Rechtsprechung
OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gezielte Behinderung im wettbewerbsrechtlichen Sinn in der Telekommunikationsbranche; Einstufung der Versendung von Auftragsbestätigungen an Verbraucher als Wettbewerbshandlung; Vorliegen einer Behinderung bei der Versendung von Auftragsbestätigungen über einen ...
- webhosting-und-recht.de
Auftragsbestätigung an Resellerkunden
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 § 4 Nr. 10 § 8 Abs. 2
Fehlerhafte Auftragsbestätigung im Resalegeschäft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Wettbewerbsverstoß, wenn TK-Unternehmen seinen Reseller umgeht?
- beck.de (Leitsatz)
Fehlerhafte Auftragsbestätigung im Resale-Geschäft
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß, wenn TK-Unternehmen seinen Reseller umgeht?
Verfahrensgang
- LG Bonn, 01.08.2006 - 11 O 50/05
- OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 367
- MMR 2007, 662
- K&R 2007, 482
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 39/05
Internetadresse mit Umlauten - Sicherung eines Gattungsbegriffs in …
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
Eine tatbestandliche Behinderung setzt die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers, gleich welcher Art, voraus (BGH GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer; Senat in GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de). - OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 236/05
Gezielte Behinderung eines Wettbewerbers nach Widerruf eines zweiten …
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
Ein Widerspruch zu der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 24.05.2006 - 6 U 236/05 (81 O (Kart) 93/05 LG Köln) - besteht insoweit nicht. - BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99
Vanity-Nummer
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
Eine tatbestandliche Behinderung setzt die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers, gleich welcher Art, voraus (BGH GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer; Senat in GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de).
- BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02
The Colour of Elégance
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "The Colour of Elégance" (GRUR 2005, 581, 582) und mit der h.M. (…vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. Rn. 10.7 m.w.N.;… Harte/Henning-Omsels, UWG, § 4 Rn. 7;… Fezer-Götting, UWG, § 4 Rn. 2, 14;… Senat a.a.O.) ist eine Behinderung allerdings nur dann eine i.S. der Vorschrift gezielte, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände die Maßnahme nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern zweck- und zielgerichtet auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist. - LG Köln, 18.11.2005 - 81 O (Kart) 93/05
Anspruch auf Wiederherstellung der Voreinstellung eines Telefonanschlusses auf …
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
Ein Widerspruch zu der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 24.05.2006 - 6 U 236/05 (81 O (Kart) 93/05 LG Köln) - besteht insoweit nicht. - OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 6 U 169/02
Wettbewerbsverstoß im Telekommunikationsbereich: Verzögerung oder Nichtausführung …
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
So war auch der von der Klägerin weiter angeführte, von dem OLG Frankfurt mit Urteil vom 14.10.2004 - 6 U 169/02 - entschiedene Fall gelagert. - OLG Hamburg, 22.08.2005 - 1 U 78/05
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
Die hier vertretene Auffassung steht im Übrigen auch offensichtlich in Übereinstimmung mit derjenigen, welche das mit dem vorangegangenen Verfügungsverfahren der Parteien befasste OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 03.11.2005 - 1 U 78/05 - vertreten hatte, wo nämlich entscheidend auf die individuelle Kenntnis des für die Beklagte handelnden Mitarbeiters abgestellt worden war.
- OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06
Konkurrentenbehinderung durch Telefontarif - Rufumleitung zur Verbindung zwischen …
Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn die Maßnahme nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern zweck- und zielgerichtet auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist (BGH, GRUR 2005, 581 [582] - "The Colour of Elégance"; Senat, Urt. v. 30.03.2007 - 6 U 182/06, BeckRS 2007, 09518;… Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 25. Aufl., § 4, Rn. 10.6 ff.;… Piper / Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 10/9 f.;… Harte / Henning / Omsels, UWG, § 4, Rn. 7;… Fezer / Götting, UWG, § 4, Rn. 2, 14) - sei es, dass gezielt der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch vom Markt zu verdrängen, sei es, dass der Mitbewerber auf Grund der Behinderung seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann. - OLG Köln, 06.06.2007 - 6 U 237/06
Unlauterkeit des Angebots einer Rufumleitung; Gezielte Behinderung von …
Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn die Maßnahme nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern zweck- und zielgerichtet auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist (BGH, GRUR 2005, 581 [582] - "The Colour of Elégance"; Senat, Urt. v. 30.03.2007 - 6 U 182/06, BeckRS 2007, 09518;… Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 25. Aufl., § 4, Rn. 10.6 ff.;… Piper / Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 10/9 f.;… Harte / Henning / Omsels, UWG, § 4, Rn. 7;… Fezer / Götting, UWG, § 4, Rn. 2, 14) - sei es, dass gezielt der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch vom Markt zu verdrängen, sei es, dass der Mitbewerber auf Grund der Behinderung seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann. - LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07
Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen …
Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn die Maßnahme nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern zweck- und zielgerichtet auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist (BGH, GRUR 2005, 581 [582] - "The Colour of Elégance"; Senat, Urt. v. 30.03.2007 - 6 U 182/06, BeckRS 2007, 09518;… Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 25. Aufl., § 4, Rn. 10.6 ff.;… Piper / Ohly , UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 10/9 f.;… Harte / Henning / Omsels , UWG, § 4, Rn. 7;… Fezer / Götting , UWG, § 4, Rn. 2, 14) - sei es, dass gezielt der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch vom Markt zu verdrängen, sei es, dass der Mitbewerber auf Grund der Behinderung seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann. - LG Köln, 17.07.2012 - 33 O 92/12 Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn die Maßnahme nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern zweck- und zielgerichtet auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist (BGH, GRUR 2005, 581 [582] - "The Colour of Elégance"; Senat, Urt. v. 30.03.2007 - 6 U 182/06, BeckRS 2007, 09518;… Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 25. Aufl., § 4, Rn. 10.6 ff.;… Piper / Ohly , UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 10/9 f.;… Harte / Henning / Omsels , UWG, § 4, Rn. 7;… Fezer / Götting , UWG, § 4, Rn. 2, 14) - sei es, dass gezielt der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch vom Markt zu verdrängen, sei es, dass der Mitbewerber auf Grund der Behinderung seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann.