Verletzten zum Unfall- oder zu seinem Stammbetrieb; Gesetzlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2002 - 6 U 132/01
    Nach der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (ergangen zu der früheren Regelung des § 636 RVO, die ab dem 01.01.1997 in den hier entscheidenden Passagen unverändert in § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII übernommen worden ist) kommt es für die maßgebliche Frage, ob der Verletzte für den Unfall-/ oder seinen Stammbetrieb tätig geworden ist, allein darauf an, welchem Aufgabenbereich seine Tätigkeit zuzuordnen ist (vgl. BGH, NJW 1996, 2937 = r + s 1996, 445) bzw. durch welches Unternehmen die Tätigkeit, bei der die Verletzung entstanden ist, ihr Gepräge erhalten hat (vgl. BGH, r + s 1998, 197).

    Die von der Berufungsbegründung herausgestellte Entscheidung des BGH in NJW 1996, 2937 = r + s 1996, 445, betrifft demgegenüber einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.

  • BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85

    Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2002 - 6 U 132/01
    Entscheidend ist die Zweckbestimmung der Tätigkeit, auf die Beweggründe kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 1987, 1022 = r + s 1987, 228).
  • BGH, 07.06.1977 - VI ZR 99/76

    Zurechnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Abladen von Betonteilen als Aufgabe

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2002 - 6 U 132/01
    Der vorliegende Fall entspricht vielmehr der Lage in den Entscheidungen des BAG in VersR 1991, 902, und des BGH in VersR 1977, 959, die jeweils eine Mithilfe von LKW-Fahrern, die nur für den Transport zuständig waren, beim Be- oder Abladen betrafen.
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 311/96

    Voraussetzungen der Haftungsfreistellung bei einem Arbeitsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2002 - 6 U 132/01
    Nach der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (ergangen zu der früheren Regelung des § 636 RVO, die ab dem 01.01.1997 in den hier entscheidenden Passagen unverändert in § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII übernommen worden ist) kommt es für die maßgebliche Frage, ob der Verletzte für den Unfall-/ oder seinen Stammbetrieb tätig geworden ist, allein darauf an, welchem Aufgabenbereich seine Tätigkeit zuzuordnen ist (vgl. BGH, NJW 1996, 2937 = r + s 1996, 445) bzw. durch welches Unternehmen die Tätigkeit, bei der die Verletzung entstanden ist, ihr Gepräge erhalten hat (vgl. BGH, r + s 1998, 197).
  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76

    Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2002 - 6 U 132/01
    Eine vergleichbare Situation lag auch der Entscheidung des BGH in NJW 1978, 2553, zugrunde, in der ein Kraftfahrer auf dem Gelände seiner Arbeitgeberin dem Fahrer einer Speditionsfirma beim Ankuppeln eines Anhängers geholfen hatte, um selbst schneller an die Laderampe fahren zu können.
  • OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01

    Schadensersatz; Haftung; Geschäftsherr; Verrichtungsgehilfe; Lieferant;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2002 - 6 U 132/01
    Der Umstand, daß der Kläger, weil er Zeit sparen wollte, zugleich Interessen seines Stammbetriebs wahrnahm, ist demgegenüber ein bloßer Beweggrund von untergeordneter Bedeutung und begründet noch nicht eine Tätigkeit, die in den Aufgabenbereich seines Arbeitgebers fiele (wegen vergleichbarer Rechtslage vgl. auch OLG Oldenburg - 2 U 74/01; Urt. v. 23.05.01 -, r + s 2002, Februarheft).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 521/89

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall - Betriebsangehöriger

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2002 - 6 U 132/01
    Der vorliegende Fall entspricht vielmehr der Lage in den Entscheidungen des BAG in VersR 1991, 902, und des BGH in VersR 1977, 959, die jeweils eine Mithilfe von LKW-Fahrern, die nur für den Transport zuständig waren, beim Be- oder Abladen betrafen.
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 160/03

    Begriff der Tätigkeit in demselben Betrieb; Verladetätigkeiten betriebsfremder

    Hingegen sind im übrigen die Vorschriften über den Versicherungsschutz in den hier maßgeblichen Punkten der Sache nach nicht verändert worden (vgl. BSG, HVBG-Info 2000, 2316, 2318; HVBG-Info 2002, 1175, 1180; OLG Hamm, OLGR 2000, 171; NJW-RR 2002, 1317, 1318; NJW-RR 2003, 239, 240 f.; OLG Koblenz, VersR 2002, 574 f.; RIW 2002, 880, 882; Urteil vom 5. Mai 2003 - 12 U 291/02 - mit die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisendem Senatsbeschluß vom 16. Dezember 2003 - VI ZR 162/03).
  • LG Saarbrücken, 28.06.2018 - 9 O 182/17

    Voraussetzungen der Haftungsbeschränkung des § 104 SGB VII

    Zugunsten von Unternehmern, die nicht zugleich Arbeitgeber des Geschädigten waren, ist die Haftungsbeschränkung unter anderem angenommen worden bei der Übernahme vertraglich nicht geschuldeter Ladetätigkeit durch den Fahrer des Speditionsunternehmens (OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2002, NJW-RR 2002, 1317), bei der Durchführung von Sportunterricht nach Willen des Schulträgers durch Mitarbeiter einer externen Sportstätte (BGH, Urteil vom 26.11.2002, VersR 2003, 124) und generell diskutiert worden in Fällen gemeinsamer (Werk-)Arbeiten verschiedener parallel tätiger Unternehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2001, NJW-RR 2002, 1318).

    So bezog sich auch die dargestellte Rechtsprechung, in denen als haftungsprivilegierter Unternehmer gerade nicht mehr der eigentliche Arbeitgeber angesehen wurde, stets auf Fälle, in denen der Arbeiter freiwillig für den Dritten tätig wurde (etwa OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2002, NJW-RR 2002, 1317).

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