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OLG München, 05.07.2001 - 6 U 1626/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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UWG § 1
Formidentität von Original und Nachbildung im Wettbewerbsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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UWG § 1; ZPO § 286
Anforderungen an den Nachweis der unmittelbaren Übernahme eines fremden Produkts
Verfahrensgang
- LG München I, 22.11.2000 - 7 HKO 12156/98
- OLG München, 05.07.2001 - 6 U 1626/01
Wird zitiert von ...
- OLG München, 30.01.2003 - 6 U 4546/01
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
In gleicher Weise haben die Parteien auf das Urteil des Landgerichts München I vom 22.11.2000 (7 HKO 12156/98) und auf das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 05.07.2001 (6 U 1626/01) Bezug genommen.Ferner wiederholt die Beklagte ihren diesbezüglichen Sachvortrag aus dem Parallelverfahren (7 HKO 12156/98; 6 U 1626/01) und stützt sich insoweit auf die erstinstanziell vorgelegten Sitzungsprotokolle dieses Parallelverfahrens gemäß Anlagen B 1, B 2 und B 3. Schließlich nimmt die Beklagte Bezug auf ihr Berufungsvorbringen im Verfahren 6 U 1626/01 und macht dieses zum Gegenstand ihres Sachvortrags.
Wie sich aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme im Parallelverfahren (7 HKO 12156/98; 6 U 1626/01) ergebe, sei der sogenannte "Nicki-Bär" der Handelsagentur M eine Nachahmung des "Partybären" der Klägerin und nicht umgekehrt.
Zu den Grundlagen dieser Überzeugungsbildung hat der Senat in seinem Urteil vom 05.07.2001 in dem von den Parteien mehrfach in Bezug genommenen Parallelverfahren (7 HKO 1 21 56/98; 6 U 1626/01) umfangreiche Ausführungen gemacht, auf welche zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.