Rechtsprechung
OLG Celle, 03.06.2004 - 6 U 175/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Bauprozess: Zulässigkeit eines Grundurteils bei Verbindung von Restwerklohnklage und Klage auf Bestellung einer Bauhandwerkersicherungshypothek
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 366 Abs. 2 BGB; § 641 BGB
Klage auf einen Restwerklohn für Bauarbeiten an einem Wohnhaus auf einem Grundstück; Erhalt einer Vormerkung auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek zur Begleichung einer Gesamtrechnung; Notwendigkeit einer Schlussrechnung bei Wiederholung der Summe von Abschlägen; ... - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf einen Restwerklohn für Bauarbeiten an einem Wohnhaus auf einem Grundstück; Erhalt einer Vormerkung auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek zur Begleichung einer Gesamtrechnung; Notwendigkeit einer Schlussrechnung bei Wiederholung der Summe von Abschlägen; ...
- Judicialis
ZPO § 304 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 304 Abs. 1
Zur Zulässigkeit eines Grundurteils bei der Klage auf Restwerklohn in Verbindung mit der Bestellung der Bauhandwerker-Sicherungshypothek - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundurteil bei Klage auf Restwerklohn und Sicherungshypothek?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Eine Klage auf Restwerklohn und Bestellung einer Sicherung ist zulässig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Klage auf Restwerklohn und Bestellung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zulässig? (IBR 2004, 1097)
Verfahrensgang
- LG Verden, 11.08.2003 - 4 O 307/02
- OLG Celle, 03.06.2004 - 6 U 175/03
Papierfundstellen
- NZBau 2004, 557
- BauR 2004, 1980
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 18.05.2022 - 14 U 180/21
Werklohn für Erd-, Pflaster- und Bauarbeiten zur Erstellung eines barrierefreien …
Dies gilt insbesondere für die Frage, inwieweit Mängel bestehen, deretwegen Werklohn zurückbehalten werden kann; ihr Bestehen führt nicht zur Abweisung der Klage, sondern nur zur eingeschränkten statt unbedingten Verurteilung zur Zahlung (vgl. OLG Celle, Teilurteil vom 03. Juni 2004 - 6 U 175/03, Rn. 29, juris).
Rechtsprechung
OLG Rostock, 13.09.2004 - 6 U 175/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versicherungsrechtliche Folgen von Fahrlässigkeit im Straßenverkehr; Anforderungen an das Freiwerden einer Versicherung von der Leistungspflicht gem. § 61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) infolge fahrlässigen Herbeiführung des Schadens durch den Versicherungsnehmer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Heruntergefallene Gegenstände liegen lassen!
Verfahrensgang
- LG Rostock, 18.07.2003 - 3 O 30/03
- OLG Rostock, 13.09.2004 - 6 U 175/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Rostock, 18.07.2003 - 3 O 30/03 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- AG Menden, 21.09.2005 - 4 C 141/04
Keine grob fahrlässige Unfallverursachung bei Griff nach Kaugummi auf …
Zur Abgrenzung vergleiche: OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 1368; OLG Rostock, DAR 2004, 707; OLG Zweibrücken, RuS 1999, 406; OLG Stuttgart, RuS 1999, 56; OLG Nürnberg, NJW-RR 1992, 360; LG Köln, Schaden-Praxis 2001, 209 (grobe Fahrlässigkeit jeweils bejaht).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 12.04.2005 - 6 U 175/03 |
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 06.11.2003 - 2 O 169/03
- OLG Brandenburg, 12.04.2005 - 6 U 175/03
- BGH, 19.10.2006 - III ZR 122/05
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 29.01.2004 - 6 U 175/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1038
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 18 U 67/04 Entgegen der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung und im nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 17.09.2004 geäußerten Ansicht weicht der Senat nicht von den Entscheidungen des OLG München (NJW-RR 2004, 1064) und OLG Hamburg (NJW-RR 2004, 1038) ab, soweit er den auf die Klägerin übergegangenen Anspruch aufgrund eines Mitverschuldens wegen fehlender Wertdeklaration mindert und hierbei die nötige Kenntnis der Versicherungsnehmerin der Klägerin, dass die Beklagte die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt hätte, aus der dem Versender möglichen und zumutbaren Lektüre von Ziffer 2 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Beklagten Stand 11/00 ableitet.
Das OLG Hamburg lässt gemäß dem in NJW-RR 2004, 1038 abgedruckten Leitsatz ein Mitverschulden des Absenders mangels Wertdeklaration dann unberücksichtigt, wenn auf Grund der Übergabe der Güter im Originalkarton dem Fahrer des Paketunternehmens der Wert des Frachtguts bereits äußerlich deutlich erkennbar war.