Weitere Entscheidung unten: KG, 29.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2014 - I-6 U 172/13   

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https://dejure.org/2014,4337
OLG Köln, 14.03.2014 - I-6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,4337)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2014 - I-6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,4337)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2014 - I-6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,4337)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Reiseanbieter müssen Tourismusabgabe mitberechnen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Kommunale Abgaben müssen als Teil des Gesamtpreises angegeben werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Endpreis muss auch die Bettensteuer umfassen!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zimmerpreis inklusive Tourismusabgabe - Hotel-Buchungsportale im Internet müssen den Endpreis für Übernachtungen angeben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Booking.com muss bei Online-Buchungen "Tourismusabgabe" mit in Endpreis einrechnen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Angabe von Endpreisen einschließlich kommunaler Abgaben

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Preisangaben für Hotelzimmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 932
  • GRUR-RR 2014, 298
  • MMR 2014, 754
  • K&R 2014, 442
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
    Eine zielgerichtet für den deutschen Markt bestimmte und sich dort auswirkende Werbung ist nach deutschem Wettbewerbsrecht zu beurteilen (Köhler/Bornkamm, a.a.O., BGHZ 167, 91 ff - Arzneimittelwerbung im Internet; BGH GRUR 2007, 174 - Schulden hulp).

    Daran vermag jedenfalls unter den Umständen des Streitfalles auch die umstrittene Rechtsnatur und Reichweite des Herkunftslandprinzips nach § 3 TMG (vgl. dazu BGHZ 167, 91 - Arzneimittelwerbung im Internet; Köhler/Bornkamm, a.a.o., Rdnr. 5.41, 5.43) nichts zu ändern.

  • OLG Frankfurt, 01.10.1987 - 6 U 75/87

    Zusatzleistungen; Wahlrecht des Kunden; Angabe von Endpreisen; Einbeziehung aller

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
    Lediglich solche Leistungen, die als vom Käufer beliebig zu wählende Zusatzleistungen zu betrachten sind, müssen nicht in den Endpreis mit einbezogen werden (Senat, Urteil v. 02.02.2011, 6 u 151/10, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1509; vgl. auch die Beispiele bei Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rdnr. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 14 A 316/13

    Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
    Zwar ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen (Urteil vom 23.10.2013, 14 A 316/13, zitiert nach juris, dort unter Rdnr. 113 ff) im Rahmen einer Inzidentprüfung von der Nichtigkeit der Bettensteuersatzung der Stadt Dortmund im Hinblick darauf ausgegangen, dass der Hotelbetreiber satzungsgemäß Steuerschuldner ist, obwohl er zum Tatbestandsmerkmal des privaten Charakters der Übernachtung in keinerlei Beziehung steht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12

    Normenkontrollantrag gegen Lübecker Bettensteuer abgewiesen

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat - anders als das OVG NRW in dem zeitlich nachfolgenden Beschluss - in seinem Beschluss vom 11.07.2012 (9 CN 1/11, zitiert nach juris) es jedoch nicht beanstandet und offenbar für unbedenklich gehalten, dass der Hotelbetreiber satzungsgemäß Steuerschuldner der Übernachtungssteuer ist (vgl. § 5 der der dortigen Entscheidung zugrunde liegenden Satzung der Stadt Trier; insoweit ausdrücklich auch abweichend von dem OVG NRW auch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig Holstein, Urteil vom 07.02.2013, 4 KN 1/12, zitiert nach juris).
  • OLG München, 24.08.2006 - 6 U 4455/05

    Keine anlaoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG auf

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
    Eine zielgerichtet für den deutschen Markt bestimmte und sich dort auswirkende Werbung ist nach deutschem Wettbewerbsrecht zu beurteilen (Köhler/Bornkamm, a.a.O., BGHZ 167, 91 ff - Arzneimittelwerbung im Internet; BGH GRUR 2007, 174 - Schulden hulp).
  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung;

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat - anders als das OVG NRW in dem zeitlich nachfolgenden Beschluss - in seinem Beschluss vom 11.07.2012 (9 CN 1/11, zitiert nach juris) es jedoch nicht beanstandet und offenbar für unbedenklich gehalten, dass der Hotelbetreiber satzungsgemäß Steuerschuldner der Übernachtungssteuer ist (vgl. § 5 der der dortigen Entscheidung zugrunde liegenden Satzung der Stadt Trier; insoweit ausdrücklich auch abweichend von dem OVG NRW auch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig Holstein, Urteil vom 07.02.2013, 4 KN 1/12, zitiert nach juris).
  • BFH, 15.07.2015 - II R 32/14

    Verfassungsmäßigkeit des BremTourAbgG

    Die Betreiber der Beherbergungsbetriebe können die Steuer unmittelbar auf die Übernachtungsgäste abwälzen, für deren Übernachtungen die Steuer entsteht, indem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14. März 2014 I-6 U 172/13, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2014, 932) einen um die Steuer erhöhten Preis berechnen.
  • BFH, 15.07.2015 - II R 33/14

    Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG

    Die Betreiber der Beherbergungsbetriebe können die Steuer unmittelbar auf die Übernachtungsgäste abwälzen, für deren Übernachtungen die Steuer entsteht, indem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14. März 2014 I-6 U 172/13, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2014, 932) einen um die Steuer erhöhten Preis berechnen.
  • BFH, 15.07.2015 - II R 31/14

    Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG - Zustellung von Urteilen - Verfahrensmangel

    Die Betreiber der Beherbergungsbetriebe können die Steuer unmittelbar auf die Übernachtungsgäste abwälzen, für deren Übernachtungen die Steuer entsteht, indem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14. März 2014 I-6 U 172/13, 6 U 172/13, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2014, 932) einen um die Steuer erhöhten Preis berechnen.
  • OLG Koblenz, 04.06.2014 - 9 U 1324/13

    Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Werbung muss Gesamtpreis angeben -

    Lediglich solche Leistungen, die als beliebig zu wählende Zusatzleistungen zu betrachten sind, müssen nicht in den Endpreis mit einbezogen werden (OLG Köln, Urteil vom 14.3.2014 - 6 U 172/13 -, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - 9 A 7.14

    Normenkontrollantrag gegen Übernachtungsteuersatzung der Stadt Potsdam abgewiesen

    Die Übernachtungsteuer ist zwar in den Endpreis gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV einzubeziehen (vgl. nur OLG Köln, Urteil vom 14. März 2014 - 6 U 172/13, GRUR-RR 2014, 298 ff.).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14

    Verpflichtung zur Einbeziehung einer auf einer Kreuzfahrt zu entrichtenden

    Zu den sonstigen Preisbestandteilen gehören auch die Entgelte für Leistungen Dritter, die zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 298, 299).
  • OLG Hamburg, 06.02.2020 - 15 U 91/19

    Endreinigung - Preisangaben in einem Prospekt über die Vermietung von

    Dazu gehören auch die Entgelte für Leistungen Dritter, die zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 298, 299).
  • OLG Bamberg, 01.04.2015 - 3 U 202/14

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen Preisangaben ohne Einbeziehung des

    Soweit allerdings den Reiseveranstalter öffentliche Abgaben treffen, die auf den Gast umgelegt werden, wie z. B. die Tourismusabgabe, sind diese wiederum Preisbestandteil im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV (OLG Köln GRUR-RR 2014, 298 - Tourismusabgabe).
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Rechtsprechung
   KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29306
KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,29306)
KG, Entscheidung vom 29.04.2014 - 6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,29306)
KG, Entscheidung vom 29. April 2014 - 6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,29306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt des Versicherers vom privaten Krankheitskostenvertrag wegen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19 Abs. 1
    Gesundheitsfragen in einem Maklerfragebogen können Fragen des Versicherers sein

  • rechtsportal.de

    Rücktritt des Versicherers vom privaten Krankheitskostenvertrag wegen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • rechtsportal.de

    VVG § 19
    Rücktritt des Versicherers vom privaten Krankheitskostenvertrag wegen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesundheitsfragen in einem Maklerfragebogen können fragen des Versicherers sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73

    Gewährung von Versicherungsschutz für einen Unfallfahrer - Wahrheitswidrige

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Hiernach war im Rahmen von § 6 Abs. 3 VVG a.F. im Falle einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ein Hinweis des Versicherers an den Versicherungsnehmer erforderlich, dass ihm bei vorsätzlich falschen Angaben der Verlust des Versicherungsschutzes selbst dann droht, wenn ein Nachteil für den Versicherer nicht eintritt (vgl. etwa Senatsurteil vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73, VersR 1976, 383 unter II 2).

    Gegen ein Belehrungserfordernis nach § 19 Abs. 5 VVG spricht außerdem, dass die Belehrungspflichten ausdrücklich zum Schutz des Versicherungsnehmers angeordnet sind (BT-Drucks. 16/3945 S. 65 f.), der arglistig handelnde Versicherungsnehmer aber nicht gleichermaßen schutzbedürftig ist (vgl. Senatsurteil vom 12. März 1976 aaO.).

  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Dem Kläger wäre dann aber ein Berufen auf den Ausschluss des Rücktritts gemäß § 19 Abs. 5 VVG deshalb verwehrt, weil er sich das bei dieser Sachlage feststehende arglistige Verhalten des Zeugen D### entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (BGH VersR 2014, 565 - 567, zitiert nach juris, dort Rdz. 21 ff; BGH VersR 2008, 809 - 810, zitiert nach juris dort Rdz. 8; vgl auch Urteil des Senats vom 18. März 2014 zu 6 U 230/12).

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in einer aktuellen Entscheidung (VersR 2014, 565 - 567, zitiert nach juris, dort Rdz. 14 ff) ausgeführt:.

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Denn eine solche Zurechnung käme gemäß § 70 S. 1 VVG nur in Betracht, wenn der Vermittler als Agent des Versicherers und damit als Versicherungsvertreter im Sinne des § 59 Abs. 2 VVG gehandelt hätte, weil nur Versicherungsvertreter im Sinne der "Auge und Ohr-Rechtsprechung" (vgl. zur früheren Rechtslage grundlegend: BGHZ 102, 194 - 199, zitiert nach juris, dort Rdz. 29 ff; BGH VersR 1999, 1481 - 1482, zitiert nach juris, dort Rdz. 11) im Lager des Versicherers stehen.

    Etwas anderes folgt vorliegend auch nicht aus der Tatsache, dass der Beklagte die v#### F######## AG in dem als Anlage B 3 eingereichten Anschreiben, mit dem sie den Versicherungsschein übersandt hatte, als persönlichen Betreuer des Klägers bezeichnet hat (vgl. dazu BGH VersR 2008 aaO., Rdz. 8; BGH VersR 1999, 1481 - 1482, zitiert nach juris, dort Rdz. 14).

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Weil Versicherungsmakler aufgrund ihrer besonderen Aufgabenstellung -Beratung und Ermittlung des für den Versicherungsnehmer passenden Versicherungsprodukts- typischerweise im Lager des Versicherungsnehmers stehen (BGH VersR 2008, 242 - 243, zitiert nach juris, dort Rdz. 7; vgl. auch BGH MDR 1987, 915 - 916, zitiert nach juris, dort Rdz. 14/15), kommt eine Zurechnung ihrer Kenntnis zu Lasten des Versicherers über § 70 S. 1 VVG nicht in Betracht.

    Denn der Vermittlungsmakler steht üblicherweise im Lager des Versicherungsnehmers und wird in dessen Interesse und in dessen Pflichtenkreis tätig (BGH VersR 2008, 242 - 243, zitiert nach juris, dort Rdz. 7 m.w.N.).

  • OLG Köln, 15.02.2013 - 20 U 207/12

    Anpassung der Versicherungsprämien wegen unrichtiger Beantwortung der

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Vielmehr ist dieser Gesetzeszweck auch dann noch gewahrt, wenn sich die Fragen aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich verständigen Antragstellers/Versicherungsnehmers im Einzelfall als solche darstellen, die der Versicherer entweder veranlasst hat oder die er sich zu eigen machen will (OLG Köln VersR 2013, 745 - 746, zitiert nach juris, dort Rdz. 5; so auch OLG Hamm VersR 2011, 469 - 474, zitiert nach juris, dort Rdz. 54/57; vgl. auch Neuhaus, Vorvertragliche Anzeigepflicht - Die "eigene" Frage des Versicherers nach § 19 Abs. 1 VVG , VersR 2014, 432, 434).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Die arglistige Täuschung setzt eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus (st. Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 2007, 785 - 786, zitiert nach juris, dort Rd. 8).
  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Vielmehr ist dieser Gesetzeszweck auch dann noch gewahrt, wenn sich die Fragen aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich verständigen Antragstellers/Versicherungsnehmers im Einzelfall als solche darstellen, die der Versicherer entweder veranlasst hat oder die er sich zu eigen machen will (OLG Köln VersR 2013, 745 - 746, zitiert nach juris, dort Rdz. 5; so auch OLG Hamm VersR 2011, 469 - 474, zitiert nach juris, dort Rdz. 54/57; vgl. auch Neuhaus, Vorvertragliche Anzeigepflicht - Die "eigene" Frage des Versicherers nach § 19 Abs. 1 VVG , VersR 2014, 432, 434).
  • OLG Köln, 03.05.2013 - 20 U 224/12

    Anforderungen an die Feststellung der dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Im Rahmen von § 28 Abs. 4 VVG ist daher überwiegend anerkannt, dass im Falle der Arglist eine gesonderte Belehrung nicht erforderlich ist (vgl. hierzu nur OLG Köln VersR 2013, 1428 f.; HK-VVG/Felsch, 2. Aufl. § 28 Rn. 214 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an eine Belehrung über die

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Insbesondere kann offen bleiben, ob eine solche gesonderte Mitteilung erfordert, dass dem Antragsteller die Belehrung in Form eines gesonderten Schriftstückes zugeht oder ob ein drucktechnisch besonders hervorgehobener Hinweis innerhalb des Antragstextes ausreichend ist (vgl. zum Streit OLG Brandenburg VersR 2010, 1301 - 1303, zitiert nach juris, dort Rdz. 14 m.w.N.) und ob die Belehrung, so wie sie sich in der mit Schriftsatz vom 11. Februar 2014 als Anlage BLD 15 eingereichten farbigen Version des Antragsvordrucks auf S. 5 findet, den Anforderungen an eine besondere drucktechnische Hervorhebung erfüllen würde.
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Denn eine solche Zurechnung käme gemäß § 70 S. 1 VVG nur in Betracht, wenn der Vermittler als Agent des Versicherers und damit als Versicherungsvertreter im Sinne des § 59 Abs. 2 VVG gehandelt hätte, weil nur Versicherungsvertreter im Sinne der "Auge und Ohr-Rechtsprechung" (vgl. zur früheren Rechtslage grundlegend: BGHZ 102, 194 - 199, zitiert nach juris, dort Rdz. 29 ff; BGH VersR 1999, 1481 - 1482, zitiert nach juris, dort Rdz. 11) im Lager des Versicherers stehen.
  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

  • LG Lübeck, 22.12.2016 - 14 S 113/16

    Krankentagegeldversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen Verletzung

    Das Schlaf- und Belastungsstörungen eine auch ohne weiteres stationäre Behandlung erfordern können, zumal, wenn sie, wie hier, wiederholt auftreten, ihnen damit für den Versicherer gefahrerhebliche Bedeutung zukommen, liegt auf der Hand (vgl. KG Berlin, Urteil vom 29.04.2014, - 6 U 172/13 -).
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