Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.02.1988 - 6 U 182/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- GRUR 1990, 121
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.12.2023 - I ZR 96/22
BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum urheberrechtlichen …
Die dem USM Haller Möbelsystem vom OLG Frankfurt im Jahr 1988 noch zugeschriebene "Versinnbildlichung der Mobilität des modernen technischen Lebens" (OLG Frankfurt am Main, GRUR 1990, 121, 123) stelle sich in Ermangelung jeglicher Anhaltspunkte für entsprechende Gestaltungsabsichten der Schöpfer als eine bloße ex-post-Überhöhung des Möbelsystems dar. - OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20 Die Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Möbelsystems war, einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Geschmacksmusterfähigkeit eines Möbelprogramms (BGH, GRUR 1975, 383 - Möbelprogramm) folgend, in der Rechtsprechung anerkannt (BGH, GRUR 1982, 305 - Büromöbelprogramm; OLG Frankfurt, GRUR 1990, 121 - USM-Haller).
Das Oberlandesgericht Frankfurt verweist in dem von der Klägerin vorgelegten Urteil vom 11. Februar 1988 (GRUR 1990, 121) außerdem darauf, dass die Verbindung eines sichtbaren Traggerüsts mit Trage- und Verschlussflächen, die die Gitterstruktur des Tragegerüsts erkennbar lassen, aus den Schrankelementen von F. von 1950 bekannt gewesen seien.
Insgesamt vermittelt das V.1 Möbelsystem einen äußerst ästhetischen Eindruck, wie ihn bereits das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 11. Februar 1988 (GRUR 1990, 121) und die im Rahmen des dortigen Verfahrens vorgelegten sowie das vom Gericht eingeholte Gutachten hervorgehoben haben.
In diesem ästhetischen Gesamteindruck offenbare sich eine "das Durchschnittskönnen des Möbelgestalters erheblich übersteigende gestalterische Leistung und eine persönliche, geistige Schöpfung des Urhebers", die gestalterische Leistung liege in der "Versinnbildlichung der Mobilität des modernen technischen Lebens" (OLG Frankfurt, GRUR 1990, 121 ff.).
Es verbietet sich lediglich der - auch im Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11. Februar 1988 (GRUR 1990, 121) anklingende - gleichsam automatische Schluss von einer ästhetisch ansprechenden Gestaltung auf den Werkscharakter.
Die dem V.1 System zugeschriebene "Versinnbildlichung der Mobilität des modernen technischen Lebens" (OLG Frankfurt, GRUR 1990, 121, 123) stellt sich in Ermangelung jeglicher Anhaltspunkte für entsprechende Gestaltungsabsichten der Schöpfer als eine bloße ex-post-Überhöhung des optisch zweifelsohne ansprechenden Möbelsystems dar.
- LG Hamburg, 25.10.2013 - 308 O 31/13
Urheberrechtsverletzung: Werkschutz für ein Regalstecksystem
Entscheidend ist, dass die Anbauteile konstruktionsmäßig und im Hinblick auf die ästhetische Wirkung auf eine gemeinsame Verwendung als Einheit angelegt sind und dass ihre Verwendung als Einzelmöbel praktisch die Ausnahme bleiben wird (BGH GRUR 1982, 305, 306 m.w.N. - Büromöbelprogramm; OLG Frankfurt a. M., GRUR 1990, 121, 122 m.w.N. - USM-Haller).Die Wertung wird verstärkt gestützt durch die Entscheidung "USM-Haller" des OLG Frankfurt (GRUR 1990, 121, 122).
Rechtsprechung
OLG Köln, 27.03.1986 - 6 U 182/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 916
- afp 1986, 143
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 18.12.1985 - 6 U 182/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)