Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.01.2003 - 6 U 178/02   

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https://dejure.org/2003,8477
OLG Celle, 02.01.2003 - 6 U 178/02 (https://dejure.org/2003,8477)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.01.2003 - 6 U 178/02 (https://dejure.org/2003,8477)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Januar 2003 - 6 U 178/02 (https://dejure.org/2003,8477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Organisatorische Maßnahmen in der Übergangszeit des neuen Berufungsrechts; Notwendigkeit der Überprüfung der Fristerfassung; Prüfungspflicht bei fristwahrenden Prozesshandlungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 233 ZPO; § 234 ZPO; § 236 Abs. 1 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Nachweis des fehlenden Verschuldens; Maßnahmen zur Einhaltung der Fristen in Kanzlei; Erhöhung der Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Vertretungsfällen innerhalb des Personals; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Nachweis des fehlenden Verschuldens; Maßnahmen zur Einhaltung der Fristen in Kanzlei; Erhöhung der Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Vertretungsfällen innerhalb des Personals; ...

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ZPO § 236

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233; ZPO § 234; ZPO § 236
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.1998 - VII ZB 8/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristablaufs

    Auszug aus OLG Celle, 02.01.2003 - 6 U 178/02
    Diese beginnt gem. § 234 ZPO an dem Tag, an dem der verantwortliche Rechtsanwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (BGH NJW-RR 1999, 429 f.; NJW 1998, 1498).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZB 204/96

    Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenhändigen Überprüfung von Fristnotierungen

    Auszug aus OLG Celle, 02.01.2003 - 6 U 178/02
    Diese beginnt gem. § 234 ZPO an dem Tag, an dem der verantwortliche Rechtsanwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (BGH NJW-RR 1999, 429 f.; NJW 1998, 1498).
  • BGH, 04.05.2001 - V ZR 434/00

    Pflichten des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristablaufs

    Auszug aus OLG Celle, 02.01.2003 - 6 U 178/02
    Indessen hat ein Rechtsanwalt bei fristwahrenden Prozesshandlungen zunächst den Ablauf der Frist, deren Verlängerung beantragt wird, eigenverantwortlich auf der Grundlage der Handakten zu überprüfen (BGH NJW 2001, 2336, 2337).
  • BGH, 01.07.1999 - III ZB 47/98

    Einhaltung von Rechtsmittelfristen - Anforderungen an die eigene Sorgfalt des

    Auszug aus OLG Celle, 02.01.2003 - 6 U 178/02
    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - nicht die hierfür an sich zuständige Mitarbeiterin, sondern ihre Vertreterin tätig wird, die ausweislich ihrer Eidesstattlichen Versicherung vom 22. November 2002 bis zu der Urlaubsvertretung im Zeitraum vom 29. Juli - 18. August 2002 mit den Fristen nicht befasst war (zu erhöhten Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei wegen Vertretungsfällen innerhalb des Personals BGH NJW-RR 1999, 1664).
  • BGH, 29.04.1998 - XII ZB 140/95

    Eigene Prüfung des Fristablaufs durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Celle, 02.01.2003 - 6 U 178/02
    Zwar muss ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen nicht bei jeder Vorlage von Handakten, sondern nur dann eigenverantwortlich prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängt (BGH a. a. O.; NJW-RR 1998, 1526, 1527).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03   

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https://dejure.org/2004,10435
OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03 (https://dejure.org/2004,10435)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.03.2004 - 6 U 178/03 (https://dejure.org/2004,10435)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. März 2004 - 6 U 178/03 (https://dejure.org/2004,10435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung bei Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsregelung; Zurechnung eines Fehlers in der anwaltlichen Vertretung; Wiedereinsetzung bei Vorliegen eines Rechtsirrtums; Bindungswirkung der Verweisung eines Rechtsstreits

  • Judicialis

    GVG § 17a; ; GVG § ... 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b); ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 281 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519 Abs. 1; ; BGB § 276 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 08.04.1992 - XII ARZ 8/92

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03
    Dies gilt selbst im Falle eines - hier aus Sicht des Senates vorliegenden - Rechtsirrtums des verweisenden Gerichts (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 902) oder auch bei Verfahrensfehlern (vgl. Zöller/Greger, a.a.O., § 281 ZPO Rn. 16 m.w.N.).

    Insofern lässt der bloße - vorliegende - Rechtsirrtum des Landgerichts die Bindungswirkung für den Senat nicht entfallen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 902; BayObLG, NJW-RR 2001, 646).

  • BGH, 10.11.1952 - VI ZR 249/52

    Feriensachen

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03
    Eine falsche Einschätzung durch einen Rechtsanwalt vermag nur in ganz engen Grenzen einen Wiedereinsetzungsgrund abzugeben (vgl. RGZ 159, 109), nämlich dann, wenn der Rechtsanwalt die äußerste zumutbare Sorgfalt aufgewendet hat, um eine richtige Rechtsansicht zu gewinnen (vgl. BGHZ 8, 47; Zöller/Greger, a.a.O.).

    Ist die Rechtslage zweifelhaft, so muss der Rechtsanwalt vorsorglich so handeln, wie es bei einer für seine Partei ungünstigen Entscheidung im Zweifel zur Wahrung ihrer Belange notwendig ist (vgl. BGHZ 8, 47).

  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03
    Insoweit sei auf die Rspr. des BGH in Kartellsachen (BGHZ 71, 367ff.) zu verweisen, wo sich - ähnlich wie hier - Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsregelung zeigen würden, die dem BGH Anlass gewesen seien, die Wahrung der Frist auch dann für gegeben zu erachten, wenn die Berufung beim allgemein zuständigen Oberlandesgericht statt (zutreffend) beim Kartellsenat des OLG eingelegt worden seil.

    Denn in Zweifelsfällen gebietet sich eine so frühzeitige Berufungseinlegung, dass die Rechtsmittelschrift noch innerhalb der Berufungsfrist an das zuständige Gericht weitergeleitet werden kann (vgl. BGHZ 71, 367; BGH, NJW 2000, 1574; Zöller/Gummer, a.a.O., § 199 GVG Rn. 13).

  • BGH, 17.02.1993 - XII ARZ 2/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Berichtigung wegen offenbarer

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03
    Durch den Verweisungsbeschluss des Landgerichts Stralsund vom 16.10.2003 ist der Rechtsstreit mit dem Eingang der Akten (§ 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO) bei dem Oberlandesgericht als dem aufnehmenden Gericht anhängig geworden; die Anhängigkeit beim verweisenden Gericht endete (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 700; Zöller/Greger, a.a.O., § 281 ZPO Rn. 15).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 41/00

    Kreiselpumpe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei zweifelhaftem

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03
    Er hat von daher etwa bei zwei in Betracht kommenden Fristen zugunsten seines Mandanten die kürzere zu wählen (vgl. BGH, GRUR 2001, 271; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rn. 23, Stichwort: "Rechtslage zweifelhaft").
  • BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99

    Fristwahrende Berufung gegen Urteil einer Kammer für Baulandsachen in

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03
    Denn in Zweifelsfällen gebietet sich eine so frühzeitige Berufungseinlegung, dass die Rechtsmittelschrift noch innerhalb der Berufungsfrist an das zuständige Gericht weitergeleitet werden kann (vgl. BGHZ 71, 367; BGH, NJW 2000, 1574; Zöller/Gummer, a.a.O., § 199 GVG Rn. 13).
  • BGH, 07.12.1994 - XII ZB 202/94

    Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03
    In diesem - und nach Auffassung des Senats nur in diesem - Fall wäre auch die Möglichkeit gegeben gewesen, den Rechtsstreit an das zuständige Berufungsgericht entsprechend § 281 ZPO zu verweisen (siehe hierzu BGHZ 71, 182; FamRZ 1995, 219 = MDR 1995, 823; FamRZ 1995, 351 = MDR 1995, 521; Zöller/Gummer, a.a.O., § 119 GVG Rn. 5; siehe auch Zöller/Gummer, Vor § 511 ZPO Rn. 30, 31 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1993 - V ZB 20/93

    Keine Postulationsfähigkeit in der Berufungsinstanz ohne OLG-Zulassung

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03
    Das gilt jedenfalls für diejenigen Bundesgesetze, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen (vgl. BGH, VersR 1982, 766; NJW 1993, 2538 [2539]; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rn. 23, Stichwort: "Gesetzeskenntnis").
  • BayObLG, 14.03.2000 - 4Z AR 21/00

    Verweisung an das für alle Gesamtschuldner zuständige Gericht

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03
    Insofern lässt der bloße - vorliegende - Rechtsirrtum des Landgerichts die Bindungswirkung für den Senat nicht entfallen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 902; BayObLG, NJW-RR 2001, 646).
  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85

    Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03
    Schließlich ist dem Beklagten eine Berufung auf den Meistbegünstigungsgrundsatz, der sich als Ausprägung der verfasssungsrechtlichen Grundsätze der allgemeinen Gleichberechtigung und des Vertrauensschutzes darstellt (vgl. BGHZ 90, 3; BGH, WM 1986, 1098 [1099]), auch nicht deshalb erlaubt, weil das Landgericht Stralsund zunächst rechtsirrtümlich eine eigene Zuständigkeit für gegeben erachtet, über die Berufung des Beklagten mündlich verhandelt und in dieser mündlichen Verhandlung die Berufung für zulässig erklärt hat.
  • BGH, 02.11.1994 - XII ZB 121/94

    Anfechtung eines Urteils bei Unklarheit über die Funktion des Amtsgerichts

  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei

  • LG Düsseldorf, 20.08.1980 - 13 O 330/79
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

  • BGH, 24.06.1993 - VII ZR 8/93

    Schuldhafter Irrtum über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer wirksamen

  • BGH, 04.10.1993 - II ZB 9/93

    Kenntnis der Zuständigkeitsvorschriften

  • OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 W 48/03

    Keine Wiedereinsetzung wegen der Versäumnis der Berufungs- und

  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen

  • BGH, 22.11.1984 - VII ZR 160/84

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei handschriftlichen Änderungen des

  • BGH, 16.10.1991 - XII ZB 113/91

    Verwerfung der Berufung wegen eines Mangels der gesetzlichen Form - Zustellung

  • BGH, 19.01.1977 - IV ZB 55/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

  • RG, 09.01.1939 - IV 200/38

    Zum Begriff des unabwendbaren Zufalls.

  • LG Köln, 20.05.2010 - 1 S 20/10

    Antrag auf Wiedereinsetzung ist unbegründet bei Fristversäumung durch einen

    Denn die Kenntnis von Gesetzen wird von einem Anwalt, der sich auch über die Änderung von Gesetzen in angemessener Frist informieren muss, vorausgesetzt (vgl. nur Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 10.12.1993; OLG Rostock, Beschluss vom 19.03.2004, 6 U 178/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2004; Az.: I-5 U 46704).

    Bereits vor dem Hintergrund dieses langen Zeitraums hatte der Prozessbevollmächtigte des Klägers ausreichend Zeit von der Gesetzesänderung Kenntnis zu erlangen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 10.12.1993; OLG Rostock, Beschluss vom 19.03.2004, 6 U 178/03).

  • OLG Rostock, 17.08.2007 - 6 U 58/07

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Glaubhaftmachung

    Von daher leitet sich im Allgemeinen her, dass die Ausnutzung einer Frist bis zum letzten Tage hohe Anforderungen an das zur Fristwahrung Erforderliche und damit an den Sorgfaltsmaßstab des § 276 Abs. 2 BGB stellt (vgl. OLG Naumburg, OLGR 1998, 351; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rn. 14; Beschluss des Senats vom 19.03.2004 - 6 U 178/03 -, veröffentlicht in: OLGR Rostock 2005, 101 ff. = NJOZ 2005, 3697).
  • KG, 12.07.2010 - 8 U 61/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einreichung der Berufung bei einem

    Das gilt jedenfalls für diejenigen Bundesgesetze, die in der Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen (Zöller/Greger, ZPO, 28. Auflage, § 233, Rdnr.23, Stichwort: "Gesetzeskenntnis", BGH, NJW 1993, 2538, OLG Rostock, OLGR Rostock 2005, 1010).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 178/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7293
OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 178/02 (https://dejure.org/2002,7293)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.2002 - 6 U 178/02 (https://dejure.org/2002,7293)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 6 U 178/02 (https://dejure.org/2002,7293)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer wettbewerbsrechtlichen Sonderveranstaltung als Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel; Wettbewerbswidrigkeit einer Sonderveranstaltung; Voraussetzungen einer außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liegenden Verkaufsveranstaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 120
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 75/96

    Geburtstagswerbung III - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 178/02
    Ob diese Voraussetzung vorliegt, richtet sich nach dem Gesamterscheinungsbild der Verkaufsaktion, wie sie sich nach ihrer werblichen Ankündigung dem Publikum darstellt (vgl. BGH GRUR 1998, 1046/1047 -"Geburtstagswerbung III"-; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, § 7 Rdn. 7; Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdn. 19, 20 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 179/02
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 178/02
    Die Parteien haben im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat unter Bezugnahme auf den in dem in dem erwähnten Parallelverfahren 6 U 179/02 (41 O 75/02 LG Aachen) entschiedenen Streitstoff darüber hinaus unstreitig gestellt, dass daneben besondere Rabattgelegenheiten bzw. "besondere Personalkauftage" geboten worden sind.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 6 U 178/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21349
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 6 U 178/02 (https://dejure.org/2003,21349)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.03.2003 - L 6 U 178/02 (https://dejure.org/2003,21349)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. März 2003 - L 6 U 178/02 (https://dejure.org/2003,21349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 6 U 178/02
    Jedenfalls ist ihnen übereinstimmend zu entnehmen, dass nur funktionell bedeutsame motorische und/oder neurologische Ausfälle eine MdE um 30 vH rechtfertigen (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8 mit Nachweisen der Schätzungsvorschläge), die hier jedoch - wie ausgeführt - nicht vorliegen.
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