Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 21.09.2021

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.02.2020 - 6 U 184/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3288
OLG Köln, 19.02.2020 - 6 U 184/19 (https://dejure.org/2020,3288)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.02.2020 - 6 U 184/19 (https://dejure.org/2020,3288)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 6 U 184/19 (https://dejure.org/2020,3288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,3288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    PayPal-AGB sind nicht per se zu lang

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Umfangreiche AGB-Texte nicht automatisch unwirksam

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Umfangreiche AGB-Texte nicht automatisch unwirksam

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    83 Seiten PayPal-AGB nicht intransparent

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    PayPal-AGB sind nicht deshalb unwirksam weil sie zu lang und damit unverständlich sind - Verstoß gegen das Transparenzgebot nicht genügend dargelegt

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    83 Seiten PayPal-AGB sind nicht per se zu lang

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Umfangreiche AGB sind nicht per se unangemessen

  • heise.de (Pressebericht, 28.02.2020)

    80 Seiten Kleingedrucktes: PayPals Nutzungsbedingungen nicht unzumutbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Paypal - oder: die Wirksamkeit sehr umfangreicher AGB

  • lto.de (Kurzinformation)

    Paypal-AGB: 83 Seiten sind nicht per se zu viel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    PayPal-AGB sind nicht per se zu lang

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    PayPal-AGB - erheblicher Umfang allein hat nicht die Unwirksamkeit zur folge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Transparenzgebot möglich bei ungewöhnlich umfangreichen AGB

  • datev.de (Kurzinformation)

    PayPal-AGB sind nicht per se zu lang

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Lektüre von 83-seitigen AGB ist Verbrauchern zumutbar

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    83 Seiten nicht per se zu lang

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    AGB von PayPal nicht allein wegen ihrer Länge (ca. 83 Seiten) unzumutbar

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    PayPal-Nutzungsbedingungen - 80 Seiten AGB sind nicht unzumutbar

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: 80 Seiten Kleingedrucktes sind zumutbar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    AGB von PayPal sind wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grenzen des Umfangs und der Verständlichkeit von AGB im Internet-Zahlungsverkehr ("Paypal-Nutzungsbedingungen")

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    PayPal AGB

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    80 Minuten Lesezeit von AGB zumutbar

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 2075
  • MDR 2020, 663
  • GRUR-RR 2020, 391
  • WM 2020, 1016
  • MMR 2020, 709
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2020 - 6 U 184/19
    Naturgemäß muss der Kläger einen Teil der Kosten tragen, wenn er nicht mit allen Klageanträgen Erfolg hat (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser).

    Aus der Entscheidung "Biomineralwasser" (BGHZ 194, 314) ergibt sich nichts anderes.

    Dann umfasst der Streitgegenstand alle Rechtsverletzungen, die in der konkreten Verletzungsform verwirklicht sind (vgl. BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser).

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2020 - 6 U 184/19
    Auch liegt jedenfalls in dem Angebot der Leistungen unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine geschäftliche Handlung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG (vgl. BGH, Urteil vom 31.03.2010 - I ZR 34/08, GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 194/15

    Richtlinie 66/402/EWG; Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. a; ZPO § 253 Abs. 2

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2020 - 6 U 184/19
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2017 - I ZR 194/15, GRUR 2017, 537 - Konsumgetreide, mwN).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2020 - 6 U 184/19
    Es kommt hinzu, dass der BGH für die Frage der Irreführung angenommen hat, dass trotz der Bezugnahme auf eine konkrete Verletzungshandlung für den Streitgegenstand maßgeblich ist, welcher Verkehrskreis aufgrund welcher Fehlvorstellung in die Irre geleitet wurde (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 184/16 - GRUR 2018, 203 - Betriebspsychologe).
  • OLG Köln, 05.05.2017 - 6 U 132/16

    Gerichtliche Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2020 - 6 U 184/19
    Insoweit ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2007 - IV ZR 130/06, NJW 2008, 1160; OLG Köln, Urteil vom 05.05.2017 - 6 U 132/16, BeckRS 2017, 118537).
  • BGH, 12.12.2007 - IV ZR 130/06

    Zulässigkeit der Änderung von Krankenversicherungsbedingungen; Prüfung im

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2020 - 6 U 184/19
    Insoweit ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2007 - IV ZR 130/06, NJW 2008, 1160; OLG Köln, Urteil vom 05.05.2017 - 6 U 132/16, BeckRS 2017, 118537).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38771
OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19 (https://dejure.org/2021,38771)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.09.2021 - 6 U 184/19 (https://dejure.org/2021,38771)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. September 2021 - 6 U 184/19 (https://dejure.org/2021,38771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,38771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 271 BGB, § 355 BGB, § 356b Abs 2 BGB, § 357 Abs 3 BGB, § 357 Abs 7 Nr 1 BGB
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags für eine Fahrzeug-Finanzierung; Fälligkeit und Berechnung der Zahlung wegen des Wertverlusts des Fahrzeugs

  • hahn-rechtsanwaelte.de

    RCI Banque

  • rechtsportal.de

    BGB § 357 ; BGB § 358
    Verbraucherdarlehen; Widerruf; Wertersatz; Bürgerliches Recht; Zu den Parametern der Berechnung und der Fälligkeit des Wertersatzanspruchs, wenn ein mit einem Kaufvertrag verbundener Darlehensvertrag erfolgreich widerrufen wird

  • rechtsportal.de

    BGB § 357 ; BGB § 358
    Verbraucherdarlehen; Widerruf; Wertersatz; Bürgerliches Recht; Zu den Parametern der Berechnung und der Fälligkeit des Wertersatzanspruchs, wenn ein mit einem Kaufvertrag verbundener Darlehensvertrag erfolgreich widerrufen wird

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nach dem Autokauf über Widerrufsjoker Mehrwertsteuer zurückgeholt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19
    Vielmehr ist dem Kläger insoweit erteilte Widerrufsinformation im vorliegend gegebenen Anwendungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie schon dadurch fehlerhaft, dass die in ihr enthaltene Verweisung auf "alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB" nicht klar und verständlich i.S.d. Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB ist (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, BGHZ 227, 253-268, Rn. 13 - 19 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 26. März 2020 - C-66/19 -, juris).

    (2) Soweit die Berufung auf das Fehlen von Musterschutz im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein kann (grundsätzlich BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 28, juris und zu einem entsprechenden Sachverhalt etwa Senat, Urteil vom 22. Dezember 2012 - 6 U 276/19 -, Rn. 30 ff., juris), liegt ein solcher Fall hier nicht vor.

    Vielmehr genügt es, wenn der Darlehensgeber den Verbraucher über eine mögliche Wertersatzpflicht unterrichtet (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, BGHZ 227, 253-268, Rn. 31 ff.).

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19
    Jedoch setzt die Wirksamkeit der Aufrechnung lediglich die Fälligkeit der Gegenforderung - hier des Wertersatzanspruchs der Beklagten - voraus, während die Hauptforderung - hier der Rückzahlungsanspruch des Klägers - nur erfüllbar, nicht fällig sein muss (Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 387 Rn. 12; BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - IX ZR 152/04 -, Rn. 21, juris); erfüllbar ist der klägerische Anspruch jedoch bereits.
  • BGH, 28.04.2020 - XI ZR 129/19

    Widereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist für den nachgeschobenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19
    Soweit die Geltendmachung von Rechten aus dem Widerruf unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Vertrag nach Widerruf vorbehaltlos weiter bedient wird (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 [Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen mit Beschluss vom 28. April 2020 - XI ZR 129/19 -, juris]), hat der Kläger vorliegend bereits in seinem Widerrufsschreiben einen entsprechenden Vorbehalt erklärt.
  • OLG Stuttgart, 02.04.2019 - 6 U 96/16

    Verbraucherkreditvertrag im Altfall: Verwirkung des Widerrufsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19
    Für Verwirkung fehlen beim streitgegenständlichen, im Zeitpunkt des Widerrufs noch unbeendeten Vertrag schon Anhaltspunkte für das Vorliegen des erforderlichen Umstandsmoments (vgl. zu den Voraussetzungen der Verwirkung etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 2. April 2019 - 6 U 96/16 -, juris).
  • BGH, 28.07.2020 - XI ZR 288/19

    Verlust des Anspruchs eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19
    bb) Die Beklagte kann sich auch nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB berufen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 17 ff., juris; BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19 -, Rn. 6 ff., juris).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19
    c) Damit ist die unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässige (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15 -, Rn. 9 ff., juris) negative Feststellungsklage begründet, wobei der Senat den Tenor in Anlehnung an die soeben zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem klägerischen Antrag leicht abweichend fasst.
  • OLG Stuttgart, 20.02.2019 - 6 U 249/18

    Rückabwicklung eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen nach Widerruf:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19
    Soweit die Geltendmachung von Rechten aus dem Widerruf unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Vertrag nach Widerruf vorbehaltlos weiter bedient wird (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 [Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen mit Beschluss vom 28. April 2020 - XI ZR 129/19 -, juris]), hat der Kläger vorliegend bereits in seinem Widerrufsschreiben einen entsprechenden Vorbehalt erklärt.
  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19
    bb) Die Beklagte kann sich auch nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB berufen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 17 ff., juris; BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19 -, Rn. 6 ff., juris).
  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19
    b) Soweit die Beklagte meint, das klägerische Widerrufsrecht sei verwirkt bzw. der Berufung auf das klägerische Widerrufsrecht stehe der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, greift das - unabhängig von den Grundsätzen der Entscheidung EuGH, Urteil vom 9. September 2021 (C-33/20, C-155/20, C-187-20) - nicht durch.
  • OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 62/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rechtsmissbrauch bei vorbehaltloser Weiterzahlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19
    Soweit die Geltendmachung von Rechten aus dem Widerruf unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Vertrag nach Widerruf vorbehaltlos weiter bedient wird (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 [Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen mit Beschluss vom 28. April 2020 - XI ZR 129/19 -, juris]), hat der Kläger vorliegend bereits in seinem Widerrufsschreiben einen entsprechenden Vorbehalt erklärt.
  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

  • OLG Stuttgart, 22.12.2020 - 6 U 276/19

    Einwand des Rechtsmissbrauchs bei der Rückabwicklung eines widerrufenen

  • OLG Stuttgart, 02.11.2021 - 6 U 32/19

    Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag zu Verzugszinssatz bei

    Daher besteht auch kein Anlass, einen im so vermittelten Händlerverkaufswert enthaltenen Gewinnanteil herauszurechnen (Senat, Urteil vom 21. September 2021 - 6 U 184/19 -, Rn. 48 ff., juris).

    Abzustellen ist auf den Nettoverkaufswert, denn die Umsatzsteuer stellt sich für den Verkäufer, auf den im Verbund abzustellen ist, als durchlaufender Posten dar; würde der Wertverlust unter Einbeziehung der Umsatzsteuer berechnet, würde das gegenüber einem endgültigen Verkauf zum ursprünglichen Wert zur Bereicherung führen (Senat, Urteil vom 21. September 2021 - 6 U 184/19 -, Rn. 51 f., juris).

  • OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 6 U 129/21

    Widerruflichkeit eines Verbraucherdarlehens wegen unrichtiger Angaben zum

    Daher besteht auch kein Anlass, einen im so ermittelten Händlerverkaufswert enthaltenen Gewinnanteil herauszurechnen (Senat, Urteil vom 21. September 2021 - 6 U 184/19 -, Rn. 48 ff., juris und Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 57, juris).

    Abzustellen ist auf den Nettoverkaufswert, denn die Umsatzsteuer stellt sich für den Verkäufer, auf den im Verbund abzustellen ist, als durchlaufender Posten dar; würde der Wertverlust unter Einbeziehung der Umsatzsteuer berechnet, würde das gegenüber einem endgültigen Verkauf zum ursprünglichen Wert zur Bereicherung führen (Senat, Urteile vom 21. September 2021 - 6 U 184/19 -, Rn. 51 f., und vom 2. November 2022 - 6 U 32/19 -, Rn. 63, juris).

    In Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 21. September 2021 - 6 U 184/19 - und vom 2. November 2022 - 6 U 32/19 -, aaO) ist daher festzustellen, dass es möglich und auch nicht unwahrscheinlich erscheint, dass die Beklagte letztlich den auf der Nutzung beruhenden Teil des Wertersatzanspruches brutto, also inklusive Umsatzsteuer, gegen den Kläger geltend machen und auch mit jenem aufrechnen kann.

  • OLG Schleswig, 23.12.2021 - 5 U 93/21

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Der Verkehrswert des Fahrzeugs bei Ankauf durch den Verbraucher ist unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer zu ermitteln (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2021 - 9 U 107/19, juris Rn. 81. A. A. OLG Stuttgart, Urteil vom 21. September 2021 - 6 U 184/19, juris Rn. 54).

    Die Argumentation, bei der Umsatzsteuer handele es sich um einen durchlaufenden Posten (OLG Stuttgart, Urteil vom 21. September 2021 - 6 U 184/19, juris Rn. 54), vermengt den von dem Verbraucher zu zahlenden Bruttoankaufspreis mit der Frage, wem dieser wirtschaftlich zufließt.

  • OLG Stuttgart, 15.02.2022 - 6 U 268/18

    Einwand der Verwirkung sowie des Rechtsmissbrauchs bezüglich der Ausübung des

    Auch die bloße weitere Nutzung des Fahrzeugs nach Widerruf begründet den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nicht (vgl. Senat, Urteil vom 21. September 2021 - 6 U 184/19 -, Rn. 36, juris).
  • LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20

    Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Autokredit im Falle fehlender

    Nach der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Urteil vom 21.09.2021 - 6 U 184/19, BeckRS 2021, 27488, Rn. 46, 47 und Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 63) schuldet der Darlehensnehmer nach Widerruf grundsätzlich Wertersatz, allerdings bleibt die Umsatzsteuer dabei unberücksichtigt, da sie ein durchlaufender Posten ist (OLG Stuttgart, a.a.O.).
  • LG Stuttgart, 10.03.2022 - 12 O 18/22

    Verbraucherwiderruf einer Kfz-Finanzierung sowie die Rechtsfolgen des Widerrufs

    Vielmehr genügt es, wenn der Darlehensgeber den Verbraucher über eine mögliche Wertersatzpflicht unterrichtet (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, BGHZ 227, 253-268, Rn. 31 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.09.2021 - 6 U 184/19).
  • LG Ravensburg, 23.08.2022 - 2 O 212/21

    Rückabwicklung eines Autokredits nach Wideruf

    Der Anspruch der Beklagten auf Wertersatz ist jedoch gem. § 271 BGB fällig mit seiner Entstehung und damit ab wirksamem Widerruf (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.09.2021 - 6 U 184/19, BeckRS 2021, 27488 Rn. 38 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht