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   OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01   

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OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01 (https://dejure.org/2002,10567)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.08.2002 - 6 U 181/01 (https://dejure.org/2002,10567)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. August 2002 - 6 U 181/01 (https://dejure.org/2002,10567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht; Verwendung der second-level-domain "freelotto"

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
    In einem bei dem Landgericht Köln zu dem Aktenzeichen 84 O 66/01 (= 6 U 48/01 OLG Köln) geführten Rechtsstreit ging die Beklagte gegen einen Herrn T.S. vor, welcher bei der D. e.G. den Domain-Namen "F..de" hatte registrieren lassen, unter dem unter Verweis auf die Gesellschaften des deutschen L.- und T.blocks bzw. auf den "Deutschen L. Block" die Bildung und Zusammenstellung von Spielergemeinschaften nach einem bestimmten System angeboten wurde.

    Was das die zeichenrechtliche Verwechslungsgefahr mitbeeinflussende Kriterium der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Bezeichnungen angeht, so spricht im Streitfall zwar - wie dies der Senat in seinem in dem Verfahren 6 U 48/01 verkündeten Urteil vom 02.11.2001 bereits ausgeführt hat - manches dafür, die Zeichenähnlichkeit als lediglich gering einzuordnen.

    Dem steht es nicht entgegen, dass nach der in dem Verfahren 6 U 48/01 vorgelegten gfk-Befragung lediglich insgesamt 49, 3 % der Befragten auf die - sinngemäße - Frage, was sie mit dem Begriff "L." verbinden, Antworten gaben, die einen eindeutigen Rückschluss gerade auf das vom Deutschen L.- und T.block veranstaltete L. zulassen.

    Die Nichtzulassung der Revision beruht auf folgender Erwägung: In dem sich im wesentlichen mit nämlichen Rechtsfragen befassenden Parallelverfahren 6 U 48/01 hat der dortige Beklagte T.S. Revision eingelegt, über deren Annahme der Bundesgerichtshof in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung der ZPO zu entscheiden hat.

  • OLG Köln, 20.10.2000 - 6 U 51/00

    Rechtserhaltende Markenbenutzung bei Nichtbenutzung in Alleinstellung - "Kinder"

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
    Auch die in § 22 Abs. 1 Nr. 2 2. Alternative MarkenG getroffene Regelung eröffnet nicht die Möglichkeit, diese Bindungswirkung zu durchbrechen und nunmehr im Verletzerprozess zu überprüfen, ob im Zeitpunkt der Eintragung der prioritätsälteren Marke die Eintragungsvoraussetzungen vorlagen (vgl. OLG Köln WRP 2001, 57/59 -"Kinder Kram"-; Fezer, Markenrecht, 3. Auflage, § 22 Rdn. 3; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 22 Rdn. 12).
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
    Die bei Einleitung eines Löschungsverfahrens im Markenverletzungsprozess danach lediglich in Betracht zu ziehende prozessuale Möglichkeit der Aussetzung gemäß § 148 ZPO erfordert - neben der Vorgreiflichkeit - indessen, dass das Löschungsverfahren einige Erfolgsaussichten aufweist (vgl. BGH GRUR 1987, 284 -"Transportfahrzeug"-).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 19/91

    Verwechslungsgefahr bei Firmenschlagworten mit gleichem Sinngehalt

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
    Denn ist ein Zeichen aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen, so kommt ihm grundsätzlich normale, d.h. durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu ( BGH NJW-RR 1993, 553 -"Apetito/Apitta"-; ders. GRUR 1991, 609 -"SL"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 8 Rdn. 150 und § 14 Rdn. 221 ).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
    Denn ist ein Zeichen aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen, so kommt ihm grundsätzlich normale, d.h. durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu ( BGH NJW-RR 1993, 553 -"Apetito/Apitta"-; ders. GRUR 1991, 609 -"SL"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 8 Rdn. 150 und § 14 Rdn. 221 ).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
    Das schließt es zwar nicht aus, einem bestimmten Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen, so dass bei Übereinstimmung der zu vergleichenden Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil eine Verwechslungsgefahr zu bejahen sein kann (vgl. BGH GRUR 1996, 200/201 -"Innovadiclophlont"-).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
    Dann spricht vieles dafür, die Verwendung durch eine zum Deutschen L.- und T.block gehörende Gesellschaft gleichzeitig auch den anderen Gesellschaften zugute kommen zu lassen (vgl. BGHZ 21, 182/191 - "Ihr Funkberater"; BGHZ 34, 299/308 ff - "Almglocke" - vgl. auch Fezer, MarkenG, 3. Aufl. § 97 Rdn. 13 f).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
    Dann spricht vieles dafür, die Verwendung durch eine zum Deutschen L.- und T.block gehörende Gesellschaft gleichzeitig auch den anderen Gesellschaften zugute kommen zu lassen (vgl. BGHZ 21, 182/191 - "Ihr Funkberater"; BGHZ 34, 299/308 ff - "Almglocke" - vgl. auch Fezer, MarkenG, 3. Aufl. § 97 Rdn. 13 f).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 18/99

    "Ichtyhol"; Warenbegriff für eine Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
    Zwischen den dargestellten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren besteht dabei eine Wechselbeziehung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- oder Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand erheblich ist (vgl. BGH WRP 2002, 987/989 -"Festspielhaus"; ders. GRUR 2002, 65/66 -"Ichthyol"-; ders. GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 631/632 -"MAG-LITE"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"- jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
    Zwischen den dargestellten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren besteht dabei eine Wechselbeziehung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- oder Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand erheblich ist (vgl. BGH WRP 2002, 987/989 -"Festspielhaus"; ders. GRUR 2002, 65/66 -"Ichthyol"-; ders. GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 631/632 -"MAG-LITE"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"- jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97

    Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an

  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97

    Ballermann

  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02

    "LottoTeam"

    In einem unter dem Aktenzeichen 84 O 7/01 bei dem Landgericht Köln geführten Verfahren (= 6 U 181/01 OLG Köln) nimmt die Klägerin die vorerwähnte Kommanditistin der Beklagten zu 1), die F.L.A. GmbH & Co International KG, die ihrerseits früher als "LP L.T. für S. & W. GmbH & Co KG" firmierte, sowie wiederum deren persönlich haftende Gesellschafterin, die F.L.A. GmbH, im Rahmen einer Widerklage u.a. auf Unterlassung in Anspruch, die die Bestandteile "Free L." aufweisenden Unternehmensbezeichnungen sowie das Firmenschlagwort "F." zu gebrauchen.
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2002 - L 6 U 181/01   

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https://dejure.org/2002,24911
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2002 - L 6 U 181/01 (https://dejure.org/2002,24911)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.05.2002 - L 6 U 181/01 (https://dejure.org/2002,24911)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - L 6 U 181/01 (https://dejure.org/2002,24911)
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