Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 13.06.2013

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,60505
OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12 (https://dejure.org/2015,60505)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.04.2015 - 6 U 148/12 (https://dejure.org/2015,60505)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. April 2015 - 6 U 148/12 (https://dejure.org/2015,60505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,60505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung nach Widerruf; Voraussetzungen eines verbundenen Vertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 BGB, § 242 BGB, § 346 Abs 1 BGB, § 355 Abs 1 S 1 BGB, § 355 Abs 2 S 1 BGB
    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung nach Widerruf; Voraussetzungen eines verbundenen Vertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 25.03.1982 - III ZR 198/80

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Kauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12
    Bringt der Darlehensgeber in der Widerrufsbelehrung zum Ausdruck, dass er selbst davon ausgeht, dass ein Verbund gegeben ist und die Verträge entsprechend als Einheit anzusehen sind, kann er sich später nicht ohne weitere auf den Standpunkt stellen, für ihn habe es sich um einen reinen Personalkredit ohne jede Beziehung zu einem bestimmten Vertrag mit einem Dritten gehandelt (BGH v. 25.3.1982 - III ZR 198/80).

    Wirkt eine Widerrufsbelehrung, durch die der Darlehensgeber zum Ausdruck bringt, dass er von einer wirtschaftlichen Einheit ausgeht, dem mit vorausgehenden Hinweisklauseln erstrebten Aufklärungszweck genau entgegen, kann der durch die Belehrung und die weiteren objektiven Umstände beim Darlehensnehmer erweckte Eindruck, es lägen verbundene Verträge vor, nicht beseitigt werden (BGH v. 25.03.1982 - III ZR 198/80).

  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12
    Zu den objektiven Indizien, die für eine wirtschaftliche Einheit sprechen, ist auch der Umstand zu rechnen, dass das Darlehen zu den integralen Bestandteilen einer finanzierten Kapitalanlage gehört (BGH v. 5.5.1992 - XI ZR 242/91 juris Tz.27).

    Dabei kann offen bleiben, ob die noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes ergangene Rechtsprechung, wonach eine wirtschaftliche Einheit trotz ausreichender objektiver Verbindungselemente zu verneinen ist, wenn die kreditgebende Bank dem Darlehensnehmer durch unmissverständliche individuelle Hinweise vor Abschluss des Darlehensvertrages klarmacht, dass das Darlehen völlig unabhängig von dem finanzierten Vertrag gewährt wird und deshalb ohne Rücksicht auf Einwendungen daraus zurückzuzahlen ist (BGH v. 5.5.1992 - XI ZR 242/91), mit dem heute geltenden Recht noch vereinbar ist.

  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12
    Zu diesen Indizien gehören die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag, die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Darlehensgeber und Unternehmer sowie das Abhängigmachen des Wirksamwerdens des Erwerbsvertrages vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrages mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank (BGH v. 18.1.2011 - XI ZR 356/09 Tz. 21 f.; v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06).

    Seine Ansprüche gegen den Versicherer auf Rückzahlung des aus dem Darlehen finanzierten Beitrags werden vielmehr mit den Ansprüchen der Klägerin verrechnet und die Rückabwicklung der an die Versicherer geflossenen Leistungen erfolgt im Verhältnis zwischen diesem und der Klägerin (vgl. BGH v. 18.1.2011 - XI ZR 356/09 Tz.25 m.w.N.).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH v. 23.1.2014 - VII ZR 177/13; v. 7.5.2014 - IV ZR 76/11).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann der Unternehmer regelmäßig schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er den mit dem unbefristeten Widerrufsrecht verbundenen Schwebezustand selbst herbeigeführt hat, indem er eine fehlerhafte Belehrung erteilt hat (BGH v. 7.5.2014 - IV ZR 76/11 Tz.30).

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 22 U 111/14

    Hauptpartei untätig: Streithelfer kann selbstständig Berufung einlegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12
    Als eine Beteiligung in diesem Sinne ist es bereits anzusehen, wenn die Hauptpartei durch einen Anwalt einen Schriftsatz einreicht und mit einem solchen Anwalt zur mündlichen Verhandlung erscheint (BGH v. 14.12.1967 - II ZR 30/67; OLG Hamburg v. 12.12.1986 - 6 U 89/85; OLG Düsseldorf v. 24.10.2014 - 22 U 111/14; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 101 Rn. 2; Schulz in Münchener Kommentar, ZPO, 4. Aufl., § 101 Rn. 7 und 20; Heßler in Zöller, ZPO, 30. Aufl., Vor § 511 Rn. 24).
  • BGH, 06.12.1979 - III ZR 46/78

    Voraussetzungen für eine ungerechtfertigte Bereicherung - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12
    Ist der Kredit davon abhängig, dass dem Darlehensgeber der aufgrund des finanzierten Geschäfts erworbene Gegenstand als Sicherheit übertragen wird, liegt darin ein weiteres Anzeichen für eine wirtschaftliche Einheit (BGH v. 6.12.1979 - III ZR 46/78; Saenger in Erman, BGB, 13. Aufl., § 358 Rn.8).
  • BGH, 23.09.2014 - XI ZR 215/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anrechnung von Steuervorteilen bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12
    Zwar hat der Beklagte ein Zusammenwirken der ...-Gruppe mit den Versicherern zunächst nur sehr pauschal und ohne nähere Substantiierung behauptet; unzulässiger Vortrag ins "Blaue hinein", bei dem der Beweisführer ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" aufstellt (BGH v. 23.9.2014 - XI ZR 215/13), liegt darin aber nicht.
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12
    Im Übrigen trifft die finanzierende Bank nach der Rechtsprechung auch das Anlagerisiko, das sich aus dem finanzierten Geschäft ergibt (BGH v. 25.4.2006 - XI ZR 193/04 Tz. 20).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12
    Zu diesen Indizien gehören die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag, die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Darlehensgeber und Unternehmer sowie das Abhängigmachen des Wirksamwerdens des Erwerbsvertrages vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrages mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank (BGH v. 18.1.2011 - XI ZR 356/09 Tz. 21 f.; v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 214/83

    Unzulässigkeit einer AGB-Bestimmung, durch die das Recht des Bürgen, sich auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12
    Sollte dies anders zu verstehen sein, läge darin zudem kein individueller Hinweis im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung, sondern eine vorformulierte Trennungsklausel, die auch nach der Rechtsprechung zum alten Recht den Verbund nicht ausschließen könnte, weil es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die einer Inhaltskontrolle nicht stand halten würden (BGH v. 19.9.1985 - III ZR 214/83).
  • OLG Hamburg, 12.12.1986 - 6 U 89/85
  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 30/67

    Gesellschafterversammlung

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

  • BGH, 24.05.2012 - VII ZR 24/11

    Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde des Streithelfers

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

  • KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12

    Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts

  • OLG Koblenz, 29.07.2016 - 8 U 1049/15

    Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Nichtabnahmeentschädigung nach

    Gegen die Schutzwürdigkeit des Unternehmers spricht zudem, dass erden Schwebezustand durch eine Nachbelehrung beenden kann (vgl. Urteil OLG Stuttgart, Urteil vom 21. April 2014 -6 U 148/12-und Urteil vom 29. Mai 2015 - 6 U 110/14-, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15

    Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der

    Gegen die Schutzwürdigkeit des Unternehmers spricht zudem, dass er den Schwebezustand durch eine Nachbelehrung beenden kann (Senat, Urt. v. 21.4.2015 - 6 U 148/12; v. 29.5.2015, 6 U 110/14).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2015 - 6 U 140/14

    Verbraucherkreditvertrag: Umfang der Rückabwicklung nach wirksamer

    Der Ablauf der für den Darlehensgeber geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Unterlagen aus der Geschäftsbeziehung zum Darlehensnehmer ändert an der fehlenden Schutzwürdigkeit des Darlehensgebers nichts (ebenso schon Senat, Urteile vom 21.4.2015 - 6 U 148/12 - und vom 29.5.2015 - 6 U 110/14).
  • OLG Stuttgart, 13.10.2015 - 6 U 174/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anspruch auf Erstattung eines Aufhebungsentgelts und

    Gegen die Schutzwürdigkeit des Unternehmers spricht zudem, dass er den Schwebezustand durch eine Nachbelehrung beenden kann (Senat v. 21.4.2015 - 6 U 148/12; v. 29.5.2015, 6 U 110/14).
  • OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15

    Widerruf eines vor langer Zeit abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrages

    Gegen die Schutzwürdigkeit des Unternehmers spricht zudem, dass er den Schwebezustand durch eine Nachbelehrung beenden kann (Senat v 21.04.2015 - 6 U 148/12; v. 29.05.2015 - 6 U 110/14).
  • OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15

    Widerruf von Darlehensverträgen: Kausalität eines Mangels in der

    Der Ablauf der für den Darlehensgeber geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Unterlagen aus der Geschäftsbeziehung zum Darlehensnehmer ändert an der fehlenden Schutzwürdigkeit des Darlehensgebers nichts (ebenso schon Senat, Urteil vom 21.4.2015 - 6 U 148/12 sowie Urteil vom 29.05.2015, 6 U 110/14).
  • OLG Koblenz, 29.07.2016 - 8 U 927/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anspruch auf Rückzahlung der

    Gegen dessen Schutzwürdigkeit spricht zudem, dass er den Schwebezustand durch eine Nachbelehrung beenden kann (vgl. u.a. OLG Stuttgart, Urteil vom 21. April 2015, 6 U 148/12).(Rn.51).

    Gegen die Schutzwürdigkeit des Unternehmers spricht zudem, dass er den Schwebezustand durch eine Nachbelehrung beenden kann (vgl. Urteil OLG Stuttgart, Urteil vom 21. April 2014 - 6 U 148/12 - und Urteil vom 29. Mai 2015 - 6 U 110/14 -, zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 25.07.2023 - 6 U 27/22

    Treuwidrigkeit des Widerrufs eines Immobiliardarlehensvertrags

    Zu diesen Indizien gehören die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag, die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Kreditgeber und Verkäufer und das Abhängigmachen des Wirksamwerdens des Erwerbsvertrages vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrages mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank (BGH, Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06 - juris Rn. 25f; Senat, Urteil vom 21.04.2015, 6 U 148/12 - juris Rn. 52).

    Zwar kann eine wirtschaftliche Einheit auch dann gegeben sein, wenn Darlehensgeber und Unternehmer nicht direkt zusammenarbeiten, ihre Leistungen aber durch einen Dritten in einer Weise verknüpft werden, dass aus Sicht des Verbrauchers gleichsam eine Leistung aus einer Hand angeboten wird (Senat, Urteil vom 21. April 2015 - 6 U 148/12 -, juris Rn. 59).

    Da bereits keine wirtschaftliche Einheit besteht, kommt es nicht darauf an, ob die Verbindung der Beklagten zugerechnet werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 21. April 2015 - 6 U 148/12 -, juris Rn. 59), was voraussetzen würde, dass die Beklagte positive Kenntnis davon hatte, dass ihre Vermittlerin auch mit der Verkäuferin zusammenarbeitete (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. November 2018 - 9 U 145/16 -, Rn. 49; OLG München, Hinweis vom 12. Mai 2017 - 19 U 2638/16 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 - XI ZR 142/05 -, Rn. 19 f.) oder dass ihre Mitarbeiter vor dieser Tatsache treuwidrig die Augen verschlossen haben (BGH, a.a.O., Rn. 21).

  • LG Ravensburg, 22.11.2016 - 2 O 41/16

    Fremdwährungsdarlehen: Rückabwicklung nach Widerruf

    Die Kläger entnehmen auch aus den Ausführungen im Urteil des OLG Stuttgart vom 21.04.2015, Az. 6 U 148/12, dass das Wechselkursrisiko in Fällen wie dem hier vorliegenden bei der Bank zu verbleiben habe.

    Bei der Rückabwicklung haben die Parteien gem. §§ 357 Abs. 1, 346 BGB die wechselseitig erbrachten Leistungen zu erstatten, so auch die von den Klägern zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 21.04.2015, Az. 6 U 148/12 unter III 4. d) der Gründe.

    Der der Entscheidung OLG Stuttgart vom 21.04.2015, Az. 6 U 148/12 zu Grunde liegende Fall ist schon deshalb nicht vergleichbar, weil es sich dort um ein EUR-Darlehen gehandelt hat, und nicht wie hier um ein Fremdwährungsdarlehen.

  • LG Frankfurt/Main, 23.03.2018 - 28 O 160/16

    Rückabwicklung nach Widerruf von Fremdwährungsdarlehen

    Dass der Kläger mit den streitgegenständlichen Verträgen bewusst Wechselkursrisiken übernommen hat, hat keine Relevanz, weil die vertraglichen Risikozuweisungen infolge des Widerrufs hinfällig geworden sind (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2015, 6 U 148/12, juris, Rn 70).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich

  • OLG Stuttgart, 05.04.2016 - 6 U 145/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung eines Altvertrags

  • OLG Koblenz, 29.07.2016 - 8 U 911/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Ordungsgemäßheit einer

  • OLG Stuttgart, 24.02.2016 - 6 U 189/15
  • OLG Frankfurt, 03.07.2019 - 23 U 66/18

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts trotz fehlerhafter

  • LG Schweinfurt, 27.03.2018 - 24 O 309/17

    Darlegungs- und Beweislast für die Verbrauchereigenschaft nach Art. 17 Brüssel

  • LG Tübingen, 16.10.2018 - 5 O 177/17

    Darlehensvertrag zwischen einem Anleger und der schweizerischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - I-6 U 148/12, 6 U 148/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34234
OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - I-6 U 148/12, 6 U 148/12 (https://dejure.org/2013,34234)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.2013 - I-6 U 148/12, 6 U 148/12 (https://dejure.org/2013,34234)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - I-6 U 148/12, 6 U 148/12 (https://dejure.org/2013,34234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Mitzählung vom Stimmrecht ausgeschlossener Stimmen bei Fassung eines Beschlusses in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft; Möglichkeit zum Ausschluss des Stimmrechts auf Grund einer Verletzung der Melde- und Mitteilungspflicht

  • rechtsportal.de

    AktG § 243 Abs. 1; WpHG § 22 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Mitzählung vom Stimmrecht ausgeschlossener Stimmen bei Fassung eines Beschlusses in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 8 Abs 4 Nr 1 GmbHG, § 13 Abs 3 GmbHG, § 35 Abs 1 GmbHG, § 35 Abs 2 GmbHG, § 78 GmbHG, § 12 Abs 1 S 2 HGB, § 31 Abs 1 HGB
    Anfechtungsgründe, Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Beschlussmängelklage, Unrichtige Feststellung des Abstimmungsergebnisses

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.07.2011 - II ZR 246/09

    Aktiengesellschaft: Unterbrechung von Beschlussmängelverfahren durch Eröffnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12
    Die Auslegung des § 22 WpHG hat sich demnach daran zu orientieren, dass für die Anleger Transparenz über die wesentliche Eigentümerstruktur der börsennotierten Gesellschaft und die sonstigen Einwirkungsmöglichkeiten geschaffen wird (so zu § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 WpHG BGH, Urt. v. 19. Juli 2011 - II ZR 246/09, BGHZ 190, 291 = WM 2011, 1853/juris Tz 32 unter Hinweis auf Begr. RegE, BT-Drucks. 12/6679, S. 1, 33).

    Die Mitteilungspflichten nach § 21 ff. WpHG dienen - wie erwähnt - einerseits der Stärkung der Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzmarkts und andererseits der Schaffung von Transparenz über die wesentliche Eigentümerstruktur des Emittenten und die sonstigen Einwirkungsmöglichkeiten auf die börsennotierte Gesellschaft (BGH, Urt. v. 19. Juli 2011 - II ZR 246/09, BGHZ 190, 291 = WM 2011, 1862).

  • LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 41 O 87/10

    Anfechtungsklage gegen Beschluss über Verwendung des Bilanzgewinns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12
    Die Berufung des Klägers gegen das am 29. August 2012 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (41 O 87/10) wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt (sinngemäß), unter Abänderung des am 29. August 2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (41 O 87/10) den Beschluss der ordentlichen.

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 137/05

    Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden kein "acting in concert" nach dem WpÜG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12
    Dass sich die Vereinbarungen der Mitglieder des Pool-Vertrages 2001 auf die Ausübung von Stimmrechten aus Aktien der Beklagten in deren Hauptversammlungen bezogen, und sie folglich den Anforderungen der sogenannten WMF-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 18. September 2006 - II ZR 137/05, BGHZ 169, 98 ff. = WM 2006, 2080 ff.) genügten, ist unstreitig.
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - 6 U 18/12

    Pflicht des Vorstandes zur Erteilung von Auskünften über die berufliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12
    Nicht jede marginale Information ist in diesem Sinne zur Beurteilung eines Beschlussgegenstandes erforderlich; vielmehr muss eine gewisse Maßgeblichkeitsschwelle überschritten sein (so etwa Senat, Urt. v. 22. November 2012 - I-6 U 18/12, NZG 2013, 178 unter Hinweis auf OLG Stuttgart, AG 2011, 93).
  • BGH, 24.04.2006 - II ZR 30/05

    Mitteilungspflichten der Gründungsaktionäre; Rechtsfolgen der Nichterfüllung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12
    Ein Hauptversammlungsbeschluss, bei dem vom Stimmrecht ausgeschlossene Stimmen mitgezählt worden sind und bei dem der Beschluss darauf beruht, ist nicht nichtig, sondern anfechtbar (BGH, Urt. v. 24. April 2006 - II ZR 30/05, ZIP 2006, 1134/juris Tz. 26; und statt Anderer: Hüffer, AktG, 10. Auflage § 243 Rn 19; MüKo AktG, Schlitt/Ries, § 59 WpÜG Rn 49; Schneider in Assmann/Schneider (Hrsg.), WpHG, 6. Auflage 2012, § 28 Rn 28).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 20 U 2/10

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12
    Nicht jede marginale Information ist in diesem Sinne zur Beurteilung eines Beschlussgegenstandes erforderlich; vielmehr muss eine gewisse Maßgeblichkeitsschwelle überschritten sein (so etwa Senat, Urt. v. 22. November 2012 - I-6 U 18/12, NZG 2013, 178 unter Hinweis auf OLG Stuttgart, AG 2011, 93).
  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12
    Insbesondere durfte der Kläger die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses abwarten (vgl. etwa BGH NJW 1986, 1387; NJW 1993, 2811).
  • OLG München, 17.02.2005 - 23 W 2406/04

    Offensichtliche Unbegründetheit der Klage gegen einen Verschmelzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12
    Nach herrschender Auffassung in der (Kommentar)Literatur (vgl. etwa Schneider a.a.O. Rn 42; Bayer a.a.O. Rn 16) gilt dann, wenn mehrere Unternehmen derart zusammenwirken, dass sie (nur) gemeinsam einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben können, das Entsprechende wie nach § 36 Abs. 2 GWB (so auch OLG München, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 23 W 2406/04, AG 2005, 407/juris Tz 23).
  • BGH, 07.11.2006 - KVR 39/05

    Radio TON

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12
    Dazu reicht es typischerweise aus, wenn gleichgerichtete Interessen eine gemeinsame Unternehmenspolitik gewährleisten, denn dadurch ist regelmäßig sichergestellt, dass die paritätisch Beteiligten ihren Unternehmen gegenüber eine herrschende Einheit bilden (BGH, Beschluss v. 7. November 2006 - Radio Ton - KVR 39/05, WM 2007, 274/juris Tz. 11).
  • BGH, 29.04.2014 - II ZR 262/13

    Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit eines Gewinnverwendungsbeschlusses wegen

    Das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 2013 - I-6 U 148/12, juris) hat die Revision zugelassen, weil die entscheidungserheblichen Rechtsfragen bisher höchstrichterlich nicht geklärt seien und sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen könnten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht