Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.02.2004 - 6 U 176/02   

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https://dejure.org/2004,11990
OLG Brandenburg, 17.02.2004 - 6 U 176/02 (https://dejure.org/2004,11990)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2004 - 6 U 176/02 (https://dejure.org/2004,11990)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 6 U 176/02 (https://dejure.org/2004,11990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Fremdbefüllung eines Flüssiggastanks; Unterlassungsanspruch des Eigentümers; Überlassung des Tanks durch Konkurrenten für die Dauer eines Exklusivliefervertrages; Verstoß des Kunden gegen vereinbarte Bezugsbindung; Hinweis auf Verbot der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 855; ; BGB § 857; ; BGB § 985; ; BGB § 986; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 I 1; ; BGB § 1004 I 2; ; UWG § 1; ; GWB §§ 19 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1; UWG § 1
    Unterlassungsanspruch gegen Mitbewerber bei Verstoß gegen Belieferungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2003 - II ZR 367/02

    Anderweitige Befüllung von Flüssiggas-Behältern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2004 - 6 U 176/02
    Der entgegenstehenden Auffassung des II. Zivilsenats des BGH, wie sie im Urteil vom 15.9.2003 ( II ZR 367/02) zum Ausdruck kommt, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Brandenburg, 16.07.2002 - 6 U 173/01

    Unterlassungsanspruchs nach § 1004 bei Beeinträchtigung des Eigentums in anderer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2004 - 6 U 176/02
    Der Senat hält an seiner Auffassung (vgl. Urteil vom 16.7. 2002 - 6 U 173/01) fest, dass eine Beeinträchtigung des Eigentums, wie sie § 1004 I 1 BGB als Voraussetzung für den hier geltend gemachten Unterlassungsanspruch verlangt, in Fällen der vorliegenden Art nicht gegeben ist.
  • BGH, 10.04.1956 - I ZR 165/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2004 - 6 U 176/02
    Ergibt sich - wie im Einbrandflaschenfall (LM 1956, § 1004 BGB Nr. 27, S. 978, 979) - aus den objektiv erkennbaren oder allgemein bekannten Umständen, etwa der äußeren Gestalt der Sache, für den interessierten und kundigen Verkehr eindeutig, daß bestimmte tatsächliche Möglichkeiten, die die Sache bietet, nicht dem jeweiligen Besitzer, sondern allein dem Eigentümer oder sonst einem Dritten zustehen, so mögen sie tatsächlich in der Hand des Besitzers stehen, sind ihm aber nicht mit der Folge überlassen, daß sie dem Eigentümer verloren gehen.
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - 2 U (Kart) 6/07

    Eigentumsverletzung durch Befüllung eines Flüssiggasbehälters

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die unbefugte Befüllung eines in fremdem Eigentum stehenden Flüssiggasbehälters eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB darstellt, weil dieses Vorgehen die Sachherrschaft des Eigentümers auch dann verletzt, wenn ein Tank seiner technischen Bestimmung entsprechend befüllt wird (st.Rspr. z.B. BGH Urt. v. 10. Oktober 2005 - II ZR 323/03, WM 2006, 333; Urt. v. 26. Februar 2007- II ZR 13/06, jeweils m.w.Nachw.; a.A. OLG Brandenburg, Urt. v. 17. Februar 2004, 6 U 176/02).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 6 U 176/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18972
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 6 U 176/02 (https://dejure.org/2003,18972)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.05.2003 - L 6 U 176/02 (https://dejure.org/2003,18972)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - L 6 U 176/02 (https://dejure.org/2003,18972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Berufskrankheit - arbeitstechnische Voraussetzung - chemisch-irritativer Stoff - toxischer Stoff - Dieselruß - kein Listenstoff - generelle Geeignetheit - medizinische Wissenschaft - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Expositionstestung - obstruktive ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 551 Abs. 1 RVO; § 581 Abs. 1 RVO
    Zahlung von Verletztenrente wegen der Erkrankung an einer Berufskrankheit; Tätigkeit als Kraftfahrer; Einatmen von Dieselabgasen beim Beladen bzw. Entladen; Chronisch obstruktive Atemwegserkrankung mit unspezifischer Hyperreaktivität; Voraussetzungen der Berufskrankheit ...

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Verletztenrente wegen der Erkrankung an einer Berufskrankheit; Tätigkeit als Kraftfahrer; Einatmen von Dieselabgasen beim Beladen bzw. Entladen; Chronisch obstruktive Atemwegserkrankung mit unspezifischer Hyperreaktivität; Voraussetzungen der Berufskrankheit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 6 U 176/02
    Selbst wenn die Verordnungsgeberin bei Abfassung des Merkblatts im Jahr 1979 also von der "generellen" Geeignetheit von DME zur Verursachung oder Verschlimmerung obstruktiver Atemwegserkrankungen ausgegangen wäre, wäre dieser Kenntnisstand deshalb überholt, so dass das og Merkblatt insoweit nicht (mehr) maßgebend wäre (vgl BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16, S 86) und somit die Feststellung der BK und die Zahlung von Verletztenrente schon deshalb nicht (mehr) möglich sind (vgl BSGE 7, 89, 97).
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 6 U 176/02
    Die "generelle" Geeignetheit steht fest, wenn nachgewiesen ist, dass die Krankheit in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als in der übrigen Bevölkerung (BSGE 59, 295, 298 mwN).
  • BSG, 27.03.1958 - 5 RKn 32/56
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 6 U 176/02
    Selbst wenn die Verordnungsgeberin bei Abfassung des Merkblatts im Jahr 1979 also von der "generellen" Geeignetheit von DME zur Verursachung oder Verschlimmerung obstruktiver Atemwegserkrankungen ausgegangen wäre, wäre dieser Kenntnisstand deshalb überholt, so dass das og Merkblatt insoweit nicht (mehr) maßgebend wäre (vgl BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16, S 86) und somit die Feststellung der BK und die Zahlung von Verletztenrente schon deshalb nicht (mehr) möglich sind (vgl BSGE 7, 89, 97).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 7/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ursachenzusammenhang -

    Dies ist auch der vom LSG angeführten Entscheidung des LSG Niedersachsen vom 15. Mai 2003 - L 6 U 176/02 (Breith 2004, 29, 31 f) und den dort angegebenen Literaturstellen (Nowak/Angerer, MedSach 2003, 59, 61 ff; Schönberger/Mehrtens/ Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 6. Aufl 1998, 17.9.7, S 1030 = 7. Aufl 2003, 17.11.6, S 1123) zu entnehmen, zumal letztere auf eine mögliche Kontraindikation für Provokationstests hinweisen und sie als nicht mitwirkungspflichtig ansehen.
  • LSG Hessen, 26.11.2004 - L 11/3 U 1523/00
    Das Vorhandensein einer positiven Reaktion in arbeitsplatzbezogenen Expostionstestungen gegenüber den potenziell gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen ist indes zur Feststellung einer wahrscheinlich wesentlich beruflichen Verursachung einer obstruktiven Atemwegserkrankung erforderlich (ebenso Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen - Bremen vom 15. Mai 2003 - L 6 U 176/02 - Breithaupt 2004, 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2008 - L 3 B 38/07
    Die Feststellung der Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen beruflicher Belastung und Erkrankung an Asthma bronchiale, gemischtförmig, einer bronchialer Hyperreagibilität und einer Allergie gegen Gräserpollen, Schimmelpilzen, Milben und Roggen ist unerlässlich (Urteil des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen, vom 15. Mai 2003, Az.: L 6 U 176/02 m.w.N.).
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