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   OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03   

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OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03 (https://dejure.org/2004,4490)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.07.2004 - 6 U 171/03 (https://dejure.org/2004,4490)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 6 U 171/03 (https://dejure.org/2004,4490)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Wortmarke "seetours" durch Firmierung "sunnidays fernflug & seetour e. K."; Markenrechtliche Verwechslungsgefahr wegen Branchennähe; Kennzeichnungsschwäche beschreibender Bezeichnungen; Steigerung der Kennzeichnungskraft durch Markengebrauch; Erwerb der ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 5 Abs. 2 Ziff. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 533

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5 § 14 Abs. 2 Nr. 2 § 15 Abs. 2
    Verwechslungsgefahr bei Werbung für Kreuzfahrten; Kreuzfahrten: keine Verwechslungsgefahr zwischen seetours" und "sunnidays fernflug & seetour e. K."

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für die die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 -"Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03
    Dem Firmenbestandteil "Seetours" kommt ein eigenständiger kennzeichenrechtlicher Schutz aus § 5 Abs. 2 MarkenG nur zu, wenn er selbst als kennzeichnungskräftig angesehen werden kann (vgl. BGH GRUR 99, 493 f - "Altberliner"; 96, 68 f - "Cotton Line").
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03
    Der erwähnte Grundsatz, dass nach gefestigter Rechtsprechung Ausgangspunkt der Beurteilung der Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Zeichen mit all ihren Bestandteilen vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es auch nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH a.a.O. "IMS"; WRP 99, 189,191 - "Tour de culture"; GRUR 96, 200 f -"Innovadiclophlont"; GRUR 96, 198 f - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03
    Der erwähnte Grundsatz, dass nach gefestigter Rechtsprechung Ausgangspunkt der Beurteilung der Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Zeichen mit all ihren Bestandteilen vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es auch nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH a.a.O. "IMS"; WRP 99, 189,191 - "Tour de culture"; GRUR 96, 200 f -"Innovadiclophlont"; GRUR 96, 198 f - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03
    Der Senat hat von dem Bestehen einer Kennzeichnungskraft von "seetours" u.a. für die Veranstaltung von Reisen, insbesondere von Kreuzfahrten und Ausflugsfahrten auszugehen, weil die Marke u.a. für solche Veranstaltungen eingetragen worden und der Verletzungsrichter an die Eintragung gebunden ist (vgl. BGH a.a.O. - "Festspielhaus"; GRUR 02, 626,628 - "IMS"; GRUR 00, 608, 610 - "ARD-1"; Senat WRP 02, 249, 254 - "freelotto.de"; MD 02, 609,612 - "Classic").
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für die die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 -"Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für die die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 -"Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für die die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 -"Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht; Verwendung der second-level-domain "freelotto"

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03
    Der Senat hat von dem Bestehen einer Kennzeichnungskraft von "seetours" u.a. für die Veranstaltung von Reisen, insbesondere von Kreuzfahrten und Ausflugsfahrten auszugehen, weil die Marke u.a. für solche Veranstaltungen eingetragen worden und der Verletzungsrichter an die Eintragung gebunden ist (vgl. BGH a.a.O. - "Festspielhaus"; GRUR 02, 626,628 - "IMS"; GRUR 00, 608, 610 - "ARD-1"; Senat WRP 02, 249, 254 - "freelotto.de"; MD 02, 609,612 - "Classic").
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für die die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 -"Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

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