Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.02.2002

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   OLG Köln, 26.01.2001 - 6 U 160/00   

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https://dejure.org/2001,5681
OLG Köln, 26.01.2001 - 6 U 160/00 (https://dejure.org/2001,5681)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.2001 - 6 U 160/00 (https://dejure.org/2001,5681)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 6 U 160/00 (https://dejure.org/2001,5681)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 1; ; BGB § 13; ; BGB § 241 a Abs. 3; ; BGB § 241 a Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 S. 3 § 1; ZPO § 153
    Prozessführungsbefugnis einer Verbraucherzentrale - Zusendung entgeltlicher Sonderhefte - Einbeziehung in Zeitschriftenabonnement

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 236
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 26.01.2001 - 6 U 162/00

    Prozessführungsbefugnis einer Verbraucherzentrale - Zusendung entgeltlicher

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2001 - 6 U 160/00
    Denn das Rechtsmittel wurde ausweislich der Berufungsschrift ausdrücklich "namens und im Auftrag des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn - 14 O 67/00 - vom 27.07.2000" eingelegt, welches sich aber gegen die Beklagte des vorliegenden Rechtsstreits richtet, die durch die selben Prozessbevollmächtigten vertreten wird, wie der Verlag N. R. in der Parallelsache 6 U 162/00 (11 O 174/99 LG Köln).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.02.2002 - 6 U 160/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8030
OLG Frankfurt, 07.02.2002 - 6 U 160/00 (https://dejure.org/2002,8030)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.2002 - 6 U 160/00 (https://dejure.org/2002,8030)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 6 U 160/00 (https://dejure.org/2002,8030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 2 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 48 MarkenG
    Markenschutz: Wirkungen eines Teilverzichts des Markeninhabers hinsichtlich der im Warenverzeichnis enthaltenen Waren

  • Wolters Kluwer

    Folgen eines Verzichts des Markeninhabers auf einen Teil der im Warenverzeichnis eingetragenen Waren; Zusatz "plus" in einem Markenzeichen; Abgrenzung eines produktspezifischen Hinweises von einer herkunftskennzeichnenden Funktion; Markenrechtliche Verwechslungsgefahr; ...

  • Judicialis

    MarkenG § 48; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 48 § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Markenrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 3 O 213/00
  • OLG Frankfurt, 07.02.2002 - 6 U 160/00

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 188
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2002 - 6 U 160/00
    Neben diesem Grundsatz, der auch schon bei einer aus mehreren Wörtern bestehenden Marke Anwendung findet (vgl. BGH, WRP 2001, 35 ­ Rational Software Corporation) ist im vorliegenden Fall zusätzlich zu berücksichtigen, daß es sich bei der Bezeichnung Vitalroyale" bzw. Vital-Royale" um eine Wortneubildung handelt (vgl. hierzu BGH, GRUR 1966, 436 ­ VITA-MALZ; Ingerl / Rohnke, MarkenG, § 8 Rdnr. 59; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 8 Rdnr. 149 a).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 18/99

    "Ichtyhol"; Warenbegriff für eine Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2002 - 6 U 160/00
    Hierbei ist in erster Linie abzustellen auf die Kennzeichnungskraft der Klagemarke, den Grad der Zeichenähnlichkeit und den Grad der Warenähnlichkeit, wobei diese Faktoren insofern in einer Wechselbeziehung miteinander stehen, als die eher schwache Ausprägung eines Elementes durch die starke Ausprägung eines anderen Elementes ausgeglichen werden kann (vgl. BGH, WRP 2001, 1447, 1448 f. ­ Ichthyol ­ m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2000 - 6 W 15/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2002 - 6 U 160/00
    Auf die weitere Frage, ob § 23 Nr. 2 MarkenG auch dann anwendbar ist, wenn das Verletzungszeichen markenmäßig gebraucht wird (bejaht in den Entscheidungen des erkennenden Senats MarkenR 2000, 145-Pindjur; GRUR 2000, 905-Schaftol/Schaftöl), kommt es daher nicht an.
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2002 - 6 U 160/00
    Allerdings kann der Schutz einer eingetragenen Marke gegen Verwechslungsgefahr auf eine Nahezuidentität oder vollständige Identität reduziert sein, soweit für die betreffende Bezeichnung hinsichtlich einer im Warenverzeichnis nicht genannten, den dort genannten Waren aber ähnlichen Ware ein Freihaltebedürfnis besteht (BGH, WRP 1997, 758, 760 ­ Turbo II).
  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65

    Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2002 - 6 U 160/00
    Neben diesem Grundsatz, der auch schon bei einer aus mehreren Wörtern bestehenden Marke Anwendung findet (vgl. BGH, WRP 2001, 35 ­ Rational Software Corporation) ist im vorliegenden Fall zusätzlich zu berücksichtigen, daß es sich bei der Bezeichnung Vitalroyale" bzw. Vital-Royale" um eine Wortneubildung handelt (vgl. hierzu BGH, GRUR 1966, 436 ­ VITA-MALZ; Ingerl / Rohnke, MarkenG, § 8 Rdnr. 59; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 8 Rdnr. 149 a).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 118/12

    Umfang des Markenschutzes: Auswirkungen einer Teillöschung durch Teilverzicht

    An diesen schon unter Geltung des Warenzeichengesetzes maßgeblichen Maßstäben für die Bestimmung des Schutzumfangs einer Marke (vgl. RGZ 122, 207, 209 - Bergmännle; BGH, Urteil vom 17. November 1960 - I ZR 110/59, BGHZ 34, 1, 6 - Mon Chéri) hat sich durch das Markengesetz nichts geändert (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2002, 188, 189; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 14 Rn. 694; Hacker in Ströbele, Markengesetz, 10. Aufl., § 9 Rn. 78).
  • LG Düsseldorf, 30.08.2017 - 2a O 129/16
    Sind die erforderlichen Nachforschungen unterblieben, so ist der Schadensersatzanspruch ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Kenntniserlangung bei sorgfältigem Handeln zuzusprechen ( Ingerl/Rohnke , a.a.O., Vor §§ 14-19d; Rn. 220 f.; BGH GRUR 1971, 251, 253 - Oldtimer ; OLG Frankfurt a.N. GRUR-RR 2002, 188, 191 - Vitalroyale; jeweils N.w.N.).
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