Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16   

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OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16 (https://dejure.org/2017,50745)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.03.2017 - 6 U 166/16 (https://dejure.org/2017,50745)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. März 2017 - 6 U 166/16 (https://dejure.org/2017,50745)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines im Stadtteil Ulm in Renchen gebrauten Bieres mit der Produktbezeichnung "Schwarzwaldmarie"

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Schwarzwaldmarie

    § 5 Abs 1 UWG, § 126 MarkenG, § 127 MarkenG, § 128 Abs 1 MarkenG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführung einer Werbung mit dem Begriff "Schwarzwaldmarie" für ein Bier

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines im Stadtteil Ulm in Renchen gebrauten Bieres mit der Produktbezeichnung "Schwarzwaldmarie"

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines im Stadtteil Ulm in Renchen gebrauten Bieres mit der Produktbezeichnung "Schwarzwaldmarie"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16
    Vergleichbar sei der Sachverhalt, der ein Salz betroffen habe, das als Himalaya-Salz bezeichnet worden sei, tatsächlich aber aus einem Vorgebirge stamme, das durch eine breite besiedelte Ebene vom Hochgebirgsmassiv des Himalaya getrennt gewesen sei (BGH GRUR 2016, 741 Rn. 11 - Himalaya Salz).

    Ob dieses Verkehrsverständnis objektiv zutrifft, ob also nach den wissenschaftlichen Kriterien der Geologie oder der Geografie der tatsächliche Brauort (Stadtteil Ulm der Gemeinde Renchen) dem Schwarzwald zuzurechnen ist, kommt für die Frage der Irreführung lediglich insoweit Bedeutung zu, als in den Fällen, in denen die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, für die Bejahung der Irreführungsgefahr neben einer Interessenabwägung grundsätzlich auch eine höhere Irreführungsquote erforderlich ist als bei einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben (vgl. BGH, GRUR 2015, 286 Rn. 20 - Spezialist für Familienrecht; GRUR 2016, 741 Rn. 27 - Himalaya Salz).

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 110/96

    Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16
    Für eine solche Annahme bedarf es indessen des Vorliegens besonderer Umstände, die vor allem in Verbindung mit einem Eigenschaftswort von empfehlender Bedeutung liegen können oder sonst erkennen lassen, dass auf dem Artikel der Akzent liegt (BGH, GRUR 1998, 951, 953 - Die große Tages- und Wirtschaftszeitung).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16
    Diese Irreführungsquote ist nicht ausreichend, um von einer Irreführungsgefahr auszugehen (vgl. BGH, GRUR 2004, 162, 163 - Mindestverzinsung; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. § 5 Rn. 1.99).
  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 45/13

    BGH verbietet "HIMBEER-VANILLE- ABENTEUER"-Werbung von Teekanne

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16
    Dieses Irreführungsverbot ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG (vgl. BGH, WRP 2016, 838 Rn. 18 - Himbeer-Vanille-Abenteuer II).
  • OLG München, 17.03.2016 - 29 U 3187/15

    Irreführende geografische Herkunftsangabe für Bier

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16
    Insoweit liege der Sachverhalt auch anders als derjenige in dem von dem Kläger angeführten Urteil des Oberlandesgerichts München (WRP 2016, 758 ff.).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16
    Ob dieses Verkehrsverständnis objektiv zutrifft, ob also nach den wissenschaftlichen Kriterien der Geologie oder der Geografie der tatsächliche Brauort (Stadtteil Ulm der Gemeinde Renchen) dem Schwarzwald zuzurechnen ist, kommt für die Frage der Irreführung lediglich insoweit Bedeutung zu, als in den Fällen, in denen die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, für die Bejahung der Irreführungsgefahr neben einer Interessenabwägung grundsätzlich auch eine höhere Irreführungsquote erforderlich ist als bei einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben (vgl. BGH, GRUR 2015, 286 Rn. 20 - Spezialist für Familienrecht; GRUR 2016, 741 Rn. 27 - Himalaya Salz).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14

    Grenzen des Markenschutzes: Ahndung von Verletzungshandlungen während der Geltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16
    Der Senat kann das Verständnis des maßgeblichen situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers selbst feststellen, weil seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH, GRUR 2016, 83 - Amplidect/ampliteq Rn. 52) und er zudem aufgrund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbs- und Kennzeichenstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (vgl. BGH, GRUR 2014, 1211 Rn. 20 - Runes of Magic II).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 34/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: "Unmittelbare Aufforderung an Kinder" zum Erwerb

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16
    Der Senat kann das Verständnis des maßgeblichen situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers selbst feststellen, weil seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH, GRUR 2016, 83 - Amplidect/ampliteq Rn. 52) und er zudem aufgrund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbs- und Kennzeichenstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (vgl. BGH, GRUR 2014, 1211 Rn. 20 - Runes of Magic II).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16
    (1) Allerdings entspricht es - wovon zu Recht auch das Landgericht ausgegangen ist - dem Verständnis des angemessen informierten und angesprochenen Durchschnittsverbrauchers (vgl. BGHZ 156, 250, 252), zu dem vorliegend jede Person zählt, die Bier kauft und trinkt oder potentiell durch Bierprodukte angesprochen werden kann, bei Beachtung der situationsadäquater Aufmerksamkeit, dass das mit der Kennzeichnung "Schwarzwaldmarie" vertriebene Bier aus der Region des Schwarzwaldes stammt.
  • OLG Köln, 08.04.2022 - 6 U 162/21

    Bewerbung von Steinspeisesalz mit 'Himalaya KönigsSalz' und

    Sie verweist zu geographischen Verkehrsvorstellungen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 8.3.2017, Az.: 6 U 166/16.

    Das OLG Karlsruhe konnte - anders als in der "Himalaya-Salz"-Entscheidung des BGH - eine von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichende Verkehrsvorstellung gerade nicht feststellen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 08. März 2017 - 6 U 166/16 -, juris Rn. 42).

  • LG Ellwangen/Jagst, 13.03.2020 - 10 O 5/20

    Werbung mit der Aussage "der Spezialist"

    Solche können vor allem in der Verbindung mit einem Eigenschaftswort von empfehlender Bedeutung liegen oder es müssen sonstige Umstände sein, die erkennen lassen, dass auf dem Artikel der Akzent liegt (BGH GRUR 1971, 365; BGH GRUR 1998, 951; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2018, 43; OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1996, 228; Köhler/Bornkamm/Feddersen a.a.O. Rn. 1.147).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 166/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46022
OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 166/16 (https://dejure.org/2017,46022)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.2017 - 6 U 166/16 (https://dejure.org/2017,46022)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 2017 - 6 U 166/16 (https://dejure.org/2017,46022)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5a UWG, § 3 PKW-EnVKV
    Anforderungen an die "deutliche Sichtbarkeit" von Verbrauchs- und Emissionsangaben eines PKW auf einem Messestand

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die "deutliche Sichtbarkeit" von Verbrauchs- und Emissionsangaben eines PKW auf einem Messestand

  • rechtsportal.de

    UWG § 5a; PKW-EnVKV § 3
    Wettbewerb; Verbrauchsangaben; Emissionsangaben; Ausstellung; Sichtbarkeit

  • rechtsportal.de

    UWG § 5a; PKW-EnVKV § 3
    Anforderungen an die Sichtbarkeit der Pflichtangaben gem. § 3 Abs. 1 PKW-EnVKV

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die "deutliche Sichtbarkeit" von Verbrauchs- und Emissionsangaben eines Pkw auf einem Messestand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erfüllung der Informationspflichten aus der PKW-EnVKV

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Deutliche Sichtbarkeit" von PKW-EnVKV-Angaben auf Messestand

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 166/16
    Die Voraussetzungen des in § 5a II UWG geregelten Unlauterkeitsbestands, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte", stellen nach § 5a II 1 Nrn. 1 und 2 UWG zusätzliche Tatbestandsmerkmale dar, die deshalb - in Abgrenzung zu § 5a Abs. 2 UWG aF - selbstständig zu prüfen sind (BGH GRUR 2017, 922, 925 [BGH 02.03.2017 - I ZR 41/16] - Komplettküchen; Köhler, WRP 2017, 1, 4 f.).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der

    In diesen Fällen ist die Unlauterkeit vielmehr allein nach § 5a Abs. 2 und 4 UWG zu beurteilen (so auch OLG Frankfurt, GRUR-RR 2017, 62, 63 [juris Rn. 23]; WRP 2018, 241, 243 [juris Rn. 26 f.]; GRUR-RR 2019, 283, 284 f. [juris Rn. 16 und 40]; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., § 3a Rn. 1.19, § 5a Rn. 5.5 und 5.20; ders., WRP 2017, 1 Rn. 53 f.; ders., WRP 2017, 302 Rn. 7; Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 3a Rn. 8a; Sosnitza in Ohly/Sosnitza aaO § 5a Rn. 85; MünchKomm.UWG/Alexander, 3. Aufl., § 5a Rn. 85 f.; ders., GRUR-Prax 2019, 289; ders., GRUR 2021, 1445, 1449; Dreyer in Harte/Henning, UWG, 5. Aufl., § 5a Rn. 16 und 211; Großkomm.UWG/Leistner, 3. Aufl., § 5a Rn. 68; Helm/Sonntag/Burger in Gloy/Loschelder/Danckwerts, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 5. Aufl., § 59 Rn. 466; Lettl, WRP 2019, 1265 Rn. 40).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 6 U 175/17

    Wettbewerbsverstoß durch Unterlassen lebensmittelrechtlich gebotener Angaben zur

    Dies ist zugleich der Grund dafür, warum die Verletzung der unionsrechtlich verankerten Informationspflichten der LMIV zwar den Anwendungsbereich des § 3a UWG eröffnet, da es sich um Marktverhaltensregelungen handelt, gleichwohl die gebotene richtlinienkonforme Auslegung die Subsumtion der weiteren in § 5a Abs. 2, Abs. 4 normierten Tatbestandsvoraussetzungen erfordert (Senat, WRP 2018, 241, Rdn. 26; Köhler/Bornkamm, UWG, § 3a Rdn. 1.18).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 40/19

    Irreführung durch Behauptung der Markeninhaberschaft

    Gründe dafür, warum die Vorenthaltung der Informationen für die geschäftliche Entscheidung ausnahmsweise ohne Bedeutung sein soll (vgl. hierzu BGH GRUR 2017, 922 - Komplettküchen; Senat WRP 2018, 241; juris-Rn. 26), hat die Antragsgegnerin nicht dargetan.
  • OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 196/17

    Informationspflicht über Verbrauchs- und Emissionswerte von Kraftfahrzeugen in

    Bei richtlinienkonformer Auslegung dieser Vorschrift kann die Vorenthaltung solcher Informationen allerdings nur dann als spürbare Beeinträchtigung der Interessen der Verbraucher eingestuft werden, wenn zugleich die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5a II UWG erfüllt sind (vgl. Senat WRP 2018, 241, Rn. 27 sowie allgemein zum Verhältnis von § 3a UWG und § 5a II UWG bei Verletzung von Informationspflichten gegenüber Verbrauchern BGH Urteil vom 31.10.2018 - I ZR 73/17, Rn. 31).
  • OLG Hamburg, 16.12.2021 - 15 U 160/20

    Irreführung durch Unterlassen bei gemischtsprachigem Angebot

    Für das Vorliegen eines Ausnahmefalls trägt der Unternehmer die sekundäre Darlegungslast (Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Auflage 2021, § 5a Rn. 3.44 mit Verweis auf BGH WRP 2017, 1081 Rn. 32 - Komplettküchen; BGH WRP 2018, 420 Rn. 25 - Kraftfahrzeugwerbung; BGH WRP 2019, 874 Rn. 28 - Energieeffizienzklasse III; OLG Frankfurt WRP 2018, 241 Rn. 25; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2019, 166 Rn. 44; krit. Büscher WRP 2019, 1249 Rn. 19 ff.).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2020 - 6 U 193/18

    Verantwortlichkeit eines Immobilienmaklerunternehmens für fehlende Angabe von

    Soweit teilweise ein Vorrang von § 5a UWG gegenüber § 3a UWG angenommen wird (OLG Frankfurt am Main WRP 2018, 241 Rn 22; MüKoUWG/Alexander § 5a Rn 69; Köhler WRP 2017, 1 Rn 45 -57; Köhler WRP 2017, 302), würde dies hier nicht zu einem anderen Ergebnis führen, da der Senat § 5a UWG anwendet.
  • OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 102/21

    Verstoß gegen PKW-EnVKV

    In der "Knuspermüsli II"- Entscheidung (GRUR 2022, 930 Rn 22) hat der Bundesgerichtshof diese Position aufgegeben und folgt nunmehr der auch vom Senat vertretenen Auffassung (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2017, 62, 63; WRP 2018, 241 243; GRUR-RR 2019, 283, 284 f.), wonach in diesen Fällen die Unlauterkeit vielmehr allein nach § 5a Abs. 2 und Abs. 4 UWG zu beurteilen ist.
  • OLG Frankfurt, 25.07.2019 - 6 U 160/18

    Wettbewerbsrecht: Begriff des "neuen" PKW im Sinne der PKW-EnVKV; Anforderungen

    Die vorgeschriebenen Hinweise zu den Verbrauchs- und Emissionswerten sind nur dann deutlich sichtbar, wenn sie den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher - hier den Messebesucher, der sich für das ausgestellte Fahrzeug interessiert - in der Weise aktiv zu den Informationen hinführen, dass die Kenntnisnahme nach den Gesamtumständen sichergestellt ist (vgl. im Einzelnen Senat WRP 2018, 241, juris-Rn. 12 ff.).
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Rechtsprechung
   KG, 05.06.2018 - 6 U 166/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37506
KG, 05.06.2018 - 6 U 166/16 (https://dejure.org/2018,37506)
KG, Entscheidung vom 05.06.2018 - 6 U 166/16 (https://dejure.org/2018,37506)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 6 U 166/16 (https://dejure.org/2018,37506)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2006 - 12 U 292/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des Unfalls durch den Versicherungsnehmer;

    Auszug aus KG, 05.06.2018 - 6 U 166/16
    Die Klage ist dagegen in Ermangelung eines Versicherungsfalls abzuweisen, wenn feststeht, dass der behauptete Unfall, aus dem Ansprüche gegen den Versicherer hergeleitet werden, an der angegebenen Unfallstelle und unter den angegebenen Bedingungen nicht stattgefunden haben kann, sondern nur anderswo und unter anderen Bedingungen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 17.11.2016 - 7 U 34/16 -, zitiert nach juris: Rdnr. 22; OLG Karlsruhe, Urt. V. 16.03.2006 - 12 U 292/05 - zitiert nach juris: Rdnr. 12).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90

    Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung

    Auszug aus KG, 05.06.2018 - 6 U 166/16
    Dem Versicherungsnehmer obliegt der Vollbeweis gemäß § 286 ZPO dafür, dass es zu einem Zusammenstoß zwischen Haarwild und dem versicherten Fahrzeug gekommen ist und der an seinem Fahrzeug eingetretene Schaden auf diesem Zusammenstoß beruht (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.91 - IV ZR 204/90 - zitiert nach juris: Rdnr. 14, 15).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2016 - 7 U 34/16

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Nachweis eines Unfalls durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus KG, 05.06.2018 - 6 U 166/16
    Die Klage ist dagegen in Ermangelung eines Versicherungsfalls abzuweisen, wenn feststeht, dass der behauptete Unfall, aus dem Ansprüche gegen den Versicherer hergeleitet werden, an der angegebenen Unfallstelle und unter den angegebenen Bedingungen nicht stattgefunden haben kann, sondern nur anderswo und unter anderen Bedingungen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 17.11.2016 - 7 U 34/16 -, zitiert nach juris: Rdnr. 22; OLG Karlsruhe, Urt. V. 16.03.2006 - 12 U 292/05 - zitiert nach juris: Rdnr. 12).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.07.2016 - 6 U 166/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,67556
OLG München, 14.07.2016 - 6 U 166/16 (https://dejure.org/2016,67556)
OLG München, Entscheidung vom 14.07.2016 - 6 U 166/16 (https://dejure.org/2016,67556)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 6 U 166/16 (https://dejure.org/2016,67556)
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