Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 02.10.2003 - 6 U 167/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 UWG
Wettbewerbsverstoß: Aufstellen von Kfz-Anhängern mit Werbetafeln im öffentlichen Verkehrsraum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Frage, ob das Aufstellen von Kfz-Anhängern mit Werbetafeln im öffentlichen Verkehrsraum als Wettbewerbsverstoß gilt; Auswirkungen des Fehlens einer behördlichen Sondernutzungserlaubnis auf die Wettbewerbwidrigkeit; Gesetzesverstoß als Wettbewerbswidrigkeit bei ...
- Judicialis
UWG § 1; ; Hess. StraßenG § 16
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; Hess. StraßenG § 16
Zum Wettbewerbsverstoß eines Kfz-Anhängers mit Werbetafeln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.08.2002 - 6 O 172/02/OLG Frankfurt
- OLG Frankfurt, 02.10.2003 - 6 U 167/02
- BGH, 11.05.2006 - I ZR 250/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 56
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01
Telefonischer Auskunftdienst
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2003 - 6 U 167/02
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass dem erkennenden Senat im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung und der Verkündung des vorliegenden Urteils die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2003 - I ZR 292/00 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen - (WRP 03, 1350) und vom 03.07.2003 - I ZR 211/01 - Telefonischer Auskunftsdienst (WRP 03, 1347) nicht bekannt waren. - BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98
Abgasemissionen
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2003 - 6 U 167/02
An dieser Beurteilung, die auf den seinerzeit anerkannten Grundsätzen über die wettbewerbsrechtliche Bewertung von Verstößen gegen außerwettbewerbsrechtliche Normen beruhte, kann jedoch im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit von Gesetzesverstößen (vgl. insbesondere WRP 2000, 1116 ff. - Abgasemissionen; WRP 01, 255 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner) nicht mehr festgehalten werden. - OLG Stuttgart, 06.05.1997 - 6 U 157/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2003 - 6 U 167/02
Der erkennende Senat hat zwar in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass ungenehmigte Werbemaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum, die sich als Sondernutzung darstellen, zugleich als wettbewerbswidrig (§ 1 UWG) einzustufen sind, wenn sich der Werbende hierdurch einen ungerechtfertigten Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft (vgl. - betreffend die Werbung an Bauzäunen - Urteile vom 02.03.95 - 6 U 99/93 - und vom 27.05.97 - 6 U 96/96 - sowie - betreffend die Werbung an Glascontainern - Urteile vom 04.07.96 - 6 U 54/96 - und vom 24.10.96 - 6 U 157/96).
- OLG Karlsruhe, 09.10.1996 - 6 U 54/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2003 - 6 U 167/02
Der erkennende Senat hat zwar in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass ungenehmigte Werbemaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum, die sich als Sondernutzung darstellen, zugleich als wettbewerbswidrig (§ 1 UWG) einzustufen sind, wenn sich der Werbende hierdurch einen ungerechtfertigten Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft (vgl. - betreffend die Werbung an Bauzäunen - Urteile vom 02.03.95 - 6 U 99/93 - und vom 27.05.97 - 6 U 96/96 - sowie - betreffend die Werbung an Glascontainern - Urteile vom 04.07.96 - 6 U 54/96 - und vom 24.10.96 - 6 U 157/96). - BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00
Ausschreibung von Vermessungsleistungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2003 - 6 U 167/02
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass dem erkennenden Senat im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung und der Verkündung des vorliegenden Urteils die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2003 - I ZR 292/00 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen - (WRP 03, 1350) und vom 03.07.2003 - I ZR 211/01 - Telefonischer Auskunftsdienst (WRP 03, 1347) nicht bekannt waren. - BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98
Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2003 - 6 U 167/02
An dieser Beurteilung, die auf den seinerzeit anerkannten Grundsätzen über die wettbewerbsrechtliche Bewertung von Verstößen gegen außerwettbewerbsrechtliche Normen beruhte, kann jedoch im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit von Gesetzesverstößen (vgl. insbesondere WRP 2000, 1116 ff. - Abgasemissionen; WRP 01, 255 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner) nicht mehr festgehalten werden. - OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 4 U 60/00
"Wildes Plakatieren" - unzulässiger Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2003 - 6 U 167/02
Nach Auffassung des erkennenden Senats kann insoweit zunächst nicht mehr daran festgehalten werden, dass allein die Absicht, sich durch Verstoß gegen wertneutrale Normen einen Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen, den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens im Sinne von § 1 UWG rechtfertigt (a.A. insoweit OLG Karlsruhe, GRUR-RR 01, 143).
- BGH, 11.05.2006 - I ZR 250/03
Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern
Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2004, 56). - LSG Sachsen-Anhalt, 14.06.2016 - L 7 SB 15/13
Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - somatoforme Schmerzstörung - …
Wegen eines Verfahrens auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung, das der Kläger unter dem Aktenzeichen S 4 U 48/02 (SG D.) bzw. L 6 U 167/02 Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt geführt hatte, wurde das Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten zunächst ruhend gestellt und am 26. November 2004 auf Antrag des Klägers unter dem Aktenzeichen S 5 SB 164/04 wieder aufgenommen. - LSG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - L 7 SB 106/07
Bildung des Gesamtgrades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht
Wegen eines Verfahrens auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung, das der Kläger unter dem Aktenzeichen S 4 U 48/02 (SG Dessau) bzw. L 6 U 167/02 Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt geführt hatte, wurde das Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten zunächst ruhend gestellt und am 26. November 2004 auf Antrag des Klägers unter dem Aktenzeichen S 5 SB 164/04 wieder aufgenommen. - OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 2/06
Mobile Außenwerbung auf öffentlichen Straßen
Zu der korrespondierenden Norm des hessischen Straßenrechts, § 16 HessStrG, hat das OLG Frankfurt festgestellt, dass die Vorschrift folglich dazu dient, eine geregelte Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums zu gewährleisten und insbesondere eine übermäßige Inanspruchnahme dieses Raums durch Einzelne zu Lasten der anderen Verkehrsteilnehmer zu verhindern, wobei mit der Notwendigkeit einer Sondererlaubnis allenfalls reflexhafte Auswirkungen auf das Marktverhalten der Betroffenen verbunden sind (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2004, 56; vgl. auch - zu Vorschriften der StVO - LG Kiel, GRUR 2005, 446 - Frühstücksaktion).