Rechtsprechung
OLG Koblenz, 03.05.2007 - 6 U 1371/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung einer mit einem Gesellschaftsvertrag verbundenen Schiedsvereinbarung betreffend "Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder zwischen den Gesellschaftern"; Möglichkeit der Einordnung eines Streits über den Ausgleich des Saldos eines ...
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
ZPO § 1032 Abs 1
Gesellschaftsvertragliche Schiedsvereinbarung; Voraussetzung eines Rechtsmissbrauchs; Vorgehen bei Streitigkeiten einer Gesellschaft
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 540; ZPO § 1032 Abs. 1; BGB § 401
Vorgehen bei Streitigkeiten einer Gesellschaft ist vom Gesellschaftsvertrag abhängig - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Schiedsklausel gilt auch für ausgeschiedene Gesellschafter
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Schiedsklausel gilt auch für ausgeschiedene Gesellschafter
Verfahrensgang
- LG Trier, 31.08.2006 - 10 HKO 12/06
- OLG Koblenz, 03.05.2007 - 6 U 1371/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.10.1997 - III ZR 2/96
Übergang einer Schiedsvereinbarung bei Abtretung eines vertraglichen Rechtes
Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2007 - 6 U 1371/06
Bei der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer GmbH, wie vorliegend geschehen durch die Beklagten als Mitglieder der Erbengemeinschaft des am 10.10.1997 verstorbenen A... K... an die K... S.A. am 17.12.1998, gehen zwar alle Rechte und Pflichten aus einer mit dem Gesellschaftsvertrag verbundenen Schiedsvereinbarung auf den Erwerber - hier die K... S.A. - über, da die Schiedsklausel als "Eigenschaft" des übertragenen Rechts zu behandeln ist und diesem nach dem Grundgedanken des § 401 BGB nachfolgt (vgl. NGH NJW 1998, 371; NJW 2000, 2346). - BGH, 03.05.2000 - XII ZR 42/98
Geltung einer Schiedsvereinbarung gegen Rechtsnachfolger des Vermieters
Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2007 - 6 U 1371/06
Bei der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer GmbH, wie vorliegend geschehen durch die Beklagten als Mitglieder der Erbengemeinschaft des am 10.10.1997 verstorbenen A... K... an die K... S.A. am 17.12.1998, gehen zwar alle Rechte und Pflichten aus einer mit dem Gesellschaftsvertrag verbundenen Schiedsvereinbarung auf den Erwerber - hier die K... S.A. - über, da die Schiedsklausel als "Eigenschaft" des übertragenen Rechts zu behandeln ist und diesem nach dem Grundgedanken des § 401 BGB nachfolgt (vgl. NGH NJW 1998, 371; NJW 2000, 2346). - BGH, 04.10.2001 - III ZR 281/00
Umfang einer Schiedsvereinbarung
Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2007 - 6 U 1371/06
Das Landgericht hat insoweit zu Recht die Grundsätze der Rechtsprechung des 3. Zivilsenates der BGH in seiner Entscheidung vom 4.10.2001(- II ZR 281/00 - NJW-RR 2002, 387) nicht herangezogen, da der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem hiesigen Streitgegenstand nicht vergleichbar ist.
- BayObLG, 25.10.2001 - 4Z SchH 6/01
Durchführbarkeit einer gesellschaftsvertraglichen Schiedsvereinbarung bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2007 - 6 U 1371/06
Dem vorgenannten Rechtsstreit, der in voriger Instanz durch Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 25.10.2001 (- 4Z SchH 6/01 - NJW-RR 2002, 323) entschieden worden war, lag ebenfalls eine Schiedsgerichtsabrede zugrunde, die lediglich den Wortlaut "zwischen Gesellschaftern untereinander" enthielt. - BGH, 17.02.2003 - II ZR 281/00
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Unterbilanzhaftungsansprüchen …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2007 - 6 U 1371/06
Das Landgericht hat insoweit zu Recht die Grundsätze der Rechtsprechung des 3. Zivilsenates der BGH in seiner Entscheidung vom 4.10.2001(- II ZR 281/00 - NJW-RR 2002, 387) nicht herangezogen, da der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem hiesigen Streitgegenstand nicht vergleichbar ist. - BGH, 02.04.1987 - III ZR 76/86
Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2007 - 6 U 1371/06
Voraussetzung eines Rechtsmissbrauchs ist, dass aus einem gegensätzlichen Verhalten einer Partei der Versuch zu entnehmen ist, der anderen Partei in jeder der beiden Verfahrensarten den Rechtsschutz abzuschneiden und ihn damit praktisch rechtlos zu stellen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1194ff). - BGH, 01.08.2002 - III ZB 66/01
Geltung einer Schiedsvereinbarung bei Übertragung eines Kommanditanteils
Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2007 - 6 U 1371/06
Gemäß der einschlägigen Rechtsprechung des 3. Zivilsenates des BGH (Beschluss vom 1.8.2002 - III ZB 66/01 -, NJW-RR 2002, 1462) ist vielmehr auch hier davon auszugehen, dass im Zweifel der Wille der im Jahr 1979 vertragsschließenden Gesellschafter dahin ging, sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis, auch solche mit ausgeschiedenen Gesellschaftern, "intern", d. h. im Wege des Schiedsverfahrens, zu erledigen.
- OLG Koblenz, 06.03.2008 - 6 U 610/07
Schiedsvereinbarung im GmbH-Gesellschaftsvertrag: Geltung für Streitigkeiten mit …
Vielmehr ist auch, wie wiederholt zu Schiedsklauseln vergleichbaren Wortlauts entschieden (BGH, Beschl. vom 01.08.2002 - III ZB 66/01 -, NJW-RR 2002, 1462; Senat, Urt. v. 03.05.2007 - 6 U 1371/06 -, DStR 2007, 1880), davon auszugehen, dass im Zweifel der Wille der vertragsschließenden Gesellschafter dahin ging, sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis, auch solche mit ausgeschiedenen Gesellschaftern, "intern", d. h. im Wege des Schiedsverfahrens, zu erledigen.