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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1372
OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05 (https://dejure.org/2006,1372)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.04.2006 - 6 U 145/05 (https://dejure.org/2006,1372)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. April 2006 - 6 U 145/05 (https://dejure.org/2006,1372)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 4 Nr. 11, 8, 14 Abs. 2 S. 1; StGB § 284; EGV Art. 46, 49; EVGVVO Art. 5 Nr. 3; SportwettenGes NW §§ 1, 2

  • JurPC

    UWG §§ 4 Nr. 11, 8, 14 Abs. 2 S. 1; StGB § 284; EGV Art. 46, 49; EVGVVO Art. 5 Nr. 3; SportwettenGes NW §§ 1, 2
    Internet-Sportwetten ohne inländische Genehmigung

  • aufrecht.de

    Sportwetten im Internet ohne inländische Genehmigung sind wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit in Berufungsverfahren; Wettbewerbswidrige Durchführung nicht genehmigter Sportwetten; Örtliche Zuständigkeit der Gerichte abhängig von dem Sitz der Gesellschaft im griechischen oder türkischen Teil Zyperns; Bestimmung des ...

  • Glücksspiel & Recht

    Vermittlung von Sportwetten über das Internet

  • online-und-recht.de

    Vermittlung von Sportwetten über das Internet

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8; ; UWG § 14 Abs. 2 S. 1; ; StGB § 284; ; EGV Art. 46; ; EGV Art. 49; ; EVGVVO Art. 5 Nr. 3; ; SportwettenGes NW § 1; ; SportwettenGes NW § 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung des BVerfG - 1 BvR 1054/01 [DRsp Nr. 2006/7944] - vom 28.03.2006

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vermittlung von Sportwetten über das Internet

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vorgehen gegen ausländischen Wettanbieter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vermittlung von Sportwetten über das Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2006, 648
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
    Es ist dann die EuGVVO nicht anwendbar und die internationale Zuständigkeit ergibt sich mangels anderer gesetzlicher oder völkerrechtlicher Regelungen nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 95, 1225 f m.w.N.) aus den Regeln über die örtliche Zuständigkeit.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 95, 1225 f), von der abzuweichen kein Anlass besteht, muss sich bei bestehender Mittäterschaft jeder Beteiligte die von einem anderen Beteiligten erbrachten Tatbeiträge im Rahmen nicht nur des § 830 Abs. 1 BGB, sondern auch des § 32 ZPO zurechnen lassen.

    Das gilt im Hinblick auf das erwähnte, in NJW 95, 1225 veröffentlichte Urteil des BGH auch für die Frage der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat seiner im Internet unter www.bundesverfassungsgericht.de veröffentlichten Entscheidung vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - zugrundegelegt, dass Sportwetten ungeachtet der verfassungsrechtlichen Problematik den Tatbestand des § 284 StGB erfüllen (a.a.O., Rz. 120, 129, 159).

    Die der Entscheidung zugrundeliegenden Rechtsfragen sind höchstrichterlich insbesondere durch die oben angeführten Entscheidungen "Gambelli" des EuGH, die Entscheidung des BVerfG vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - sowie die Urteile "Sportwetten" und "Schöner Wetten" des BGH geklärt.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

    Auch der BGH hat in Kenntnis des "Gambelli"-Urteils des EuGH in seiner Entscheidung "Schöner Wetten" (GRUR 04, 693,695) durch die in dem angefochtenen Urteil auf S.14 zitierte Formulierung entschieden, dass ein etwaiger Verstoß einzelner Landesvorschriften gegen die Art. 46 und 49 EGV nicht zur Erlaubnisfreiheit führt, sondern (nur) bei der Erteilung einer beantragten Erlaubnis zu berücksichtigen ist.

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).

    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

  • LG Köln, 28.04.2005 - 31 O 600/04

    Voraussetzungen eines Anerkenntnisurteils; Wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
    Die Klägerin hat die Klage gegen die Beklagten zu 4) und 5) zurückgenommen, weil sie gegen diese Beklagten auch in dem Parallelverfahren 31 O 600/04 LG Köln = 6 U 91/05 OLG Köln = I ZR 13/06 BGH vorgeht (§ 261 Abs. 3 S.2 ZPO).
  • BGH, 27.10.2003 - II ZB 38/02

    Kostentragung nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
    Dieser Ausnahmefall betrifft aber nach der Gesetzesbegründung (BT- Drucksache 13/7338, S. 33) nur den hier nicht vorliegenden unterhaltsrechtlichen Fall des § 93 d ZPO (vgl. BGH NJW 04, 223 f m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 23.08.2006 - 12 O 396/05

    Voraussetzungen für die Eröffnung des Zivilrechtsweges; Hinreichende Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
    Dem Antrag der Beklagten zu 1) bis 3), das Verfahren bis zur Entscheidung des Rechtsstreits 12 O 396/05 LG Düsseldorf auszusetzen, ist nicht stattzugeben.
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
    Für Kennzeichenstreitigkeiten hat der BGH entschieden, dass Begehungsort auch der Ort ist, an dem dritten Personen die streitgegenständlichen Informationen im Internet bestimmungsgemäß zur Kenntnis gebracht werden (BGH GRUR 2005, 431 f - "Hotel Maritim").
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
    Die Klägerin hat die Klage gegen die Beklagten zu 4) und 5) zurückgenommen, weil sie gegen diese Beklagten auch in dem Parallelverfahren 31 O 600/04 LG Köln = 6 U 91/05 OLG Köln = I ZR 13/06 BGH vorgeht (§ 261 Abs. 3 S.2 ZPO).
  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
    Die Klägerin hat die Klage gegen die Beklagten zu 4) und 5) zurückgenommen, weil sie gegen diese Beklagten auch in dem Parallelverfahren 31 O 600/04 LG Köln = 6 U 91/05 OLG Köln = I ZR 13/06 BGH vorgeht (§ 261 Abs. 3 S.2 ZPO).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Sportwettvermittlung -

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 461/88

    Anforderungen an die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Rechtliche

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit

  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

  • LG Köln, 14.07.2005 - 81 O 30/05

    Vermittlung von Sportwetten in NRW nur mit deutscher Lizenz möglich

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02

    ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden

  • VG München, 07.06.2006 - M 16 K 04.6138

    Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig

    Vielmehr dürfen Sportwetten im Freistaat Bayern grundsätzlich nur mit einer bayerischen Erlaubnis angeboten werden (so auch u.a. VG München vom 10.5.2006 Az. M 22 S 06.1513 und vom 11.5.2006 Az. M 22 S 06.1473 ; VG Bayreuth vom 27.4.2006 Az. B 1 S 06.283 ; OLG Köln vom 21.4.2006 Az. 6 U 145/05 ; VG Gelsenkirchen vom 29.5.2006 Az. 7 L 701/06 ; OVG Magdeburg vom 4.5.2006 Az. 1 M 476/05 ; VG Münster vom 2.6.2006 Az. 9 L 379/06 ; OVG NRW vom 13.12.2002 Az. 4 B 1844/02 und Az. 4 B 2124/02 GewArch 2003, 162 und 164, OVG NRW vom 13.11.2003 Az. 4 B 1897/03 ; BayVGH vom 21.12.2004 Az. 24 Cs 04.1101 ; Nds. OVG vom 17.3.2005 Az. 11 ME 369/03 GewArch 2005, 282 (284); BGH vom 14.3.2002 Az. I ZR 279/99 NJW 2002, 2175 (2176); BGH vom 1.4.2004 Az. I ZR 317/01 NJW 2004, 2158 (2160); Hecker/Schmitt, Zur Strafbarkeit des privaten Anbietens von Sportwetten, ZfWG 2006, 59 (63)).

    Während ersteres durch die Bewilligung des Landes Vorarlberg zur Entgegennahme von Sportwettvermittlungen an den jeweils bewilligten Standorten unter Umständen noch ? vielleicht auch erst über europarechtliche Aspekte -umfasst sein könnte (verneinend aber wohl OLG Köln v. 21.4.2006 Az. 6 U 145/05 ), so ist dies zumindest bei der von der Klägerin beabsichtigten Betätigung nicht der Fall.

    Insoweit schließt sich die erkennende Kammer der Auffassung der 22. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 10.5.2006 Az. M 22 S 06.1513 und 11.5.2006 Az. M 22 S 06.1473 (so auch OLG Köln vom 21.4.2006 Az. 6 U 145/05 ; VG Bayreuth vom 27.4.2006 Az. B 1 S 06.283 , BGH vom 14.3.2002 Az. I ZR 279/99 NJW 2002, 2175 ; BGH vom 1.4.2004 I ZR 317/01 GewArch 2004, 336 (337); a.A. VG Minden vom 26.5.2006 Az. 3 L 241/06 ; Kretschmer, a.a.O. S. 56; Redeker/Sellner/Dahs & Widmaier, a.a.O.) an.

    Auch der BGH hat in Kenntnis des Gambelli-Urteils in seiner Entscheidung "Schöner Wetten" (Urteil vom 1.4.2004 Az. I ZR 317/01 GewArch 2004, 336 (338)) entschieden, dass ein etwaiger Verstoß einzelner Landesvorschriften gegen die europarechtlichen Grundfreiheiten nicht zur Erlaubnisfreiheit führe, sondern vielmehr bei der Erteilung einer beantragten Erlaubnis zu berücksichtigen sei (vgl. auch OLG Köln vom 21..4.2006 Az. 6 U 145/05 ; a.A. VG Giessen vom 21.11.2005 Az. 10 E 1104/05 , die § 284 StGB europarechtskonform dahingehend auslegen, dass die ausländische Erlaubnis gelte).

  • OLG Rostock, 20.07.2009 - 2 W 41/09

    Örtliche Zuständigkeit im Rahmen unlauteren Wettbewerbs: Begehungsort bei

    Ein Anlass, diese Frage für wettbewerbsrechtliche Ansprüche anders zu entscheiden, ist nicht zu erkennen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.04.2006, 6 U 145/05).
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05

    Keine Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des Pferdesports

    Unzutreffend ist daher ihre Ansicht, die Behörden müssten dann ihre Tätigkeit dulden; denn bereits vor dem Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes war diese Tätigkeit nach § 14 des Lotto-Toto-Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verboten (so auch BVerfG, DVBl. 2006, 625 [631] für die Rechtslage in Bayern; OVG LSA, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05 -, zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2006 - 6 U 145/05 -, OLG-Report 2006, 618 ff.).
  • VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06

    Berufsfreiheit; Bewerbung; DDR; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnis;

    Dass bei der Nutzung des Internets der Wettunternehmer sein Angebot nicht an bestimmte Personen richtet, ändert hieran nichts, weil er durch das Einstellen des Angebotes ins Internet jedem Wettinteressenten, also auch dem in Niedersachsen wohnenden, die Teilnahme von seinem jeweiligen Aufenthaltsort aus ermöglichen will (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 05.12.2003 - 4 B 1987/03; OLG Köln, Urt. V. 21.04.2006 - 6 U 145/05 -, zitiert nach juris; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 01.08.2006 - 14 L 872/06 -).

    Es ist danach für die Frage der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung ohne Belang, unter welchen Voraussetzungen das staatliche Wettmonopol rechtlich zulässig ist und ob diese eingehalten werden (vgl. OLG Köln, Urt. V. 21.04.2006 - 6 U 145/05 -).

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06

    Anspruch auf Unterlassen gegen ausländische Gesellschaften ohne eine Erlaubnis

    Das Berufungsgericht (OLG Köln ZUM 2006, 648) hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es die Beklagte nach dem in der Berufungsinstanz gestellten Antrag der Klägerin verurteilt hat, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs wie nachfolgend wiedergegeben in der Bundesrepublik Deutschland ohne behördliche Erlaubnis Sportwetten anzubieten und/oder zu bewerben.
  • OLG Celle, 01.02.2007 - 13 U 195/06

    Wettbewerbswidrigkeit einer Fernsehwerbung für Sportwetten; Erlaubnis der

    Der Senat tritt dieser Rechtsprechung, der auch das OLG Köln (Urt. v. 21. April 2006 - 6 U 145/05), das OLG München (Urt. v. 27. Oktober 2006 - 6 U 5104/04) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 10. Juli 2006 - 22 BV 05.457) gefolgt sind, bei.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten;

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06

    Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06

    Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06

    Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06

    Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit;

  • VG Köln, 11.08.2006 - 6 L 736/06

    Internetwerbung für private Sportwetten weiter zulässig

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 177/06
  • VG Köln, 14.08.2006 - 6 L 957/06

    Ersetzung einer Individualverfügung durch eine Allgemeinverfügung; Einordnung

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Rechtsprechung
   KG, 21.02.2006 - 6 U 145/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16808
KG, 21.02.2006 - 6 U 145/05 (https://dejure.org/2006,16808)
KG, Entscheidung vom 21.02.2006 - 6 U 145/05 (https://dejure.org/2006,16808)
KG, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 6 U 145/05 (https://dejure.org/2006,16808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus Beratungsverschulden im Falle der Vermittlung eines Premium-Depots bei einer Offshoregesellschaft; Auftrag, die auf Depots eingehenden Kundengelder für gemeinsame Rechnung der Kunden in US-Aktien anzulegen; Vorliegen einer ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 2 Abs. 3 und Abs. 3a; § 37a
    Zur Anwendung von § 37a WpHG auf Schadensersatzansprüche aus Beratungsverschulden im Falle der Vermittlung eines "Premium-Depots" bei einer Offshoregesellschaft zwecks Anlage der Kundengelder in US-Aktien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 1013
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Rechtsprechung
   KG, 24.03.2006 - 6 U 145/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31760
KG, 24.03.2006 - 6 U 145/05 (https://dejure.org/2006,31760)
KG, Entscheidung vom 24.03.2006 - 6 U 145/05 (https://dejure.org/2006,31760)
KG, Entscheidung vom 24. März 2006 - 6 U 145/05 (https://dejure.org/2006,31760)
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Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 1013
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