Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2063
OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04 (https://dejure.org/2005,2063)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.02.2005 - 6 U 155/04 (https://dejure.org/2005,2063)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 6 U 155/04 (https://dejure.org/2005,2063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrige Telefonwerbung; Anforderungen an eine ausnahmsweise zulässige Telefonwerbung; Vereinbarkeit des grundsätzlichen Verbotes mit der Fernabsatzrichtlinie; Unterhaltung von Vertragsbeziehungen zum Angerufenen; Wettbewerbshandlungen durch vertragserweiternde ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 3, 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Telefonwerbung: Unerwünschte Werbeanrufe der Deutschen Telekom unzulässig

  • Judicialis

    UWG § 2; ; UWG § 3; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 2 § 3 § 7 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1
    Unzulässige Telefonwerbung zur Tarifumstellung durch Telekommunikationsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2786
  • GRUR 2005, 965 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99

    Telefonwerbung für Blindenwaren

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04
    Soweit die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 1 UWG a.F. sowie der nunmehr eingefügte § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG strengere Maßstäbe anlegen als gemeinschaftsrechtlich vorgesehen, steht dies mithin in Einklang mit den vorgesehenen Rechten der Mitgliedstaaten zur Erhaltung und Schaffung strengeren nationalen Rechts (vgl. BGH GRUR 2002, 637 - Werbefinanzierte Telefongespräche; BGH GRUR 2001, 1181 - Telefonwerbung für Blindenwaren; Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 7 Rn. 36; Fezer/Maukowski, UWG, § 7 Rn. 52 ff).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04
    Nach der zu § 1 UWG a.F. entwickelten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen grundsätzlich unzulässig und nur ausnahmsweise dann nicht, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis erteilt hat (vgl. zuletzt BGH GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung sowie die weiteren Nachweise bei Köhler/Piper, UWG, 3. Auf., § 1 Rn. 143).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 227/99

    Werbefinanzierte Telefongespräche

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04
    Soweit die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 1 UWG a.F. sowie der nunmehr eingefügte § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG strengere Maßstäbe anlegen als gemeinschaftsrechtlich vorgesehen, steht dies mithin in Einklang mit den vorgesehenen Rechten der Mitgliedstaaten zur Erhaltung und Schaffung strengeren nationalen Rechts (vgl. BGH GRUR 2002, 637 - Werbefinanzierte Telefongespräche; BGH GRUR 2001, 1181 - Telefonwerbung für Blindenwaren; Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 7 Rn. 36; Fezer/Maukowski, UWG, § 7 Rn. 52 ff).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 20 U 170/02

    Voraussetzung der Miturheberschaft bei Erschaffung einer Tonskulptur bei

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04
    Ob die tatbestandsmäßige Verwirklichung der Norm nicht schon deshalb, weil § 7 Abs. 2 UWG die mit unlauterer Telefonwerbung einhergehende Beeinträchtigung als "unzumutbare Belästigung" qualifiziert, zugleich die Voraussetzungen eines "nicht nur unerheblichen" Nachteils i.S. des § 3 UWG indiziert (vgl. Köhler, Die "Bagatellklausel" in § 3 UWG, GRUR 2005, 1 ff, 4 und 9), sei dahin gestellt.
  • LG Bonn, 25.11.2008 - 11 O 110/07

    Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern auf deren privaten

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis erteilt hat (vgl. OLG Köln NJW 2005, 2786, 2787 m.w.N.).

    Eine solche ist insbesondere nicht schon darin begründet, dass - wie im Streitfall - der Werbende geschäftliche Beziehungen zu der fraglichen Verbraucherin unterhält (vgl. OLG Köln NJW 2005, 2786, 2787 m.w.N).

    Ob ein Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG stets auch eine wettbewerbsrechtliche Relevanz im Sinne des § 3 UWG indiziert (so Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Auflage 2008, § 7 Rn. 15; offen gelassen OLG Köln NJW 2005, 2786, 2787 m.w.N.), bedarf keiner Entscheidung.

    Hierfür reicht nämlich bereits aus, wenn die Interessen nur eines einzigen Verbrauchers beeinträchtigt werden können (ebenso gelassen OLG Köln NJW 2005, 2786, 2787).

  • LG Bonn, 02.05.2006 - 11 O 158/04

    Werbeanrufe ohne Einwilligung des Verbrauchers für die Vereinbarung anderer

    Das hat der Wettbewerbssenat des OLG Köln für die hier zu beurteilende Konstellation von Werbeanrufen für die Vereinbarung anderer Telefontarife der Beklagten entschieden (Urteil vom 25.2.2005 - 6 U 155/04, NJW 2005, 2786).

    Die von der Beklagten herangezogenen Ausführungen aus dem Urteil des OLG Köln vom 08.10.2004 - 6 U 147/04 - können nicht auf die Vereinbarung geänderter Telefontarife übertragen werden (s. OLG Köln, Urteil vom 25.2.2005 - 6 U 155/04, NJW 2005, 2786).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht