Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2010

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06   

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https://dejure.org/2008,8216
OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06 (https://dejure.org/2008,8216)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.04.2008 - 6 U 180/06 (https://dejure.org/2008,8216)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. April 2008 - 6 U 180/06 (https://dejure.org/2008,8216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH hinsichtlich der Nutzung unlizenzierter Standard-Software durch Mitarbeiter der Gesellschaft an Computerarbeitsplätzen; Schadenshöhe bei Urheberrechtsverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH hinsichtlich der Nutzung unlizenzierter Standard-Software durch Mitarbeiter der Gesellschaft an Computerarbeitsplätzen; Schadenshöhe bei Urheberrechtsverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • archive.org PDF, S. 21 (Leitsatz und Auszüge)

    § 97 Abs. 1 UrhG
    Haftung des GmbHGeschäftsführers für Lizenzierung der Unternehmenssoftware

  • it-business.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haften bei Überraschung auf der Festplatte // Compliance-Vorgaben für das Softwarelizenz-Management

  • it-vergabe-blog.de (Kurzinformation)

    Haftung für Raubkopien

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Persönliche Verantwortung - Wann haftet der IT-Leiter?

Besprechungen u.ä. (2)

  • compliancemagazin.de (Entscheidungsbesprechung)

    Software ohne Lizenz kann teuer werden

  • schiedermair.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Lizenzmanagement im Softwarebereich - Weitreichende Verantwortung der Geschäftsleitung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
    Stellte man auf die bloße Installation des Programms ab, handelte es sich um eine andauernde Beeinträchtigung, bei der die Verjährung nicht beginnt, solange der Eingriff noch andauert (BGH, NJW 1973, 2285).

    Zudem liegt in dem für jede Anwendung des Programms erforderlichen Laden in den Arbeitsspeicher eine Vervielfältigungshandlung, die jeweils einen neuen Schadensersatzanspruch mit eigener Verjährungsfrist begründet (BGH, NJW 1973, 2285, NJW 1978, 1377, 1378 - Fahrradgepäckträger II; NJW 2007, 830, 833) Nachdem die Beklagten jedenfalls hinsichtlich der Programme aus dem Hause der Klägerin zu 1 nicht vorgetragen haben, dass auf den Computern noch andere, mit Lizenz versehene Programme gleicher Art installiert waren, zudem ein sinnvolles Arbeiten die ständige Nutzung dieser Programme voraussetzt, legt der Senat zugrunde, dass die Programme nicht nur installiert, sondern auch bis zu den polizeilichen Durchsuchungen immer wieder genutzt worden sind.

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
    Schließlich haben die Klägerinnen ihre Klage unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH (VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049 ) wegen der vorgerichtlichen Kosten erweitert.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 2049 ) verringert sich die Geschäftsgebühr durch das nachfolgende gerichtliche Verfahren nicht.

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 20 U 126/04

    Zum Schadensersatz und zur Schadensberechnung bei Verletzung urheberrechtlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
    Eine solche Schlussfolgerung lässt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15.2.2005 (- 20 U 126/04, GRUR-RR 2005, 213 ) ableiten.
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
    Verwiesen wird darauf, dass die Frage einer Verletzung von Immaterialgüterrechten vielfach schwierig zu beurteilen sei (vgl. etwa BGH, GRUR 1986, 248, 250; Götting, GRUR 1994, 6, 12, Hass, in Festschrift für T. Schilling, 2007, S. 249, 258).
  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
    Grundsätzlich ist es nach der Rechtsprechung des BGH Sache auch des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person, Vorsorge gegen die Verletzung der Immaterialgüterrechte Dritter zu treffen (BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
    Zudem liegt in dem für jede Anwendung des Programms erforderlichen Laden in den Arbeitsspeicher eine Vervielfältigungshandlung, die jeweils einen neuen Schadensersatzanspruch mit eigener Verjährungsfrist begründet (BGH, NJW 1973, 2285, NJW 1978, 1377, 1378 - Fahrradgepäckträger II; NJW 2007, 830, 833) Nachdem die Beklagten jedenfalls hinsichtlich der Programme aus dem Hause der Klägerin zu 1 nicht vorgetragen haben, dass auf den Computern noch andere, mit Lizenz versehene Programme gleicher Art installiert waren, zudem ein sinnvolles Arbeiten die ständige Nutzung dieser Programme voraussetzt, legt der Senat zugrunde, dass die Programme nicht nur installiert, sondern auch bis zu den polizeilichen Durchsuchungen immer wieder genutzt worden sind.
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
    Die von den Beklagten insofern angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 7 ) rechtfertigt im vorliegenden Fall keine anderweitige Entscheidung.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2010 - L 6 U 180/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,122534
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2010 - L 6 U 180/06 (https://dejure.org/2010,122534)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.02.2010 - L 6 U 180/06 (https://dejure.org/2010,122534)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - L 6 U 180/06 (https://dejure.org/2010,122534)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2010 - L 6 U 180/06
    Nicht ausreichend ist die bloße Möglichkeit eines Zusammenhangs (BSG Urteile vom 9. Mai 2006 - B 2 U 26/04 R und B 2 U 40/05 R; vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R mwN).

    Ebenso wenig reicht für die Annahme des Kausalzusammenhangs das bloße zeitnahe Auftreten von Gesundheitsstörungen nach einem Unfall selbst dann aus, wenn andere - konkurrierende - Ursachen als Erklärung für die Entstehung der Gesundheitsstörungen nicht erkennbar sind (BSG Urteil vom 9. Mai 2006 aaO).

    Bei der Kausalitätsbeurteilung sind alle Umstände, insbesondere die zeitnah nach dem Unfall erhobenen Befunde, die Angaben des Versicherten, der Krankheitsverlauf und der gesamte Inhalt der Krankengeschichte zu würdigen (BSG Urteil vom 9. Mai 2006 aaO).

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R

    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2010 - L 6 U 180/06
    Nicht ausreichend ist die bloße Möglichkeit eines Zusammenhangs (BSG Urteile vom 9. Mai 2006 - B 2 U 26/04 R und B 2 U 40/05 R; vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R mwN).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2010 - L 6 U 180/06
    Beim vernünftigen Abwägen aller Umstände müssen die auf eine unfallbedingte Verursachung hinweisenden Faktoren so stark überwiegen, dass hierauf die Entscheidung gestützt werden kann (BSGE 45, 285 ff; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit 8. Aufl 2010, S 46 ff mwN).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2010 - L 6 U 180/06
    Nicht ausreichend ist die bloße Möglichkeit eines Zusammenhangs (BSG Urteile vom 9. Mai 2006 - B 2 U 26/04 R und B 2 U 40/05 R; vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R mwN).
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