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   OLG Hamm, 19.03.2009 - 6 U 157/08   

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https://dejure.org/2009,10097
OLG Hamm, 19.03.2009 - 6 U 157/08 (https://dejure.org/2009,10097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.2009 - 6 U 157/08 (https://dejure.org/2009,10097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 2009 - 6 U 157/08 (https://dejure.org/2009,10097)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 249; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 823

  • rewis.io
  • beck.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Kinderspielplatzes; Mitverschulden eines erwachsenen Benutzers der Spielgeräte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 22.11.2013 - 10 U 1/13

    Verkehrssicherungspflicht auf Kinderspielplätzen: Schädigung erwachsener Nutzer

    Allerdings werden von der Rechtsprechung an deren Umfang gerade auf Kinderspielplätzen zu Recht besonders hohe Anforderungen gestellt (vgl. nur OLG Hamm, Urteil vom 19. März 2009 - 6 U 157/08 - m.w.N.; so auch von den Parteien zitiert, hier nach juris).
  • LG Heidelberg, 06.10.2010 - 5 O 85/10

    Verkehrssicherungspflichten gegenüber erwachsenen Benutzern einer

    Gegenüber demjenigen, dem für ihn erkennbar kein Verkehr eröffnet wird (hier: erwachsener Benutzer einer durch Beschilderung nur für Kinder zugelassenen Röhrenrutsche), bestehen bei seiner unbefugten Nutzung grundsätzlich keine Verkehrssicherungspflichten (Abweichung von OLG Hamm vom 19.3.2009 - 6 U 157/08; Fortführung von BGH vom 11.12.1984 - VI ZR 292/82 und RGZ 87, 128).

    Zwar hat auch das OLG Hamm, worauf der Kläger zutreffend hinweist, mit Urteil vom 19.3.2009 - 6 U 157/08 -, Abs.-Nr. 41 so entschieden und ausgeführt, eine unbefugte Nutzung von Spielgeräten führe nicht dazu, dass Sicherungspflichten nicht bestünden; vielmehr bestünden diese, soweit der Verkehr eröffnet sei.

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