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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07   

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https://dejure.org/2007,9336
OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07 (https://dejure.org/2007,9336)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.11.2007 - 6 U 154/07 (https://dejure.org/2007,9336)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. November 2007 - 6 U 154/07 (https://dejure.org/2007,9336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit im Zusammenhang mit einer Urteilsverfügung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines mit Sicherheit aufzuhebenden Urteils als Grund für eine Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer im Urteilswege erlassenen einstweiligen Verfügung; Glaubhaftmachung des Fehlens eines Verfügungsgrundes als Voraussetzung für eine Einstellung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 707; ; ZPO § 719

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 707; ZPO § 719
    Ausnahmsweise zu erfolgende Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer mit Urteil ergangenen einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Vollstreckungseinstellung bei einstweiliger Verfügung?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Vollstreckungseinstellung bei einstweiliger Verfügung?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 5 U 225/96
    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07
    Das gilt jedoch nur in "extremen Ausnahmefällen" (OLG Frankfurt/M., JurBüro 1992, 1996), also nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen (vgl. OLG Frankfurt/M., MDR 1983, 585; MDR 1997, 393; OLG Stuttgart, WRP 1983, 242; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 719 Rn. 1; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 719 Rn. 3, jeweils m.w.N.).

    Solche Ausnahmefälle können dann gegeben sein, wenn bereits feststeht, dass das Urteil aufzuheben ist oder die fehlende Dringlichkeit glaubhaft gemacht ist (vgl. Zöller/Herget, a.a.O., KG, NJW-RR 1998, 1381; OLG Frankfurt/M., MDR 1997, 393; OLG Köln GRUR 1982, 504).

  • OLG Frankfurt, 12.09.1991 - 6 U 140/91
    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07
    Der Charakter dieser vorläufigen Regelung würde unterlaufen, wenn die - noch vordergründigere - Prüfung im Verfahren auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei bloßen Zweifeln gegenüber dem erlassenen Verbot dazu führen könnte, eine einstweilige Regelung außer Kraft zu setzen (vgl. OLG Frankfurt/M., JurBüro 1992, 196).
  • OLG Frankfurt, 18.03.1983 - 17 U 58/83
    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07
    Das gilt jedoch nur in "extremen Ausnahmefällen" (OLG Frankfurt/M., JurBüro 1992, 1996), also nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen (vgl. OLG Frankfurt/M., MDR 1983, 585; MDR 1997, 393; OLG Stuttgart, WRP 1983, 242; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 719 Rn. 1; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 719 Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 06.09.1984 - 6 U 49/84

    Portraitfotos

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07
    Zwar ist - wie die Beklagte anführt - allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz eines ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 940 Rn. 4 a.E.; OLG München, FamRZ 1996, 1411; KG, NJW-RR 2001, 1202; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1236; OLG Frankfurt/M., NJW 1985, 1295; KG, MDR 1994, 1012; sogen. "Selbstwiderlegung").
  • OLG München, 16.01.1996 - 12 UF 1457/95
    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07
    Zwar ist - wie die Beklagte anführt - allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz eines ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 940 Rn. 4 a.E.; OLG München, FamRZ 1996, 1411; KG, NJW-RR 2001, 1202; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1236; OLG Frankfurt/M., NJW 1985, 1295; KG, MDR 1994, 1012; sogen. "Selbstwiderlegung").
  • OLG Rostock, 26.06.1996 - 6 U 395/96

    Zulässigkeit von sogenannten Befriedigungsverfügungen im einstweiligen

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07
    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen und der nur in den bezeichneten äußerst engen Grenzen erlaubten einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung einer ergangenen einstweiligen Verfügung kommt es auf die weiteren Ausführungen der Beklagten zu einer konkreten und unmittelbaren Gefahr der Existenzvernichtung (bei einem vorgeblich fehlenden Vollzugsinteresse der Klägerin) nicht mehr (entscheidend) an, da regelmäßig gegebene Vollstreckungsnachteile insoweit nicht gereichen (vgl. Zöller/Herget, a.a.O., § 719 Rn. 6 m.w.N.), zumal die Anordnung der Sequestration (§ 938 ZPO) durch das Landgericht - unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 938 Rn. 4 und 7ff.; OLG Rostock, MDR 1996, 1183) - der Beklagten grundsätzlich eine Aussicht darauf schafft, den Besitz mit einer rechtskräftigen Entscheidung ungeschmälert wieder eingeräumt zu erhalten und eine erstrebte Verwertung fortzusetzen.
  • KG, 13.08.1997 - 3 UF 3216/97

    Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger als Wegfall des Verfügungsgrundes für

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07
    Solche Ausnahmefälle können dann gegeben sein, wenn bereits feststeht, dass das Urteil aufzuheben ist oder die fehlende Dringlichkeit glaubhaft gemacht ist (vgl. Zöller/Herget, a.a.O., KG, NJW-RR 1998, 1381; OLG Frankfurt/M., MDR 1997, 393; OLG Köln GRUR 1982, 504).
  • OLG Hamm, 09.03.1990 - 7 U 142/89
    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07
    Zwar ist - wie die Beklagte anführt - allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz eines ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 940 Rn. 4 a.E.; OLG München, FamRZ 1996, 1411; KG, NJW-RR 2001, 1202; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1236; OLG Frankfurt/M., NJW 1985, 1295; KG, MDR 1994, 1012; sogen. "Selbstwiderlegung").
  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 100/93

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07
    Zwar ist - wie die Beklagte anführt - allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz eines ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 940 Rn. 4 a.E.; OLG München, FamRZ 1996, 1411; KG, NJW-RR 2001, 1202; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1236; OLG Frankfurt/M., NJW 1985, 1295; KG, MDR 1994, 1012; sogen. "Selbstwiderlegung").
  • OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung bei zögerlichem Verhalten des

    Das OLG Rostock hat in seiner Entscheidung vom 08.11.2007 (OLGR Rostock 2008, 211, Rn 9) einen Zeitraum von maximal vier Wochen nicht als ausreichend zur Selbstwiderlegung angesehen (bei dem dort zugrunde liegenden Fall ging es nach Antragserweiterung auch um eine Besitzeinräumung).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.12.2007 - 6 U 154/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10988
OLG Koblenz, 20.12.2007 - 6 U 154/07 (https://dejure.org/2007,10988)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.12.2007 - 6 U 154/07 (https://dejure.org/2007,10988)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 6 U 154/07 (https://dejure.org/2007,10988)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechte und Pflichten aus einem "Tankstellen-Verwalter-Vertrag"; Erfordernis der Schließung eines neuen Tankstellenvertrages für eine sog. Umflaggung der Tankstelle; Anspruch auf Anpassung des Pachtzinses aus dem "Tankstellen-Verwalter-Vertrag"; Verhinderug der ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 154 Abs. 1; ; BGB § 157; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 313; ; BGB §§ 812 ff.; ; BGB § 814; ; HGB § 89 b

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Tankstellenpächters einer freien Tankstelle auf Ermäßigung des Pachtzinses bei Umstellung auf Markenkraftstoffe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Anspruch auf Senkung des Pachtzinses bei Tankstelle?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 793
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2007 - 6 U 154/07
    Eine Willenserklärung liegt vor, wenn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Erklärende hätte erkennen und vermeiden können, dass sein Verhalten nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH NJW 1990, 454, 456).
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2007 - 6 U 154/07
    Notwendig für die Verwirkung eines Rechts ist, dass sich der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat, dass dieser das ihm zustehende Recht nicht mehr geltend machen werde, dass es mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist, dass der Berechtigte später doch mit dem ihm zustehenden Recht hervortritt und dass unter diesem Gesichtspunkt die Leistung für den Verpflichteten unzumutbar ist (vgl. z. B. BGH NJW 2007, 2183, 2184).
  • BGH, 14.03.1963 - VII ZR 257/61
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2007 - 6 U 154/07
    Die Annahme eines Vertragsangebots kann durch die Entgegennahme der vertraglichen Leistung erfolgen, wenn der andere Teil darin die Äußerung des Einverständnisses mit dem angebotenen Vertrag sehen durfte (BGH NJW 1963, 1248).
  • BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 71/89

    Ansprüche des Nutzungsberechtigten für Ausbau einer Wohnung nach dem Auszug

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2007 - 6 U 154/07
    Ein späterer Wegfall dieses Rechtsgrundes führt nicht zur Anwendbarkeit der Bestimmung des § 814 BGB (vgl. dazu BGH NJW 1990, 1789, 1790).
  • BGH, 18.04.1986 - V ZR 32/85

    Anspruch auf Abschlu des Hauptvertrages aus einem Vorvertrag; Bestimmtheit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2007 - 6 U 154/07
    Sie muss ihre Klage jedoch nicht auf das Verlangen nach einer Vertragsanpassung beschränken, sondern kann mit der Klage sofort die Leistung verlangen, die bei Vornahme der geschuldeten Vertragsanpassung, vereinbart worden wäre (vgl. dazu BGH NJW 1986, 2820, 2821).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.09.2008 - 6 U 154/07   

Zitiervorschläge
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OLG Oldenburg, 19.09.2008 - 6 U 154/07 (https://dejure.org/2008,46298)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.09.2008 - 6 U 154/07 (https://dejure.org/2008,46298)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. September 2008 - 6 U 154/07 (https://dejure.org/2008,46298)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   OLG Hamm - 6 U 154/07   

Anhängiges Verfahren
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OLG Hamm - 6 U 154/07 (https://dejure.org/9999,10107)
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