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   OLG Köln, 16.12.2011 - 6 U 146/11   

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https://dejure.org/2011,104
OLG Köln, 16.12.2011 - 6 U 146/11 (https://dejure.org/2011,104)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2011 - 6 U 146/11 (https://dejure.org/2011,104)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 6 U 146/11 (https://dejure.org/2011,104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Werbeverbot - Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbsrechtlichen Irreführung durch die Werbeaussage "doppelt so schnell wie normales DSL"

  • kanzlei.biz

    "Doppelt so schnell wie normales DSL" - aber nicht immer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 1; UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Irreführung der Werbeaussage "doppelt so schnell wie normales DSL"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung mit dem Slogan "Doppelt so schnell wie normales DSL" irreführend

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Doppelt schneller" Internetzugang

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der "doppelt schnelle" Internetzugang

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    DSL-Werbung - Irreführende Werbung

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Werbeverbot für Unitymedia - Werbung mit "doppelt so schnellem" Internet zur Verbrauchertäuschung geeignet

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Doppelt so schnell wie normales DSL" - Werbeslogan eines Internetanbieters ist in mehrfacher Hinsicht irreführend

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit doppelt so schnellem DSL wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Doppelt hält nicht immer besser

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Unity Media darf nicht mit doppelt schnellem" Internetzugang werben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung: Unitymedia ist der Slogan "doppelt so schnell wie normales DSL" untersagt worden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung doppelt so schnell wie normales DSL ist irreführend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben - Werbeslogan in mehrfacher Hinsicht irreführend

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2011 - 6 U 146/11
    Der Verfügungsantrag ist im Licht der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Streitgegenstand in Wettbewerbs- und Kennzeichensachen (BGH, GRUR 2011, 521 = WRP 2011, 878 - TÜV I; GRUR 2011, 742 = WRP 2011, 873 - Leistungspakete im Preisvergleich; GRUR 2011, 1043 = WRP 2011, 1454 - TÜV II; vgl. dazu Teplitzky, GRUR 2011, 1091) hinreichend bestimmt - jedenfalls nachdem die Antragstellerin klargestellt hat, dass sie ihren Unterlassungsantrag nur hilfsweise auf eine Irreführung über die Verfügbarkeit des Angebots der Antragsgegnerin und in erster Linie auf den von ihr als einheitlichen Klagegrund beschriebenen Aspekt stützt, dass die konkrete Werbung den falschen Eindruck erwecke, die Antragsgegnerin könne ihren Internetkunden eine im Vergleich zur Antragstellerin und anderen (Telefon-) Netzbetreibern tatsächlich um 100 % schnellere Datenübertragung anbieten.
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2011 - 6 U 146/11
    Zwar darf ein Anbieter mit hohen Übertragungsraten innerhalb des eigenen Netzes auch dann werben, wenn der Kunde auf Grund externer Faktoren (geringere Leistungsfähigkeit des Rechners und der hausinternen Verkabelung oder des WLAN) nur einen Teil dieser Kapazität nutzen kann (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 [Rn. 47] = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2011 - 6 U 146/11
    Der Verfügungsantrag ist im Licht der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Streitgegenstand in Wettbewerbs- und Kennzeichensachen (BGH, GRUR 2011, 521 = WRP 2011, 878 - TÜV I; GRUR 2011, 742 = WRP 2011, 873 - Leistungspakete im Preisvergleich; GRUR 2011, 1043 = WRP 2011, 1454 - TÜV II; vgl. dazu Teplitzky, GRUR 2011, 1091) hinreichend bestimmt - jedenfalls nachdem die Antragstellerin klargestellt hat, dass sie ihren Unterlassungsantrag nur hilfsweise auf eine Irreführung über die Verfügbarkeit des Angebots der Antragsgegnerin und in erster Linie auf den von ihr als einheitlichen Klagegrund beschriebenen Aspekt stützt, dass die konkrete Werbung den falschen Eindruck erwecke, die Antragsgegnerin könne ihren Internetkunden eine im Vergleich zur Antragstellerin und anderen (Telefon-) Netzbetreibern tatsächlich um 100 % schnellere Datenübertragung anbieten.
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2011 - 6 U 146/11
    Der Verfügungsantrag ist im Licht der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Streitgegenstand in Wettbewerbs- und Kennzeichensachen (BGH, GRUR 2011, 521 = WRP 2011, 878 - TÜV I; GRUR 2011, 742 = WRP 2011, 873 - Leistungspakete im Preisvergleich; GRUR 2011, 1043 = WRP 2011, 1454 - TÜV II; vgl. dazu Teplitzky, GRUR 2011, 1091) hinreichend bestimmt - jedenfalls nachdem die Antragstellerin klargestellt hat, dass sie ihren Unterlassungsantrag nur hilfsweise auf eine Irreführung über die Verfügbarkeit des Angebots der Antragsgegnerin und in erster Linie auf den von ihr als einheitlichen Klagegrund beschriebenen Aspekt stützt, dass die konkrete Werbung den falschen Eindruck erwecke, die Antragsgegnerin könne ihren Internetkunden eine im Vergleich zur Antragstellerin und anderen (Telefon-) Netzbetreibern tatsächlich um 100 % schnellere Datenübertragung anbieten.
  • LG Köln, 15.06.2011 - 84 O 59/11

    Zulässigkeit der Werbung mit der Angabe "Doppelt so schnell wie normales DSL"

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2011 - 6 U 146/11
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 15.06.2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 59/11 - wird zurückgewiesen.
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