Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 6 U 15/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20460
OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 6 U 15/11 (https://dejure.org/2012,20460)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2012 - 6 U 15/11 (https://dejure.org/2012,20460)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 6 U 15/11 (https://dejure.org/2012,20460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Kooperation von Allgemeinmedizinern mit Radiologen in Teil-BAG unter bestimmten Voraussetzungen verboten

  • messner-marcus.de PDF (Kurzinformation)

    Beteiligung von Methodenfachärzten an einer Teilberufsausübungsgemeinschaft

  • kanzlei-hartmann.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Allgemeinmedizinern und Radiologen in einer Teilgemeinschaftspraxis

  • auw.de (Kurzinformation)

    Bei Teil-BAGs gelten besondere Regeln!

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Die Krux mit Radiologen in Teilgemeinschaftspraxen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Dämpfer für Teilgemeinschaftspraxen

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Die Krux mit Radiologen in Teilgemeinschaftspraxen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsurteil gegen Teilgemeinschaftspraxis von Allgemeinmedizinern und Radiologen

Besprechungen u.ä.

  • radiologie-technik.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei Teil-Gemeinschaftspraxen von Radiologen und anderen Ärzten: Gefährliche Konstellationen

Sonstiges

  • medi-verbund.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. ./. Dres. med. Schöchlin, Kaltenmaier & Koll. - Schriftsatz vom 20.6.2012

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Mosbach, 22.12.2010 - 3 O 13/10

    § 18 Abs. 1 Satz 2 1. Alt. der Berufsordnung der Landesärztekammer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 6 U 15/11
    Verkündet am 6 U 15/11 3 O 13/10 Landgericht Mosbach.

    05/19 -2Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Mosbach vorn 22.12.2010 - 3 O 13/10 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, mit Radiologen eine ärztliche Teilberufsausübungsgemeinschaft gemäß § 18 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zu betreiben und/oder betreiben zu lassen, soweit deren Beitrag nicht Über das Erbringen medizinischtechnischer Leistungen auf Veranlassung der übrigen Partner der ärztlichen Teilberufsausübungsgemeinschäft hinausgeht.' 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 137/12

    Ärztliches Berufsrecht in Baden-Württemberg: Grundrechtswidrigkeit des Verbots

    Das Berufungsgericht hat dem ersten Antrag stattgegeben (OLG Karlsruhe, WRP 2012, 1434).
  • OLG Köln, 16.01.2015 - 19 Sch 13/14

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Dass die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15.5.2014 (I ZR 137/12, in: WRP 2014, 844 ff.) und das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27.6.2012 (6 U 15/11, in: WRP 2012, 1434 ff.) insoweit nicht einschlägig sind, weil sie sich nicht mit § 33 Ärzte-ZV befassen, räumt der Antragsgegner selbst ein.
  • OLG Köln, 16.01.2015 - 19 Sch 18/14

    Vollstreckbarerklärung eines in einem Schiedsverfahren ergangenen

    Dass die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15.5.2014 (I ZR 137/12, in: WRP 2014, 844 ff.) und das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27.6.2012 (6 U 15/11, in: WRP 2012, 1434 ff.) insoweit nicht einschlägig sind, weil sie sich nicht mit § 33 Ärzte-ZV befassen, räumt der Antragsgegner selbst ein.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11 (14)   

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https://dejure.org/2015,20716
OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11 (14) (https://dejure.org/2015,20716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.2015 - 6 U 15/11 (14) (https://dejure.org/2015,20716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 6 U 15/11 (14) (https://dejure.org/2015,20716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 80 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Teilberufsausübungsgemeinschaft mit Radiologen: Unzulässige Gewinnverteilung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Mosbach, 22.12.2010 - 3 O 13/10

    § 18 Abs. 1 Satz 2 1. Alt. der Berufsordnung der Landesärztekammer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11
    Verkündet am 6 U 15/11 (14) 3 O 13/10 Landgericht Mosbach.

    erkannt: Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 22.12.2010, Az. 3 O 13/10, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert:.

    die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Mosbach vom 22.12.2010, Az. 3 O 13/10 zu verurteilen,.

    die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Mosbach vom 22.12.2010, Az. 3 O 13/10 zu verurteilen,.

  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 137/12

    Ärztliches Berufsrecht in Baden-Württemberg: Grundrechtswidrigkeit des Verbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11
    I ZR 137/12, GRUR 2014, 791 -.

    Die Bejahung der Bestimmtheit setzt in solchen Fällen allerdings grundsätzlich voraus, dass zwischen den Parteien kein Streit darüber besteht, dass das beanstandete Verhalten das fragliche Tatbestandsmerkmal erfüllt (BGH, GRUR 2014, 791, Rn. 13 - Teil-Berufsausübungsgemeinschaft).

  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 231/10

    Dentallaborleistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11
    Denn da die Ärzte über die Gewinnbeteiligung von 1% an den Leistungen der übrigen Kollegen wirtschaftlich profitieren, besteht die Gefahr, dass sie sich bei der Entscheidung, ob sie den Patienten an einen anderen Gesellschafter verweisen, nicht mehr nur an dem Patientenwohl sondern an diesem wirtschaftlichen Vorteil orientieren (vgl. BGH, GRUR 2012, 1050 Rn. 31 - Dentallaborleistungen).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11
    Er besteht daher nur dann, wenn das beanstandete Wettbewerbsverhalten zur Zeit seiner Begehung solche Ansprüche begründet hat und diese Ansprüche auch auf der Grundlage der nunmehr geltenden Rechtslage noch gegeben sind (BGH, GRUR 2005, 604, 605 Fördermittelberatung).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11
    Im Falle einer Verurteilung wären nach der so genannten Kerntheorie immerhin alle Verletzungsformen erfasst, in denen das Charakteristische des beanstandeten Verhaltens zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, GRUR 2007, 607, Rn. 17 - Telefonwerbung für Individualverträge).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.04.2011 - 6 U 15/11   

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https://dejure.org/2011,31865
OLG Oldenburg, 15.04.2011 - 6 U 15/11 (https://dejure.org/2011,31865)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.04.2011 - 6 U 15/11 (https://dejure.org/2011,31865)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. April 2011 - 6 U 15/11 (https://dejure.org/2011,31865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 307 BGB; § 138 BGB
    Sittenwidrigkeit langfristiger formularmäßiger Verpflichtungen eines Kükenmästers in einem Rahmenvertrag mit einer Brüterei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit langfristiger formularmäßiger Verpflichtungen eines Kükenmästers in einem Rahmenvertrag mit einer Brüterei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BGB § 138
    Sittenwidrigkeit langfristiger formularmäßiger Verpflichtungen eines Kükenmästers in einem Rahmenvertrag mit einer Brüterei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Der Kükenmastrahmenvertrag, das Markenrecht und die wirtschaftliche Handlungsfreiheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.2002 - X ZR 220/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Bindung in einem Wartungsvertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2011 - 6 U 15/11
    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 886 [887]; NJW 2000, S. 1110 [1112] m.w.N.).

    Bei der erforderlichen umfassenden Abwägung der schützenswerten Interessen beider Seiten ist der gesamte Vertragsinhalt zu berücksichtigen; notwendig ist eine Gegenüberstellung der insgesamt begründeten gegenseitigen Rechte und Pflichten (vgl. BGH, NJW 2003, S. 886 [887] m.w.N.).

    Bei der Vereinbarung von Laufzeiten von 10 oder mehr Jahren müssen in der Regel auf Seiten des Verwenders besondere Umstände gegeben sein, die eine so lange Bindungsfrist als nicht unangemessen erscheinen lassen; die Unangemessenheit einer derart langfristigen Bindung kann dann zu bejahen sein, wenn durch sie allein oder ihre Ausgestaltung die persönliche Selbständigkeit und Freiheit sowie ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Bewegungsspielraum eines Vertragspartners so beschränkt werden, dass er dem Gegenüber auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist (vgl. BGH, NJW-RR 1997, S. 942 [943], BGH, NJW 2003, S. 886 [887]; vgl. auch BGH, NJW 1997, S. 3022 [3023]).

  • BGH, 08.04.1997 - X ZR 62/95

    Ansprüche aus Servicevertrag und Wartungsvertrag - Vorliegen sittenwidriger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2011 - 6 U 15/11
    Bei der Vereinbarung von Laufzeiten von 10 oder mehr Jahren müssen in der Regel auf Seiten des Verwenders besondere Umstände gegeben sein, die eine so lange Bindungsfrist als nicht unangemessen erscheinen lassen; die Unangemessenheit einer derart langfristigen Bindung kann dann zu bejahen sein, wenn durch sie allein oder ihre Ausgestaltung die persönliche Selbständigkeit und Freiheit sowie ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Bewegungsspielraum eines Vertragspartners so beschränkt werden, dass er dem Gegenüber auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist (vgl. BGH, NJW-RR 1997, S. 942 [943], BGH, NJW 2003, S. 886 [887]; vgl. auch BGH, NJW 1997, S. 3022 [3023]).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2011 - 6 U 15/11
    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 886 [887]; NJW 2000, S. 1110 [1112] m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02

    Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2011 - 6 U 15/11
    Ob eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders durch eine die Laufzeit eines Vertrags betreffende Klausel vorliegt, ist anhand einer Gesamtwürdigung von Leistungen, Rechten und Pflichten zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 1313 [1314 f.]).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 405/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit für eine Vereinbarung zum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2011 - 6 U 15/11
    Bei der Vereinbarung von Laufzeiten von 10 oder mehr Jahren müssen in der Regel auf Seiten des Verwenders besondere Umstände gegeben sein, die eine so lange Bindungsfrist als nicht unangemessen erscheinen lassen; die Unangemessenheit einer derart langfristigen Bindung kann dann zu bejahen sein, wenn durch sie allein oder ihre Ausgestaltung die persönliche Selbständigkeit und Freiheit sowie ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Bewegungsspielraum eines Vertragspartners so beschränkt werden, dass er dem Gegenüber auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist (vgl. BGH, NJW-RR 1997, S. 942 [943], BGH, NJW 2003, S. 886 [887]; vgl. auch BGH, NJW 1997, S. 3022 [3023]).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.04.2011 - 6 U 15/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,74874
OLG Hamburg, 18.04.2011 - 6 U 15/11 (https://dejure.org/2011,74874)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.04.2011 - 6 U 15/11 (https://dejure.org/2011,74874)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. April 2011 - 6 U 15/11 (https://dejure.org/2011,74874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 23 ZPO, § 38 ZPO, § 328 Abs 1 Nr 4 ZPO, § 722 ZPO, §§ 722 ff ZPO
    Vollstreckung ausländischer Urteile: Internationale Zuständigkeit japanischer Gerichte für Ansprüche aus einem in Japan geschlossenen Kaufvertrag mit einem deutschen Käufer; Annahme einer Anscheinsvollmacht des Vertreters des Verkäufers als Verstoß gegen den deutschen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2011 - 6 U 15/11
    Denn es fehlt bereits an der erforderlichen Kenntnis des Klägers davon, dass die Beklagte regelmäßig Geschäfte nur auf der Grundlage ihrer eigenen Geschäftsbedingungen tätigen will (vgl. BGH NJW-RR 2003, 754, 755).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 150/87

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2011 - 6 U 15/11
    Mit ihrer Auffassung, bei Auslandsbeziehungen sei im Falle der Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts in der Regel das am Ort des zunächst angerufenen Gerichts - hier Japan - geltende Recht anzuwenden (lex fori), verkennt die Beklagte, dass sich die Wirksamkeit des Abschlusses einer nach §§ 38, 40 ZPO zu beachtenden Gerichtsstandsvereinbarung nach der Rechtsordnung richtet, die für das Geschäft selbst maßgebend ist (BGH NJW 1989, 1431- juris -).
  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 377/97

    Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils wegen im Ausland

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2011 - 6 U 15/11
    Maßgeblich ist vielmehr, ob das in Anwendung des ausländischen Rechts gefundene Ergebnis im konkreten Fall zu dem Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutschen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 138, 331, 334; Zöller/Geimer, a.a.O., Rz.211).
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