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   OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05   

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OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05 (https://dejure.org/2006,5152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2006 - 6 U 174/05 (https://dejure.org/2006,5152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 6 U 174/05 (https://dejure.org/2006,5152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Urheberrecht: Erstreckung der Nichtigkeit eines Vertrages zwischen einem ausübenden Künstler und einem Musikproduzenten auf die Einräumung von Nutzungsrechten für den Tonträgerhersteller; eingeschränkten Geltung des Abstraktionsprinzips im Urheberrecht

  • aufrecht.de

    Sittenwidrigkeit des Künstlervertrages kann auch zur Nichtigkeit der dinglichen Einräumung von Nutzungsrechten führen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchschlagen der Nichtigkeit des Vertrags zwischen einem Popmusiker und einem Musikproduzenten auf die Einräumung von Nutzungsrechten; Schuldhaftes Handeln des Tonträgerherstellers bei Vertrieb der auf Grundlage eines nichtigen Vertrags erstellten Tonträger; ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Auswirkung der Nichtigkeit eines Vertrags zwischen einem ausübenden Künstler und einem Musikproduzenten wegen Wucher auf die Einräumung von Nutzungsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.01.1982 - I ZR 182/79

    Geltendmachung von Ansprüchen einer Verwertungsgesellschaft auf dem Gebiet des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05
    Der BGH hat dort lediglich für eine bestimmte Vertragsform, nämlich einen Wiederverfilmungsvertrag, eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 VerlG verneint, eine solche analoge Anwendung aber ansonsten durchaus für möglich erachtet und später für andere Vertragsarten auch entsprechend entschieden (etwa BGH GRUR 1982, 308, 309 - Kunsthändler, für den Wahrnehmungsvertrag und BGH GRUR 1976, 706 für einen Vertrag über die Vervielfältigung von Serigrafien).

    Es kommt hinzu, dass sich in Literatur und Rechtsprechung auch schon im Jahr 2000 zahlreiche Stimmen dafür ausgesprochen hatten, entsprechend der Regelung in § 9 Abs. 1 VerlG bei Verträgen zwischen dem Urheber oder Leistungsschutzrechtsinhaber und einem verwertenden Unternehmen die Geltung des Abstraktionsprinzips im Regelfall zu verneinen (Hans. OLG Hamburg, GRUR Int. 1998, 431; E. Ulmer; Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl. 1980, S. 391; Forkel, Gebundene Rechtsübertragungen, S. 162;, Schricker, in: ders., Urheberrecht, 2. Auflage, vor §§ 28ff, Rn. 61 m. w. Nachw.; Hertin, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Auflage, vor § 31 Rn. 10; Kraßer, GRUR Int 1973, 230ff, 237; Haberstumpf, in: FS Hubmann, 1985, 127ff, 136; Wente/Härle, GRUR 1997, 96) Die Rechtsprechung des BGH war keineswegs so eindeutig, wie die Beklagte zu 2 dies nun annehmen möchte (zutreffend Wente/Härle, a.a.O., S. 98: "Die Rechtsprechung ergibt kein klares Bild"), insbesondere hat der BGH in den Entscheidungen "GELU" (GRUR 1966, 567) und "Kunsthändler" (GRUR 1982, 308) die Geltung des Abstraktionsprinzips für Wahrnehmungsverträge verneint.

  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 14/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05
    Die Beklagte verweist hierzu u.a. auf die Entscheidung "Englisch Lavendel" (BGH GRUR 1959, 365).

    Der Fall liegt damit auch wesentlich anders als die in der Entscheidung "Englisch Lavendel" (GRUR 1959, 365).

  • OLG Karlsruhe, 09.07.2003 - 6 U 65/02

    Sittenwidrigkeit eines Künstlervertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05
    Die Berufung der hiesigen Beklagten zu 1 hat der Senat mit Urteil vom 09.07.2003 (6 U 65/02) zurückgewiesen (Anlage K 58).

    a) In dem zwischen der Beklagten zu 1 und dem Kläger geführten Rechtsstreit (LG Mannheim 7 O 184/01, OLG Karlsruhe 6 U 65/02, BGH I ZR 163/03) wurde auf die Widerklage des hiesigen Klägers und dortigen Beklagten festgestellt, "dass, basierend auf dem Künstlervertrag der Parteien, datiert auf den 01.04.1998, ein etwaig über die Unterzeichnung dieses Vertrages wirksam zustande gekommenes Künstlervertragsverhältnis der Parteien jedenfalls nicht mehr besteht." Diese Fassung des Feststellungsausspruchs, wonach ein Vertragsverhältnis "jedenfalls nicht mehr" bestehe, entspricht dem damaligen Widerklageantrag des hiesigen Klägers.

  • LG Mannheim, 05.08.2005 - 7 O 412/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05
    Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 05.08.2005 - 7 O 412/02 - werden zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des am 05.08.2000 verkündeten Urteils des Landgerichts Mannheim, Az. 7 O 412/02, wird dieses gegenüber der Beklagten zu 2 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 163/03

    Xavier Naidoo siegt über Produzenten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde der hiesigen Beklagten zu 1 hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.10.2004 (I ZR 163/03) zurückgewiesen (Anlage K 59).

    a) In dem zwischen der Beklagten zu 1 und dem Kläger geführten Rechtsstreit (LG Mannheim 7 O 184/01, OLG Karlsruhe 6 U 65/02, BGH I ZR 163/03) wurde auf die Widerklage des hiesigen Klägers und dortigen Beklagten festgestellt, "dass, basierend auf dem Künstlervertrag der Parteien, datiert auf den 01.04.1998, ein etwaig über die Unterzeichnung dieses Vertrages wirksam zustande gekommenes Künstlervertragsverhältnis der Parteien jedenfalls nicht mehr besteht." Diese Fassung des Feststellungsausspruchs, wonach ein Vertragsverhältnis "jedenfalls nicht mehr" bestehe, entspricht dem damaligen Widerklageantrag des hiesigen Klägers.

  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZR 30/64

    GELU

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05
    Es kommt hinzu, dass sich in Literatur und Rechtsprechung auch schon im Jahr 2000 zahlreiche Stimmen dafür ausgesprochen hatten, entsprechend der Regelung in § 9 Abs. 1 VerlG bei Verträgen zwischen dem Urheber oder Leistungsschutzrechtsinhaber und einem verwertenden Unternehmen die Geltung des Abstraktionsprinzips im Regelfall zu verneinen (Hans. OLG Hamburg, GRUR Int. 1998, 431; E. Ulmer; Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl. 1980, S. 391; Forkel, Gebundene Rechtsübertragungen, S. 162;, Schricker, in: ders., Urheberrecht, 2. Auflage, vor §§ 28ff, Rn. 61 m. w. Nachw.; Hertin, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Auflage, vor § 31 Rn. 10; Kraßer, GRUR Int 1973, 230ff, 237; Haberstumpf, in: FS Hubmann, 1985, 127ff, 136; Wente/Härle, GRUR 1997, 96) Die Rechtsprechung des BGH war keineswegs so eindeutig, wie die Beklagte zu 2 dies nun annehmen möchte (zutreffend Wente/Härle, a.a.O., S. 98: "Die Rechtsprechung ergibt kein klares Bild"), insbesondere hat der BGH in den Entscheidungen "GELU" (GRUR 1966, 567) und "Kunsthändler" (GRUR 1982, 308) die Geltung des Abstraktionsprinzips für Wahrnehmungsverträge verneint.
  • BGH, 26.03.1976 - I ZR 157/74

    Vertrag zwischen einem Künstler und der Inhaberin einer Galerie über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05
    Der BGH hat dort lediglich für eine bestimmte Vertragsform, nämlich einen Wiederverfilmungsvertrag, eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 VerlG verneint, eine solche analoge Anwendung aber ansonsten durchaus für möglich erachtet und später für andere Vertragsarten auch entsprechend entschieden (etwa BGH GRUR 1982, 308, 309 - Kunsthändler, für den Wahrnehmungsvertrag und BGH GRUR 1976, 706 für einen Vertrag über die Vervielfältigung von Serigrafien).
  • OLG Hamburg, 23.10.1997 - 3 U 171/94

    Urheberrechtsschutz am Werk eines litauischen Komponisten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05
    Es kommt hinzu, dass sich in Literatur und Rechtsprechung auch schon im Jahr 2000 zahlreiche Stimmen dafür ausgesprochen hatten, entsprechend der Regelung in § 9 Abs. 1 VerlG bei Verträgen zwischen dem Urheber oder Leistungsschutzrechtsinhaber und einem verwertenden Unternehmen die Geltung des Abstraktionsprinzips im Regelfall zu verneinen (Hans. OLG Hamburg, GRUR Int. 1998, 431; E. Ulmer; Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl. 1980, S. 391; Forkel, Gebundene Rechtsübertragungen, S. 162;, Schricker, in: ders., Urheberrecht, 2. Auflage, vor §§ 28ff, Rn. 61 m. w. Nachw.; Hertin, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Auflage, vor § 31 Rn. 10; Kraßer, GRUR Int 1973, 230ff, 237; Haberstumpf, in: FS Hubmann, 1985, 127ff, 136; Wente/Härle, GRUR 1997, 96) Die Rechtsprechung des BGH war keineswegs so eindeutig, wie die Beklagte zu 2 dies nun annehmen möchte (zutreffend Wente/Härle, a.a.O., S. 98: "Die Rechtsprechung ergibt kein klares Bild"), insbesondere hat der BGH in den Entscheidungen "GELU" (GRUR 1966, 567) und "Kunsthändler" (GRUR 1982, 308) die Geltung des Abstraktionsprinzips für Wahrnehmungsverträge verneint.
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 250/95

    "Potmusikproduzenten"; Wirksamkeit eines Gesellschaftsvertrages zweier Künstler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05
    Für die Beurteilung, ob ein Vertrag nach § 138 BGB sittenwidrig ist, sind ohnehin allein die Umstände zur Zeit des Vertragsschlusses maßgebend (BGH GRUR 1998, 673, 676 - Popmusikproduzenten).
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 234/95

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Veräußerung von Anteilen an einer BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05
    Es ist jedoch anerkannt, dass auch die Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 zu einer Unwirksamkeit des Erfüllungsgeschäfts führen kann, wenn die Unsittlichkeit gerade im Vollzug der Leistung liegt (vgl. etwa BGH NJW 1997, 860, RGZ 145, 152, 154).
  • BGH, 15.04.1958 - I ZR 31/57

    Weiterübertragung von Wiederverfilmungsrechten

  • RG, 17.09.1934 - IV 75/34

    Unter welchen Voraussetzungen ergreift die Nichtigkeit eines zwischen Eheleuten

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 174/05   

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OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 174/05 (https://dejure.org/2006,4899)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.08.2006 - 6 U 174/05 (https://dejure.org/2006,4899)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. August 2006 - 6 U 174/05 (https://dejure.org/2006,4899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG
    Wettbewerbsrecht: Schadensersatz wegen Wettbewerbsverstoßes; Vertretenmüssen einer Verwendung eines falschen Textbausteins in einer Werbeanzeige

  • Wolters Kluwer

    Vertretenmüssen eines Wettbewerbsverstoßes durch Verwendung eines falschen Textbausteins bzw. "Finanzierungsklinker" in einer Werbeanzeige; Verzinsung eines Gerichtskostenvorschusses; Maßgabe der auszuurteilenden Kostenquote; Schuldhafte Begehung eines ...

  • Wolters Kluwer

    (Wettbewerbsrecht: Schadensersatz wegen Wettbewerbsverstoßes; Vertretenmüssen einer Verwendung eines falschen Textbausteins in einer Werbeanzeige)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 8

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 5 § 8
    Wettbewerbsverstoß durch Verwendung eines falschen Textbaustein bzw. "Finanzierungsklinker" in einer Werbeanzeige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung eines Elektro-Großhändlers Werbeagentur hatte Textbaustein mit falschen Zahlen eingesetzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1189
  • GRUR 2007, 612
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 174/05
    So kann es sich verhalten, wenn eine falsche Herstellerpreisempfehlung im Rahmen der angegriffenen Werbung optisch unauffällig ist und gegenüber einer zutreffend angegebenen, blickfangartig herausgestellten "Preisdifferenz" in den Hintergrund tritt (vgl. BGH, WRP 2000, 1402, 1404 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; siehe aber auch BGH WRP 2000, 1258, 1263 - Filialleiterfehler; WRP 2002, 977, 979 - Scanner-Werbung; WRP 2004, 606, 608 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung).

    Die Auslegung des erstinstanzlichen Auskunftsantrags ergibt, dass die Klägerin umfassend Auskunft beansprucht hat, nämlich in demselben Umfang, in dem ihr Unterlassungsanspruch aufgrund einer entsprechenden Begehungsgefahr begründet war (vgl. zur Auslegung von Auskunftsanträgen BGH, WRP 2000, 1258, 1262 - Filialleiterfehler).

    In der neueren Rechtsprechung des BGH ist der Auskunftsanspruch in Wettbewerbsstreitigkeiten wiederholt auf die konkret beanstandete Werbeaktion beschränkt worden (vgl. BGH, WRP 2000, 1258, 1262 f. - Filialleiterfehler; WRP 2003, 509, 511 - Preisempfehlung für Sondermodelle; WRP 2004, 606, 608 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung; WRP 2004, 1017, 1021 - Direktansprache am Arbeitsplatz I; WRP 2006, 577, 579 - Direktansprache am Arbeitsplatz II).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 174/05
    Unbeschadet dessen kann es im Einzelfall zweifelhaft sein, wie weit der konkrete Verletzungsfall reicht und ob ein über eine bestimmte Werbeaktion hinausgehendes Auskunftsbegehren noch Teile desselben Verletzungsfalls oder schon andere (ähnliche) Verletzungsfälle zum Gegenstand hat (vgl. auch - allerdings zum Markenrecht: BGH, WRP 2006, 749, 752 ff., insb. Rn 34 f. -Parfümtestkäufe).

    Diese beschränkt sich vielmehr auf die konkrete Werbeaktion (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BGH, WRP 2006, 749, 755 ff., Rn 43 ff. - Parfümtestkäufe; BGH, WRP 2006, 590, 594, Rn 47 - Markenparfümverkäufe).

  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 132/01

    Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 174/05
    So kann es sich verhalten, wenn eine falsche Herstellerpreisempfehlung im Rahmen der angegriffenen Werbung optisch unauffällig ist und gegenüber einer zutreffend angegebenen, blickfangartig herausgestellten "Preisdifferenz" in den Hintergrund tritt (vgl. BGH, WRP 2000, 1402, 1404 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; siehe aber auch BGH WRP 2000, 1258, 1263 - Filialleiterfehler; WRP 2002, 977, 979 - Scanner-Werbung; WRP 2004, 606, 608 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung).

    In der neueren Rechtsprechung des BGH ist der Auskunftsanspruch in Wettbewerbsstreitigkeiten wiederholt auf die konkret beanstandete Werbeaktion beschränkt worden (vgl. BGH, WRP 2000, 1258, 1262 f. - Filialleiterfehler; WRP 2003, 509, 511 - Preisempfehlung für Sondermodelle; WRP 2004, 606, 608 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung; WRP 2004, 1017, 1021 - Direktansprache am Arbeitsplatz I; WRP 2006, 577, 579 - Direktansprache am Arbeitsplatz II).

  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 73/02

    Direktansprache am Arbeitsplatz II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 174/05
    Zwar hat sie für das Verschulden der Werbeagentur, die einen falschen Textbaustein bzw. "Finanzierungsklinker" verwendet hat, nicht ohne weiteres einzustehen, da § 8 Abs. 2 UWG nur für den Unterlassungs- und den Beseitigungsanspruch, nicht aber für den Schadensersatzanspruch gilt (vgl. BGH, WRP 2006, 577, 579, Rn 24 - Direktansprache am Arbeitsplatz II).

    In der neueren Rechtsprechung des BGH ist der Auskunftsanspruch in Wettbewerbsstreitigkeiten wiederholt auf die konkret beanstandete Werbeaktion beschränkt worden (vgl. BGH, WRP 2000, 1258, 1262 f. - Filialleiterfehler; WRP 2003, 509, 511 - Preisempfehlung für Sondermodelle; WRP 2004, 606, 608 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung; WRP 2004, 1017, 1021 - Direktansprache am Arbeitsplatz I; WRP 2006, 577, 579 - Direktansprache am Arbeitsplatz II).

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 174/05
    In der neueren Rechtsprechung des BGH ist der Auskunftsanspruch in Wettbewerbsstreitigkeiten wiederholt auf die konkret beanstandete Werbeaktion beschränkt worden (vgl. BGH, WRP 2000, 1258, 1262 f. - Filialleiterfehler; WRP 2003, 509, 511 - Preisempfehlung für Sondermodelle; WRP 2004, 606, 608 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung; WRP 2004, 1017, 1021 - Direktansprache am Arbeitsplatz I; WRP 2006, 577, 579 - Direktansprache am Arbeitsplatz II).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 174/05
    So kann es sich verhalten, wenn eine falsche Herstellerpreisempfehlung im Rahmen der angegriffenen Werbung optisch unauffällig ist und gegenüber einer zutreffend angegebenen, blickfangartig herausgestellten "Preisdifferenz" in den Hintergrund tritt (vgl. BGH, WRP 2000, 1402, 1404 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; siehe aber auch BGH WRP 2000, 1258, 1263 - Filialleiterfehler; WRP 2002, 977, 979 - Scanner-Werbung; WRP 2004, 606, 608 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 174/05
    So kann es sich verhalten, wenn eine falsche Herstellerpreisempfehlung im Rahmen der angegriffenen Werbung optisch unauffällig ist und gegenüber einer zutreffend angegebenen, blickfangartig herausgestellten "Preisdifferenz" in den Hintergrund tritt (vgl. BGH, WRP 2000, 1402, 1404 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; siehe aber auch BGH WRP 2000, 1258, 1263 - Filialleiterfehler; WRP 2002, 977, 979 - Scanner-Werbung; WRP 2004, 606, 608 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 174/05
    Diese beschränkt sich vielmehr auf die konkrete Werbeaktion (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BGH, WRP 2006, 749, 755 ff., Rn 43 ff. - Parfümtestkäufe; BGH, WRP 2006, 590, 594, Rn 47 - Markenparfümverkäufe).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 174/05
    Vielmehr entfällt im gewerblichen Rechtsschutz einschließlich des Wettbewerbsrechts wegen der in diesem Bereich bestehenden Besonderheiten das rechtliche Interesse an einer Feststellungsklage in der Regel nicht schon durch die Möglichkeit einer Stufenklage (vgl. BGH, WRP 2001, 1164, 1165 f. - Feststellungsinteresse II; WRP 2003, 1238, 1239 - Feststellungsinteresse III).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 189/99

    Feststellungsinteresse II; Feststellungsinteresse bei Möglichkeit der Stufenklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 174/05
    Vielmehr entfällt im gewerblichen Rechtsschutz einschließlich des Wettbewerbsrechts wegen der in diesem Bereich bestehenden Besonderheiten das rechtliche Interesse an einer Feststellungsklage in der Regel nicht schon durch die Möglichkeit einer Stufenklage (vgl. BGH, WRP 2001, 1164, 1165 f. - Feststellungsinteresse II; WRP 2003, 1238, 1239 - Feststellungsinteresse III).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

  • BGH, 26.04.2023 - VIII ZR 125/21

    Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte

    Mit unterschiedlichen Begründungsansätzen wird ein solcher Anspruch teilweise von vornherein abgelehnt (OLG München, NJW-RR 2017, 437 Rn. 20 ff.; OLG Karlsruhe, NJW 2013, 473, 474 f.; OLG Brandenburg [7. Zivilsenat], Urteile vom 6. Februar 2013 - 7 U 6/12, juris Rn. 39; vom 4. Juli 2012 - 7 U 204/11, juris Rn. 27 ff.; OLG Jena [7. Zivilsenat], Urteil vom 25. September 2013 - 7 U 180/13, juris Rn. 11 ff.; KG, Urteil vom 22. September 2011 - 23 U 178/09, juris Rn. 32; LG Saarbrücken, Urteil vom 29. Juli 2013 - 13 S 41/13, juris Rn. 1 ff.; Uhl, NJ 2017, 101 ff.; Saenger/Uphoff, MDR 2014, 192 ff.), teils hingegen für grundsätzlich möglich gehalten (OLG Frankfurt am Main, NJW 2018, 79 Rn. 63 ff.; NJW-RR 2012, 791, 794; Urteil vom 31. August 2006 - 6 U 174/05, juris Rn. 32; OLG Düsseldorf, Urteile vom 29. Januar 2015 - I-15 U 22/14, juris Rn. 204 ff.; vom 18. Juli 2007 - VI-2 U (Kart) 12/05, juris Rn. 69 f. und VI-2 U (Kart) 11/05, juris Rn. 82 f.; OLG Hamm, Urteil vom 16. Dezember 2011 - 19 U 154/10, juris Rn. 90; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 131, 137; Urteil vom 25. März 2004 - 3 U 184/03, juris Rn. 103; OLG Brandenburg [12. Zivilsenat], NJW-RR 2013, 23, 25; OLG Bremen, Urteil vom 25. Juni 2010 - 3 U 60/09, juris Rn. 47; OLG Schleswig, Urteil vom 26. März 2013 - 2 U 7/12, juris Rn. 195 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 24. August 1999 - 13 U 87/98, BeckRS 2012, 11444 unter II; OLG Jena [1. Zivilsenat], NJW-RR 2017, 214 Rn. 56; Arz/Gemmer, NJW 2019, 263 ff.; Jerger/Zehentbauer, NJW 2016, 1353 ff.; Lüttringhaus, NJW 2014, 3745 ff.; Gödicke, JurBüro 2001, 512 ff.; Staudinger/Feldmann, BGB, Neubearb.
  • OLG Bremen, 25.06.2010 - 3 U 60/09

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen

    Dem Kläger stehen auch die geltend gemachten Zinsen auf den Gerichtskostenvorschuss nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB zu (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 31.08.2006, 6 U 174/05; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 104 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2012 - 24 U 78/11

    Obhutspflichten des Heimbetreibers beim An- und Entkleiden von Heimbewohnern;

    Diese Verfahrensweise entsprach der ganz überwiegenden Praxis (vgl. etwa HansOLG, MDR 2007, 57-58; OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 1189; KG, JurBüro 2006, 202; OLG Stuttgart, JurBüro 2008, 23-25) vor Erlass der Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2008 (VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323); die Einführung des § 15 a RVG sollte der Klarstellung dienen, dass weiterhin in diesem Sinne verfahren werden solle (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2010, V ZB 38/10, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 215/11

    Anwalt muss über Frist für Kündigungsschutzklage aufklären!

    Diese Verfahrensweise entsprach der ganz überwiegenden Praxis (vgl. etwa HansOLG, MDR 2007, 57-58; OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 1189; KG, JurBüro 2006, 202; OLG Stuttgart, JurBüro 2008, 23-25) vor Erlass der Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2008 (VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323); die Einführung des § 15 a RVG sollte der Klarstellung dienen, dass weiterhin in diesem Sinne verfahren werden solle (vgl. BGH, AGS 2010, 263).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 24 U 95/10

    Anforderungen an die Vereinbarung der Zahlung der Umsatzsteuer auf die

    Diese Verfahrensweise entsprach der ganz überwiegenden Praxis (vgl. etwa HansOLG, MDR 2007, 57-58; OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 1189; KG, JurBüro 2006, 202; OLG Stuttgart, JurBüro 2008, 23-25) vor Erlass der Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2008 (VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323); die Einführung des § 15 a RVG sollte der Klarstellung dienen, dass weiterhin in diesem Sinne verfahren werden solle (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1248).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2006 - L 6 U 174/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,109955
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2006 - L 6 U 174/05 (https://dejure.org/2006,109955)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.12.2006 - L 6 U 174/05 (https://dejure.org/2006,109955)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - L 6 U 174/05 (https://dejure.org/2006,109955)
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  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2006 - L 6 U 174/05
    Die bei zulässiger Berufung übliche Rechtsmittelbelehrung genügt nicht den Anforderungen an eine positive Entscheidung über die Zulassung der Berufung (BSG, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 25/01 R).
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