Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 10.03.2017 - 6 U 132/15 Kart. |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Kurzfassungen/Presse
- juve.de (Kurzinformation)
Schienenkartell vorm OLG
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 03.07.2015 - 7 O 111/14
- OLG Karlsruhe, 10.03.2017 - 6 U 132/15 Kart.
- OLG Karlsruhe, 29.05.2017 - 6 U 132/15
- BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 24.11.2017 - 11 U 56/16
Zur Auslegung von § 33 Abs. 5 GWG
Der im IAW-Gutachten ermittelte Durchschnittspreis für solche Produkte beruht auf sehr verschiedenen Produktvarianten mit unterschiedlicher Ausstattung; hinter dem Durchschnittspreis verbirgt sich also ein breites Spektrum unterschiedlicher, noch dazu statistisch gewichteter Einzelpreise (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, 6 U 132/15, Urteilsumdruck S. 32/33).Der Senat weicht in dieser entscheidungserheblichen Frage von der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe ab (Urteile vom 9.11.2016, 6 U 204/15, sowie im Verfahren 6 U 132/15).
- LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 236/15
Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche für Aufträge über den Bezug von …
Denn - wie ausgeführt - kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Kartellant, der nicht Stammlieferant der Klägerinnen ist, seinen Aufträgen einen vom Kartell unbeeinflussten Wettbewerbspreis zugrunde legt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).Dies verdeutlicht, dass sich die Kartellanten bei der Durchsetzung ihrer Kartellabsprachen nicht von europaweiten Ausschreibungen haben beeinflussen lassen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).
Dieser Einwand greift bereits deshalb nicht durch, da eine konkrete Absprache im Einzelfall - wie ausgeführt - für die Annahme einer preissteigernden Wirkung des Kartells nicht erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).
- LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 540/14
Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche für Aufträge über den Bezug von …
Denn - wie ausgeführt - kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Kartellant, der nicht Stammlieferant der Klägerinnen ist, seinen Aufträgen einen vom Kartell unbeeinflussten Wettbewerbspreis zugrunde legt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).Dies verdeutlicht, dass sich die Kartellanten bei der Durchsetzung ihrer Kartellabsprachen nicht von europaweiten Ausschreibungen haben beeinflussen lassen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).
Dieser Einwand greift bereits deshalb nicht durch, da eine konkrete Absprache im Einzelfall - wie ausgeführt - für die Annahme einer preissteigernden Wirkung des Kartells nicht erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).
- LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 340/14 Denn - wie ausgeführt - kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Kartellant, der nicht Stammlieferant der Klägerin ist, seinen Aufträgen einen vom Kartell unbeeinflussten Wettbewerbspreis zugrunde legt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).
Dies verdeutlicht, dass sich die Kartellanten bei der Durchsetzung ihrer Kartellabsprachen nicht von europaweiten Ausschreibungen haben beeinflussen lassen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).
Unabhängig davon greift der Einwand auch deshalb nicht durch, da eine konkrete Absprache im Einzelfall - wie ausgeführt - für die Annahme einer preissteigernden Wirkung des Kartells auch nicht erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).
- LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 133/14 Denn - wie ausgeführt - kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Kartellant, der nicht Stammlieferant der Klägerin ist, seinen Aufträgen einen vom Kartell unbeeinflussten Wettbewerbspreis zugrunde legt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).
Dieser Einwand greift bereits deshalb nicht durch, da eine konkrete Absprache im Einzelfall - wie ausgeführt - für die Annahme einer preissteigernden Wirkung des Kartells nicht erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -).
- LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 215/15
Schadensersatzansprüche für Aufträge über den Bezug von Gleisoberbaumaterialien …
Denn - wie ausgeführt - kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Kartellant, der nicht Stammlieferant der Klägerin ist, seinen Aufträgen einen vom Kartell unbeeinflussten Wettbewerbspreis zugrunde legt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017, - 6 U 132/15 -). - LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14 Hinter dem Durchschnittspreis verbirgt sich also ein breites Spektrum unterschiedlicher, noch dazu statistisch gewichtiger Einzelpreise (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017 - 6 U 132/15).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 29.05.2017 - 6 U 132/15 |
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 03.07.2015 - 7 O 111/14
- OLG Karlsruhe, 10.03.2017 - 6 U 132/15
- OLG Karlsruhe, 29.05.2017 - 6 U 132/15
- BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17