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   OLG Oldenburg, 23.11.2001 - 6 U 138/01   

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https://dejure.org/2001,31604
OLG Oldenburg, 23.11.2001 - 6 U 138/01 (https://dejure.org/2001,31604)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.11.2001 - 6 U 138/01 (https://dejure.org/2001,31604)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. November 2001 - 6 U 138/01 (https://dejure.org/2001,31604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Vorrang des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs bei Veränderungen am Straßenkörper, die zu einem Zufluss von Regenwasser auf ein angrenzendes Privatgrundstück führen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 839 Abs 3 BGB; § 39 Abs 2 Nr 1 NachbG ND
    Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff; Entschädigungsanspruch; Gemeinde; Haftungsausschluß; Neupflasterung; Niedersachsen; Niederschlagswasser; Privatgrundstück; Regenwasser; Straßenkörper; Verwaltungsrechtsweg; öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.1977 - II ZR 214/75

    Umdeutung einer erbrechtlichen Nachfolgeregelung eines Gesellschaftsvertrags in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2001 - 6 U 138/01
    Dieser nach dem bestrittenen Vortrag der Klägerin gegenwärtig bestehende Schaden entfällt aber in dem Moment, in dem die Störungsquelle beseitigt wird (vgl. BGH NJW 1978 S. 264 zum Entfallen der Immissionen vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung).
  • OLG München, 25.01.1990 - 1 U 2558/89

    Zur Haftung für Überschwemmungsschäden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2001 - 6 U 138/01
    Neben dem auf die Zukunft zielenden Folgenbeseitigungsanspruch kommt - bezogen auf die vorliegende Grundkonstellation - ein Schadensersatzanspruch wegen einer schuldhaften Amtspflichtverletzung gemäß § 839 BGB (vgl. OLG München VersR 1991 S. 776 f.) bzw. ein Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff wegen einer rechtswidrigen Eigentumsbeeinträchtigung (vgl. BGH VersR 1975 S. 985 ff.) insbesondere dann in Betracht, wenn es durch den Wasserzufluss z.B. zu sog. Überschwemmungsschäden gekommen ist.
  • BGH, 29.11.1954 - III ZR 84/53

    Amtspflichten der Staatsaufsichtsbehörde

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2001 - 6 U 138/01
    Die Situation ist vergleichbar mit dem Fall einer zu erhebenden Untätigkeitsklage (vgl. BGHZ 15, 305, 312 f.).
  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2001 - 6 U 138/01
    Eine solche Entschädigung kann nur dann gewährt werden, wenn nicht durch andere Rechtsbehelfe der Schaden abgewendet werden konnte (BGHZ 90, S. 17, 31).
  • BGH, 02.07.1959 - III ZR 76/58

    Zufahrtsverschlechterung als Enteignung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2001 - 6 U 138/01
    Um ein Angleichen nur dieses äußerst geringfügigen Höhenunterschiedes - wofür die Neuverlegung nur weniger unmittelbar angrenzender Pflastersteine ausreichen würde, so daß in dem Fall keine den Wert des Grundeigentums mindernde Beeinträchtigung der Benutzbarkeit vorliegen würde, die ersatzfähig wäre (vgl. BGH NJW 1959 S. 1776; OLG Düsseldorf VersR 1996 S. 895) -, geht es der Klägerin aber nicht.
  • OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 18 U 146/94

    Rechtsweg bei Klagen nach § 20 Abs. 5 StrWG NW

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2001 - 6 U 138/01
    Um ein Angleichen nur dieses äußerst geringfügigen Höhenunterschiedes - wofür die Neuverlegung nur weniger unmittelbar angrenzender Pflastersteine ausreichen würde, so daß in dem Fall keine den Wert des Grundeigentums mindernde Beeinträchtigung der Benutzbarkeit vorliegen würde, die ersatzfähig wäre (vgl. BGH NJW 1959 S. 1776; OLG Düsseldorf VersR 1996 S. 895) -, geht es der Klägerin aber nicht.
  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2001 - 6 U 138/01
    Die Art der Beseitigung der Störungsquelle muss dabei bei privatem (BGH NJW 1977 S. 146) wie bei hoheitlichem (BVerwGE 79, S. 245, 263) Handeln dem Störer überlassen bleiben, weshalb der Anspruchsteller seinen Anspruch von vornherein erfolgreich nicht auf Zahlung eines Geldbetrages zur eigenständigen Verhinderung künftiger Beeinträchtigungen richten kann.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2001 - 6 U 138/01
    Handelt der vermeintliche Störer hoheitlich, was beim Bau einer Straße der Fall ist (BGH VersR 1975 S. 985), hat der Grundstücksanlieger einen sogenannten öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch (BVerwG NJW 1989 S. 1291; OVG Lüneburg NdsVBl.
  • VG Düsseldorf, 12.05.2015 - 17 K 71/09

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg für die Abwehr und Unterlassung künftiger

    Dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind jedoch Klagen auf Unterlassung von Störungen, sofern ein unmittelbarer Zusammenhang mit hoheitlichen oder schlichthoheitlichen Aufgaben oder Tätigkeiten besteht, was bei Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge grundsätzlich anzunehmen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Januar 1992 - 23 A 949/89 -, juris Rn. 57; OVG NRW, Urteil vom 21. April 1983 - 11 A 424/82 -, OVGE 36, 239, 240 f.; VG Ansbach, Urteil vom 19. Juli 2011 - 15 K 11.01276 -, juris Rn. 36; BGH, Entscheidung vom 3. Dezember 1971 - V ZR 138/69 -, juris Rn. 6; OLG München, Urteil vom 29. September 2005 - 1 U 2278/05 -, juris Rn. 101 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 23. November 2001 - 6 U 138/01 -, juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 40 Rn. 29; Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl. 2013, S. 399.
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