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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.12.1977 - 6 U 132/77   

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https://dejure.org/1977,2149
OLG Stuttgart, 22.12.1977 - 6 U 132/77 (https://dejure.org/1977,2149)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.12.1977 - 6 U 132/77 (https://dejure.org/1977,2149)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Dezember 1977 - 6 U 132/77 (https://dejure.org/1977,2149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überschreitung der Geschwindigkeit; Unfallursache; Unfallfolgen; Verkehrsunfall; Motorrad; Entlastung des zu schnell Fahrenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; StVG § 7
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 16 U 213/13

    Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw im Kreuzungsbereich einer Tempo30-Zone: Deutlich

    Zum anderen ist nicht ersichtlich, dass eine derartige Zurechenbarkeit einer nicht ordnungsgemäßen Fahrweise auf Unfälle mit Fahrradfahrern oder Fußgängern beschränkt wäre; vielmehr entspricht sie letztlich einer allgemeinen Verpflichtung zur Geringhaltung von Schäden durch ordnungsgemäßes Verhalten und hat damit auch in anderen Fällen Gültigkeit, in denen sich die Frage nach einem geringeren Schaden bei ansonsten bestehender zeitlicher Unvermeidbarkeit stellt (vgl. z.B. OLG Stuttgart, Urteil vom 22.12.1977, 6 U 132/77 = VersR 1980, 341 bei einem Unfall mit einem Motorrad; BGH, Urteil vom 23.5.1967, VI ZR 210/65 = VersR 1967, 802 Rn. 14 bei einem Unfall zwischen einem PKW und einem Sattelschlepper).
  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 2996/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Unabwendbarkeit einer Kollision eines

    Die Unabwendbarkeit muss sich nach h.M. auf das Unfallereignis selbst und die eingetretenen Schadensfolge beziehen (BGH NJW 1982, 1149 [1150]; 2000, 3069; VersR 2002, 911; OLG Stuttgart VersR 1980, 341 f.; OLG Hamm r+s 2002, 412).
  • LG Münster, 06.05.2003 - 9 S 26/03
    Zwar steht selbst ein schuldhaftes Fehlverhalten eines Kraftfahrzeugführers der Annahme eines unabwendbaren Ereignisses im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG a.F. nicht entgegen (BGH NJW 1982, 1149, 1150; OLG Stuttgart VersR 1980, 341, 342; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 7 StVG, Rd.Nr. 30) Eine Unabwendbarkeit liegt dabei jedoch nicht bereits dann vor, wenn der Verkehrsunfall für die Klägerin auch bei Einhaltung der zulässigen Fahrzeugbreite räumlich und zeitlich nicht vermeidbar gewesen wäre.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.09.1981 - 6 U 132/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,27654
OLG Frankfurt, 24.09.1981 - 6 U 132/77 (https://dejure.org/1981,27654)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.09.1981 - 6 U 132/77 (https://dejure.org/1981,27654)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. September 1981 - 6 U 132/77 (https://dejure.org/1981,27654)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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