Rechtsprechung
OLG München, 21.11.2013 - 6 U 1500/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
80,- EUR für Online-Fotoklau + 100,- EUR Aufschlag wegen fehlender Urheberbenennung
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 377
- ZUM 2014, 420
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21
Ansprüche des Urhebers auf Schadens- und Abmahnkostenersatz wegen der Verwendung …
Soweit der Kläger auf die Entscheidungen OLG München, ZUM 2014, 420, juris Rn. 15 f. und OLG Frankfurt, ZUM-RD 2016, 720, juris Rn. 56 verweist, in denen die Oberlandesgerichte in Fällen unberechtigter Unterlizenzierung eine Aktivlegitimation des Urhebers trotz Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte angenommen haben, lässt sich den Entscheidungen nicht entnehmen, dass sie sich mit der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und dem Erfordernis eines eigenen schutzwürdigen Interesses des Urhebers an der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs auseinandergesetzt haben. - AG Husum, 22.07.2014 - 26 C 161/13
Schadensersatzanspruch des Urhebers: Verwendung eines Produktfotos für eine …
Der Schadensersatz orientiert sich demnach an dem, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages in Kenntnis der wahren Rechtslage und der gesamten Umstände des Falles vereinbart hätten (so OLG München, 6 U 1500/13, Urteil vom 21.11.2013 unter Hinweis auf BGH) und ist gem. § 287 ZPO vom Gericht zu schätzen.