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OLG Hamm, 29.11.1990 - 6 U 167/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Beim Linksausschwenken beim Einfahren in ein Grundstück nach rechts trägt bei einer Kollision mit einem noch rechts Überholenden der Führer des ausschwenkenden Fahrzeugs einen Haftungsanteil von 70 %
Papierfundstellen
- NZV 1991, 268
Wird zitiert von ... (3)
- AG Kerpen, 03.02.2012 - 101 C 129/11
Mithaftungsquote im Zusammenhang mit einem Auffahrunfall beim Rechtsabbiegen des …
Dies erfordert eine ständige Beobachtung des entgegenkommenden und nachfolgenden Verkehrs und gilt in besonderem Maße dann, wenn der Vorrausfahrende, um richtig in das Grundstück einzufahren, einen Linksschwenker machen muss; für diesen Fall hat das OLG Hamm (Urteil vom 29.11.1990 -6 U 167/90-, zitiert nach JURIS) sogar angenommen, dass die Absicht, nach rechts abzubiegen, neben dem Blinken zusätzlich durch mehrmaliges Antippen der Bremse ("Stotterbremse") bereits in ausreichendem Abstand vor der Einfahrt angekündigt werden muss. - LG Köln, 18.03.2008 - 8 O 96/06
- AG Kamen, 16.12.2004 - 9 C 336/04 Dabei kommt der Rückschaupflicht eine besondere Bedeutung zu, wenn sich der Rechtsabbieger zunächst zur Fahrbahnmitte hin einordnet (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 268).