Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 14.04.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.11.1998 - 6 U 147/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4716
OLG Hamm, 09.11.1998 - 6 U 147/98 (https://dejure.org/1998,4716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.1998 - 6 U 147/98 (https://dejure.org/1998,4716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 1998 - 6 U 147/98 (https://dejure.org/1998,4716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig auf einem Abbiegefahrstreifen haltenden Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 291
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 28.09.2021 - 7 U 49/20

    Parken gegen die Fahrtrichtung; Kausalität; Verkehrsverstoß Polizei

    Demgegenüber kommt eine Mithaftung des Halters des verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges in Betracht, wenn Dunkelheit herrschte oder es für den fließenden Verkehr eine Erschwerung bildete (vgl. zum Ganzen: Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Aufl. 2020, Rn. 288 - 299; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 15.3.2018 - 16 U 212/17, Rn. 17, beck-online: Mithaftung 25 %; LG Mönchengladbach Urt. v. 28.4.2009 - 5 S 159/08, juris, Rn. 10 f.: Mithaftung 25 %; KG Berlin Urt. v. 10.7.1975 - 12 U 592/75, juris, nur Leitsätze: Mithaftung 33 %; OLG Hamm, Urteil vom 09.11.1998 - 6 U 147/98, juris, Rn. 8 ff.: Mithaftung 1/3).
  • VGH Hessen, 08.07.2002 - 2 UZ 702/02

    Haltestelle für Linienomnibus

    Eine abwägende Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde, die im Ergebnis den Bedürfnissen des öffentlichen Personenverkehrs den Vorrang vor dem allgemeinen Interesse an der Leichtigkeit des Verkehrs einräumt, erweist sich daher nicht schon deshalb, wie die Klägerin mit ihrem Hinweis auf einen "permanenten Verstoß gegen die StVO" meint, als rechtsfehlerhaft, weil Verkehrsteilnehmer ggfs. hinter einem zwecks Fahrgastwechsels haltenden Linienomnibus warten müssen; denn hierin liegt auch dann kein verbotswidriges Halten, wenn im Bereich der eingerichteten Haltestelle ansonsten mit Rücksicht auf den fließenden Verkehr nicht gehalten werden darf (vgl. zum Begriff des "verbotswidrigen Haltens" das Urteil des OLG Hamm vom 9. November 1998 - 6 U 147/98) -, NZV 1999, 291).
  • VG Göttingen, 11.02.2009 - 1 A 45/08

    Kostenbescheid aus Anlass einer Abschleppmaßnahme; Beginn des durch das

    Ein Halten würde hier das zügige Einordnen und Abbiegen erschweren, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährlichen Fahrstreifenwechseln veranlassen oder sie ungebührlich aufhalten (OLG Hamm, Urteil vom 09. November 1998 - 6 U 147/98 -, [...]; Jago/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, 2008, § 12 StVO, RdNr. 28).
  • AG Saarbrücken, 06.01.2005 - 5 C 676/04

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem linksabbiegenden Bus

    Dieses dient regelmäßig dazu, den Straßenverkehr flüssiger und sicherer zu machen sowie das Abbiegen zu erleichtern (OLG Hamm, ZfS 1999, 146 = NZV 1999, 291 ) und ist ein Schutzgesetz i.S. des § 823 BGB (Hentschel, 37. Aufl., § 12 StVO Rdn. 29).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.04.1999 - 6 U 147/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8336
OLG Köln, 14.04.1999 - 6 U 147/98 (https://dejure.org/1999,8336)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.04.1999 - 6 U 147/98 (https://dejure.org/1999,8336)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. April 1999 - 6 U 147/98 (https://dejure.org/1999,8336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    ZPO § 294
    Neuerliches Anbieten eines präsenten Zeugen im Berfungsrechtszug bei fehlerhafter Ablehnung der Zeugeneinvernahme in erster Instanz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 5 U 35/13

    Vorwurf der Begehung einer Straftat in Ausübung eines öffentlichen Amtes:

    Der Beklagte war gehalten, die Zeugen zur Glaubhaftmachung seines Vorbringens in zweiter Instanz erneut zu präsentieren (vgl. OLG Köln, Urt. v. 14.4.1999 - 6 U 147/98).
  • OLG Naumburg, 27.06.2001 - 1 W 26/01

    Kein Rechtsmittel gegen einstweilige Anordnung nach § 769 ZPO

    Soweit eine sofortige Beschwerde für statthaft erachtet wird, jedoch nur eine eingeschränkte Prüfungskompetenz angenommen wird [OLG Köln VersR 1991, 833 (aufgegeben durch OLGR 1999, 378); OLG München NJW-RR 1988, 1342; 1987, 767 sowie OLG Naumburg, 6. Zivilsenat, NJW-RR 1998 366], vermag sich der Senat dem ebenfalls nicht anzuschließen.
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