Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3754
OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06 (https://dejure.org/2007,3754)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.2007 - 6 U 182/06 (https://dejure.org/2007,3754)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 2007 - 6 U 182/06 (https://dejure.org/2007,3754)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3754) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 4 Nr. 10, 8 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gezielte Behinderung im wettbewerbsrechtlichen Sinn in der Telekommunikationsbranche; Einstufung der Versendung von Auftragsbestätigungen an Verbraucher als Wettbewerbshandlung; Vorliegen einer Behinderung bei der Versendung von Auftragsbestätigungen über einen ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wettbewerbsverstoß, wenn TK-Unternehmen seinen Reseller umgeht?

  • beck.de (Leitsatz)

    Fehlerhafte Auftragsbestätigung im Resale-Geschäft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß, wenn TK-Unternehmen seinen Reseller umgeht?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 367
  • MMR 2007, 662
  • K&R 2007, 482
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 39/05

    Internetadresse mit Umlauten - Sicherung eines Gattungsbegriffs in

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
    Eine tatbestandliche Behinderung setzt die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers, gleich welcher Art, voraus (BGH GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer; Senat in GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de).
  • OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 236/05

    Gezielte Behinderung eines Wettbewerbers nach Widerruf eines zweiten

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
    Ein Widerspruch zu der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 24.05.2006 - 6 U 236/05 (81 O (Kart) 93/05 LG Köln) - besteht insoweit nicht.
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
    Eine tatbestandliche Behinderung setzt die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers, gleich welcher Art, voraus (BGH GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer; Senat in GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
    Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "The Colour of Elégance" (GRUR 2005, 581, 582) und mit der h.M. (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. Rn. 10.7 m.w.N.; Harte/Henning-Omsels, UWG, § 4 Rn. 7; Fezer-Götting, UWG, § 4 Rn. 2, 14; Senat a.a.O.) ist eine Behinderung allerdings nur dann eine i.S. der Vorschrift gezielte, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände die Maßnahme nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern zweck- und zielgerichtet auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist.
  • LG Köln, 18.11.2005 - 81 O (Kart) 93/05

    Anspruch auf Wiederherstellung der Voreinstellung eines Telefonanschlusses auf

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
    Ein Widerspruch zu der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 24.05.2006 - 6 U 236/05 (81 O (Kart) 93/05 LG Köln) - besteht insoweit nicht.
  • OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 6 U 169/02

    Wettbewerbsverstoß im Telekommunikationsbereich: Verzögerung oder Nichtausführung

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
    So war auch der von der Klägerin weiter angeführte, von dem OLG Frankfurt mit Urteil vom 14.10.2004 - 6 U 169/02 - entschiedene Fall gelagert.
  • OLG Hamburg, 22.08.2005 - 1 U 78/05
    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
    Die hier vertretene Auffassung steht im Übrigen auch offensichtlich in Übereinstimmung mit derjenigen, welche das mit dem vorangegangenen Verfügungsverfahren der Parteien befasste OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 03.11.2005 - 1 U 78/05 - vertreten hatte, wo nämlich entscheidend auf die individuelle Kenntnis des für die Beklagte handelnden Mitarbeiters abgestellt worden war.
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06

    Konkurrentenbehinderung durch Telefontarif - Rufumleitung zur Verbindung zwischen

    Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn die Maßnahme nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern zweck- und zielgerichtet auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist (BGH, GRUR 2005, 581 [582] - "The Colour of Elégance"; Senat, Urt. v. 30.03.2007 - 6 U 182/06, BeckRS 2007, 09518; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 25. Aufl., § 4, Rn. 10.6 ff.; Piper / Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 10/9 f.; Harte / Henning / Omsels, UWG, § 4, Rn. 7; Fezer / Götting, UWG, § 4, Rn. 2, 14) - sei es, dass gezielt der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch vom Markt zu verdrängen, sei es, dass der Mitbewerber auf Grund der Behinderung seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann.
  • OLG Köln, 06.06.2007 - 6 U 237/06

    Unlauterkeit des Angebots einer Rufumleitung; Gezielte Behinderung von

    Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn die Maßnahme nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern zweck- und zielgerichtet auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist (BGH, GRUR 2005, 581 [582] - "The Colour of Elégance"; Senat, Urt. v. 30.03.2007 - 6 U 182/06, BeckRS 2007, 09518; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 25. Aufl., § 4, Rn. 10.6 ff.; Piper / Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 10/9 f.; Harte / Henning / Omsels, UWG, § 4, Rn. 7; Fezer / Götting, UWG, § 4, Rn. 2, 14) - sei es, dass gezielt der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch vom Markt zu verdrängen, sei es, dass der Mitbewerber auf Grund der Behinderung seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann.
  • LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07

    Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen

    Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn die Maßnahme nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern zweck- und zielgerichtet auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist (BGH, GRUR 2005, 581 [582] - "The Colour of Elégance"; Senat, Urt. v. 30.03.2007 - 6 U 182/06, BeckRS 2007, 09518; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 25. Aufl., § 4, Rn. 10.6 ff.; Piper / Ohly , UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 10/9 f.; Harte / Henning / Omsels , UWG, § 4, Rn. 7; Fezer / Götting , UWG, § 4, Rn. 2, 14) - sei es, dass gezielt der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch vom Markt zu verdrängen, sei es, dass der Mitbewerber auf Grund der Behinderung seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann.
  • LG Köln, 17.07.2012 - 33 O 92/12
    Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn die Maßnahme nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern zweck- und zielgerichtet auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist (BGH, GRUR 2005, 581 [582] - "The Colour of Elégance"; Senat, Urt. v. 30.03.2007 - 6 U 182/06, BeckRS 2007, 09518; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 25. Aufl., § 4, Rn. 10.6 ff.; Piper / Ohly , UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 10/9 f.; Harte / Henning / Omsels , UWG, § 4, Rn. 7; Fezer / Götting , UWG, § 4, Rn. 2, 14) - sei es, dass gezielt der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch vom Markt zu verdrängen, sei es, dass der Mitbewerber auf Grund der Behinderung seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht