Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5575
OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03 (https://dejure.org/2004,5575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.2004 - 6 U 186/03 (https://dejure.org/2004,5575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 2004 - 6 U 186/03 (https://dejure.org/2004,5575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Markenrechtsverletzung: Benutzung des Zeichens "Lifestyle"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft eines Wortbestandteils einer Marke; Kennzeichnung eines Unternehmens im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Handel mit Schmuckwaren und Uhren; Prüfung der Zeichenähnlichkeit von Wortmarken

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 1, 2, 3
    Zum Freihaltungsbedürfnis des Wortbestandteils "Lifestyle" einer Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 352
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
    Dabei muss sich die beschreibende Angabe auf die Ware selbst und nicht auf andere, etwa mit ihrem Vertrieb oder Verkauf zusammenhängende Modalitäten beziehen (BGH GRUR 2002, 64, 65 - Individuell; GRUR 1998, 465 - Bonus; GRUR 1998, 813, 814 - Change).
  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97

    Ballermann

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
    Eine solche prägende Wirkung kann einem Bestandteil zukommen, wenn hinreichende Anhaltspunkte entweder die Annahme rechtfertigen, der Verkehr werde die anderen Bestandteile der Marke vernachlässigen (BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud), oder wenn ein Bestandteil für das Gesamtzeichen so prägend ist, dass die anderen für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2000, 1031, 1032 - Carl Link) bzw. der Verkehr ihnen weniger Beachtung schenkt (BGH GRUR 2000, 1028, 1029 - Ballermann).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
    Dem gemäß ist bei der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr einer angegriffenen Bezeichnung mit einem Wort-/Bildzeichen meist der Wortbestandteil des Klagezeichens maßgebend, weil er für den Verkehr als Kennwort die einfachste Benennungsmöglichkeit darstellt (BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücksdrink I m.w.N.).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99

    LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
    a) "Lifestyle" ist im Zusammenhang mit Uhren und Schmuck keine Marke, der für diese Waren jegliche Unterscheidungskraft fehlen würde, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
    Denn eine Bestimmungsangabe beschreibt typischerweise die vorgesehene Benutzung der Ware (vgl. BGH GRUR 1997, 634, 637 - Turbo II).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
    Bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit ist von der Grundregel auszugehen, dass hierfür der Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen maßgebend ist (vgl. BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
    Dabei muss sich die beschreibende Angabe auf die Ware selbst und nicht auf andere, etwa mit ihrem Vertrieb oder Verkauf zusammenhängende Modalitäten beziehen (BGH GRUR 2002, 64, 65 - Individuell; GRUR 1998, 465 - Bonus; GRUR 1998, 813, 814 - Change).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
    Einer Wortmarke fehlt diese Eignung zur Unterscheidung und damit jegliche Unterscheidungskraft nur dann, wenn ihr ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet wird oder es sich um ein bekanntes Wort handelt, das vom Verkehr stets nur zur Beschreibung und als Unterscheidungsmittel eingesetzt wird (BGH, GRUR 2001, 1042 - Reich und schön m.w.N.).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZB 12/98

    Carl Link; Gesamteindruck einer Marke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
    Eine solche prägende Wirkung kann einem Bestandteil zukommen, wenn hinreichende Anhaltspunkte entweder die Annahme rechtfertigen, der Verkehr werde die anderen Bestandteile der Marke vernachlässigen (BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud), oder wenn ein Bestandteil für das Gesamtzeichen so prägend ist, dass die anderen für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2000, 1031, 1032 - Carl Link) bzw. der Verkehr ihnen weniger Beachtung schenkt (BGH GRUR 2000, 1028, 1029 - Ballermann).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
    Denn die Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu gewährleisten (BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH).
  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

  • BGH, 24.06.1999 - I ZB 45/96

    ABSOLUT; Eintragungshindernis der Gattungsbezeichnung

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 15/94

    Beurteilung der Ähnlichkeit der durch zwei Marken erfaßten Waren und

  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

  • OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13

    Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Umsatzrendite und des Ausmaßes des

    Wenn ein Begriff infolge seiner Unschärfe und Verschwommenheit vom Verkehr nicht ohne Weiteres konkreten Dienstleistungen oder Produkten zuordnen kann, weist er allenfalls geringe beschreibende Anklänge auf und ist nicht rein beschreibend (BGH, Urteil vom 13.9. 2007 - I ZR 33/05 - GRUR 2008, 254 Tz. 31 - "THE HOME STORE"; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.3. 2004 - 6 U 186/03 - GRUR-RR 2004, 352 .f - Lifestyle/LIFEstyle, wo das OLG letztlich offen ließ, ob "Lifestyle" als Zeichen für Uhren nur schwach unterscheidungskräftig sei).
  • BPatG, 19.06.2008 - 25 W (pat) 25/07
    Soweit der Anmelder vor der Markenstelle auf ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 24. März 2004 (6 U 186/03 - Lifestyle/LIFEstyle) hingewiesen hat, in dem das Gericht in einem Verletzungsverfahren die Bezeichnung "Lifestyle" für Schmuckwaren als unterscheidungskräftig ansah, da der Verkehr dieser Bezeichnung keinerlei nähere Angaben über die Art der Ware, ihre Ausgestaltung und Benutzung entnehmen könne, rechtfertigt dies nicht die Schutzfähigkeit des vorliegend angemeldeten Zeichens.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht