Rechtsprechung
OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
UWG §§ 2, 3, 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt.
"Telefonisch angebotene neue Tarife"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrige Telefonwerbung; Anforderungen an eine ausnahmsweise zulässige Telefonwerbung; Vereinbarkeit des grundsätzlichen Verbotes mit der Fernabsatzrichtlinie; Unterhaltung von Vertragsbeziehungen zum Angerufenen; Wettbewerbshandlungen durch vertragserweiternde ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 3, 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Telefonwerbung: Unerwünschte Werbeanrufe der Deutschen Telekom unzulässig
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 2 § 3 § 7 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1
Unzulässige Telefonwerbung zur Tarifumstellung durch Telekommunikationsunternehmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unerlaubte Werbeanrufe der DTAG
- dr-schulte.de (Kurzinformation)
Unzulässige Telefonwerbung
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Telefonwerbung: Unerwünschte Werbeanrufe der Deutschen Telekom unzulässig -
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unerlaubte Werbeanrufe der DTAG
Verfahrensgang
- LG Bonn, 06.07.2004 - 10 O 27/04
- LG Bonn, 06.07.2004 - 1O O 27/04
- OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2786
- GRUR 2005, 965 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
Telefonwerbung für Blindenwaren
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04
Soweit die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 1 UWG a.F. sowie der nunmehr eingefügte § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG strengere Maßstäbe anlegen als gemeinschaftsrechtlich vorgesehen, steht dies mithin in Einklang mit den vorgesehenen Rechten der Mitgliedstaaten zur Erhaltung und Schaffung strengeren nationalen Rechts (vgl. BGH GRUR 2002, 637 - Werbefinanzierte Telefongespräche; BGH GRUR 2001, 1181 - Telefonwerbung für Blindenwaren;… Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 7 Rn. 36;… Fezer/Maukowski, UWG, § 7 Rn. 52 ff). - BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04
Nach der zu § 1 UWG a.F. entwickelten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen grundsätzlich unzulässig und nur ausnahmsweise dann nicht, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis erteilt hat (vgl. zuletzt BGH GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung sowie die weiteren Nachweise bei Köhler/Piper, UWG, 3. Auf., § 1 Rn. 143). - BGH, 20.12.2001 - I ZR 227/99
Werbefinanzierte Telefongespräche
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04
Soweit die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 1 UWG a.F. sowie der nunmehr eingefügte § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG strengere Maßstäbe anlegen als gemeinschaftsrechtlich vorgesehen, steht dies mithin in Einklang mit den vorgesehenen Rechten der Mitgliedstaaten zur Erhaltung und Schaffung strengeren nationalen Rechts (vgl. BGH GRUR 2002, 637 - Werbefinanzierte Telefongespräche; BGH GRUR 2001, 1181 - Telefonwerbung für Blindenwaren;… Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 7 Rn. 36;… Fezer/Maukowski, UWG, § 7 Rn. 52 ff). - OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 20 U 170/02
Voraussetzung der Miturheberschaft bei Erschaffung einer Tonskulptur bei …
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04
Ob die tatbestandsmäßige Verwirklichung der Norm nicht schon deshalb, weil § 7 Abs. 2 UWG die mit unlauterer Telefonwerbung einhergehende Beeinträchtigung als "unzumutbare Belästigung" qualifiziert, zugleich die Voraussetzungen eines "nicht nur unerheblichen" Nachteils i.S. des § 3 UWG indiziert (vgl. Köhler, Die "Bagatellklausel" in § 3 UWG, GRUR 2005, 1 ff, 4 und 9), sei dahin gestellt.
- LG Bonn, 25.11.2008 - 11 O 110/07
Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern auf deren privaten …
Etwas anderes gilt nur, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis erteilt hat (vgl. OLG Köln NJW 2005, 2786, 2787 m.w.N.).Eine solche ist insbesondere nicht schon darin begründet, dass - wie im Streitfall - der Werbende geschäftliche Beziehungen zu der fraglichen Verbraucherin unterhält (vgl. OLG Köln NJW 2005, 2786, 2787 m.w.N).
Ob ein Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG stets auch eine wettbewerbsrechtliche Relevanz im Sinne des § 3 UWG indiziert (…so Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Auflage 2008, § 7 Rn. 15; offen gelassen OLG Köln NJW 2005, 2786, 2787 m.w.N.), bedarf keiner Entscheidung.
Hierfür reicht nämlich bereits aus, wenn die Interessen nur eines einzigen Verbrauchers beeinträchtigt werden können (ebenso gelassen OLG Köln NJW 2005, 2786, 2787).
- LG Bonn, 02.05.2006 - 11 O 158/04
Werbeanrufe ohne Einwilligung des Verbrauchers für die Vereinbarung anderer …
Das hat der Wettbewerbssenat des OLG Köln für die hier zu beurteilende Konstellation von Werbeanrufen für die Vereinbarung anderer Telefontarife der Beklagten entschieden (Urteil vom 25.2.2005 - 6 U 155/04, NJW 2005, 2786).Die von der Beklagten herangezogenen Ausführungen aus dem Urteil des OLG Köln vom 08.10.2004 - 6 U 147/04 - können nicht auf die Vereinbarung geänderter Telefontarife übertragen werden (s. OLG Köln, Urteil vom 25.2.2005 - 6 U 155/04, NJW 2005, 2786).