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   OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10   

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OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10 (https://dejure.org/2012,38857)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.04.2012 - 6 U 178/10 (https://dejure.org/2012,38857)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. April 2012 - 6 U 178/10 (https://dejure.org/2012,38857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Anforderungen an eine Mängelrüge im Kaufrecht - Rücktritt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung von Mängeln beim Rücktritt vom Kaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rüge von Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Stuttgart, 15.09.2010 - 21 O 390/09

    Keine Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund Abbildung im Verkaufsprospekt -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10
    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 15.09.2010, Az.: 21 O 390/09 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 27.400,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 15.09.2010, Az.: 21 O 390/09, wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Pkw Audi A 3 mit der Fahrzeug-Identitätsnummer Wxxx in Verzug befindet.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 15.09.2010, Az.: 21 O 390/09, wird die Beklagte verurteilt, außergerichtliche Anwaltskosten des Klägers in Höhe von EUR 515, 00 an den Kläger und in Höhe von EUR 1.046,43 an die xxx Rechtschutzversicherung zu bezahlen.

  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10
    aa) Hat der Verkäufer dem Käufer einen ihm bekannten Mangel bei Abschluss des Kaufvertrags verschwiegen, liegt darin in der Regel ein besonderer Umstand, der unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigt, weil in einem solchen Fall die für die Beseitigung eines Mangels erforderliche Vertrauensgrundlage regelmäßig so erschüttert sein wird, dass dem Käufer ein Nacherfüllungsverlangen nicht mehr zugemutet werden kann (BGH v. 20.5.2009 - VIII ZR 247/06 Tz.17).

    cc) Der Kläger hat auch im Verlauf des Rechtsstreits keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt, was grundsätzlich möglich gewesen wäre (BGH v. 20.5.2009 - VIII ZR 247/06).

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen will und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung werde umstimmen lassen (BGH v. 29.6.2011 - VIII ZR 202/10 Tz.14).

    Für die Frage der Erheblichkeit der Pflichtverletzung kommt es auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung an, wenn der Mangel nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar ist (BGH v. 29.6.2011 - VIII ZR 202/10 Tz.21).

  • BGH, 12.08.2009 - VIII ZR 254/08

    Schadensersatz des Autokäufers bei Aufforderung zur "umgehenden"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10
    Zumindest erforderlich ist aber, dass dem Verkäufer vor Augen geführt wird, dass ihm für seine Leistung eine zeitliche Grenze gesetzt ist, was sich etwa aus einer Aufforderung zur sofortigen, unverzüglichen oder umgehenden Leistung ergeben kann (BGH v. 12.8.2009 - VIII ZR 254/08, Tz.11).

    Setzt der Gläubiger eine zu kurze Frist, hat dies zur Folge, dass eine angemessene Frist in Lauf gesetzt wird (BGH v. 12.8. 2009 - VIII ZR 254/08 Tz.11).

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10
    Das Erfordernis eines Nacherfüllungsverlangens begründet eine Obliegenheit des Käufers, der er im eigenen Interesse nachzukommen hat, wenn er die in § 437 Nr. 2 und 3 BGB aufgeführten Rechte geltend machen will (BGH v. 10.3.2010 - VIII ZR 310/08 Tz.12).

    Maßgebend ist dabei der Zweck des Vorrangs der Nacherfüllung: Das Nacherfüllungsverlangen soll den Verkäufer in die Lage versetzen zu prüfen, ob der behauptete Mangel besteht und ob er bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat, ferner auf welcher Ursache er beruht sowie ob und auf welche Weise er beseitigt werden kann (BGH v. 21.12.2005 - VIII ZR 49/05 Tz.21; v. 10.3.2010 - VIII ZR 310/08 Tz.12).

  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 2 U 242/09

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw mit Faltdach, da dieses undicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10
    Da der Händler bei einer Nachlieferung den Wertverlust des gelieferten Fahrzeuges in Höhe von 15 bis 20 % zu tragen hat, ist folglich die Einrede aus § 439 Abs. 3 BGB bei vergleichsweise geringfügigen Nachbesserungskosten regelmäßig begründet (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rn.817; OLG Hamm v. 22.7.2010 - 2 U 242/09).
  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10
    Ungeachtet der Tatsache, dass aus den Prospektunterlagen erkennbar war, was zur Grund- und Sonderausstattung gehört, steht einem Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB ) der Vorrang des Gewährleistungsrechts entgegen (BGH v. 12.1.2011 - VIII ZR 346/09 Tz.16).
  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 139/09

    Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10
    Zumindest erforderlich ist aber eine konkrete Beschreibung des Mangelphänomens (BGH v. 15.6.2011 - VIII ZR 139/09 Tz.7).
  • BGH, 20.01.2009 - X ZR 45/07

    Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10
    In einem solchen Fall müssen deshalb zu dem bloßen Bestreiten weitere Umstände hinzutreten, die einer von Anfang an bestehenden Weigerungshaltung Ausdruck geben (BGH v. 20.1.2009 - X ZR 45/07 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10
    Maßgebend ist dabei der Zweck des Vorrangs der Nacherfüllung: Das Nacherfüllungsverlangen soll den Verkäufer in die Lage versetzen zu prüfen, ob der behauptete Mangel besteht und ob er bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat, ferner auf welcher Ursache er beruht sowie ob und auf welche Weise er beseitigt werden kann (BGH v. 21.12.2005 - VIII ZR 49/05 Tz.21; v. 10.3.2010 - VIII ZR 310/08 Tz.12).
  • BGH, 12.03.2010 - V ZR 147/09

    Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung: Erlöschen des Rücktrittsrechts

  • OLG Stuttgart, 29.07.2019 - 5 U 45/18

    Neukauf eines vom Abgasskandal betroffenen Kraftfahrzeugs: Vorliegen eines

    Zwar kann dem Käufer über den maßgeblichen Zeitpunkt hinaus nach Treu und Glauben im Einzelfall eine gewisse Wartezeit bei absehbarer Behebung des Mangels durch Nachbesserung zumutbar sein (OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2012, 6 U 178/10, juris, Rn. 46).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.2011 - I-6 U 178/10   

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https://dejure.org/2011,10493
OLG Köln, 23.02.2011 - I-6 U 178/10 (https://dejure.org/2011,10493)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2011 - I-6 U 178/10 (https://dejure.org/2011,10493)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - I-6 U 178/10 (https://dejure.org/2011,10493)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Zur Irreführung durch Beeinflussung von Suchmaschinen

  • Wolters Kluwer

    Die Verwendung der Wortkombination "Diplomarbeit kaufen" im HTML-Quelltext einer Internetseite eines "akademischen Ghostwriters" ist keine Irreführung des angesprochenen Verkehrskreises

  • kanzlei.biz

    "Diplomarbeit kaufen" - keine wettbewerbsrechtliche Irreführung

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • info-it-recht.de

    HTML-Quelltext 'Diplomarbeit kaufen" ist nicht wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 11; UWG § 5
    Irreführung durch Verwendung von Begriffen zur Suchmaschinenbeeinflussung auf der Internetseite eines akademischen Ghostwriters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ghostwriter darf in HTML-Quelltext "Diplomarbeit kaufen" verwenden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Diplomarbeit kaufen" darf in HTML-Quelltext von Ghostwriter genutzt werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Suchmaschinenoptimierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2011, 415
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 4 U 53/09

    Suchmaschinenmanipulation wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 U 178/10
    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des OLG Hamm vom 18.6.2009 - 4 U 53/09 - stützt, lag dem ein anderer Sachverhalt zugrunde.
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