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   OLG Köln, 20.03.2009 - I-6 U 183/08   

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https://dejure.org/2009,3036
OLG Köln, 20.03.2009 - I-6 U 183/08 (https://dejure.org/2009,3036)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.03.2009 - I-6 U 183/08 (https://dejure.org/2009,3036)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. März 2009 - I-6 U 183/08 (https://dejure.org/2009,3036)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • webshoprecht.de

    In der Regel fehlenden Schöpfungshöhe bei Computergrafiken

  • aufrecht.de

    Urheberrechtlicher Schutz von Computergrafiken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gestaltung einer graphischen Darstellung eines Messestandes

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Computergrafiken

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97
    Anforderungen an die Gestaltung einer graphischen Darstellung eines Messestandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 2 Abs. 1 UrhG
    Kein Urheberrechtsschutz für Computergrafiken

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Computergrafiken nicht ohne weiteres urheberrechtlich geschützt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein zwingender Urheberrechtsschutz für Computergrafiken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wann ist Urheberrechtsschutz für Comptergrafiken gegeben?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz an Computergrafiken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 141
  • MIR 2009, Dok. 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 62/79

    Urheberrecht - Büromöbel - Wettbewerbswidrigkeit - Nachbau

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 6 U 183/08
    a) Soweit die Entwürfe der Messestände als einer dreidimensionalen Gestaltung in Rede stehen (vgl. BGH, GRUR 1982, 305 - Büromöbelprogramm; LG Düsseldorf, GRUR-RR 1993, 38 - Messestand), hindern spezifizische Vorgaben des Auftraggebers zwar nicht die Annahme einer individuellen schöpferischen Leistung (Schricker / Loewenheim , a.a.O., § 2 Rn. 139); sie reichen dafür aber auch nicht aus, so dass es entgegen dem Berufungsvorbringen nicht auf den Unterschied von mehrfach verwendbaren "Messestandmodellen" und im Rahmen eines Einzelauftrags erarbeiteten "Designbeispielen" ankommt.
  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 6 U 183/08
    Sie erfordert, da sich in diesem Bereich schon geschmacksmusterfähige Gestaltungen vom nicht geschützten handwerklichen Durchschnitt, vom Alltäglichen und Banalen abheben müssen, ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung (BGH, GRUR 1995, 581 [582] - Silberdistel; BGHZ 138, 143 [147] = GRUR 1998, 30 - Les-Paul-Gitarren; GRUR 2004, 941 [942] - Metallbett).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 6 U 183/08
    Das Gestaltungsvermögen des Grafikers kann in diesem Sinne etwa dann besonders gefordert sein, wenn der Gegenstand einer technischen Konstruktion zeichnerisch so dargestellt werden soll, dass sich dem Betrachter die Zusammensetzung, Anordnung und Funktion dieses Gegenstandes verständlich und anschaulich erschließt (BGH, GRUR 1991, 529 f. - Explosionszeichnungen; GRUR 1993, 34 [35] - Bedienungsanweisung; vgl. Schricker / Loewenheim , a.a.O., § 2 Rn. 194 ff. m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 6 U 183/08
    Sie erfordert, da sich in diesem Bereich schon geschmacksmusterfähige Gestaltungen vom nicht geschützten handwerklichen Durchschnitt, vom Alltäglichen und Banalen abheben müssen, ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung (BGH, GRUR 1995, 581 [582] - Silberdistel; BGHZ 138, 143 [147] = GRUR 1998, 30 - Les-Paul-Gitarren; GRUR 2004, 941 [942] - Metallbett).
  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 85/82

    Elektrodenfabrik

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 6 U 183/08
    Wären die Grafiken als Zeichnungen, Pläne, Skizzen oder ähnliche Darstellungen technischer Art nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG aufzufassen, bedürfte es für ihren Schutz der Form nach ohne Rücksicht auf die Schutzfähigkeit der abgebildeten Objekte (vgl. BGH, GRUR 1985, 129 [130] - Elektrodenfabrik) keines zu hohen Maßes an eigenschöpferischer Formgestaltung, weil in diesem Bereich bereits (als "kleine Münze") solche von ihrem praktischen Zweck bestimmten Darstellungen (mit entsprechend engem Schutzumfang) geschützt sind, bei denen die individuelle, sich vom alltäglichen Schaffen im Bereich technischer Zeichnungen abhebende Geistestätigkeit in dem darstellerischen Gedanken zum Ausdruck kommt, mag auch das Maß an Eigentümlichkeit und individueller Prägung gering sein.
  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 6 U 183/08
    Sie erfordert, da sich in diesem Bereich schon geschmacksmusterfähige Gestaltungen vom nicht geschützten handwerklichen Durchschnitt, vom Alltäglichen und Banalen abheben müssen, ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung (BGH, GRUR 1995, 581 [582] - Silberdistel; BGHZ 138, 143 [147] = GRUR 1998, 30 - Les-Paul-Gitarren; GRUR 2004, 941 [942] - Metallbett).
  • BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02

    Zur Auslegung der Schöpfungshöhe

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 6 U 183/08
    Nach vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretener (vgl. zur Kritik Schricker / Loewenheim , a.a.O., § 2 Rn. 31 ff., 158 m.w.N.), verfassungsrechtlich unbedenklicher Auffassung (BVerfG, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge), der auch der Senat folgt, unterliegt die urheberrechtliche Schutzfähigkeit im Bereich der "Gebrauchskunst" höheren Anforderungen als im Bereich der zweckfreien bildenden Kunst.
  • OLG Hamm, 24.08.2004 - 4 U 51/04

    Schutzfähigkeit von Webseiten

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 6 U 183/08
    Um ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffene Werke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG handelt es sich bei den Darstellungen nicht, denn die per Computer erzeugten virtuellen Designbeispiele für in der Realität so (noch) nicht existierende Messestände sind keine unter Einsatz strahlender Energie erstellten selbständigen Abbildungen der Wirklichkeit (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2005, 73 [74] - Web-Grafiken; Wandtke / Bullinger , a.a.O., § 2 Rn. 113; Schricker / Loewenheim, a.a.O., § 2 Rn. 175).
  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 88/89

    Explosionszeichnungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 6 U 183/08
    Das Gestaltungsvermögen des Grafikers kann in diesem Sinne etwa dann besonders gefordert sein, wenn der Gegenstand einer technischen Konstruktion zeichnerisch so dargestellt werden soll, dass sich dem Betrachter die Zusammensetzung, Anordnung und Funktion dieses Gegenstandes verständlich und anschaulich erschließt (BGH, GRUR 1991, 529 f. - Explosionszeichnungen; GRUR 1993, 34 [35] - Bedienungsanweisung; vgl. Schricker / Loewenheim , a.a.O., § 2 Rn. 194 ff. m.w.N.).
  • KG, 12.12.2019 - 2 U 12/16

    Produktbilder - Schutz des § 72 UrhG für ein am Computer erstelltes Bild -

    Es handelt sich hierbei gerade nicht um unter Einsatz strahlender Energie erzeugte selbstständige Abbildungen der Wirklichkeit, sondern vielmehr um mittels elektronischer Befehle erzeugte Abbildungen von virtuellen Gegenständen (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 20. März 2009 - 6 U 183/08, 3D-Messestände,; OLG Hamm, Urteil vom 24. August 2004 - 4 U 51/04, beide zitiert nach juris; Dreyer in: Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch, 4. Aufl. 2018, § 2 UrhG Rn. 265; Gercke, ZUM 2004, 929, 930; Lauber-Rönsberg in: Möhring/Nicolini, 4. Aufl. 2018, § 72 UrhG Rn. 11; Nordemann in: Fromm/Nordemann, 12. Aufl. 2018, § 2 UrhG Rn. 193; Thum in: Wandtke/Bullinger, 5. Aufl. 2019, § 72 UrhG Rn. 60; für eine weite Auslegung Härting in: Härting, Internetrecht, 6. Aufl. 2017, Urheberrecht, Rn.1401; Schulze in: Dreier/Schulze/Specht, 6. Aufl. 2018, § 2 UrhG Rn. 200 m. w. N.; offen gelassen von LG Köln, Urteil vom 21. April 2009 - 28 O 124/08, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 14.01.2022 - 308 O 130/19

    Adblocker - Urheberrechtliche Ansprüche beim Angebot eines sog. Adblockers -

    Die Webseiten der Klägerin sind mangels des Vorliegens einer eigenschöpferischen Leistung nicht als "Multimediawerke" als ungeschriebene Werkgattung i.S.d. § 2 UrhG (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 29.02.2012, Az. 5 U 10/10, GRUR-RS 2012, 25278; OLG Köln GRUR-RR 2010, 141, 143; Nordemann in Fromm/Nordemann, UrhG, 12. Aufl., § 2 Rn. 231; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 2 Rn. 243) geschützt.
  • OLG Hamburg, 24.08.2023 - 5 U 20/22

    Adblocker

    (1) Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass die Webseiten der Klägerin mangels des Vorliegens einer eigenschöpferischen Leistung nicht als "Multimediawerke" als ungeschriebene Werkgattung i.S.d. § 2 UrhG (vgl. hierzu HansOLG Hamburg MMR 2012, 832, 833, und OLG Köln GRUR-RR 2010, 141, 143, jeweils mit allerdings inzwischen überholten Ausführungen zum - seinerzeit verneinten - Schutz der sog. kleinen Münze; Axel Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 12. Aufl., § 2 UrhG Rn. 231; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl., § 2 Rn. 243) geschützt seien.
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