Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.12.2007

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   KG, 29.04.2008 - 6 U 17/07   

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KG, 29.04.2008 - 6 U 17/07 (https://dejure.org/2008,20264)
KG, Entscheidung vom 29.04.2008 - 6 U 17/07 (https://dejure.org/2008,20264)
KG, Entscheidung vom 29. April 2008 - 6 U 17/07 (https://dejure.org/2008,20264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung der Restfertigstellungsmehrkosten bei Vertragsbeendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung der Restfertigstellungsmehrkosten nach berechtigter Vertragsbeendigung? (IBR 2009, 572)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kann sich Vertragserfüllungsbürge auf höheren Leistungsstand berufen, als ihn der Bürgschaftsgläubiger anerkennt? (IBR 2009, 1320)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ersatz der Restfertigstellungsmehrkosten auch ohne ausdrückliche Auftragsentziehung? (IBR 2009, 695)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1634
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 458/97

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 6 U 17/07
    (1) Eine formularmäßige Vereinbarung, die eine Pflicht zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft bei Abschluss des Vertrages begründet, ist wirksam und begegnet im Hinblick auf § 9 ABGB keinen Bedenken (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1331 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat in der oben genannten Entscheidung (BGH NJW-RR 2000, 1331, 1332) ausgeführt, dass die Regelung zur Stellung der Bürgschaft unabhängig von der näheren Ausgestaltung ihrer Rückgabe bestehen bleibt.

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 6 U 17/07
    Dieser Grundsatz gilt auch bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung eines Bauvertrages, weil auch in diesem Fall die Teilleistung grundsätzlich abgenommen werden muss (vgl. BGHZ 167, 345 ff. = NJW 2006, 2475 ff. - zitiert nach juris: Rdnr. 22 - 24), wie auch die Regelung in § 8 Nr. 6 VOB/B zeigt.
  • OLG München, 05.08.2003 - 9 U 1582/03

    Umfang des Schadens bei Kündigung eines VOB/Vertrages aus wichtigem Grund durch

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 6 U 17/07
    1) Die der Klägerin von der Gemeinschuldnerin zu erstattenden Mehrkosten bestehen in der Differenz zwischen den von der Klägerin tatsächlich zur Durchführung des Bauvorhabens aufgewendeten Kosten (Summe aus dem Werklohn für die von der Gemeinschuldnerin erbrachten Werkleistungen und den Kosten die an das Nachfolgeunternehmen gezahlt wurden, das die Arbeiten fertig stellte) und dem Betrag, den die Klägerin bei unverändertem Leistungssoll und einer vollständigen Durchführung des Bauvertrages mit der Gemeinschuldnerin nach den mit ihr vereinbarten Einheitspreisen hätte zahlen müssen (vgl. OLG München, BauR 2005, 1632 ff = K 38).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 6 U 17/07
    Wird der Bürge auf Grund eines solchen rechtskräftigen Urteils aus der Bürgschaft in Anspruch genommen, so entfaltet das dem Gläubiger günstige Urteil zwar keine Rechtskraftwirkung gegenüber dem Bürgen (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 67. Aufl., § 767 Rdnr. 4; BGHZ 107, 92 ff. - zitiert nach juris: Rdnr. 16 m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 6 U 17/07
    Ihr Rechtscharakter bestimmt sich nicht aus der Natur der Hauptschuld, und ihre Abhängigkeit von der gesicherten Hauptschuld (Akzessorietät) soll nur sicherstellen, dass der Gläubiger vom Bürgen das bekommt, was er vom Hauptschuldner nach dem jeweiligen Bestand der Hauptschuld zu bekommen hat (vgl. BGH NJW 1998, 2972, 2973 m. w. Nachw.).
  • BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98

    Formularmäßige Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 6 U 17/07
    Der Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. März 2000 (NJW 2000, 1863 f.) geht fehl, denn in der genannten Entscheidung hielt der BGH eine Klausel über einen Gewährleistungseinbehalt für unangemessen benachteiligend, weil kein angemessener Ausgleich vereinbart war.
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03

    Umfang der vergütungspflichtigen Tätigkeiten des vorläufigen schwachen

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 6 U 17/07
    Auf die Frage, ob die Befugnisse des vorläufigen Verwalters im Beschluss des Amtsgerichts vom 5. April 2002 hinreichend bestimmt geregelt waren (vgl. dazu BGH, Urt. vom 18. Juli 2002, NJW 2002, 3326, 3328), kommt es nicht an, denn hier ist der vorläufige Verwalter vor dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs tätig geworden, so dass die Entscheidung des Amtsgerichts wirksam war und der vorläufige Insolvenzverwalter auf deren Richtigkeit vertrauen durfte (vgl. BGH MDR 2005, 1435 f.).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 6 U 17/07
    Der Bundesgerichtshof (NJW 2000, 2997, 2998) hat auch eine Auftragsentziehung in dem Fall gar nicht für erforderlich gehalten, in dem der Unternehmer die vertragsgemäße Fertigstellung endgültig verweigert hat.
  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 6 U 17/07
    Soweit sich die Beklagten auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2004 (vgl. NJW-RR 2005, 458 ff.) beziehen, ergibt sich nichts Abweichendes, denn der BGH hat mit dieser Entscheidung seine Rechtsprechung zur ergänzenden Vertragsauslegung bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft nicht in Frage gestellt (zitiert nach juris: Rdnr. 33 und 35).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 6 U 17/07
    Das Landgericht habe eine Überraschungsentscheidung getroffen, weil nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2006, 3413) die Beweislast für den Umfang der ausgeführten Arbeiten bei den Beklagten liege.
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

  • BGH, 25.03.2004 - VII ZR 453/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

  • OLG Brandenburg, 28.11.2023 - 10 U 2/23

    Ersatzauftrag öffentlich ausgeschrieben: Kein Verstoß gegen

    Zwar kann die Beklagte einem Fertigstellungsmehrkostenanspruch einen etwaigen Verstoß des Klägers gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB grundsätzlich entgegenhalten(vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1998 - X ZR 17/97 -, BGHZ 139, 177-190, Rn. 36; OLG Frankfurt, Urteil vom 28. April 2017 - 29 U 166/16 -, Rn. 63, juris; KG, Urteil vom 21. Mai 2010 - 6 U 153/08 -, Rn. 59, juris; KG Berlin, Urteil vom 29. April 2008 - 6 U 17/07, Rn. 86, juris; BeckOK VOB/B/Brüninghaus, 53. Ed. 1.11.2023, VOB/B § 8 Abs. 3 Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 6 W 166/07

    Rechtsanwaltskosten: Entstehung der erhöhten Terminsgebühr bei zusätzlicher

    Sofern - was hier offen bleiben kann - über den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits im Eilverfahren (LG Frankfurt - 2-03 O 225/06, OLG Frankfurt - 6 U 17/07) zu Vergleichszwecken mitverhandelt wurde, führt dies gemäß den vorstehenden Ausführungen nicht zur Entstehung einer Terminsgebühr im vorliegenden Rechtsstreit.
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   OLG Hamm, 20.12.2007 - 6 U 17/07   

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https://dejure.org/2007,118596
OLG Hamm, 20.12.2007 - 6 U 17/07 (https://dejure.org/2007,118596)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2007 - 6 U 17/07 (https://dejure.org/2007,118596)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 6 U 17/07 (https://dejure.org/2007,118596)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2007 - 6 U 17/07
    Auch auf Autobahnen darf bei Dunkelheit nur so schnell gefahren werden, dass der Kraftfahrer innerhalb der über schaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis auf seiner Fahrspur halten kann (vgl. BGH, NJW 1984, 2412).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2007 - 6 U 17/07
    Auch mit unbeleuchtet auf der Fahrbahn befindlichen Fahrzeugen muss der Kraftfahrer rechnen (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 406).
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