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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93   

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https://dejure.org/1994,7890
OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93 (https://dejure.org/1994,7890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.1994 - 6 U 163/93 (https://dejure.org/1994,7890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 1994 - 6 U 163/93 (https://dejure.org/1994,7890)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 552 BGB, § 9 Abs 1 AGBGB, § 18 AGBGB, § 626 BGB, § 611 BGB
    Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Beitragszahlungsplicht im Fitness-Studio-Vertrag

  • Justiz Hessen

    § 18 AGBG, § 11 AGBG, § 9 AGBG, § 549 BGB, § 547 BGB
    ABG-Recht: Unwirksamkeit der AGB eines Sportstudios

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der mietrechtlichen Vorschriften auf ein mietähnliches Vertragsverhältnis; Rechtliche Einordnung der Benutzung der Räumlichkeiten und Trainingsgeräte eines Fitnessstudios; Folgen der Äquivalenzstörung im Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ; ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Beitragszahlungsplicht im Fitness-Studio-Vertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fitnessstudiovertrag kann bei Umzug gekündigt werden - Umzug ist wichtiger Grund

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 15.08.1991 - 6 U 276/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Soweit der Beklagte unabhängig vom Inhalt des Vertragstextes verpflichtet ist, den Kunden in den Gebrauch der Geräte einzuweisen, zu beraten und zu beaufsichtigen, handelt es sich um reine Nebenpflichten, die trotz ihrer dienstrechtlichen Elemente nichts daran ändern, daß die reine Gebrauchsüberlassung das Vertragsverhältnis maßgeblich prägt (so bereits Sen.Urt. v. 20.3.1986 - 6 U 40/85, S. 7; ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243, 244; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55; a.A.: OLG Hamm NJW-RR 1992, 242, 243).

    Es kann dahinstehen, ob die Dauer der Vertragsverlängerung generell deutlich geringer sein muß als die Erstlaufzeit des Vertrages (so OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55).

  • OLG Hamm, 10.10.1991 - 17 U 2/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Soweit der Beklagte unabhängig vom Inhalt des Vertragstextes verpflichtet ist, den Kunden in den Gebrauch der Geräte einzuweisen, zu beraten und zu beaufsichtigen, handelt es sich um reine Nebenpflichten, die trotz ihrer dienstrechtlichen Elemente nichts daran ändern, daß die reine Gebrauchsüberlassung das Vertragsverhältnis maßgeblich prägt (so bereits Sen.Urt. v. 20.3.1986 - 6 U 40/85, S. 7; ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243, 244; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55; a.A.: OLG Hamm NJW-RR 1992, 242, 243).

    Der Senat folgt dabei nicht der verschiedentlich in der Rspr. (vgl. OLG Frankfurt WM 1985, 938; OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 1082,l083; OLG Hamm NJW-RR 1992, 242, 243) vertretenen Auffassung, als Verzugsschaden ersatzfähig seien allein die reinen Porto- und Materialkosten der Abmahnung, die in der Tat den Betrag von 5 DM nicht erreichen.

  • OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 62/88

    Verlängerungsklausel (Verlängerung um 18 Monate) in einem Vertrag eines Sport-

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Soweit der Beklagte unabhängig vom Inhalt des Vertragstextes verpflichtet ist, den Kunden in den Gebrauch der Geräte einzuweisen, zu beraten und zu beaufsichtigen, handelt es sich um reine Nebenpflichten, die trotz ihrer dienstrechtlichen Elemente nichts daran ändern, daß die reine Gebrauchsüberlassung das Vertragsverhältnis maßgeblich prägt (so bereits Sen.Urt. v. 20.3.1986 - 6 U 40/85, S. 7; ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243, 244; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55; a.A.: OLG Hamm NJW-RR 1992, 242, 243).

    Es kann dahinstehen, ob die Dauer der Vertragsverlängerung generell deutlich geringer sein muß als die Erstlaufzeit des Vertrages (so OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55).

  • OLG Stuttgart, 22.04.1988 - 2 U 219/87

    Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts durch Allgemeine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Der Senat folgt dabei nicht der verschiedentlich in der Rspr. (vgl. OLG Frankfurt WM 1985, 938; OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 1082,l083; OLG Hamm NJW-RR 1992, 242, 243) vertretenen Auffassung, als Verzugsschaden ersatzfähig seien allein die reinen Porto- und Materialkosten der Abmahnung, die in der Tat den Betrag von 5 DM nicht erreichen.
  • BGH, 21.02.1985 - IX ZR 129/84

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligstellung einer Unterrichtsvergütung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Dies stellt nach der Rspr. des BGH (NJW 1985, 1705, 1706) eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar.
  • OLG Frankfurt, 20.03.1986 - 6 U 40/85

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Überlassung von Clubräume und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Soweit der Beklagte unabhängig vom Inhalt des Vertragstextes verpflichtet ist, den Kunden in den Gebrauch der Geräte einzuweisen, zu beraten und zu beaufsichtigen, handelt es sich um reine Nebenpflichten, die trotz ihrer dienstrechtlichen Elemente nichts daran ändern, daß die reine Gebrauchsüberlassung das Vertragsverhältnis maßgeblich prägt (so bereits Sen.Urt. v. 20.3.1986 - 6 U 40/85, S. 7; ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243, 244; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55; a.A.: OLG Hamm NJW-RR 1992, 242, 243).
  • BGH, 24.03.1975 - VIII ZR 185/73

    Zu geringe Wassertiefe in der Umgebung eines Sprungbretts als ein Fehler der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Wird demgegenüber - wie hier - eine Sache lediglich zur Mitbenutzung überlassen, handelt es sich zwar um ein mietähnliches Vertragsverhältnis, auf das mietrechtliche Vorschriften - etwa über die Haftung - weitgehend entsprechend angewendet werden können (so für den Vertrag über die Benutzung einer Badeanstalt BGH VersR 1975, 766).
  • AG Kehl, 05.05.2014 - 4 C 68/14

    Fitnessstudiovertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten

    Zwar ist eine kurzfristige Störung des Äquivalenzverhältnisses grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 05.12.1994, Az. 6 U 163/93, juris).
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   OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93   

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https://dejure.org/1993,6558
OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93 (https://dejure.org/1993,6558)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.1993 - 6 U 163/93 (https://dejure.org/1993,6558)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 1993 - 6 U 163/93 (https://dejure.org/1993,6558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt eine Verletzungshandlung im Sinne des § 1 UWG auch dann in Betracht, wenn der Ruf der Kennzeichnung eines anderen für die eigene Werbung ausgenutzt wird (vgl. BGH GRUR 1985, 550 - "D."; GRUR 1991, 465, 466 - "S.").
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 13/89

    Salomon - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt eine Verletzungshandlung im Sinne des § 1 UWG auch dann in Betracht, wenn der Ruf der Kennzeichnung eines anderen für die eigene Werbung ausgenutzt wird (vgl. BGH GRUR 1985, 550 - "D."; GRUR 1991, 465, 466 - "S.").
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 262/90

    Maßgeblicher Kreis für Verkehrsgeltung des Untertitel eines Buches

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93
    Diese wäre nur anzunehmen, wenn es sich um eine eigenartige, phantasievolle Zusammensetzung der beiden Wörter handelte, die der Verkehr bei der Verwendung als Untertitel eines Buches als geeignet ansieht, dieses Werk von anderen Büchern zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 1993, 488, 490 - "Verschenktexte II").
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93
    Je weniger mithin ein Wort oder Begriff zur Kennzeichnung überhaupt geeignet erscheint, d. h. je beschreibender es sich darstellt, desto höher sind die Anforderungen an seine Bekanntheit zu stellen (vgl. BGHZ 21, 182, 193 - "Funkberater" - Großkommentar/Teplitzky, Rdnr. 217, 218 zu § 16 UWG m.w.N.).
  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 65/88

    "Schwarzer Krauser"; Verkehrsdurchsetzung einer Beschaffenheitsangabe;

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93
    Deswegen kann ein Wettbewerbsschutz vor Herkunftstäuschung im Streitfall nur dann in Betracht kommen, wenn besondere weitere Umstände den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1194, 1196 = GRUR 1990, 681 - "S.").
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 211/86

    "Verschenktexte"; Titelschutz für den Untertitel einer Druckschrift; Begriff der

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93
    Wettbewerbsrechtlichen Schutz nach dieser Regelung können grundsätzlich auch Untertitel genießen (vgl. BGH GRUR 1990, 218, 219 - "Verschenk-texte I" m.w.N.; Baumbach/Hefermehl, 17. Aufl., Rdnr. 117 zu § 16 UWG).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93
    Überdies sind um so strengere Maßstäbe an die Bekanntheit eines Begriffs als Kennzeichnung anzulegen, je wichtiger seine Freihaltung für den allgemeinen Gebrauch oder den Gebrauch der in Betracht stehenden Verkehrskreise ist (vgl. BGHZ 34, 299, 305, "Almglocke/Almquell"; Großkommentar/Te-plitzky, Rdnr. 219 zu § 16 UWG).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93
    Gefordert wird ein hoher Grad der Bekanntheit und vor allem ein solches Ansehen der Kennzeichnung, daß deren Ausnutzung durch Anlehnung einerseits für den Konkurreten lohnend und andererseits - wegen des mit der Kennzeichnung durch besondere Leistungen des Inhabers geschaffenen Wertes - objektiv unlauter erscheint (vgl. BGH GRUR 1991, 609, 612 "S." = BGHZ 113, 115).
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56

    Deutsche Illustrierte

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93
    Unterscheidungskraft setzt voraus, daß der Begriff bzw. der Titel nicht nur den Inhalt des Werkes bezeichnet, sondern daß er geeignet und bestimmt ist, das Werk von anderen Werken zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 1959, 45 - "D. Illustrierte"; GRUR 1963, 377 - D. Zeitung").
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