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   OLG Karlsruhe, 10.03.2017 - 6 U 132/15 Kart.   

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OLG Karlsruhe, 10.03.2017 - 6 U 132/15 Kart. (https://dejure.org/2017,56466)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.03.2017 - 6 U 132/15 Kart. (https://dejure.org/2017,56466)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. März 2017 - 6 U 132/15 Kart. (https://dejure.org/2017,56466)
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Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Schienenkartell vorm OLG

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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 24.11.2017 - 11 U 56/16

    Zur Auslegung von § 33 Abs. 5 GWG

    Der im IAW-Gutachten ermittelte Durchschnittspreis für solche Produkte beruht auf sehr verschiedenen Produktvarianten mit unterschiedlicher Ausstattung; hinter dem Durchschnittspreis verbirgt sich also ein breites Spektrum unterschiedlicher, noch dazu statistisch gewichteter Einzelpreise (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, 6 U 132/15, Urteilsumdruck S. 32/33).

    Der Senat weicht in dieser entscheidungserheblichen Frage von der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe ab (Urteile vom 9.11.2016, 6 U 204/15, sowie im Verfahren 6 U 132/15).

  • LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 236/15

    Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche für Aufträge über den Bezug von

    Denn - wie ausgeführt - kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Kartellant, der nicht Stammlieferant der Klägerinnen ist, seinen Aufträgen einen vom Kartell unbeeinflussten Wettbewerbspreis zugrunde legt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).

    Dies verdeutlicht, dass sich die Kartellanten bei der Durchsetzung ihrer Kartellabsprachen nicht von europaweiten Ausschreibungen haben beeinflussen lassen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).

    Dieser Einwand greift bereits deshalb nicht durch, da eine konkrete Absprache im Einzelfall - wie ausgeführt - für die Annahme einer preissteigernden Wirkung des Kartells nicht erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).

  • LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 540/14

    Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche für Aufträge über den Bezug von

    Denn - wie ausgeführt - kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Kartellant, der nicht Stammlieferant der Klägerinnen ist, seinen Aufträgen einen vom Kartell unbeeinflussten Wettbewerbspreis zugrunde legt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).

    Dies verdeutlicht, dass sich die Kartellanten bei der Durchsetzung ihrer Kartellabsprachen nicht von europaweiten Ausschreibungen haben beeinflussen lassen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).

    Dieser Einwand greift bereits deshalb nicht durch, da eine konkrete Absprache im Einzelfall - wie ausgeführt - für die Annahme einer preissteigernden Wirkung des Kartells nicht erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).

  • LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 340/14
    Denn - wie ausgeführt - kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Kartellant, der nicht Stammlieferant der Klägerin ist, seinen Aufträgen einen vom Kartell unbeeinflussten Wettbewerbspreis zugrunde legt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).

    Dies verdeutlicht, dass sich die Kartellanten bei der Durchsetzung ihrer Kartellabsprachen nicht von europaweiten Ausschreibungen haben beeinflussen lassen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).

    Unabhängig davon greift der Einwand auch deshalb nicht durch, da eine konkrete Absprache im Einzelfall - wie ausgeführt - für die Annahme einer preissteigernden Wirkung des Kartells auch nicht erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).

  • LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 133/14
    Denn - wie ausgeführt - kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Kartellant, der nicht Stammlieferant der Klägerin ist, seinen Aufträgen einen vom Kartell unbeeinflussten Wettbewerbspreis zugrunde legt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).

    Dieser Einwand greift bereits deshalb nicht durch, da eine konkrete Absprache im Einzelfall - wie ausgeführt - für die Annahme einer preissteigernden Wirkung des Kartells nicht erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).

  • LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 215/15

    Schadensersatzansprüche für Aufträge über den Bezug von Gleisoberbaumaterialien

    Denn - wie ausgeführt - kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Kartellant, der nicht Stammlieferant der Klägerin ist, seinen Aufträgen einen vom Kartell unbeeinflussten Wettbewerbspreis zugrunde legt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).
  • LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
    Hinter dem Durchschnittspreis verbirgt sich also ein breites Spektrum unterschiedlicher, noch dazu statistisch gewichtiger Einzelpreise (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017 - 6 U 132/15).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.05.2017 - 6 U 132/15   

Zitiervorschläge
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OLG Karlsruhe, 29.05.2017 - 6 U 132/15 (https://dejure.org/2017,65876)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.05.2017 - 6 U 132/15 (https://dejure.org/2017,65876)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - 6 U 132/15 (https://dejure.org/2017,65876)
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