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   OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart   

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OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart (https://dejure.org/2017,8990)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart (https://dejure.org/2017,8990)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2017 - 6 U 151/16 Kart (https://dejure.org/2017,8990)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gewichtung der Kriterien bei der Ausschreibung der Vergabe einer Stromkonzession

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zu den Anforderungen an ein Auswahlverfahren nach § 46 EnWG a.F.

  • ams-rae.de

    Berufung: Konzessionsvergabe, Transparenzgebot, relative Bewertungsmethode, Erfüllungsgrad

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten; Transparenzgebot; relative Bewertungsmethode; Verfahrensbeteiligung der Gemeinde durch ein Beteiligungsunternehmen; Beurteilungsspielraum bei der Angebotsbewertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Gewichtung der Kriterien bei der Ausschreibung der Vergabe einer Stromkonzession

  • rechtsportal.de

    EnWG § 1
    Anforderungen an die Gewichtung der Kriterien bei der Ausschreibung der Vergabe einer Stromkonzession

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch ein schlechtes Angebot kann die volle Punktzahl erhalten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Stromnetzvergabe an Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG in der nördlichen Ortenau gestoppt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Stromnetzvergabe an Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG in der nördlichen Ortenau gestoppt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geplante Stromnetzvergabe an Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG in der nördlichen Ortenau gestoppt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der relativen Bewertungsmethode in Vergabeverfahren

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Einstweilige Verfügung erlassen: Geplante Stromnetzvergabe an Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG in der nördlichen Ortenau gestoppt

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Energiekonzessionen - transparente Bewertungsmaßstäbe erforderlich

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Berufungsverhandlung im Rechtsstreit um Stromnetzvergabe in mehreren Gemeinden der nördlichen Ortenau am 03.04.2017

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch schlechte Angebote sind zuschlagsfähig! (VPR 2017, 169)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch schlechte Angebote sind zuschlagsfähig! (IBR 2017, 513)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2017, 727
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16
    Im Übrigen sei die relative Bewertungsmethode in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs Stromnetz Berkenthin (BGHZ 199, 289 Rn. 4) nicht beanstandet worden.

    Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind zwar gemäß § 134 BGB i.V. mit § 19 Abs. 1 GWB nichtig (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 72 und 101 - Stromnetz Berkenthin).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Gemeinden als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte im Sinne von § 46 Abs. 2 EnWG in ihrem Gebiet gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 35 ff. - Stromnetz Berkenthin und KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 44 ff. - Stromnetz Heiligenhafen; Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, WuW/E DE-R 4322 Rn. 51 - Stromnetz Homberg).

    Der Zweck des Gesetzes, einen Wettbewerb um das Netz zu erreichen, lässt weitere Auswahlkriterien, die weder konzessionsabgabenrechtlich zulässige Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Wegenutzung noch die Ausrichtung des Netzbetriebs auf die Ziele des § 1 EnWG betreffen, nicht zu (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 47 - Stromnetz Berkenthin).

    Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 KAV, welcher ebenfalls den Vorwurf eines Verstoßes gegen § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. § 46 EnWG begründete (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 47 - Stromnetz Berkenthin), liegt deshalb insoweit nicht vor.

    Es hat dabei zu Recht als Orientierungshilfe für eine sachgerechte Gewichtung den Musterkriterienkatalog der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg herangezogen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 84 - Stromnetz Berkenthin).

    Soweit die Klägerin geltend macht, dass im Musterkriterienkatalog der niedersächsischen Landeskartellbehörde danach differenziert werde, welches Wertungsverhältnis zwischen den großen Aspekten der "Kriterien nach § 1 Abs. 1 EnWG" einerseits und den "sonstigen kommunalfreundlichen Kriterien mit sachlichem Bezug zum Konzessionsvertrag" andererseits bestehe und dies übertragen auf den Streitfall bedeute, dass ein Aufschlag von mindestens 10 Bewertungspunkten vorzunehmen sei, verkennt sie, dass auch der Musterkriterienkatalog der niedersächsischen Landeskartellbehörde lediglich eine Orientierungshilfe darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 84 - Stromnetz Berkenthin).

    Die bessere Bewertung des Unterkriteriums der Netznutzungsentgelte im Verhältnis zur Effizienz lässt sich damit rechtfertigen, dass in die Regulierung der Netzentgelte der Effizienzwert des Netzbetreibers bereits einfließt (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, aaO. Rn. 87 - Stromkreis Berkenthin).

    Der Gemeinde darf die in § 1 EnWG verfolgten Ziele auch dadurch verfolgen, dass sie nach Konzessionsvergabe sich auf vertragsrechtlicher Grundlage Einflussmöglichkeiten wie Mitwirkungs- und Konsultationsrechte verschafft (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 52 - Stromnetz Berkenthin).

    Auch bei der Anreizregulierung findet stets ein relativer Maßstab Anwendung, der durch die vergleichsweise effizientesten Netzbetreiber gebildet wird (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 38 - Stromkreis Berkenthin).

    Die Beklagte hat bei der Formulierung und Gewichtung der Auswahlkriterien einen Spielraum (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/13, BGHZ 199, 289 Rn. 48 - Stromnetz Berkenthin).

    Darüber hinaus kommt dem Aspekt der Netzzuverlässigkeit fundamentale Bedeutung zu (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 84 - Stromnetz Berkenthin).

    Eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist jedoch zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession in jedem Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, aaO. Rn. 99, juris - Stromnetz Berkenthin).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Gemeinden als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte im Sinne von § 46 Abs. 2 EnWG in ihrem Gebiet gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 35 ff. - Stromnetz Berkenthin und KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 44 ff. - Stromnetz Heiligenhafen; Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, WuW/E DE-R 4322 Rn. 51 - Stromnetz Homberg).

    Das Diskriminierungsverbot gilt auch dann, wenn die Gemeinden die Nutzung ihrer öffentlichen Verkehrswege zum Netzbetrieb Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften übertragen wollen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), was nach § 46 Abs. 4 EnWG grundsätzlich zulässig ist.

    Sie können sich in diesem Zusammenhang weder auf ein "Konzernprivileg" noch auf die Grundsätze des im Vergaberecht anerkannten "Inhouse-Geschäfts" berufen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Da es nach § 46 Abs. 4 EnWG den Gemeinden grundsätzlich möglich ist, das Wegerecht Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften zu übertragen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), ist die Gründung eines kommunal geprägten Beteiligungsunternehmens, an dem die Gemeinde beteiligt ist, für sich allein genommen kein Beleg für eine unsachliche und nicht den Zielen des § 1 EnWG entsprechende Vorfestlegung der Kommune zugunsten desselben im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (BKartA, 8. Beschlussabteilung, Beschl. v. 28.01.2015 - B 8-175/11 Rn. 117; differenzierend: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Musterkriterienkatalog vom 06.09.2013, S. 10 f.; a.A. Positionspapier Konzessionsvergabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie zur Beteiligung von Gemeinden an Beteiligungsunternehmen mit Energieversorgungsunternehmen sowie zu Pachtmodellen im Zusammenhang von wegerechtsbezogenen Konzessionen im Strom- und Gasbereich vom 05.12.2011, Anlage ASt 31, S. 5).

    Dafür spricht auch, dass sich im Regelfall aus der Bevorzugung eigener Unternehmen keine Unbilligkeit der darin liegenden Behinderung Dritter herleitet (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 55 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Solche Klauseln stellen regelmäßig lediglich von allen Bietern zu erfüllende Teile der "Leistungsbeschreibung" dar und keine Qualitätskriterien, bei denen sich die Angebote der Bewerber differenzieren könnten (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn.74 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Bei der im Rahmen der Prüfung des kartellrechtlichen Behinderungsverbots gebotenen Gesamtwürdigung stellt ein gegen § 46 EnWG verstoßendes Auswahlverfahren eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber dar, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt wurden (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 54 - Stromnetz Heiligenhafen).

  • LG Mannheim, 02.09.2016 - 22 O 18/16
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16
    Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 - Az. 22 O 18/16 Kart - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 26.09.2016 hinsichtlich der Kosten aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 (Az. 22 O 18/16 Kart) wird es der Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten untersagt, aufgrund des Ratsbeschlusses vom 09.05.2016 einen Wegenutzungsvertrag über den Betrieb des Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung für das Stadtgebiet der Verfügungsbeklagten ("Stromkonzessionsvertrag") abzuschließen, bis in einem neuen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts durchzuführenden Auswahlverfahren diskriminierungsfrei über die Vergabe der Stromkonzession entschieden ist.

    Hilfsweise: Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 (Az. 22 O 18/16 Kart) wird es der Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten untersagt, aufgrund des Ratsbeschlusses vom 09.05.2016 einen Wegenutzungsvertrag über den Betrieb des Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung für das Stadtgebiet der Verfügungsbeklagten ("Stromkonzessionsvertrag") abzuschließen.

    Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 (Az. 22 O 18/16 Kart) wird zurückgewiesen.

  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16
    Für die relative Bewertungsmethode spricht, dass bei ihrer Anwendung keine Verschiebung der Gewichtung erfolgt, da der jeweils beste Bieter die bei dem jeweiligen Kriterium mögliche volle Punktzahl erhält (vgl. zur unzulässigen Verschiebung der Gewichtung: EuGH, Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15 Rn. 32 - TNS Dimarso; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 Rn. 55 - juris).

    Daran ändert auch nichts, dass der EuGH inzwischen klargestellt hat, dass aus dem Transparenzgebot keine Pflicht des öffentlichen Auftraggebers folgt, den potenziellen Bietern durch Veröffentlichung in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen die Bewertungsmethode zur Kenntnis zu bringen, anhand deren er eine konkrete Bewertung der Angebote hinsichtlich der zuvor in den Auftragsdokumenten festgelegten Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung vornimmt (EuGH, Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15 Rn. 27 - TNS Dimarso).

    Soweit dieser Auffassung die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs TNS Dimarso (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15 Rn.26) entgegengehalten wird (Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 Rn. 136, juris; Schneevogl, jurisPR-VergR 2/2916 Anm. 1), kann offenbleiben, ob dem für das allgemeine Vergaberecht zu folgen ist.

  • OLG Karlsruhe, 15.04.2015 - 15 Verg 2/15

    Erstaufnahmeeinrichtung - Vergabeverfahren für ausgeschriebene

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16
    Für die relative Bewertungsmethode spricht, dass bei ihrer Anwendung keine Verschiebung der Gewichtung erfolgt, da der jeweils beste Bieter die bei dem jeweiligen Kriterium mögliche volle Punktzahl erhält (vgl. zur unzulässigen Verschiebung der Gewichtung: EuGH, Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15 Rn. 32 - TNS Dimarso; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 Rn. 55 - juris).

    Zum anderen ist die nach Ermittlung des Bestangebots vorzunehmende Bemessung des Abstands zum besten Angebot, je nachdem ob ein geringfügiger, deutlicher, großer Abstand oder sehr großer Abstand zum besten Angebot besteht, derart unbestimmt, dass - nicht zuletzt in Kombination mit der teilweise nicht hinreichend bestimmten Beschreibung der Erwartungen der Gemeinde - erheblicher Raum für objektiv willkürliche Bewertungen verbleibt (vgl. jeweils zur absoluten Bewertungsmethode: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 - Erstaufnahmeeinrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 24).

    Die Wertung der Gemeinde ist somit dahin zu kontrollieren, ob sie den von ihr definierten Maßstab der Bewertung tatsächlich angewandt hat, ob die Bewertung der Gemeinde auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage beruht und ob sie ihren Beurteilungsspielraum mit ihrer Wertungsentscheidung verletzt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 Rn. 30).

  • OLG Celle, 23.02.2016 - 13 U 148/15

    Anforderungen an die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16
    Eine Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe unzulässig ist, ist aber nach der zu Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich ergangenen Rechtsprechung dann erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, auf deren Grundlage das beste Angebot ermittelt wird, und sie in Folge dessen auch von einer willkürlichen und/oder diskriminierenden Angebotsbewertung nicht mehr effektiv geschützt sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.06.2013 - Verg 8/13 Rn. 21, juris; OLG Celle, Beschl. v. 23.02.2016 - 13 U 148/15, Rn. 17, juris).

    Wiederum kann der Bieter nicht im Voraus zuverlässig ermitteln, auf welche konkrete Leistung die Gemeinde Wert legen wird und wie die Angaben und angebotenen Konzepte insofern zueinander gewichtet werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2015 - Verg 28/14 Rn. 74, juris, OLG Celle, Beschl. v. 23.02.2016 - 13 U 148/15, NZBau 2016, 381 Rn. 22, juris).

    Hieraus kann wiederum nur geschlossen werden, dass die genannten Aspekte möglicherweise entscheidungsrelevant sind, nicht aber, wie diese gewertet werden könnten (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 23.02.2016 - 13 U 148/15 Rn. 25).

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16
    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (vgl. Urt. v. 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279 Rn. 66) fest, dass ein Verfügungsgrund regelmäßig dann zu bejahen ist, wenn die Unterlassungsverfügung darauf gerichtet ist, den Abschluss eines Konzessionsvertrages zu verhindern (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 35 ff., juris).

    Es obliegt der Entscheidung der Parteien, ob sie die einstweilige Verfügung als dauerhafte Regelung hinnehmen oder aber ein Hauptsacheverfahren anstrengen wollen (OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 38 f., juris).

    f) Entgegen der Auffassung der Klägerin und des OLG Brandenburg (Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 67, juris) genügt es für die Annahme einer nicht an den Zielen des § 1 EnWG orientierten Entscheidung nicht, wenn in der Gesamtschau aller Umstände durchgreifende Zweifel an der Neutralität der Beklagten bestehen.

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13

    Gemeindliche Konzessionsvergabe für ein Energieversorgungsnetz: Nichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16
    Der Senat hat mit Urteil vom 26.03.2014 (Az. 6 U 68/13, WuW/E DE-R 4279) rechtskräftig festgestellt, dass die Streithelferin gegen die Klägerin keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Stromverteilungsanlagen auf dem Gebiet der genannten Gemeinden hatte.

    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (vgl. Urt. v. 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279 Rn. 66) fest, dass ein Verfügungsgrund regelmäßig dann zu bejahen ist, wenn die Unterlassungsverfügung darauf gerichtet ist, den Abschluss eines Konzessionsvertrages zu verhindern (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 35 ff., juris).

    Nachdem der Senat mit Urteil vom 26.03.2014 (Az. 6 U 68/13, WuW/E DE-R 4279) das erste Konzessionsverfahren der Beklagten und der Städte [A.], [G.] und [D.]sowie der Gemeinden [B.], [C.], und [F.] beanstandet hat, waren alle Gemeinden aufgerufen, zeitnah ein neues Konzessionsverfahren einzuleiten.

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15

    Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16
    Zum anderen ist die nach Ermittlung des Bestangebots vorzunehmende Bemessung des Abstands zum besten Angebot, je nachdem ob ein geringfügiger, deutlicher, großer Abstand oder sehr großer Abstand zum besten Angebot besteht, derart unbestimmt, dass - nicht zuletzt in Kombination mit der teilweise nicht hinreichend bestimmten Beschreibung der Erwartungen der Gemeinde - erheblicher Raum für objektiv willkürliche Bewertungen verbleibt (vgl. jeweils zur absoluten Bewertungsmethode: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 - Erstaufnahmeeinrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 24).

    Auch bei solchen Fallgestaltungen wird von einer Intransparenz des Bewertungsmaßstabs ausgegangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 31 und Rn. 34; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16 Rn. 63, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.12.2016 - 7 Verg 6/16 Rn. 63, juris; a.A. Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 Rn. 136, juris).

  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16

    Zur Intransparenz von Bewertungskriterien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16
    Auch bei solchen Fallgestaltungen wird von einer Intransparenz des Bewertungsmaßstabs ausgegangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 31 und Rn. 34; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16 Rn. 63, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.12.2016 - 7 Verg 6/16 Rn. 63, juris; a.A. Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 Rn. 136, juris).

    Aufgrund dieser Angabe haben die Bieter im Voraus nicht zuverlässig ermitteln können, wie die konkret genannten Ausstattungsgegenstände zueinander gewichtet werden sollten und welche Erwartungen die Gemeinde bei der Gewichtung bzw. dem Vergleich der Angebote leiten (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, VergabeR 2016, 768 Rn. 55 - Tragwerksplanung).

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

  • BGH, 07.10.2014 - EnZR 86/13

    Übernahme eines gemeindlichen Stromversorgungsnetzes: Nichtigkeit des

  • BGH, 26.01.2016 - KVZ 41/15

    Beschwerde einer Gemeinde gegen Missbrauchsverfügung der Kartellbehörde wegen

  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

  • LG Mannheim, 02.09.2016 - 22 O 20/16
  • LG Stuttgart, 05.04.2016 - 41 O 43/14

    Konzessionsvertraglicher Gesichtspunkt darf mit maximal 15% gewichtet werden

  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2013 - 2 Kart 4/13

    Akteneinsichtsrecht eines Verfahrensbeteiligten kraft faktischer Hinzuziehung

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - 2 U (Kart) 4/15

    Kriterien für die Vergabe von Netzkonzessionen und deren Gewichtung

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2011 - 15 Verg 8/11

    Vergaberecht: Bieterauswahl im Verhandlungsverfahren; Anforderung an die Annahme

  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

  • VK Bund, 21.10.2014 - VK 2-81/14

    Nachprüfungsverfahren: Vertrag zur Integrierten Versorgung (§§ 140 a - d SGB V)

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 U 318/21

    Ausschreibungsverfahren bei zu erwartender Bieterbeteiligung der Gemeinde

    Die bisher nicht höchstrichterlich geklärte Frage, ob insoweit insbesondere im Fall eines absehbaren Interesses der Gemeinde am Netzbetrieb verschärfte Anforderungen an die Ausgestaltung der Vergabebedingungen insbesondere hinsichtlich deren Transparenz zu stellen sind (dazu nachfolgend bb)), wie insbesondere im Urteil vom 3. April 2017 (6 U 151/16 Kart, juris Rn. 129 f; dazu nachfolgend cc)), hat das Landgericht zwar nicht erörtert.

    (2) Die Verwendung einer relativen Bewertungsmethode bei der Auswahl des Konzessionärs nach § 46 EnWG unterliegt dabei keinen grundlegenden Bedenken (vgl. nur Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 151/16 Kart, juris Rn. 127; KG, Urteil vom 24. September 2020 - 2 U 93/19 EnWG, juris Rn. 112 ff mwN; siehe auch OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18, juris Rn. 87), sofern die Bieter erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt, welche Gesichtspunkte eines Angebots also als positiv bewertet werden.

    cc) Der Senat hat diesbezüglich in einer früheren, noch auf der Grundlage der bis zum 3. Februar 2017 geltenden Fassung von § 46 EnWG getroffenen Entscheidung (Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 151/16 Kart, juris Rn. 130) angenommen, dass die Gemeinde in dem Fall, dass sie sich durch ein Beteiligungsunternehmen selbst an dem Konzessionierungsverfahren beteiligt, den potenziellen Bietern die Bewertungsmethode zur Kenntnis zu bringen hat, anhand der sie eine konkrete Bewertung der Angebote hinsichtlich der zuvor in den Auftragsdokumenten festgelegten Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung vornimmt, da andernfalls die Gefahr einer willkürlichen Auswahl bestünde; der Wettbewerb als solcher sowie die Bieterunternehmen seien vor der Gefahr von Manipulationen durch Festlegen und Bekanntgeben transparenter Bewertungsmaßstäbe zu schützen.

    Dieser Sichtweise ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, Versorgungswirtschaft 2019, 51 [juris Rn. 76]; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18, juris Rn. 89) und der Literatur (Kment/Huber, EnWG, 2. Aufl., § 46 Rn. 88; Lüninghöner-Glöckner/Polat, IR 2017, 159, 160) widersprochen worden.

    dd) Der Berufung mag möglicherweise darin zuzustimmen sein, dass die vorliegende Mitteilung der Bewertungsmethodik den im Urteil des Senats vom 3. April 2017 (6 U 151/16 Kart, juris Rn. 129 f) formulierten Anforderungen, übertrüge man sie unverändert von der Entscheidung über die Frage, ob der beabsichtigte Konzessionsvertrag geschlossen werden darf, auf die nunmehr allein zur Entscheidung stehende Frage der Ausgestaltung der Mitteilung über die Auswahlkriterien und deren Gewichtung nach § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG (bzw. der Berechtigung dagegen erhobener Rügen gem. § 47 Abs. 2 Satz 2, § 47 Abs. 5 EnWG), nicht genügen würde.

    Mangels rechnerischer Zugänglichkeit von Abweichungen bei nicht messbaren Kriterien ist daher zumindest bei solchen Kriterien keine größere Prognostizierbarkeit der Bepunktung unterlegener Angebote gewonnen, als wenn an ein Maß des Abstands zum besten Angebot angeknüpft würde, das anhand unbestimmter verbalen Umschreibungen ("geringfügiger", "deutlicher" usw.) bestimmt werden soll, wie es der Senat im Urteil des Senats vom 3. April 2017 (6 U 151/16 Kart, juris Rn. 130) für ungenügend erachtet hat.

    (3) Eine Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe unzulässig ist, ist zwar dann erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, auf deren Grundlage das beste Angebot ermittelt wird, und sie in Folge dessen auch vor einer willkürlichen und/oder diskriminierenden Angebotsbewertung nicht mehr effektiv geschützt sind (Senat, Urteil vom 27. Januar 2021 - 6 U 95/20 Kart, juris Rn. 344, insoweit unter Bestätigung von Senat, im Urteil vom 3. April 2017, 6 U 151/16 Kart, juris Rn. 129 mwN zum Vergaberecht).

    Unter diesem Gesichtspunkt ergäben sich allerdings etwaige Rechtsverletzungen nicht aus der Verlautbarung einer - Wertungen erfordernden - Bewertungsmethode selbst, sondern allenfalls aus deren Zusammenspiel mit einer (ggf. mit Blick auf die beabsichtigte Bewertungsmethode ungenügend transparenten) Ausformulierung des jeweiligen Kriteriums (siehe Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 151/16 Kart, juris Rn. 130: "nicht zuletzt in Kombination mit der teilweise nicht hinreichend bestimmten Beschreibung der Erwartungen der Gemeinde" und Rn. 132 ff).

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2021 - 6 U 95/20

    Auswahlkriterien für die Einräumung von Wegenutzungsrechten nach dem EnWG

    Der Senat hat diesbezüglich bisher (Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 151/16 Kart, juris Rn. 130) angenommen, dass die Gemeinde in dem Fall, dass sie sich durch ein Beteiligungsunternehmen selbst an dem Konzessionierungsverfahren beteiligt, den potenziellen Bietern die Bewertungsmethode zur Kenntnis zu bringen hat, anhand der sie eine konkrete Bewertung der Angebote hinsichtlich der zuvor in den Auftragsdokumenten festgelegten Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung vornimmt, da andernfalls die Gefahr einer willkürlichen Auswahl bestünde; der Wettbewerb als solcher sowie die Bieterunternehmen sind vor der Gefahr von Manipulationen durch Festlegen und Bekanntgeben transparenter Bewertungsmaßstäbe zu schützen.

    Daher lassen sich auf die Beurteilung dieses Aspekts der 47. Rüge auch nicht die durch die Berufung zitierten Erwägungen des Senats im Urteil vom 3. April 2017 (6 U 151/16 Kart, juris Rn. 129 f) übertragen, wonach im Falle der Anwendung der relativen Bewertungsmethode sich im Vorhinein und bei gemeindlicher Bieterbeteiligung in besonderem Maß transparent bestimmen lassen muss, welchen Erfüllungsgrad (Zielerreichungsgrad) die Angebote aufweisen, um das jeweils beste Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad und die darauf zu machenden Abschläge für die schlechteren Angebote ermitteln zu können.

    (a) Zunächst hat das Landgericht zutreffend festgestellt, dass die hier (teilweise) verwendete relative Bewertungsmethode bei der Auswahl des Konzessionärs nach § 46 EnWG keinen grundlegenden Bedenken unterliegt (vgl. nur Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 151/16 Kart, juris Rn. 127; siehe auch KG, Urteil vom 24. September 2020 - 2 U 93/19 EnWG, juris Rn. 112 ff mwN), sofern die Bieter erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt, welche Gesichtspunkte eines Angebots also als positiv bewertet werden.

    (c) Allerdings hat der Senat im Urteil vom 3. April 2017 (6 U 151/16 Kart, juris Rn. 129 f) - wie durch die Berufung zitiert - ausgeführt, dass sich im Fall der Anwendung der relativen Bewertungsmethode im Vorhinein und bei gemeindlicher Bieterbeteiligung in besonderem Maß transparent bestimmen lassen muss, welchen Erfüllungsgrad (Zielerreichungsgrad) die Angebote aufweisen, um das jeweils beste Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad und die darauf zu machenden Abschläge für die schlechteren Angebote ermitteln zu können (aA OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 76).

  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

    Bei der Gestaltung des Auswahlverfahrens und dessen Entscheidung unterliegt die Gemeinde zudem dem Gebot der Neutralität (Senat, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15, Rn 46; OLG Celle, Urt. v. 26.01.2017 - 13 U 9/16 (Kart), Rn 38; OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart, Rn 93; jew. zit. nach juris), das, abgeleitet als allgemeiner Rechtsgedanke aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Diskriminierungsverbot und dem Transparenzgebot ein Richten in eigener Sache verbietet.

    Daraus folgt das Gebot einer ausreichenden personellen und organisatorischen Trennung zwischen verfahrensleitender Stelle und Bieter (BGH, Beschl. v. 18.10.2016 - KZB 46/15 - Landesbetrieb Berlin Energie, Rn 43; Senat, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U1/15, Rn 50; jeweils zit. nach juris), wie auch das Verbot der Vorfestlegung der Kommune zugunsten eines bestimmten Bieters (OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart, Rn 88; zit. nach juris).

  • KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15

    Gasversorgungsnetz Berlin

    Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung allenfalls die Nichtigkeit eines Konzessionsvertrags nach § 134 BGB (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 -, BGHZ 199, 289-322, Rn. 103) oder einen Unterlassungsanspruch zur Folge haben (z.B. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. August 2017 - 6 U 1/17 Kart -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. April 2017 - 6 U 151/16 Kart -, Rn. 83, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 2018 - VI-2 U 7/16 /Kart) -, Rn. 81, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. März 2015 - 11 W 47/14 (Kart) -, Rn. 16, juris).
  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

    2017, 13 U 9/16 (Kart), Rn. 38; OLG Karlsruhe, Urt. v. 3. April 2017, 6 U 151/16 Kart, Rn 94; jeweils zit. nach juris).
  • LG Dortmund, 16.05.2023 - 19 O 10/23

    Auch Trinkwasserkonzessionen sind transparent zu vergeben!

    Denn jeder Rechtsverstoß muss erheblich sein, sich also im Ergebnis auf die Auswahlentscheidung überhaupt auswirken können; eine unbillige Behinderung eines Mitbewerbers durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann (BGH NVwZ 2014, 807; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2017, 135126; OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 120569).

    Allein der Umstand der Beteiligung der Verfügungsbeklagten an der siegreichen Mitbieterin genügt ebenfalls nicht; der "böse Schein" reicht nicht aus, vielmehr müssen in der Gesamtschau aller Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durchgreifende Zweifel an der Neutralität der Gemeinde bestehen (OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 120569).

    Das materielle Kartellrecht verlangt insoweit zur Wahrung des Geheimwettbewerbs, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Neutralitätsgebots lediglich eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen der Kommune als verfahrensleitender Stelle und der Kommune als Mitbieter (OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 120569; OLG Brandenburg, BeckRS 2017, 127968).

    Eine unbillige Behinderung durch das fehlerhafte Auswahlverfahren wäre erst zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststünde, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann (BGH NVwZ 2014, 807; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2017, 135126; OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 120569).

  • OLG Schleswig, 16.04.2018 - 16 U 110/17

    Vergabe von Wegenutzungsverträgen: Nachprüfungstiefe bei

    Dem Senat erschließt sich nach all dem die Auffassung des von der Verfügungsklägerin für sich reklamierten OLG Karlsruhe (Urteil vom 3. April 2017, 6 U 151/16 [Anl. ASt 80], S. 43) nicht, dass sich im Falle der Anwendung der relativen Bewertungsmethode "im Vorhinein bestimmen lassen muss, welchen Erfüllungsgrad (Zielerreichungsgrad) die Angebote bei den jeweiligen Unterkriterien aufweisen, um das beste Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad und die darauf zu machenden Abschläge für die schlechteren Angebote ermitteln zu können".
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2019 - 6 U 113/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Vergabe von Wegenutzungsverträgen im

    Erst nach dem Senatsurteil vom 3.4.2017 (6 U 151/16 Kart.) seien die Maßstäbe und Grundsätze zur Transparenz einer Bewerbungsmatrix bei Energiekonzessionsabgaben insoweit klar herausgearbeitet worden.

    Bloße Zweifel oder ein böser Schein genügten gerade nicht, um von einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung auszugehen (Senat, Urteil vom 3.4.2017 - 6 U 151/16 Kart juris Rn. 100).

    Auch aus dem von der Klägerin angeführten Senatsurteil vom 3.4.2017 - 6 U 151/16 Kart, juris Rn 186 f. ergibt sich nichts Abweichendes.

  • OLG Schleswig, 18.05.2020 - 16 U 66/19

    Vergabe von Wegerechtskonzessionen für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes:

    Dem Senat erschließt sich daher weiterhin die von der Klägerin anhaltend für sich reklamierte Auffassung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 3. April 2017, 6 U 151/16 S. 43) nicht, dass sich im Falle der Anwendung der relativen Bewertungsmethode "im Vorhinein bestimmen lassen muss, welchen Erfüllungsgrad (Zielerreichungsgrad) die Angebote bei den jeweiligen Unterkriterien aufweisen, um das beste Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad und die darauf zu machenden Abschläge für die schlechteren Angebote ermitteln zu können".
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

    Bewertet der Konzessionsgeber bei der Ausschreibung unter den Zielen des § 1 EnWG die Effizienz (hier: 19 Punkte) gegenüber der Preisgünstigkeit (hier: 9 Punkte) mehr als doppelt so hoch, so ist dies willkürlich und überschreitet den eingeräumten Beurteilungsspielraum (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe, Urt. v. 3.4.2017 - 6 U 151/16 Kart).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der

  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 U 4/17

    Neuvergabe eines Konzessionsvertrags: Untersagung des Abschlusses eines

  • LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19

    Akteneinsichtsrecht, Vergabe Stromkonzession

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2021 - 2 U 3/21

    Wirksamkeit eines Stromkonzessionsvertrags Zulässigkeit einer

  • LG Dortmund, 24.07.2019 - 10 O 52/17

    Konzessionsvergabeverfahren, Bewertungsmethode, Darlegungs- und Beweislast,

  • OLG Schleswig, 19.09.2017 - 16 U 68/17

    Energienetzkonzessionen sind transparent zu vergeben!

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 153/16
  • LG Dortmund, 22.09.2022 - 13 O 7/22
  • LG Köln, 04.03.2021 - 88 O (Kart) 48/20
  • VK Niedersachsen, 17.12.2020 - VgK-42/20

    Ausschreibung des Betriebs der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde als

  • LG Köln, 04.03.2021 - 88 O (Kart) 47/20
  • VK Thüringen, 02.06.2023 - 4003-407-2022-E-008-SLF

    Keine Stillhaltefrist zwischen Rüge und Nachprüfungsantrag!

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 155/16
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3976
OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16 (https://dejure.org/2017,3976)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2017 - 6 U 151/16 (https://dejure.org/2017,3976)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 6 U 151/16 (https://dejure.org/2017,3976)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
    Erstbegehungsgefahr für Verletzung einer Unionsmarke nach Erwerb einer generischen Top-Level-Domain; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsanspruchs

  • damm-legal.de

    Zur Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei Erwerb einer Domain

  • Wolters Kluwer

    Erstbegehungsgefahr für Verletzung einer Unionsmarke nach Erwerb einer generischen Top-Level-Domain; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsanspruchs

  • online-und-recht.de

    Zur Frage, ab wann bei einer generischen Domain eine Markenverletzung vorliegt

  • rechtsportal.de

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Kennzeichen; Unionsmarke; generische Top-Level-Domain; Erstbegehungsgefahr; Bestimmtheit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Verletzung einer Marke durch Verwendung einer generischen Top-Level-Domain

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstbegehungsgefahr für Verletzung einer Unionsmarke nach Erwerb einer generischen Top-Level-Domain

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei Erwerb einer Domain

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Registrierung einer verwechslungsfähigen Domain mit generischer Top-Level-Domain begründet nicht ohne Weiteres eine Erstbegehungsgefahr für eine Markenrechtsverletzung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Domain: Erstbegehungsgefahr für Verletzung einer Marke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung einer Unionsmarke bei Verwendung einer generischen Top-Level-Domain

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 229
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Die die Erstbegehungsgefahr begründenden Umstände müssen die drohende Verletzungshandlung so konkret abzeichnen, dass sich für alle Tatbestandsmerkmale zuverlässig beurteilen lässt, ob sie verwirklicht sind (BGH, Urt. v. 4.5.2016 - I ZR 58/14, Rn. 32 - Segmentstruktur, juris).

    Die Verteidigung der eigenen Rechtsansicht kann erst dann eine Erstbegehungsgefahr begründen, wenn nicht nur der eigene Standpunkt vertreten wird, um sich die Möglichkeit eines entsprechenden Verhaltens für die Zukunft offenzuhalten, sondern den Erklärungen bei Würdigung der Umstände des konkreten Falls auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (BGH, Urteil vom 04. Mai 2016 - I ZR 58/14, Rn. 36 - Segmentstruktur, m.w.N. - juris).

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein mit der Klagemarke übereinstimmender Bestandteil das angegriffene Zeichen prägt, ist eine durch Benutzung gesteigerte Kennzeichnungskraft des Klagezeichens zu berücksichtigen (BGH GRUR 2009, 484 Rn. 34 [BGH 05.02.2009 - I ZR 167/06] - METROBUS).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 82/14

    Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Dies gilt auch dann, wenn der Anmelder Unternehmer ist und wenn die Registrierung unter der generischen Top-Level-Domain ".com" erfolgt, die eigentlich für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist (vgl. BGH GRUR 2008, 912 Rn. 19 [BGH 13.03.2008 - I ZR 151/05] - Metrosex; GRUR 2016, 810 Rn. 24 [BGH 28.04.2016 - I ZR 82/14] - profitbricks.es).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags unterscheiden sich bei der vorbeugenden Unterlassungsklage nicht von denjenigen einer Verletzungsunterlassungsklage (BGH GRUR 2015, 1201 Rn. 42 [BGH 23.09.2015 - I ZR 78/14] - Sparkassen-Rot/Santander-Rot).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Auf der anderen Seite ist maßgebend, ob und inwieweit die Rechtsverletzung sich als unvermeidbare Begleiterscheinung technischer oder organisatorischer Sachverhalte darstellt, auf die der Inanspruchgenommene keinen Einfluss hat oder ob dieser zielgerichtet von der inländischen Erreichbarkeit profitiert und die Beeinträchtigung des Zeicheninhabers dadurch nicht nur unwesentlich ist (BGH GRUR 2012, 621 Rn. 36 [BGH 08.03.2012 - I ZR 75/10] - OSCAR).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Dies gilt auch dann, wenn der Anmelder Unternehmer ist und wenn die Registrierung unter der generischen Top-Level-Domain ".com" erfolgt, die eigentlich für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist (vgl. BGH GRUR 2008, 912 Rn. 19 [BGH 13.03.2008 - I ZR 151/05] - Metrosex; GRUR 2016, 810 Rn. 24 [BGH 28.04.2016 - I ZR 82/14] - profitbricks.es).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2016 - 6 U 227/15

    Irreführung über Kennzeichnungspflicht für gefährliche Gemische nach der CLP-VO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Bestanden in dringlichkeitsschädlicher Zeit bereits Anhaltspunkte für einen Unterlassungsanspruch, kann sich gleichwohl die Dringlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, wenn eine Zäsur eintritt, die das unmittelbare Bevorstehen von Verletzungshandlungen wesentlich wahrscheinlicher macht (sog. dringlichkeitsbegründender "Qualitätssprung", vgl. Senat, Urt. v. 7.7.2016 - 6 U 227/15, Rn. 45 - juris; Urt. v. 13.10.2016 - 6 U 109/16, Rn. 9 - juris).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16

    Verfügungsgrund für Unterlassungsverfügung aus Gemeinschaftsgeschmacksmuster;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Bestanden in dringlichkeitsschädlicher Zeit bereits Anhaltspunkte für einen Unterlassungsanspruch, kann sich gleichwohl die Dringlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, wenn eine Zäsur eintritt, die das unmittelbare Bevorstehen von Verletzungshandlungen wesentlich wahrscheinlicher macht (sog. dringlichkeitsbegründender "Qualitätssprung", vgl. Senat, Urt. v. 7.7.2016 - 6 U 227/15, Rn. 45 - juris; Urt. v. 13.10.2016 - 6 U 109/16, Rn. 9 - juris).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Erforderlich ist deshalb, dass das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug ("commercial effect") aufweist (BGH, GRUR 2005, 431, 433 [BGH 13.10.2004 - I ZR 163/02] - HOTEL MARITIME).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 243/13

    Verfügungsgrund bei Schutzrechtsverletzungen, insbesondere Zurechnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    aa) Aufgrund der von jeder Markenverletzung ausgehenden Gefährdung für die geschützte Marke besteht ein berechtigtes Interesse des Markeninhabers, weitere Verletzungshandlungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes alsbald zu unterbinden; insoweit kann der in der Dringlichkeitsvermutung gem. § 12 Abs. 2 UWGzum Ausdruck kommende allgemeine Rechtsgedanke auch auf das Markenrecht angewendet werden (Senat, WRP 2014, 981 m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.10.2019 - 6 U 142/19

    Umpacken von importierten Arzneimitteln

    Denn selbst wenn in dringlichkeitsschädlicher Zeit bereits Anhaltspunkte für einen Unterlassungsanspruch bestanden, die ggf. einen Unterlassungsanspruch hätten begründen können, kann sich gleichwohl die Dringlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, wenn eine Zäsur eintritt, die das unmittelbare Bevorstehen von Verletzungshandlungen wesentlich wahrscheinlicher macht (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 02.02.2017 - 6 U 151/16, GRUR-RR 2017, 229 - ICANN; s. auch Feddersen in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 54 Rn. 37a).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2022 - 15 U 16/21

    Bewerbung eines Angebots von Mobilfunkdienstleistungen; Bewerbung mit "Bester

    Sobald die Hauptsache zwischen den Parteien anhängig ist, ist demnach das damit befasste Gericht auch für das Eilverfahren ausschließlich zuständig (OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2017, 229 - CANN; Senat, Beschl. v. 29.06.2017, 15 U 41/17, BeckRS 2017, 120339; OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 27.10.2016, 6 U 105/16, BeckRS 2016, 112916; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer, UWG, 4. Aufl. 2016, § 12 Rn. 353; Prütting / Gehrlein, ZPO Kommentar, 13. Aufl. 2021, § 937 ZPO, Rn. 2; Büscher/Schmidt, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 166; Voß in: Cepl/Voß, a.a.O., § 937 ZPO, Rn. 4).
  • LG Hamburg, 01.11.2018 - 327 O 140/13

    Markenrecht: Markenrechtliche Ansprüche zwischen Unternehmen mit gleichrangigen

    Im Hinblick auf Verbotsanträge betreffend die Benutzung der generischen Top Level Domain .merckmsd schließt sich die Kammer den Ausführungen des OLG Frankfurt in dessen Urteil vom 02.02.2017, Az. 6 U 151/16, an.

    Soweit sich die Klägerin mit ihrem Hauptantrag zu Ziff. I 1 lit. a), letzter und vorletzter Spiegelstrich (Seite 2 (unten) bis 3 (oben) des Schriftsatzes vom 21.02.2018), abstrakt gegen die Nutzung der "Domains" ".merck" und ".merckmsd" "für Arzneimittel, Waren zur Haut- und Gesundheitspflege sowie Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens" durch die Beklagtenseite wendet, ist jener Klageantrag zudem auch deshalb weder zulässig noch begründet, weil er eine etwaig bevorstehende Verletzungshandlung nicht hinreichend konkret - nämlich gar nicht - wiedergibt und eine Erstbegehungsgefahr für eine Benutzung jener gTLDs durch die Beklagten in der Europäischen Union nicht ersichtlich ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2017, 229 ff.).

  • LG Hamburg, 28.02.2019 - 327 O 183/16

    Markenrecht: Markenrechtliche Ansprüche zwischen Unternehmen mit gleichrangigen

    Im Hinblick auf den Hauptantrag zu Ziff. I 2a schließt sich die Kammer den Ausführungen des OLG Frankfurt in dessen Urteil vom 02.02.2017, Az. 6 U 151/16, an.

    Soweit die Klägerin den Beklagten mit ihrem Hauptantrag zu Ziff. I 2a (Seite 69 des Schriftsatzes vom 24.09.2018) abstrakt die Darstellung der "Waren und Dienstleistungen der Beklagten zu 2. und/oder mit ihr verbundener Unternehmen aus dem pharmazeutischen Bereich" und des "Unternehmen[s] der Beklagten zu 2. und/oder mit ihr verbundener Unternehmen im pharmazeutischen Bereich" unter "der generischen Top Level Domain .merckmsd" verboten wissen will, ist jener Klageantrag, abgesehen von seiner fehlenden Bestimmtheit aufgrund seiner Formulierungen "mit ihr verbundener Unternehmen aus dem pharmazeutischen Bereich" bzw. "mit ihr verbundener Unternehmen im pharmazeutischen Bereich", zudem auch deshalb weder zulässig noch begründet, weil er eine etwaig bevorstehende Verletzungshandlung nicht hinreichend konkret - nämlich gar nicht - wiedergibt und eine Erstbegehungsgefahr für eine Benutzung der gTLD ".merckmsd" durch die Beklagten in Deutschland nicht ersichtlich ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2017, 229 ff.).

  • OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 U 55/22

    Wettberwerblicher Unterlassungsanspruch bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der

    Im Streitfall kann daher dahingestellt bleiben, ob die einstweilige Zulassung eines vollmachtlosen Vertreters nach § 89 Abs. 1 ZPO in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - wie von der Berufung vertreten wird - wegen der Besonderheiten dieser Verfahren von vornherein nicht in Betracht kommt (so OLG München, Urteil vom 22.01.1999 - 21 U 6698/98, NVwZ-RR 1999, 548; Piekenbrock, in: BeckOK ZPO, Stand: 01.12.2022, § 89 ZPO; a.A., allerdings ohne nähere Begründung, OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.02.2017 - 6 U 151/16, BeckRS 2017, 102814).
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